Physiotherapie bei Erkrankungen des Zentralnervensystems: Behandlungsdauer und Therapieansätze

Erkrankungen oder Schädigungen des zentralen Nervensystems (ZNS) können vielfältige motorische Beeinträchtigungen und Störungen bei der Aufnahme und Verarbeitung von Sinneswahrnehmungen verursachen. Solche Schädigungen entstehen oft durch schwere Schicksalsschläge wie Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder schwere Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose. Diese komplexen Leiden erfordern eine umfassende Therapie, bei der die individuellen Bedürfnisse des Patienten im Mittelpunkt stehen, basierend auf seinem bisherigen Leben, seinem sozialen Umfeld und seinen Interessen.

Herausforderungen für Betroffene und ihr Umfeld

Erkrankungen des zentralen Nervensystems stellen oft auch das persönliche Umfeld der Betroffenen vor besondere Herausforderungen. Menschen, die bis vor Kurzem noch ein selbstständiges und aktives Leben führten, benötigen plötzlich Unterstützung oder Betreuung in vielen Bereichen des Alltags. Hilfe ist bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Körperpflege und Behördengängen erforderlich.

Physiotherapeutische Behandlungskonzepte

Für die physiotherapeutische Behandlung von neurologischen Erkrankungen gibt es drei unterschiedliche Therapiekonzepte: die Bobath-Therapie, die Vojta-Therapie und die PNF-Therapie. Jede dieser Behandlungsformen hat unterschiedliche Schwerpunkte und Therapieansätze. Allen gemeinsam ist eine eingehende Befundung zu Beginn der Behandlung sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Patient.

Bobath-Therapie

Die Bobath-Therapie wurde von Dr. Karel Bobath und seiner Frau, der Physiotherapeutin Dr. h. c. Berta Bobath, entwickelt. Sie wird beispielsweise als physiotherapeutische Behandlung nach Schlaganfällen oder Schädel-Hirn-Verletzungen verordnet. Auch Patienten mit Morbus Parkinson und Multipler Sklerose können von dieser Therapieform profitieren. Im Gegensatz zu den meisten anderen Therapien ist Bobath ein handlungsorientiertes Konzept ohne standardisierte Übungsfolgen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist die konsequente Förderung und Stimulation des Patienten - möglichst durch alle betreuenden Personen. Die Bobath-Therapie ist ein bewegungstherapeutisches Behandlungskonzept ohne vorgeschriebene Techniken oder Übungen. Im Mittelpunkt steht das handlungsorientierte Training körperlicher, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten. Angewendet wird die Bobath-Therapie vor allem bei Patienten, deren Motorik, Wahrnehmung oder Gleichgewicht aufgrund neurologischer Funktionsstörungen beeinträchtigt sind. Vorrangiges Behandlungsziel ist es, die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag durch Eigenaktivität so gut wie möglich wiederherzustellen.

PNF-Therapie

PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) kann in vielen klinischen Bereichen eingesetzt werden - insbesondere in Neurologie, Orthopädie und Chirurgie. Ziel der Therapie ist es, durch gezielte Stimulation das Zusammenspiel zwischen Nerven und Muskeln zu erleichtern und zu verbessern. PNF nutzt dazu vorhandene Fähigkeiten des Patienten und setzt sie gezielt zur Verbesserung der Bewegungs- und Haltungskontrolle ein. Angewendet wird die Therapie vor allem bei Bewegungsstörungen aufgrund von Multipler Sklerose, Morbus Parkinson, eines Schädel-Hirn-Traumas oder Schlaganfalls, ebenso nach Sportunfällen und Gelenkoperationen. Bei der PNF-Therapie werden Propriozeptoren gezielt angeregt. Diese Rezeptoren befinden sich in Muskeln, Gelenken und Sehnen und leiten Informationen über die Haltung und Bewegung des Körpers an das zentrale Nervensystem weiter. Durch gezielte Stimulation der betroffenen Körperabschnitte werden natürliche Bewegungsmuster, die im zentralen Nervensystem abgespeichert sind, angeregt. Das PNF-Konzept (Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation) beschreibt ein dreidimensionales Anbahnen bzw. Muskelkräftigen. Das Zusammenspiel zwischen Nervensystem und Muskulatur wird gefördert, um somit ein physiologisches Bewegungsmuster zu erhalten. Das Klientel erstreckt sich von akuten Schlaganfallpatienten, Patienten nach Traumata, die zurück in ihren Alltag wollen, bis hin zu den Hochleistungssportlern. Es ist ein Konzept, das sämtliche Sensoren und Rezeptoren des menschlichen Körpers anspricht. Durch einen gezielten Hautstimulus ist es uns möglich die Schwächen und Ausweichbewegungen des Patienten zu erkennen und daraufhin den richtigen Therapiereiz anzuwenden. Ein weiterer Vorteil dieses Konzeptes ist der nahe Alltagsbezug, d.h. mit diesen Techniken können wir jede Alltagssitutation anbahnen, trainieren und festigen. Um mit dem PNF-Konzept behandelt zu werden, sollte auf ihrem Rezept KG - ZNS stehen.

