Pflegegrad bei Spastik: Ein umfassender Leitfaden

Der Schlaganfall stellt in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar. Überlebende sind oft mit erheblichen gesundheitlichen Folgen konfrontiert, darunter körperliche Einschränkungen wie Lähmungen oder Schluckbeschwerden sowie neuropsychische Beeinträchtigungen wie Sprach- und Sehstörungen oder Konzentrationsprobleme. Viele Betroffene benötigen daher nach einem Schlaganfall umfassende Pflege und Unterstützung. Die Hilfe von Angehörigen oder Pflegediensten ist oft unerlässlich, aber um entsprechende Leistungen zu erhalten, muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Jährlich erleiden in Deutschland etwa 270.000 Menschen einen Schlaganfall, wie die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe berichtet. Dabei kommt es zu einer plötzlichen Durchblutungsstörung des Gehirns.

Ein Schlaganfall entsteht, wenn ein Teil des Gehirns nicht mehr ausreichend durchblutet wird, meist durch ein Blutgerinnsel, das ein Gefäß im Gehirn verstopft. Die langfristigen Folgen eines Schlaganfalls sind von Fall zu Fall verschieden. Je schneller die Behandlung erfolgt und die Sauerstoffversorgung wiederhergestellt wird, desto eher können Folgeschäden begrenzt werden. Die Beschwerden können sich im Laufe der Zeit bessern, aber manchmal bleiben sie auch bestehen. Nach einem Schlaganfall kann Unterstützung im Alltag oder Pflege notwendig sein. Um die Folgen des Schlaganfalls zu behandeln und den Alltag selbstständig zu bewältigen, sind je nach Schweregrad unterschiedliche Therapie- und Pflegemaßnahmen erforderlich. Einige Maßnahmen sind nicht nur kurz nach dem Schlaganfall wichtig, sondern auch langfristig. Um eine entsprechende Pflege zu erhalten, können Schlaganfallpatienten vom Pflegesystem profitieren, indem sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, woraufhin der Pflegegrad festgestellt werden kann.

Pflegegrade: Ein Überblick

Insgesamt gibt es fünf verschiedene Pflegegrade, die darüber entscheiden, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Für die Pflege zu Hause gibt es finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige sowie für Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste. Ob und welche finanziellen Leistungen und Sachleistungen Betroffenen zustehen, hängt unter anderem vom Pflegegrad ab. Um in einen Pflegegrad eingestuft oder hochgestuft zu werden, wird eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt. Der Gutachter stellt fest, wie groß die Einschränkung durch die mittel- bis langfristigen Folgen des Schlaganfalls ist.

Ob jemand nach einem Schlaganfall daheim selbstständig weiterleben kann oder auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, wie hoch Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und Hilfsmittel ausfallen - all das entscheidet darüber, ob man nach einem Schlaganfall bei Pflegegrad 1, Pflegegrad 5 oder dazwischen landet. Pflegegrad 2 betrifft Menschen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, während „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ zu Pflegegrad 3 führt.

Die sechs Lebensbereiche der Pflegebegutachtung

Beim Gutachten werden die sechs Lebensbereiche „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Selbstversorgung“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ sowie „Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte“ geprüft. Jeder Bereich umfasst mehrere Kriterien und spielt in die Einstufung des Pflegegrads hinein. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Deutschland jedes Jahr an.

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Paresen und ihre Auswirkungen auf den Pflegegrad

Unter Paresen fasst die Medizin unvollständige Lähmungen der Skelettmuskulatur zusammen, die zu mehr oder minder ausgeprägten Bewegungseinschränkungen führen. Eine Parese ist keine eigenständige Erkrankung. Lähmungen können je nach Schweregrad die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen, was einen Anspruch auf Pflegegrad und entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung begründen kann.

Die Symptome von Paresen hängen davon ab, an welcher Stelle des Nervensystems die Nerven geschädigt sind. Bei einer zentralen Parese ist ein motorischer Nerv im zentralen Nervensystem (ZNS) geschädigt, zwischen der Hirnrinde und den Schaltstellen im Rückenmark. Eine Schädigung in diesem Bereich führt zu einer peripheren Parese.

