Pflegegrad 2 mit Demenz: Leistungen und Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Eine Demenzdiagnose stellt Betroffene und ihre Familien vor große Herausforderungen. Neben den gesundheitlichen Aspekten sind auch finanzielle Fragen von Bedeutung, insbesondere welche Leistungen die Pflegeversicherung bietet. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Pflegegrad 2 bei Demenz, die damit verbundenen Leistungen und wie man diese beantragt.

Einführung in die Pflegegrade und Demenz

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzt haben. Diese Reform berücksichtigt kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz stärker und ermöglicht eine individuellere Unterstützung. Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, die mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 wird Personen zugeteilt, bei denen eine "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Dies bedeutet, dass Betroffene im Alltag Hilfe benötigen, bestimmte Tätigkeiten aber noch selbstständig ausführen können. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen eines Pflegegutachtens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt werden.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 2

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof (bei Privatversicherten) beauftragt, ein Pflegegutachten zu erstellen. Dabei wird das "Neue Begutachtungsassessment (NBA)" angewendet, bei dem bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbstständigkeit vergeben werden.

Die sechs Module des NBA

Das NBA berücksichtigt sechs unterschiedlich gewichtete Themenfelder:

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  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? (Gewichtung: 10 %)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? (Gewichtung: 7,5 %)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? (Gewichtung: 7,5 %)
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Betroffene waschen und pflegen? (Gewichtung: 40 %)
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie geht der Betroffene damit selbst um? (Gewichtung: 20 %)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie gut kann der Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen?

Die Punktzahlen der einzelnen Module werden addiert und gewichtet, um die Gesamtpunktzahl zu ermitteln, die dann den Pflegegrad bestimmt.

Der Stellenwert von Demenz bei der Begutachtung

Seit 2017 werden kognitive Einschränkungen bei der Begutachtung stärker berücksichtigt. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Demenz, da ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie ihr Verhalten und ihre psychischen Problemlagen oft stark beeinträchtigt sind.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter ist entscheidend. Dazu gehört:

  • Arztberichte: Aktuelle Berichte des behandelnden Arztes
  • Medikamentenpläne: Eine Übersicht über alle Medikamente
  • Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes: Falls vorhanden
  • Schwerbehindertenausweis: Wenn vorhanden
  • Pflegetagebuch: Eine detaillierte Aufzeichnung der benötigten Hilfeleistungen im Alltag

Es ist wichtig, dem Gutachter ein realistisches Bild der Situation zu vermitteln. Oft zeigen Demenzkranke ein sogenanntes Fassadenverhalten, bei dem sie ihre Probleme herunterspielen oder verschweigen. Angehörige sollten den Gutachter daher gegebenenfalls separat informieren.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 stehen Betroffenen und ihren Angehörigen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese umfassen sowohl finanzielle Unterstützung als auch Sachleistungen und Beratungsangebote.

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Pflegegeld

Wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird, wird Pflegegeld gezahlt. Dieses steht zur freien Verfügung und dient als Anerkennung für die geleistete Arbeit. Ab 2025 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro.

Pflegesachleistungen

Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung. Mit Pflegegrad 2 stehen dafür monatlich 796 Euro zur Verfügung.

Kombinationsleistung

Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies ist sinnvoll, wenn die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst übernommen wird.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, die eigentliche Pflegeperson stunden- oder tageweise zu vertreten, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub. Ab 2025 stehen dafür jährlich 1.685 Euro zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Wenn eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Ab 2025 stehen dafür jährlich 1.854 Euro zur Verfügung.

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Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2025

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird ab dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Dieser kann flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege sind eine wertvolle Ergänzung für die häusliche Pflege. Mit Pflegegrad 2 stehen dafür monatlich 721 Euro zur Verfügung.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat kann für zusätzliche Leistungen genutzt werden, die Pflegende entlasten oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern.

Pflegehilfsmittel

Es besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro pro Monat, beispielsweise für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Darüber hinaus können auch technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf beantragt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung des Badezimmers, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Umbauprojekt beantragt werden.

Wohngruppenzuschuss

Für Menschen, die in einer Wohngruppe leben, gibt es einen Zuschlag von 224 Euro pro Monat. Zusätzlich kann ein einmaliger Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro pro Bewohner beantragt werden.

Weitere Leistungen

  • Pflegeberatung: Kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege
  • Pflegekurse für Angehörige: Praktische Kurse, in denen Angehörige Pflegetechniken erlernen können
  • Pflegeunterstützungsgeld: Leistung für Pflegende, die kurzzeitig nicht arbeiten können
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende unterstützen
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende: Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen

Pflegegrad 2 bei Demenz: Besonderheiten und Herausforderungen

Die Pflege von Menschen mit Demenz stellt besondere Anforderungen an die Pflegenden. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen des Betroffenen zu berücksichtigen und die Pflege entsprechend anzupassen.

Umgang mit herausforderndem Verhalten

Demenz kann zu Verhaltensänderungen wie Unruhe, Aggression oder Weglauftendenz führen. Pflegende sollten sich über den Umgang mit solchen Situationen informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Tagesstruktur und Beschäftigung

Eine feste Tagesstruktur und regelmäßige Beschäftigung können Menschen mit Demenz helfen, sich besser zu orientieren und ihr Wohlbefinden zu steigern. Geeignete Aktivitäten sind beispielsweise Spaziergänge, Musik hören, Basteln oder Kochen.

Wohnraumgestaltung

Der Wohnraum sollte sicher und übersichtlich gestaltet sein, um Stürze und Orientierungslosigkeit zu vermeiden. Hilfreich sind beispielsweise rutschfeste Teppiche, gut erreichbare Lichtschalter und eine klare Beschilderung.

Entlastung für Angehörige

Die Pflege eines Menschen mit Demenz kann sehr belastend sein. Angehörige sollten daher Entlastungsangebote wie die Verhinderungspflege, die Tagespflege oder Selbsthilfegruppen nutzen, um ihre eigenen Kräfte zu schonen.

Antragstellung und Widerspruch

Antrag auf Pflegegrad stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann bei der Pflegekasse gestellt werden, die an die Krankenkasse angeschlossen ist. Dies kann in der Regel telefonisch oder schriftlich erfolgen. Nach der Antragstellung wird ein Gutachter des MD oder von Medicproof beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

Widerspruch gegen die Entscheidung

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig erscheint, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, sich dabei von einer Pflegeberatungsstelle oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Leistungen der AOK-Pflegekasse

Die AOK-Pflegekasse unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit umfangreichen Leistungen bei der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim. Dazu gehören:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Beratungseinsätze
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnraumanpassung
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten

Unterstützung durch marta

marta ist eine Plattform, die geprüfte Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Betreuung vermittelt. Diese können Menschen mit Demenz im eigenen Zuhause unterstützen und so einen Umzug ins Pflegeheim vermeiden. Die Betreuungskräfte übernehmen alltägliche Aufgaben wie Hilfe bei der Körperpflege, Kochen und Hausarbeit und bieten soziale Betreuung.

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