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Vojta-Therapie

Die Vojta-Therapie wird zur physiotherapeutischen Behandlung von Haltungs- und Bewegungsstörungen sowie bei Störungen des zentralen Nervensystems eingesetzt. Grundprinzip der von Prof. Dr. Václav Vojta entwickelten Therapie ist die Aktivierung von automatischen Bewegungsmustern, die von Geburt an im zentralen Nervensystem angelegt sind. Durch wiederholtes Auslösen dieser Muster werden Blockaden innerhalb der nervlichen Netzwerke zwischen Gehirn und Rückenmark gelöst oder neue nervliche Verbindungen gebahnt. Auslöser ist stets ein gezielter Druck des Therapeuten auf eine spezifische Körperzone. In der Vojta-Therapie werden keine aktiven Bewegungsmuster oder Bewegungsfunktionen geübt. Über gezieltes Stimulieren (Triggern) bestimmter Auslösezonen (Triggerpunkte) an bestimmten Stellen des Körpers oder der Extremitäten werden motorische Basismuster bzw. Reflexe ausgelöst. Ziel ist es, Bewegungsmuster und angeborene Funktionen zu aktivieren und zu verbessern.

Krankengymnastik ZNS: Ein Überblick

Krankengymnastik für das zentrale Nervensystem oder neurologische Krankengymnastik ist ein Oberbegriff über verschiedene Therapiekonzepte (Bobath-, PNF-, Vojta-Therapie). Sie wird angewendet, um Störungen und Beeinträchtigungen zu behandeln, die Folgen einer Erkrankung oder Verletzung des zentralen Nervensystems sind. So können zum Beispiel Beeinträchtigungen der Haltungskontrolle, Bewegung oder Kommunikationsfähigkeit mit KG-ZNS behandelt werden. Im Unterschied zu anderen Heilmitteln haben wir bei dem Therapiekonzept KG ZNS keine standardisierten Übungen. Im Vordergrund stehen individuelle und alltagsbezogene Aktivitäten, die Sie als Patient:innen in Ihrem Tagesablauf herausfordern und begleiten. Es ist ein 24 Stunden-Konzept, das stetig neu befundet und auf Ihr aktuelles motorisches und kognitives Vermögen angepasst wird. Da das Nervensystem die Fähigkeit besitzt, ein Leben lang zu lernen, ermöglicht uns die Plastizität des Gehirns, nach einer Schädigung neue Kapazitäten zu aktivieren. Wir als Therapeut:innen kennen die Zusammenhänge der motorischen Organisation von Bewegungsabläufen und können so mit Hilfe Ihrer motorischen Ressourcen, gezielt Übungen entwickeln und diese einsetzen. Viele Wiederholungen der zu erlernenden Bewegung in variablen Kontexten führen dann schließlich zum Therapieerfolg. Zielgruppe sind Menschen mit Störungen des Bewegungs- und Stützapparates aufgrund zentraler oder peripherer Nervenschädigungen, die ihre Sicherheit und Selbstständigkeit verbessern und Schmerzen beheben oder lindern wollen. Als therapeutische Mittel stehen uns Therapeut:innen, so ziemliche alle Wege und Mittel zur Verfügung die der Förderung Ihrer motorischen Leistungsfähigkeit dienlich sind. Ihr/e Therapeut/in hat hier im Laufe der Jahre Erfahrungen gesammelt um schnell das passende Übungsprogramm, inhaltlich für Sie auszuarbeiten. Wer kennt sie nicht, die ADL? Activitys of Daily Life - zu deutsch Alltagsaktivitäten. Manche haben wir alle gemeinsam. Wie Körperhygiene, die Nahrungsversorgung, die Bewältigung von Wegstrecken und die Transfers vom Sitz in den Stand und zurück in die Liegeposition. Jedoch muss jeder von uns auch individuelle Anforderungen meistern. Sei es die Wendeltreppe, das Spielen mit Enkeln, Ein- und Aussteigen aus Verkehrsmitteln oder das Aufstehen vom Boden nach einem Sturz. Hierzu sind wir auf Sie angewiesen. Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir planen uns hierfür extra Fahrtzeiten ein. Und decken einen Radius von bis zu 5km um unsere Praxis ab. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt fährt unsere Fahrzeugflotte elektrisch aus selbsterzeugten Strom. Definition: Krankengymnastische Behandlungsmethoden, die die Reaktion der Propriorezeptoren, der Stell- und Haltungsreflexe sowie der Gleichgewichtsreaktionen für die Hemmung pathologischer und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster miteinbeziehen. Der Therapeut absolviert eine Zusatzausbildung nach Bobath. Therapeutische Wirkung: Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster, Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung, Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns und Verbesserung der zentralen Kontrolle. Indikation: Angeborene zentrale Bewegungsstörungen, Frühkindliche erworbene zentrale Bewegungsstörungen und Schlaffe Lähmungen, z. B. durch Geburtstraumen. Therapieziel: Verbesserung der Sensomotorik, Gleichgewichts- und Koordinationsschulung, Verbesserung des pathologischen Muskeltonus, Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden und Verbesserung der psycho-motorischen Entwicklung, einschl.