Arten von Paresen

  • Diparesen: Teilweise Lähmung von zwei Gliedmaßen. Eigen- und Fremdreflexe sind vermindert oder nicht auslösbar. Aufgrund der nachlassenden Muskelaktivität kommt es bei einer peripheren (schlaffen) Parese mit der Zeit zu einem Muskelschwund (Muskelatrophie).
  • Periphere Paresen: Können einen oder mehrere Nerven betreffen. Die periphere Fazialisparese (Gesichtslähmung) tritt bei einer Schädigung des siebten Gehirnnervs (Nervus facialis) auf. In den meisten Fällen liegt eine idiopathische Fazialisparese (Bellparese) vor.
  • Blickparese: Die Augen können nicht mehr zielgerichtet bewegt werden. Ursachen können Nervenverletzungen durch Unfälle, Tumoren, Schlaganfälle und Infektionen sein.
  • Armparesen: Gehören zu den häufigsten Nervenschädigungen. Bei leichten Lähmungen kann der Arm zwar bewegt und eingesetzt werden, die Bewegungen sind jedoch langsam und wirken ungeschickt. Zu Lähmungserscheinungen im Arm kommt es auch bei einer Armplexusparese (Plexus brachialis).
  • Fußparese: Oft eine Fußheberschwäche (Peroneusparese). Betroffene haben kaum Kontrolle über das Aufsetzen und Abrollen des Fußes, was Schwierigkeiten beim Gehen bereitet.
  • Zentrale Parese: Typisches Symptom ist die erhöhte Muskelspannung. Die Eigenreflexe sind gesteigert und es kommt vermehrt zu pathologischen Reflexen. Die gelähmte Muskulatur befindet sich bei zentralen Paresen immer auf der Gegenseite der Schädigung im Gehirn.

Frühkindliche Gehirnschädigungen

Schon im Mutterleib, während oder kurz nach der Geburt kann es bei einem Säugling zu Fehlbildungen des Gehirns kommen, meist durch Sauerstoffmangel oder Infektionen. Zu den Hauptsymptomen der frühkindlichen Gehirnstörung gehören Muskelschwäche und Lähmungen kombiniert mit einer Spastik (Muskelsteife). In welchem Ausmaß das Kind beeinträchtigt sein wird, hängt vom Schweregrad der Hirnschädigung ab. Benötigt ein Kind in seinem Alltag über das „natürliche Maß an Pflegebedürftigkeit“, sollte geprüft werden, ob es Anspruch auf einen Pflegegrad und damit verbundene Leistungen der Pflegeversicherung hat.

Hemiparese

Von der Halbseitenlähmung sind gewöhnlich Arm, Bein und Gesicht auf einer Körperseite betroffen. Oftmals kommt es zu Empfindungsstörungen wie Kribbeln oder Taubheitsgefühlen. Der Verlauf einer Hemiparese hängt vom Schweregrad ab. Je nach Schweregrad der Nervenschädigung und bei schneller Versorgung können die Lähmungserscheinungen zurückgehen oder sogar verschwinden. Zu den Hemiparesen zählt auch die Toddsche Parese, vorübergehende Lähmungserscheinungen auf einer Körperseite, die nach einem epileptischen Anfall auftreten können.

Tetraparese

Die Tetraparese ist eine unvollständige Lähmung aller vier Extremitäten, also beider Arme und Beine. Häufige Ursachen der inkompletten Tetraparese sind Verletzungen des Rückenmarks im oberen Halswirbelbereich (hohe Querschnittlähmung) oder neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose (MS) und Hirntumore. Bei einer Läsion der peripheren Nerven bleibt die schlaffe Tetraparese bestehen. Welche Symptome bei spastischer Tetraparese auftreten, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei einer Spastik sind die Bewegungsabläufe wesentlich verlangsamt. Durch die erhöhte Muskelspannung und unkontrollierte Zuckungen kann das Gangbild steif und ruckartig sein. Die Bandbreite möglicher Folgeerscheinungen bei spastischer Tetraparese ist groß. Ob und in welchem Maße sich eine spastische Tetraparese auf die Lebenserwartung auswirkt, hängt unter anderem davon ab, ob eine künstliche Beatmung erforderlich ist. Die Spastik ist nicht ausschließlich negativ zu bewerten, da sie zur Stabilisierung des Körpers dient, die Muskulatur trainiert und erhält.

