Pflegegrad 2 bei Demenz: Beispiele, Leistungen und Antragstellung

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 markiert einen wichtigen Wendepunkt im Leben vieler Menschen mit Demenz. Sie bedeutet die offizielle Anerkennung eines Unterstützungsbedarfs, aber auch den Zugang zu wertvollen Hilfeleistungen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Pflegegrad 2 bei Demenz, beleuchtet anhand von Beispielen die typischen Einschränkungen, erklärt die Leistungen der Pflegeversicherung und gibt praktische Tipps zur Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Laut Definition erhält ein Mensch den Pflegegrad 2, sobald eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Das bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Lebensbereichen regelmäßig Unterstützung benötigen, aber noch nicht vollständig auf Hilfe angewiesen sind. Personen mit Pflegegrad 2 sind durch Unfall, Krankheit oder fortgeschrittenes Alter erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Deshalb sind Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad auf die Unterstützung von Angehörigen oder externen Pflegepersonen angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes leben derzeit rund 2,1 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Pflegegrad 2.

Die Begutachtung für Pflegegrad 2

Die Bewertung für einen Pflegegrad 2 erfolgt nach einem komplexen System, das verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen.

Besonders wichtig ist dabei die Einschätzung der verbliebenen Selbstständigkeit in sechs Kernbereichen:

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  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Bewertung erfolgt durch geschulte Gutachter des MDK, die jeden dieser Bereiche einzeln prüfen und nach einem festgelegten Schlüssel bewerten. Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden.

Die sechs Module im Detail

Folgende sechs Kriterien werden beim „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) berücksichtigt, um den Pflegegrad zu berechnen:

  • Mobilität: Hier untersuchen die Gutachter, wie selbstständig sich der Betroffene bewegen und seine Körperhaltung ändern kann (Gewichtung: 10 %).
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Modul wird kontrolliert, wie gut sich der Betroffene räumlich und zeitlich orientieren kann. Ist er/sie in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen und kann er/sie seine bzw. ihre Bedürfnisse ausreichend mitteilen? (Gewichtung: 7,5 %).
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Es wird überprüft, ob der Betroffene regelmäßig psychische Probleme aufweist und wie oft dafür fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss (Gewichtung: 7,5 %). Hier wird entweder die geistige Orientierung (zum Beispiel: Erkennen von Personen oder Orten, Teilnahme an Gesprächen) oder auffällige Verhaltensweisen (zum Beispiel: nächtliche Unruhe, Aggressivität) berücksichtigt.
  • Selbstversorgung: Im bedeutendsten Bewertungsmodul wird ermittelt, wie selbstständig ein Betroffener sich selber waschen und pflegen kann (Gewichtung: 40 %).
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Gibt es krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen? Wie geht der Betroffene damit selber um, und ist er/sie in der Lage, diese selber zu lösen? Kann beispielsweise ein Verband selbstständig gewechselt werden? (Gewichtung: 20 %).
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Im letzten Modul wird überprüft, wie gut der/die Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen kann (Gewichtung: 15 %).

Durch die Gewichtung der Module wird sichergestellt, dass Bereiche mit höherem Pflegeaufwand, wie die Selbstversorgung, stärker in die Bewertung einfließen. Dadurch wird eine individuellere und gerechtere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglicht.

Fallbeispiele für Pflegegrad 2 bei Demenz

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie sich unterschiedliche Einschränkungen im Alltag von Menschen mit Demenz auswirken können und zur Einstufung in Pflegegrad 2 führen können.

Fallbeispiel 1: Jürgen Müller

Jürgen (75 Jahre) und Edith Müller (72 Jahre) wohnen in einem Eigenheim in Dortmund. Ihr Sohn Thomas lebt in Berlin und kann seine Familie daher nicht pflegen. Herr Müller bezieht eine Rente von 1.710 € im Monat und Frau Müller erhält 250 € aus der Rentenkasse. Durch die zeitintensive Pflege ihres Mannes fehlt Frau Müller auch der körperliche Ausgleich. Sie findet kaum noch Zeit, an ihren Senioren-Gymnastik-Kursen teilzunehmen, die ihr Rheuma-Leiden etwas lindern. Deshalb beantragt Frau Müller Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Der medizinische Dienst der Krankenkasse besucht das Ehepaar Müller und stuft Herrn Müller in den Pflegegrad 2 ein.

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Da Frau Müller jedoch nach Entlastung sucht, beauftragt sie einen ambulanten Pflegedienst, der nun mehrmals in der Woche Herrn Müller bei der Morgentoilette und Körperpflege unterstützt sowie den Wocheneinkauf übernimmt. Dieser Betrag entspricht 70 Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets für ambulante Sachleistungen. Frau Müller entscheidet sich dafür, diesen Prozentsatz anteilig vom Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Sie erhält folglich 104,10 € (= 30 Prozent von 347 € des Pflegegelds).