Bei Erwachsenen wird Krankengymnastik ZNS angewendet, um natürliche Bewegungsmuster sowie Körperwahrnehmung, Gleichgewicht und Bewegungsübergänge zu verbessern. Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Patienten im Alltag so schnell und gut wie möglich zu erhöhen und somit auch die Lebensqualität zu steigern. Ziel bei der Therapie bei Kindern ist es dagegen, Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen, Koordinations- oder Bewegungsstörungen durch gezielte Bewegungsreize zu behandeln. Je nach Alter werden dabei verschiedene Methoden eingesetzt, um das motorische Lernen anzuregen. Diese Methoden werden auch bei schwerst- oder mehrfachbehinderten Säuglingen und Kindern angewendet, um natürliche Bewegungen und Bewegungsübergänge zu üben.

Verordnung und Kostenübernahme

Soweit eine medizinische Notwendigkeit beim Patienten besteht, können alle niedergelassenen Ärzte aller Fachrichtungen ein Rezept zur Physiotherapie als sogenanntes Heilmittel ausstellen. Dazu zählen z.B. Hausärzte, Orthopäden, Durchgangsärzte, Neurologen, Zahnärzte, aber auch Dermatologen und Lymphologen. Dabei werden manche Heilmittel von manchen Fachrichtungen der Ärzte häufiger verordnet. So verschreiben Neurologen z.B. häufiger Krankengymnastik ZNS. Die meisten Verordnungen für Physiotherapie stellen jedoch Hausärzte und Orthopäden aus. Krankengymnastik ist ein fester Bestandteil des Heilmittelkataloges. Ihr Arzt muss Ihnen eine Heilmittelverordnung „Muster 13“ für eine mögliche Kostenübernahme ausstellen. Diese können Sie dann bei uns einreichen. Krankengymnastik ist eine Position des Heilmittelkataloges. Sollten Sie eine Kassenärztliche Heilmittelverordnung haben, so belaufen sich Ihre Kosten auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser Beträgt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ / Verordnung , ganz gleich wieviele Einheiten auf Ihrem Rezept verordnet sind. Hinzu kommen noch 10% der gesamten Behandlungskosten. Wir sind verpflichtet diesen Eigenanteil zu 100% an Ihre Krankenkasse abzuführen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so fallen keine Kosten für die Behandlung an. Um Terminvorzüge zu vermeiden zahlen Privatpatienten bei uns ebenfalls den aktuellen , gesetzlichen Kassensatz. Sie bekommen vor Ihrer ersten Behandlung eine Preisliste ausgehändigt. Die Kosten sind im Heilmittelkatalog festgelegt und richten sich nach der verordneten Maßnahme. In der Regel beträgt die Zuzahlung für Patienten 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung von der Zuzahlung von ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für die verordneten Therapien. Bei Privatpatienten richten sich die Kosten für eine Behandlungseinheit nach dem gewählten Leistungssatz.

