Der Parkinson Pass, obwohl nicht direkt unter diesem Namen bekannt, bezieht sich im Wesentlichen auf die Beantragung von Leistungen und Hilfen für Menschen mit Parkinson. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte geben, die bei der Beantragung von Unterstützung im Zusammenhang mit Parkinson relevant sind.
Einleitung
Parkinson ist eine chronische neurodegenerative Erkrankung, die oft mit motorischen und nicht-motorischen Symptomen einhergeht. Um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote und Nachteilsausgleiche. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Beantragung von Hilfen, von der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bis hin zu speziellen Notfallvorkehrungen.
Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenausweis
Feststellung des GdB
Bei Parkinson kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Der GdB richtet sich vor allem nach der Schwere der Störungen der Bewegungsabläufe. Die Versorgungsämter, Ämter für soziale Angelegenheiten oder Ämter für Soziales und Versorgung richten sich bei der Feststellung des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS) nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der Versorgungsmedizin-Verordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesehen werden.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Mit einem Behinderungsgrad unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert und können leider keinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Einige Nachteilsausgleiche gelten aber auch ohne den Ausweis für Sie.
Ein aktueller Schwerbehindertenausweis hat das Format einer Scheckkarte und ist entweder grün oder grün-orange. Auf dem Ausweis ist ein Lichtbild der Person abgebildet. Auf dem Ausweis können Merkzeichen vermerkt sein, die für bestimmte Arten von Behinderung stehen und zu besonderen Nachteilsausgleichen berechtigen.
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Beantragung des Schwerbehindertenausweises:
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Bei vielen Ämtern können Sie den Schwerbehindertenausweis online beantragen. Sie können aber auch den Schwerbehindertenausweis gleichzeitig mit dem Grad der Behinderung beantragen. Den Ausweis erhalten Sie dann nur, wenn tatsächlich ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich ärztliche Dokumente einreichen, um die Behinderung zu belegen. Ein medizinischer Gutachter prüft dann anhand der verfügbaren Dokumente Ihren Grad der Behinderung. Wenn ein Gutachter Belege für Ihre Behinderung prüft, kann er Dokumente von Ihren Ärzten anfordern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
In der Regel ist die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet, auch wenn keine Veränderung an der Behinderung zu erwarten ist. Oft gilt eine Befristung auf fünf Jahre.
Nachteilsausgleiche und Sonderrechte
Für Menschen mit einer schweren Behinderung gelten verschiedene Nachteilsausgleiche und Sonderrechte. Nachteilsausgleiche sind verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung, um behinderungsbedingte Nachteile und Mehrkosten auszugleichen. So soll Chancengleichheit hergestellt werden. Die Nachteilsausgleiche richten sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können Sie den ÖPNV ermäßigt oder sogar kostenfrei nutzen. Um den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte zu nutzen, müssen Sie zusätzlich zum grün-orangen Ausweis eine Wertmarke erwerben.
- Kraftfahrzeugsteuer: Wenn Sie lieber ein eigenes Fahrzeug nutzen, können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Personen mit Merkzeichen „G“ oder „Gl“ müssen sich jedoch zwischen der Wertmarke und der Kfz-Steuer-Befreiung entscheiden.
- Arbeitsplatz: Um Benachteiligungen bei der Teilhabe am Berufsleben auszugleichen, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Sonderrechte am Arbeitsplatz. Bis auf einige Ausnahmefälle muss eine Kündigung einer schwerbehinderten Person immer vom Integrationsamt genehmigt werden. Außerdem haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
- Rente: Wenn Sie bereits mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schwerbehinderte Personen zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.
- Steuerliche Vorteile: Schwerbehinderte Menschen haben im Alltag an verschiedenen Stellen höhere Kosten, zum Beispiel für einen erhöhten Wäschebedarf oder Fahrtkosten. Der Behinderten-Pauschbetrag gilt in unterschiedlichen Stufen bereits für alle Personen mit einem Grad der Behinderung. Für den Pauschbetrag müssen Sie nur Ihren GdB nachweisen. Zwar wird der Schwerbehindertenausweis erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt, jedoch führt schon ein GdB von 20 zu einer steuerlichen Begünstigung. Hierfür reicht ein Bescheid des Versorgungsamtes aus. Mit dem Merkzeichen „RF“ erhalten Sie außerdem eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag.