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen, beauftragt Frau Müller Frau Müller einen Betreuungsdienst, der einmal wöchentlich mit Herrn Müller spazieren geht und Gedächtnisübungen mit ihm macht. Nach einigen Monaten steht jedoch bei Edith Müller eine Operation an. Da sie dafür einige Tage im Krankenhaus verbringen muss, kann sie in dieser Zeit nicht mehr ihren Mann versorgen. Deshalb beantragt sie für die Zeit ihres Krankenhausaufenthalts Kurzzeitpflege für ihren Mann. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt widmet sich Frau Müller wieder mit voller Kraft der Pflege ihres Mannes. Dafür besucht sie nun auch einen Pflegekurs, der ihr kostenlos von der Pflegekasse angeboten wird. Hier eignet sie sich nicht nur Hintergrundwissen zum Thema Demenz an, sondern nimmt auch viele praktische Tipps mit nach Hause für den Alltag mit ihrem demenzkranken Mann. Sie informiert sich zudem genauer über die 24 Stunden Pflege - eine zugewandte Betreuungsform, die sowohl Frau Müller als auch ihrem Mann Entlastung bietet.

Fallbeispiel 2: Beginnende Demenz bei Hans Weber

Hans Weber, 78 Jahre alt, zeigt erste Anzeichen einer Demenzerkrankung. Seine Geschichte verdeutlicht, wie sich kognitive Einschränkungen auf den Alltag auswirken können. Die ersten Anzeichen einer Demenzerkrankung zeigten sich schleichend. Zunächst fiel den Angehörigen auf, dass er zunehmend Schwierigkeiten hatte, sich in ungewohnter Umgebung zu orientieren. Im Verlauf eines Jahres verstärkten sich die Symptome. Termine wurden häufiger vergessen, die Einnahme von Medikamenten erfolgte unregelmäßig, und die Handhabung von Haushaltsgeräten bereitete zunehmend Probleme. Besonders bei finanziellen Angelegenheiten benötigte er vermehrt Unterstützung. Die Begutachtung durch den MDK ergab 32 Punkte, wobei die Bereiche „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Selbstversorgung“ besonders ins Gewicht fielen.

Fallbeispiel 3: Hans-Werner Schmidt

Hans-Werner Schmidt hat vor einigen Monaten die Diagnose Demenz erhalten und benötigt mit seinen 80 Jahren zunehmend Hilfe bei alltäglichen Dingen, wie zum Beispiel der Körperpflege. Das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes bescheinigt ihm einen Pflegegrad 2 mit 30 Punkten. Herr Schmidt kann nun einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, der ihn mehrmals die Woche unterstützt und damit seine Frau entlastet. Die Familie hat außerdem das Badezimmer mit Unterstützung der Pflegekasse barrierefrei umbauen lassen und einen Hausnotruf installiert, um die Sicherheit zu erhöhen.

Fallbeispiel 4: Herr Schmidt mit Diabetes und Demenz

Herr Schmidt hat seit mehr als 20 Jahren Typ-2-Diabetes. Lange Zeit hatte er seine Krankheit und seine Medikamente unter Kontrolle. Zuletzt hat sich bei ihm eine leichte Demenz entwickelt. Herr Schmidt hat manchmal Schwierigkeiten, sich an Abmachungen zu erinnern. Es kam auch schon vor, dass er den Heimweg nicht mehr finden konnte. Der Gutachter bewertet das mit 6 Punkten im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und 4 Punkten im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Wegen seiner Vergesslichkeit muss seine Frau ihn immer an seine Medikamente und das tägliche Insulin erinnern. Insgesamt bekommt Herr Schmidt bei der Pflegebegutachtung 31,25 gewichtete Punkte zugeschrieben.

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Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit der Einstufung in Pflegegrad 2 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung. Die Kombination verschiedener Leistungen kann dabei individuell angepasst werden. Besonders die Verknüpfung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Laut Definition erhält ein Mensch den Pflegegrad 2, sobald eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Denn erreicht ein beeinträchtigter Mensch mindestens den Pflegegrad 2, so stehen ihm bzw. den Pflegenden eine finanzielle Unterstützung zu.

Finanzielle Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2024 erhöht. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von Mai 2023 stieg das Pflegegeld 2025 um 4,5 Prozent. 2028 soll es abermals steigen, wobei es sich nach der Kerninflationsrate der kommenden Jahre orientieren soll.