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Paraparese

Die Paraparese ist eine unvollständige Lähmung, die zwei symmetrische Extremitäten betrifft. Die Paraparese-Symptome hängen davon ab, wo die Läsion der Nerven entstanden ist. Eine schlaffe inkomplette Paraparese zeigt sich anfänglich auch bei einer akuten Schädigung des Rückenmarks. Hierbei bildet sich allerdings im weiteren Verlauf eine spastische Parese aus: Die Muskulatur weist eine erhöhte Muskelspannung und gesteigerte Reflexe auf und lässt sich willentlich nur noch eingeschränkt steuern. Wie stark die Lähmungserscheinungen ausgeprägt sind, hängt vom Einzelfall ab. Von einer Rückenmarksläsion kann auch die Rumpfmuskulatur betroffen sein. Häufige Ursache der Paraparese ist eine Schädigung des Rückenmarks, zum Beispiel nach einem Unfall. Die Folge ist eine Querschnittlähmung, wobei Ausbreitung und Ausmaß der Lähmung vom Ort der Schädigung und der Schwere der Rückenmarksläsion abhängen.

Diagnostik und Therapie von Paresen

Der zuständige Facharzt für Lähmungserscheinungen ist der Neurologe. Bei einem Unfall wird nach dem genauen Unfallhergang, Beginn und Dauer aller Symptome gefragt. Es erfolgt eine Überprüfung von Muskelkraft, Beweglichkeit, Reflexe und Empfinden in den betroffenen Körperteilen. Bei Verdacht auf eine entzündliche Erkrankung erfolgt eine Liquorpunktion. Pro Muskel werden Grade vergeben, wobei Grad 0 keine Muskelaktivität bedeutet.

Bei Paraparesen gibt es keine Standardtherapie. In der akuten Phase ist oftmals eine umfassende medizinische Betreuung im Krankenhaus notwendig. Die Behandlung wird stets an die individuellen Anforderungen des Patienten angepasst und orientiert sich an Ursache, Ausprägung und genauer Lokalisation der Nervenschädigung. Bei einer Querschnittlähmung oder bestimmten neurologischen Erkrankungen ist die Paraparese nicht heilbar. Eine zentrale Rolle in der Paraparese-Behandlung spielt die Physiotherapie. Mithilfe von Ergotherapie können zudem Bewegungsabläufe trainiert werden, um alltägliche Aufgaben wie Waschen und Anziehen selbstständig zu bewältigen. Wichtig ist, dass pflegende Personen viel Verständnis und Einfühlungsvermögen zeigen. Betroffenen fällt es oft schwer, mit der neuen Situation und daraus resultierenden Einschränkungen umzugehen. Unabhängig vom medizinischen Schweregrad stellt die Lähmung oft eine enorme emotionale Belastung dar. Gute Anlaufstellen bei allen Problemen und Fragestellungen rund um Paresen und ursächliche Erkrankungen sind Vereine und Interessensvertretungen.

Weitere Arten von Paresen

Je nachdem, wie viele Extremitäten betroffen sind, unterscheidet man in Monoparesen, Hemiparesen, Diparesen, Paraparesen und Tetraparesen. Als Hemiparese bezeichnet man die inkomplette Lähmung einer Körperhälfte, die häufig nach einem Schlaganfall auftritt. Unter einer Tetraparese versteht man die unvollständige Lähmung aller vier Extremitäten, also beider Beine und beider Arme. Eine Paraparese ist die inkomplette Lähmung zweier paralleler Extremitäten, also entweder beider Arme oder beider Beine. Bei einer Trochlearisparese ist der obere schräge Augenmuskel gelähmt, der durch den Trochlearisnerv angesteuert wird. Bei der Fazialisparese handelt es sich um eine Gesichtslähmung, die sich meistens nur an einer Gesichtshälfte zeigt. Die Toddsche Parese zählt zu den Hemiparesen. Die aus dem Spinalkanal austretenden Nervenfasern bilden nahe der Wirbelsäule im Hals- und Lendenwirbelbereich einen Nervenplexus, aus dem die peripheren Nerven hervorgehen. Eine Schädigung im Bereich dieses Nervengeflechts wird als Plexusparese bezeichnet.