- Sozialleistungen: Bei bestimmten Sozialleistungen gelten Sonderregelungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Zum Beispiel können Eltern von schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Kindern weiterhin Kindergeld beziehen, obwohl das Kind die Altersgrenze überschritten hat. Wenn schwerbehinderte Menschen Sozialleistungen empfangen, gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter „Mehrbedarf“. Personen mit einer Schwerbehinderung und Merkzeichen „G“ oder „aG“ erhalten zum Beispiel um 17 Prozent höhere Leistungen.
Behinderten-Parkausweis
Es gibt zwei Arten von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung: Den blauen, der in der ganzen EU gilt und den orangen, der nur in Deutschland gilt. Beide Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen und verleihen Ihnen unterschiedliche Sonderrechte.
Pflegegrad
Bei Behinderung geht es um die Benachteiligung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Beim Pflegegrad geht es um die Frage, ob eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Deshalb gilt: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Bei vielen Menschen kommt aber beides zusammen: Eine schwere Behinderung und eine Pflegebedürftigkeit. Das lohnt sich, weil sie mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegrad jeweils unterschiedliche Leistungen und Vorteile in Anspruch nehmen können.
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Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, muss zunächst eine Einstufung als pflegebedürftig durch die Pflegekasse erfolgen. Dafür beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Stelle mit der Begutachtung. Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf eine kostenlose, qualifizierte Pflegeberatung.
Notfallvorsorge
Notfallpass und Notfallordner
In einem medizinischen Notfall kann jede Minute, ja jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Sowohl der Notfallpass als auch der Notfallordner sollen dem medizinischen Personal im Notfall helfen, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Je nach Art des Notfalls können sehr unterschiedliche Informationen relevant sein.
Ein Notfallpass oder Notfallausweis fasst die wichtigsten medizinischen Fakten über den Besitzer zusammen, die in einem gesundheitlichen Notfall von Bedeutung sind. Er sollte so klein sein, dass er zum Beispiel im Geldbeutel oder der Handtasche immer mitgeführt werden kann. Es gibt auch digitale Notfallpässe für das Smartphone. Der Notfallpass ist grundsätzlich für jede Person sinnvoll, weil er im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung schnell wichtige Gesundheitsinformationen bereitstellt. Besonders wichtig ist er jedoch für Menschen mit spezifischen Krankheiten oder Herausforderungen.
Ein Notfallordner ist, wie der Name schon sagt, umfangreicher als ein Notfallpass. Ein Notfallordner kann unter Umständen sehr umfangreich sein. Sie sollten deshalb die medizinisch relevanten Informationen auf den ersten Seiten in Kurzfassung auflisten, wenn Sie einen Notfallordner anlegen. Der Notfallordner wird oft auch als Notfallmappe bezeichnet, im Prinzip meinen beide Begriffe das gleiche. Anders als Notfallpässe dienen Notfallordner nicht allein dem akuten medizinischen Notfall. Ob jemand bereits pflegebedürftig ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Inhalte von Notfallpass und Notfallordner:
- Wichtige medizinische Informationen (Allergien, Medikamente, Impfungen)
- Kontaktdaten von Angehörigen und Ärzten
- Hinweise zu besonderen Bedürfnissen (z.B. bei Demenz oder Hörbehinderung)
Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Seit Mitte 2020 gibt es die Möglichkeit, wichtige Notfalldaten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Mit einem entsprechenden Lesegerät können Ärzte dann im Notfall darauf zugreifen. Um Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte zu speichern, müssen Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dann können Sie gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, welche Informationen und Erklärungen gespeichert werden sollen. Auf Ihren Wunsch hin kann der Arzt den Notfalldatensatz zusätzlich in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern.