Hier ein Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen (Stand 2025):

  • Pflegegeld: 347 Euro monatlich. Das Pflegegeld ist die einzige Pflegeleistung, bei der Ihnen das Geld ohne Kostennachweis zur freien Verfügung überlassen wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Es wird an Pflegebedürftige gezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden.
  • Pflegesachleistungen: 796 Euro monatlich. Die sogenannten Pflegesachleistungen sind für die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte da. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür 796 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt dabei monatlich 796,00 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2. Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ambulante Pflegedienste ausüben.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich. Bedürftige mit einem Pflegegrad 2 steht ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro zu. Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Leistungen, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern. Einige der alltäglichen Aufgaben im Haushalt sind für Menschen mit Pflegegrad 2 eine Herausforderung. Bei Pflegegrad 2 beträgt der Entlastungsbetrag 131,00 Euro im Monat. Dafür können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 beispielsweise eine Haushaltshilfe anstellen, da der Pflegegrad 2 die Bewältigung der Hausarbeit erschwert.
  • Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich (bis zu 8 Wochen). Ist in einem Pflegeheim eine professionelle, vollstationäre Kurzzeitpflege notwenig - beispielsweise nach einem Krankenhausbesuch oder wenn ein Verwandter im Urlaub ist -, steht einem Bedürftigen mit Pflegegrad 2 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.854 Euro zu. Voraussetzung ist, dass dieser für bis zu acht Wochen genutzt wird.
  • Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich (bis zu 6 Wochen). Ist ein pflegender Angehöriger krank oder steht einfach für ein paar Stunden nicht zur Verfügung, steht einem Betroffenen mit Pflegegrad 2 Verhinderungspflege zu. In diesem Fall übernimmt jemand anderes die häusliche Pflege. Für bis zu sechs Wochen im Jahr kann bei Pflegegrad 2 eine Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro genutzt werden.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025): 3.539 Euro. Ab dem 1. Juli 2025 wird es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Pflegebedürftige können den kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel einsetzen. Die bisherigen Übergangsregelungen entfallen somit ab Juli 2025. Nach wie vor gilt der Pflegegrad 2 als Mindestvoraussetzung. Die zeitliche Höchstdauer beträgt bei jeder der beiden Pflegeformen nun acht Wochen (im Jahr). Ebenso auch der Zeitraum der hälftigen Fortzahlung des Pflegegelds. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind somit nun gleich auf. Die 6-monatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Ab dem 1. Juli 2025 ist also auch eine kurzfristige Verhinderungspflege möglich.
  • Tages- und Nachtpflege: 721 Euro monatlich. Tages- und Nachtpflege sind eine wertvolle Ergänzung für die häusliche Pflege. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Tagespflege oder Nachtpflege 721 Euro pro Monat zu.
  • Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich. Neben der Pflege durch einen Angehörigen oder durch einen Pflegedienst steht einem Bedürftigen mit Pflegegrad 2 natürlich auch eine vollstationäre Pflege zu. Hierfür bekommen Betroffene 805 Euro.
  • Wohngruppenzuschuss: Mit einem Zuschlag von 224 Euro pro Monat fördert die Pflegeversicherung Menschen, die in Wohngruppen leben.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gibt es monatlich 42 Euro sowie weitere (Pflege-)Hilfsmittel, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
  • Wohnumfeldverbesserung: Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Damit die Wohnung nach den Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden kann (z. B. im Bad oder für einen Treppenlift), ist bei Pflegegrad 2 ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 Euro möglich. Und auch für die Gründung einer Wohngruppe oder Senioren-WG steht ein solcher Zuschuss jedem Bewohner zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier auch noch einen einmaligen Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro pro Bewohner.

Weitere Leistungen

Neben den finanziellen Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote:

  • Kostenlose Pflegeberatung: Jedem Betroffenen steht zu, sich kostenlos beraten zu lassen - z. B. um die Versorgung ggf. zu optimieren. Auch regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegekräfte sind in den Leistungen enthalten. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie auf Wunsch eine kostenlose Pflegeberatung (7a).
  • Pflegekurse für Angehörige: Praktische Pflege lernen vom Ankleiden über den Transfer bis hin zur Körperpflege - darum geht es in den Pflegekursen für Angehörige. Teilnehmen dürfen daran alle, die gerne pflegen wollen oder sich dafür interessieren.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Ebenfalls eine Leistung für Pflegende ist das Pflegeunterstützungsgeld.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ zugelassen werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende: Möglicherweise übernimmt die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Familienmitglieder. Voraussetzungen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren.

Flexibilität bei der Leistungswahl

  • Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel kombinieren. Nehmen Sie nur einen Teil der Sachleistungen in Anspruch (z. B. 50 %), erhalten Sie den entsprechenden Anteil des Pflegegeldes (dann 50 %). Wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld. Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, lässt sich der restliche Anspruch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen - zusätzlich zu dem festen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro.
  • Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für definierte Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung genutzt werden.