Pflegegrade und finanzielle Unterstützung

Wer pflegebedürftig ist, hat in Deutschland das Recht auf Unterstützung. Die betroffenen Personen leiden unter körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder sind gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen ausgesetzt, die sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen richten. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in unterschiedlicher Höhe zu, die auch kombiniert werden können. Hinzu kommt in allen Pflegegraden der Anspruch von 125 Euro „Entlastungsbetrag“ pro Monat.

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Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld soll dabei helfen, die Versorgung zuhause sicherzustellen. Über die Verwendung des Pflegegelds, das ab Pflegegrad 2 ausgezahlt wird, kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Es wird jedoch häufig als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben. Wenn ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung kommt, zahlt die Pflegekasse für sogenannte ambulante Pflegesachleistungen. Diese Mittel können zum Beispiel für jemanden genutzt werden, der die Bewegungsfähigkeit fördert, zu Terminen fährt oder bei Injektionen hilft. Auch Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung, zählen zu den ambulanten Pflegesachleistungen.

Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen besteht nur, wenn der Pflegebedürftige zuhause gepflegt wird. Falls eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim erfolgt, zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse in Form von „pauschalen Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen“. Bei Pflegegrad 3 sind dies beispielweise 1.262 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 4 sind es 1.775 Euro. In vielen Fällen reicht die Leistung der Pflegeversicherung allerdings nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken. Die Zuzahlung richtet sich seit 2017 nicht mehr nach dem Pflegegrad. Das heißt, Patienten im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege in einer vollstationären Einrichtung genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Dieser sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung. Außerdem zahlen die Pflegebedürftigen die Kosten für vollstationäre Unterbringung und Verpflegung. Hinzu kommt ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € pro Monat.

Antragstellung und Begutachtung

Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann man bei der Pflegekasse stellen, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Privatversicherte wenden sich an ihre Versicherung. Auch Angehörige oder Freunde können den Antrag für einen stellen, wenn sie bevollmächtigt sind. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter. Dieser stellt fest, wie selbstständig man seinen Alltag zuhause noch bewältigen kann - und bei welchen Aufgaben man Hilfe benötigt. Auf dieser Grundlage ermittelt er den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Der Gutachter erfasst gesundheitliche Beeinträchtigungen, Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Für jeden Bereich erhält man Punkte, die am Ende gewichtet und zusammengerechnet werden. Man kann sich auf diesen Besuchstermin vorbereiten. Hilfreich ist zum Beispiel, dass man ein Tagebuch führt über Art, Häufigkeit und Intensität der Beschwerden. Normalerweise kommt der Gutachter nach Hause.

Widerspruch und Besonderheiten bei MS

Wenn man mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist, etwa weil der Antrag abgelehnt wurde oder ein aus der Sicht des Betroffenen zu niedriger Pflegegrad festgestellt wurde, kann man innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse schriftlich Widerspruch einlegen. In der Regel wird daraufhin ein Zweitgutachten erstellt. Ein Pflegegrad verhilft nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis.

MS-Patienten verarbeiten ihre Krankheit und die krankheitsbedingten Einschränkungen eventuell anders als Senioren, die aufgrund von Alterserscheinungen auf Hilfe angewiesen sind. Auf diese Besonderheiten sollten auch pflegende Angehörige und Mitarbeiter von Pflegediensten vorbereitet sein. Hilfreich kann zum Beispiel sogenannte aktivierende Pflege sein. Aus diesem Grund gibt es spezielle Pflegedienste mit zertifizierter Weiterbildung im Bereich Umgang mit MS-Patienten.

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