Blankoverordnung

Ab dem 1.11. können Physiotherapeuten mit der sog. Blankoverordnung von Ärzten bei bestimmten Schultererkrankungen selbst über die Art, Menge und Häufigkeit (z.B. wie oft wöchentlich) der Behandlung entscheiden. Die Blankoverordnung soll künftig bei weiteren Indikationen möglich sein. Seit dem 1.11. können Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Das bedeutet, dass Ärzte Physiotherapie verschreiben, aber keine genauen Anweisungen zu Art, Menge und Häufigkeit der Behandlungen geben. Diese Entscheidungen treffen die Physiotherapeuten eigenständig. Eine Blankoverordnung ist für maximal 16 Wochen gültig. Vor Beginn der Therapie muss der Physiotherapeut einmalig eine umfassende Untersuchung durchführen. Während der Therapie müssen die Therapieziele überprüft und ggf. angepasst werden.

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Zuzahlung und Befreiung

Ja, Sie müssen für Krankengymnastik oder Massagen zuzahlen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Sie übernehmen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept, zahlbar in der Praxis. Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Behandlungsart.

Dauer und Frequenz der Behandlung

Pro Rezept können maximal 10 Einheiten verordnet werden. Der Gesamtumfang der Behandlung richtet sich nach der Diagnose und kann bei Erwachsenen bis zu 30 Einheiten und bei Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bis zu 50 Einheiten betragen. Therapeutisch sinnvoll sind dabei 1 bis 3 Behandlungen pro Woche. Genaueres legt Ihr behandelnder Arzt fest. Bei Privatverordnungen kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin entscheiden wieviele Therapieeinheiten angemessen sind. Bei gesetzlich Versicherten gilt die Maßgabe des Heilmittelkataloges. In der Regel werden 10 Einheiten pro Rezept verordnet. Bei chronischen Krankheitsverläufen, kann Ihr Arzt kontinuierlich bis zu 24 Einheiten pro Rezept ausstellen. Die Frequenz variiert hierbei, je nach Therapieziel. Ganz individuell gibt es die Möglichkeit das 1 Termin pro Woche durchaus ausreicht.

Therapiezeit

Eine Therapieeinheit dauert ca. 25 Minuten; bei doppelter KG-ZNS sind es ca. Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mindestdauer von 30 - 45 min pro Einheit vor. Diese beinhaltet nicht nur die reine Behandlungszeit (Hands On) sondern auch die Verwaltungszeit (für Dokumentation und Terminvergabe) sowie die Zeit die Sie für das Umziehen und sonstige Transfers benötigen. Sollte Ihr:e Therapeut:in der Meinung sein mit dieser Dauer nicht auszureichen, so kann in Rücksprache mit dem / der verordneten Arzt / Ärztin eine Doppelbehandlung indiziert sein. Aber Achtung: Die länge der Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns lediglich zwei Einheiten an einem Tag zu verrechnen. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben. Bei Krankengymnastik und Manueller Therapie beträgt diese 15 bis 20 min. Bei Manueller Lymphdrainage gibt es 30-, 45- und 60min. Behandlungen, die Zeit ist auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Bei KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder (Bobath, Vojta, PNF) sind 25 bis 35min. angesetzt. Bei einer durch Ihren Arzt verordneten Doppelbehandlung verdoppelt sich die Behandlungsdauer entsprechend. Um Ihre Zeit pro Behandlung noch effektiver zu nutzen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit zu jedem Termin dazu zubuchen. Privatversicherte Patienten erhalten in der Regel 30-60min. Wir wissen, wie wichtig es ist, sich die Zeit zu nehmen, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben, oft ist diese Zeit zu knapp bemessen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit um 10-40min. zu verlängern umso eine Gesamtbehandlungsdauer von 30-60min. Eine weitere Möglichkeit ist eine durch Ihren Arzt verordnete Doppelbehandlung. Hierbei verdoppelt sich die Behandlungsdauer und die Termine halbieren sich entsprechend, bei 6 verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie 3 Termine. Bei der ersten Behandlung stellt der Therapeut anhand des Befundes den aktuellen Status des Patienten fest.