Antragstellung für Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 beantragen können alle, die laut Definition „pflegebedürftig“ sind. Der Antrag auf Pflegegrad 2 beginnt mit der Kontaktaufnahme bei der zuständigen Pflegekasse. Die gesamte Antragstellung ist für die Betroffenen kostenlos. Beantragt werden kann der Pflegegrad in der Regel entweder telefonisch oder schriftlich bei der an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse. Bedürftige bekommen ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen, den Antrag bei der Pflegekasse nicht telefonisch zu stellen.

Nach Eingang des Antrags leitet die Pflegekasse alles Weitere in die Wege. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 25 Arbeitstage, wobei die Pflegekasse gesetzlich verpflichtet ist, innerhalb dieser Frist zu entscheiden.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Die Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung spielt eine zentrale Rolle. Betroffene sollten mindestens zwei Wochen vor dem Termin beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin werden alle Hilfestellungen und Einschränkungen im Tagesverlauf dokumentiert. Ein gut geführtes Pflegetagebuch erhöht die Chancen auf eine realistische Einstufung erheblich.

Das Pflegetagebuch sollte folgende Aspekte umfassen:

  • Zeitlicher Aufwand für einzelne Pflegemaßnahmen
  • Art der benötigten Unterstützung
  • Besonderheiten im Tagesverlauf
  • Regelmäßig wiederkehrende Probleme
  • Einsatz von Hilfsmitteln

Die Aufzeichnungen sollten möglichst konkret sein und den tatsächlichen Hilfebedarf widerspiegeln.

Weitere Tipps zur Vorbereitung:

  • Dokumentation relevanter Unterlagen: Eine vollständige Dokumentation aller relevanten Unterlagen ist dabei unerlässlich. Die medizinischen Unterlagen sollten chronologisch geordnet und leicht zugänglich sein. Arztberichte, Medikamentenpläne und Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden) sowie den Schwerbehindertenausweis sollten bereitliegen.
  • Vorbereitung auf das Gespräch: Vor dem Gutachterbesuch sollten Sie sich und Ihren demenzkranken Angehörigen gut auf das Gespräch vorbereiten. Beachten Sie, dass eine Begutachtung des MDK immer nur eine „Momentaufnahme“ des aktuellen Zustands ist. Daher empfiehlt sich die Anwesenheit eines nahen Angehörigen, um der pflegebedürftigen Person während des Gutachtens beizustehen und auf Faktoren hinzuweisen, die wichtig sind, aber nicht beachtet werden. Auch das Pflegetagebuch kann hierbei als Gedankenstütze dienen.
  • Ehrlichkeit und Offenheit: Nehmen Sie die Gutachterin oder den Gutachter am besten beiseite, und beschreiben Sie ehrlich, in welchen Situationen tatsächlich Hilfe notwendig ist. Nicht jede erkrankte Person ist bereit, Hilfe anzunehmen - selbst wenn der Alltag spürbar schwerer fällt.

Widerspruch einlegen

Nach dem Besuch des Gutachters oder der Gutachterin erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Bescheid, welcher Sie über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person informiert. Sind Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 2 nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den zeitlichen Rahmen einhalten und gute Gründe für Ihre Einschätzung vorlegen können (z. B. der oder die Pflegebedürftige hatte einen besonders guten Tag, der nicht die Norm widerspiegelt).

Umgang mit der Diagnose und Unterstützung

Viele Demenzkranke wehren sich dagegen, als krank bzw. als Pflegefall eingestuft zu werden. Noch immer ist das Thema mit Scham behaftet. Nicht jede erkrankte Person ist bereit, Hilfe anzunehmen - selbst wenn der Alltag spürbar schwerer fällt. Der Antrag auf einen Pflegegrad wird dann abgeleht, aufgeschoben oder gar nicht erst angesprochen. Für Angehörige ist das oft belastend.

Wie Sie damit umgehen können:

  • Sprechen Sie das Thema frühzeitig an: Es ist leichter, eine Haushaltshilfe zu akzeptieren als eine Tagespflege.
  • Beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten - etwa der Frage: „Wollen wir den Antrag einfach mal stellen und schauen, was passiert?“
  • Fragen wirken oft weniger bedrohlich als Vorschläge: „Wäre es nicht gut zu wissen, was es überhaupt für Möglichkeiten gibt?“
  • Zeigen Sie Verständnis.

Tipp: Neben Pflegeleistungen wird oft auch Unterstützung in rechtlichen oder finanziellen Fragen nötig - etwa durch eine Vorsorgevollmacht.

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