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Notfalldose
Ihre Notfalldaten kommen in die Notfalldose und werden in die Kühlschrank-TÜR gestellt. Nicht jedem gelingt es in einer Notfallsituation Angaben zum Gesundheitszustand und anderen wichtigen Details zu machen. Die Informationen in der Notfalldose sind auch eine große Hilfe für Angehörige, Freunde und Bekannte. Auch sie sind in einer Notfallsituation unter Stress und reagieren mitunter ganz unterschiedlich.
Warnblitzer
Damit uns der Rettungsdienst ohne langes Suchen schnell findet positionieren wir im Akutfall den Warnblitzer am Haus. In Notfällen zählt für Rettungskräfte auf der Suche nach der richtigen Hausnummer jede Minute.
Vorsorgedokumente
Wenn Sie an Parkinson erkrankt sind, kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Mit einer frühzeitigen Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Interessen geschützt werden.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Besonders wichtig ist eine klare und eindeutige Formulierung Ihrer Wünsche. Deshalb sollte die Patientenverfügung idealerweise gemeinsam mit Ärzt:innen oder Fachkräften aus der Intensiv- und Palliativmedizin erstellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon jetzt bestimmen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, falls Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden können. In der Verfügung können Sie zudem festhalten, wer ausdrücklich nicht als Betreuungsperson eingesetzt werden soll.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Telemedizin
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird mobile Technologien als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zur Versorgungsunterstützung hervorbringen. Telemedizinisch unterstützte Versorgungskonzepte basieren grundsätzlich auf der Bereitstellung medizinischer Information für die Behandlung des Patienten. Diese Information kann zwischen den klassischen, sektoralen Versorgern ausgetauscht werden (Krankenhaus, Neurologe/Bewegungsstörungsspezialist, Hausarzt) oder direkt mit dem Patienten in seiner häuslichen Umgebung (Videovisite, technologieunterstütztes Telemonitoring, spezifisch zugeschnittene Informationen über Krankheitscharakteristika, Behandlungskonzepte oder Nebenwirkungen).
Als erste telemedizinische Anwendung in der Regelversorgung ist hier die Onlinevideosprechstunde zu nennen, die seit 2017 auch für die ärztliche Betreuung von Parkinson-Patienten als telemedizinische Leistung zu nutzen ist. Durch das DVG unterstützt, werden sich diverse patientenzentrierte Technologieentwicklungen vom Prototyp zu DiGAs und ähnlichen Gesundheitsanwendungen weiterentwickeln. Mobile und tragbare Sensoren werden in Smartphone-basierte Anwendungen integriert, um Symptome schneller zu erkennen und objektiv zu vermessen.
Vernetzung und Versorgungskette
Die Parkinson-Krankheit als chronische neurodegenerative Erkrankung bedarf eines engen Zusammenspiels verschiedener Fachdisziplinen und Berufsgruppen, aber auch nichtprofessioneller Beteiligter, um eine bestmögliche Lebensqualität der Patienten zu ermöglichen. Die Betreuung von Parkinson-Patienten ist geprägt durch eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit und das komplexe Zusammenspiel der verschiedenen Versorgungspartner (z. B. Ärzte, Therapeuten). Ein immer wieder identifiziertes Problem ist die insuffiziente Kommunikation zwischen den Protagonisten. Mit Versorgungskette ist im Gesundheitswesen das gliederförmige Ineinandergreifen der verschiedenen Betreuungssektoren gemeint.
Forschung und Behandlung
Die Klinik für Neurologie beschäftigt sich mit sämtlichen Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Muskulatur. Die wichtigsten Krankheitsbilder der Neurologie sind Durchblutungsstörungen des Gehirnes (Schlaganfall), die Multiple Sklerose, so genannte neurodegenerative Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom und Kleinhirnerkrankungen. Für Patienten, die unter Morbus Parkinson leiden, bietet die Klinik eine Komplexbehandlung, den Einsatz von modernsten Medikamenten, Pumpen und die tiefe Hirnstimulation an.
Gerade körperliche Aktivität ist eine der wenigen erwiesenen Maßnahmen, die in der Hand des Einzelnen liegt, um das Risiko einer neurodegenerativen Erkrankung zu mindern und den Verlauf der Erkrankung positiv zu beeinflussen.
Wichtige Hinweise
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