Doppelbehandlung

Sollte Ihr:e Therapeut:in der Meinung sein mit dieser Dauer nicht auszureichen, so kann in Rücksprache mit dem / der verordneten Arzt / Ärztin eine Doppelbehandlung indiziert sein. Aber Achtung: Die länge der Therapieeinheit ändert sich dadurch nicht. Sondern erlaubt uns lediglich zwei Einheiten an einem Tag zu verrechnen. Bei einer durch Ihren Arzt verordneten Doppelbehandlung verdoppelt sich die Behandlungsdauer und die Termine halbieren sich entsprechend, bei 6 verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie 3 Termine.

Behandlung von Kindern

Ja, wir behandeln auch Neugeborene und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr. Für ältere Patient:innen steht dann das Heilmittel KG ZNS zur Verfügung. Neben der für Ihre Therapeut:in erforderlichen Sonderqualifikation „Kinder“, unterscheidet sich die Behandlung natürlich im kindergerechten Umgang, sowie in der Komplexität. Da hier die Behandlung des ZNS nicht auf vorhandene / erlernte Bewegungsmuster zurückgreifen kann, liegt der Schwerpunkt dieser Behandlungsform hauptsächlich im Erlernen von Motorik mit den vorhandenen körperlichen Ressourcen.

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Mögliche Indikationen für KG-ZNS

  • Probleme bei der Bewegung oder der Aufrechterhaltung der Körperstruktur, verursacht durch neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle oder Rückenmarksverletzungen.
  • Eine chronische Erkrankung, die das zentrale Nervensystem angreift und zu Muskelschwäche, Koordinationsproblemen und Spastiken führt (Multiple Sklerose).
  • Eine neurodegenerative Erkrankung, die zu Bewegungsstörungen wie Zittern, Steifheit und langsamen Bewegungen führt (Morbus Parkinson).
  • Teilweise oder vollständiger Verlust der Muskelkontrolle, oft infolge eines Schlaganfalls oder einer Rückenmarksverletzung (Lähmung).
  • Verletzungen, die während sportlicher Aktivitäten auftreten, wie Gehirnerschütterungen, Wirbelsäulenverletzungen und andere traumatische Schäden am zentralen Nervensystem.
  • Schmerzen im Rückenbereich, verursacht durch Bandscheibenvorfälle oder degenerative Veränderungen der Wirbelsäule.

Unterbrechung der Therapie

Ja, Sie können Ihre Anwendungen zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit einmal oder mehrfach unterbrechen. Dann ist wichtig, dass die gesamte Behandlungsdauer für die Verordnung bestimmte Zeiträume nicht überschreitet. Bei zu langen Unterbrechungen oder Behandlungszeiträumen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig. Dann benötigen Sie ein neues Rezept. Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet die Behandlungsserie binnen 28 Tagen zu beginnen. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen müssen bei der Krankenkasse argumentiert werden. Diese behält sich dann das Recht vor die, die Behandlungseinheiten nach der Unterbrechung als weiterhin notwendig zu betrachten.

Weitere Aspekte der Physiotherapie

Physiotherapie zielt darauf ab, die Bewegungsfähigkeit zu verbessern und kann Operationen oder Medikamente ergänzen oder ersetzen. Sie hilft bei akuten Erkrankungen und Verletzungen und kann auch vorbeugend sinnvoll sein. Physiotherapie umfasst viele aktive und passive Behandlungsverfahren und wird in der Rehabilitation, Therapie und Prävention eingesetzt. Häufig verordnet werden Bewegungstherapie bzw. Krankengymnastik und physikalische Anwendungen wie Massagen oder Lymphdrainage. Das Hauptziel der Physiotherapie ist, die Leistungsfähigkeit des gesamten Organismus zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Therapieplan werden die Ziele der Therapie aufgrund der ärztlichen Verordnung und der Untersuchung durch den Physiotherapeuten erfasst. Rehabilitation bedeutet die Wiederherstellung von Fähigkeiten, die eine Teilnahme am täglichen Leben trotz körperlicher Beeinträchtigungen ermöglichen. Die Maßnahmen der Physiotherapie zählen zu den sog. Heilmitteln. Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Physiotherapie muss ärztlich verordnet werden. In der Regel müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zuzahlen.

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