Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende Kopfschmerzattacken gekennzeichnet ist. Diese Attacken können von neurologischen und vegetativen Störungen begleitet sein und das tägliche Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. In einigen Fällen kann die Migräne so stark ausgeprägt sein, dass sie zu einem Pflegebedarf führt. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei chronischer Migräne und gibt einen Überblick über die damit verbundenen Leistungen.
Was ist Migräne?
Migräne ist eine neurologische Erkrankung des Gehirns, die eine vorübergehende Funktionsstörung mit sich zieht. Sie äußert sich in wiederkehrenden Kopfschmerzattacken, die von neurologischen und vegetativen Störungen begleitet werden. Weltweit leiden etwa 10 bis 15 Prozent der Erwachsenen an Migräne, wobei Frauen häufiger und stärker betroffen sind als Männer. Die Migräne beginnt in der Regel im zweiten oder dritten Lebensjahrzehnt und tritt am häufigsten zwischen dem 35. und 45. Lebensjahr auf.
Symptome der Migräne
Die Symptome der Migräne können vielfältig sein und variieren von Person zu Person. Es gibt zwei Hauptformen der Migräne:
- Migräne ohne Aura: Diese Form der Migräne äußert sich in wiederkehrenden Kopfschmerzattacken, die bis zu 72 Stunden anhalten können. Der Schmerz ist oft einseitig, pulsierend und pochend und kann von mittlerer bis hoher Intensität sein. Betroffene reagieren zudem sensibel auf Licht, Geräusche und Gerüche und leiden unter einem generellen Krankheitsgefühl. Körperliche Aktivität verstärkt die Beschwerden.
- Migräne mit Aura: Bei dieser Form der Migräne kündigen sich die Schmerzattacken durch neurologische Ausfallerscheinungen, sogenannte Auren, an. Nur etwa 10 bis 15 Prozent der Migräniker leiden an dieser Form der Migräne.
Pflegegrad bei Migräne: Voraussetzungen und Antragstellung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, einen Pflegegrad bei Migräne zu beantragen. Eine Pflegebedürftigkeit besteht dann, wenn die Anforderungen und Belastungen des täglichen Lebens aufgrund der Schmerzen und Einschränkungen durch die Migräne nicht mehr kompensiert werden können (§15 SGB XI). Es entsteht ein Bedarf an Hilfe von außen, weil der Alltag der Betroffenen nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann. Grundsätzlich werden fünf Pflegegrade unterschieden, wobei der Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit widerspiegelt. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen erhält der Betroffene.
Antragstellung und Begutachtung
Um einen Pflegegrad bei Migräne zu erhalten, muss zunächst ein formloser schriftlicher oder telefonischer Antrag bei der zuständigen Pflegekasse (z.B. AOK, IKK, DKV) gestellt werden. Die Pflegekasse prüft daraufhin anhand einer Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers. Bei gesetzlich Versicherten wird die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) durchgeführt, bei privat Krankenversicherten durch das Unternehmen MEDICPROOF. Anhand eines einheitlichen Begutachtungsinstrumentes wird der Bedarf an Hilfe durch Andere festgestellt. Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Pflegebegutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld des Betroffenen stattfindet, um einen möglichst realistischen Eindruck vom pflegerischen Bedarf zu erhalten. Es wird empfohlen, dass eine weitere Person anwesend ist, die mit der pflegerischen Situation des Betroffenen vertraut ist.
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Widerspruch bei Ablehnung
Im Falle einer Ablehnung des Pflegegradantrags besteht die Möglichkeit, innerhalb einer vierwöchigen Frist Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. Anschließend sollte eine schriftliche Widerspruchsbegründung eingereicht werden, in der der pflegerische Bedarf und der Anspruch auf einen Pflegegrad aus Sicht des Betroffenen nochmals erläutert werden.
Ursachen und Diagnose von Migräne
Die Ursachen von Migräne sind noch nicht abschließend erforscht. Es handelt sich um kompliziert ablaufende Prozesse im Gehirn. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei einer Migräneattacke bestimmte Regionen des Hirnstammes, der sogenannte "Migränegenerator", besonders aktiv sind. Dieser aktiviert den Trigeminus-Nerv, der dann die schmerzhaften Entzündungen an den Blutgefäßen und der Hirnhaut verursacht. Zudem werden bestimmte Nervenbotenstoffe (Neurotransmitter) und Entzündungsbotenstoffe freigesetzt. Es wird vermutet, dass sowohl genetische Faktoren als auch innere und äußere Einflüsse eine Rolle spielen. Bei einer speziellen Form der Migräne, der familiären hemiplegischen Migräne (Halbseitenlähmung), wurde ein verantwortliches Gen auf dem Chromosom 19 entdeckt.
Die Diagnose von Migräne erfolgt in der Regel durch ein Anamnesegespräch mit dem behandelnden Arzt. Dabei werden die Symptome, die Schwere und die Häufigkeit der Attacken erfragt. Zudem möchte der Arzt Auskunft über begleitende Symptome und den individuellen Medikamentenkonsum haben. Weitere Verfahren wie MRT oder CT können eingesetzt werden, um andere Kopfschmerzursachen auszuschließen. Es wird empfohlen, ein Kopfschmerztagebuch zu führen, um die Diagnose zu erleichtern.
Behandlung und Prophylaxe von Migräne
Migräne ist nicht heilbar, kann aber in den meisten Fällen gut eingestellt werden. Durch die Kombination von medikamentösen und nichtmedikamentösen Therapien kann die Krankheit erfolgreich behandelt werden.
Akutbehandlung
Die meisten Betroffenen benötigen eine medikamentöse Attackenbehandlung, die unter dem Begriff "Akutbehandlung" fällt. Betroffene sollten sich schon bei Beginn einer Migräneattacke in einen abgedunkelten, geräuscharmen Raum zurückziehen.
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Vorbeugende Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen können die Häufigkeit und die Schwere von Migräne-Attacken günstig beeinflussen. Zu den effektiven Vorbeugemaßnahmen gehören leichte Ausdauersportarten (Radfahren, Schwimmen) und Entspannungsübungen (Yoga, Meditation, progressive Muskelrelaxation). Grundsätzlich sollten Stressoren jeglicher Art reduziert werden. Es ist wichtig, die individuellen Faktoren, die bei Dir Stress auslösen, zu kennen. Eine Kombination aus der Reduktion der eigenen Stressoren & Trigger und eine Förderung & Stärkung der Schmerzbewältigung ist zu empfehlen. Schmerzbewältigungsmaßnahmen können helfen, den Schmerz erträglicher zu machen und zu einer Reduktion von Schmerzmitteln führen.
Medikamentöse Prophylaxe
Das Ziel der medikamentösen Prophylaxe ist die Häufigkeit, Dauer und Schwere der Anfälle zu reduzieren. Hierbei handelt es sich nicht um Schmerz- oder Migränemittel, sondern um bestimmte Betablocker (Metoprolol; Propranolol sowie die Substanz Flunarizin). Bei der Prophylaxe durch Medikamente benötigt der Betroffene Geduld. Es kann bis zu 3 Monaten dauern, bis eine Verbesserung einsetzt. Nebenwirkungen dieser medikamentösen Prophylaxe können Müdigkeit, Schwindel oder Magendarmbeschwerden sein. Eine erfolgreiche Prophylaxe sollte mindestens ein halbes Jahr dauern. Nach einem Jahr wird erneut geprüft, ob eine Prophylaxe weiterhin nötig ist.
Migräne als Schwerbehinderung
Wiederkehrende Migräneattacken können sehr kräftezehrend sein und es Betroffenen unmöglich machen, ihrer Arbeit nachzugehen. Mit einer Anerkennung als Schwerbehinderte haben Migräniker Vorteile, zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz. Bei Migräne können bestimmte gesetzlich geregelte Vergünstigungen und besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung, sogenannte Nachteilsausgleiche, gewährt werden. Entscheidend für eine Anerkennung der Behinderung bei Migräne ist nicht die Krankheitsbezeichnung, sondern wie sich die Erkrankung auf die Lebensführung auswirkt. Bei der Zuordnung wird auch berücksichtigt, ob es sich anhand der Kopfschmerztage pro Monat um einen episodischen oder chronischen Verlauf der Migräne handelt. Wird nach dem Prüfen des Antrags ein GdB von mindestens 50 zugesprochen, liegt eine Schwerbehinderung vor.
Pflegegeld bei psychischen Erkrankungen
Es ist wichtig zu verstehen, dass bei psychischen Erkrankungen die Hemmschwellen und Unsicherheiten oft besonders hoch sind. Viele Betroffene zögern, Hilfe zu suchen, selbst wenn der Alltag zunehmend schwer zu bewältigen ist. Ein Pflegegrad und die damit verbundenen sozialen Leistungen könnten jedoch eine erhebliche Erleichterung bringen, wenn sie nur in Anspruch genommen würden. Nicht nur körperliche Einschränkungen können zu einem erhöhten Pflegebedarf führen, sondern auch psychische Leiden wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie. Allerdings kann die Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen aufgrund ihrer unsichtbaren Natur und der Schwierigkeiten bei der Einschätzung des Pflegebedarfs komplexer sein als bei rein körperlichen Leiden.
Pflege bei psychischen Erkrankungen
Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen gestaltet sich die Pflege oft anders. Sie benötigen möglicherweise keine traditionellen pflegerischen Maßnahmen wie körperlich eingeschränkte Personen. Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die auf Pflege angewiesen sind, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Pflegegeld haben. Eine Depression oder Angststörung kann für Betroffene und ihre Familien eine bedeutende Herausforderung darstellen und den täglichen Ablauf sowie die Selbstständigkeit stark beeinträchtigen, da die Erkrankung meistens mit großen Einschränkungen in der sozialen Interaktion einhergeht.
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Die Feststellung eines Pflegegrades bei einer Depression oder Angststörung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren, das vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) durchgeführt wird. Bei einer Depression können Kriterien wie Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen oder Schlafstörungen berücksichtigt werden. Auch Selbstgefährdung oder suizidale Gedanken können eine Rolle spielen.
Herausforderungen bei der Beantragung eines Pflegegrades bei psychischen Erkrankungen
Es gibt mehrere Gründe, warum ein erster Antrag auf Pflegeleistungen häufig von der Pflegekasse abgelehnt wird:
- Unzureichende Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung: Der medizinische Dienst kann es durch unzureichende Vorbereitung dazu kommen, dass die Notwendigkeit der Unterstützung im Alltag nicht so akut dargestellt wird, wie sie tatsächlich ist.
- Falsche Darstellung der Pflegebedürftigkeit: Menschen mit psychischen Erkrankungen erleben gute und schlechte Tage. Um am Tag der Begutachtung nicht als nachlässig oder untätig zu erscheinen, mobilisieren viele Betroffene alle ihre Kräfte, erklären dem Gutachter ihre Situation so gut wie möglich und richten ihre Wohnung ordentlich her.
- Fehleinschätzung des Gutachters: Psychische Erkrankungen sind für den Gutachter nur schwer einzuschätzen. Offensichtliche körperliche Beeinträchtigungen sind leicht erkennbar, aber psychische Probleme wie Ängste oder Motivationslosigkeit fallen auf den ersten Blick meistens nicht auf.
- Fehlende Unterlagen: Ein Pflegegrad kann nicht erteilt werden, wenn die notwendigen medizinischen Unterlagen nicht eingereicht wurden.
- Die Krankheit wurde nicht in vollem Maß dargestellt: Häufig ist es so, dass sich die Betroffenen für Ihre psychische Erkrankung schämen weshalb wichtige Details verschwiegen werden.
Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Der Grad der Behinderung (GdB) misst die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen. Ausgedrückt wird der GdB in Zehnerschritten von 20 bis 100. Der Grad der Behinderung ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad. Viele Menschen mit einem Pflegegrad können aber auch einen Behinderungsgrad bekommen - und andersrum.
Um einen Grad der Behinderung und Merkzeichen zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Ihren Wohnbereich zuständigen Versorgungsamt. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid. Mit dem Bescheid ist das Ergebnis offiziell gültig und Sie können die Vorteile nutzen. Grundsätzlich ist es möglich, dass bei einer erneuten Feststellung ein anerkannter Grad der Behinderung sinkt oder aufgehoben wird.
Lähmungen und Pflegegrad
Eine Lähmung erschwert den Alltag pflegebedürftiger Personen. Nicht nur mit physischen, sondern auch mit psychischen Auswirkungen ist umzugehen. Pflegepersonen haben deshalb die wichtige Aufgabe, die Lähmung in die Pflege miteinzubeziehen. Lähmungen können in jedem Alter auftreten und entstehen in einigen Fällen schleichend, in anderen von einem Moment auf den anderen. Die Folgen für die Psyche der Betroffenen sind vielfältig. Sie müssen nicht nur damit zurechtkommen, krank zu sein, sondern sind auch von einem Tag auf den anderen auf Pflege angewiesen.
Nicht jede Lähmung ist dauerhaft, jedoch sind es gerade die nicht reversiblen Lähmungen, die einen Pflegegrad erfordern und die tägliche Pflege erschweren können. Ein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) ermöglicht es Menschen mit einer körperlich oder psychisch bedingten Beeinträchtigung, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch eine finanzielle Unterstützung für wohnraumverbessernde Maßnahmen ist durch die Vergabe des Pflegegrades möglich. Damit ein Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bewilligt werden können, muss sich die Pflegeversicherung ein Bild davon machen, wie stark die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei reicht ein formloser Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades aus.
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