Die Pockenimpfung, einst ein Eckpfeiler der öffentlichen Gesundheit, ist heute aufgrund der Ausrottung der Pocken und der potenziellen Risiken der Impfung selbst ein umstrittenes Thema. Insbesondere die Möglichkeit von Impfschäden wie Hirnhautentzündung (Enzephalitis) hat zu Bedenken und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Dieser Artikel beleuchtet die Risiken der Pockenimpfung, insbesondere im Zusammenhang mit Hirnhautentzündung und Impfschäden, und untersucht verschiedene rechtliche und medizinische Aspekte.
Historischer Kontext der Pockenimpfung
Die Pockenimpfung, die auf Edward Jenner im Jahr 1796 zurückgeht, war ein entscheidender Durchbruch im Kampf gegen die verheerenden Pocken. Durch die Impfung mit Kuhpockenmaterial konnte eine Immunität gegen die Pocken erreicht werden. Im Laufe der Zeit wurde die Pockenimpfung zu einer obligatorischen Maßnahme in vielen Ländern, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.
Der Fall des Klägers: Pockenimpfung und Taubheit
Ein Fall, der die Komplexität und Kontroversen rund um Impfschäden verdeutlicht, ist der eines Klägers, der 2003 die Anerkennung seiner Taubheit als Folge einer Impfschädigung beantragte. Er führte die Gesundheitsstörung auf die Pockenschutzimpfung seiner Mutter im Jahr 1975 zurück. Später erweiterte er seinen Antrag und argumentierte, dass die Impfung seines Vaters im selben Jahr zu einer Übertragung von Impfviren auf ihn als Embryo geführt habe, was seine Taubheit verursacht habe.
Medizinische Gutachten und Einschätzungen
Das Sozialgericht (SG) beauftragte Dr. H. mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens. Dr. H. stellte fest, dass die Mutter des Klägers nicht gegen Pocken geimpft worden war. Die Impfung des Vaters sei eine Wiederholungsimpfung im Hinblick auf eine Reise gewesen. Dr. H. räumte ein, dass Schwerhörigkeit und Taubheit als Komplikationen nach Pockenschutzimpfungen beschrieben und anerkannt worden seien. Er betonte jedoch, dass es zahlreiche Argumente gegen einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung des Vaters und der Hörstörung des Klägers gebe. Insbesondere wurde beim Vater keine massive Impfreaktion berichtet, und es gab keine Anzeichen für eine Vaccinia-Infektion bei der Mutter.
Ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. K. bestätigte, dass es sich beim Kläger um eine Schallempfindungsstörung handelt, die zu einer Sprachentwicklungsstörung führte. Prof. Dr. K. wies darauf hin, dass die Mutter des Klägers während der Schwangerschaft nicht gegen Pocken geimpft worden sei. Er hielt eine Verbreitung des Impfvirus im Körper des Vaters für unwahrscheinlich und betonte, dass es bisher nur belegte Fälle von Embryopathie oder Foetopathie nach Pockenerstimfungen während der Schwangerschaft gebe.
Lesen Sie auch: Alles, was Sie über Borreliose-Hirnhautentzündung wissen müssen
Auseinandersetzung mit den Gutachten
Der Kläger wandte ein, dass die Gutachten Fehler enthielten und die Schwangerschaft der Mutter nicht ohne Komplikationen verlaufen sei. Er argumentierte, dass der "Anfall" der Mutter im Libanon eine "collaterale Impfreaktion" gewesen sei. Er wies darauf hin, dass seine Taubheit bei vier gesunden Geschwistern und auch ohne Taubheit bei seinen eigenen Töchtern sehr wohl aufgrund der Pockenübertragung als Impfvirusenzephalitis durch den Vater auf die Mutter und auf ihn, den Kläger, als Embryo erfolgt sein könnte.
Gerichtliche Entscheidung
Das SG wies die Klage ab, da die Taubheit mit Sprachstörung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Impfschaden zurückzuführen sei. Das Gericht war überzeugt, dass eine Pockenimpfung der Mutter nicht stattgefunden habe. Der Beklagte lehnte den Antrag des Klägers ebenfalls ab, da eine Schädigung des Ungeborenen im Sinne einer Vaccinia translata nicht eindeutig mit erforderlicher Wahrscheinlichkeit angenommen werden könne.
Impfkomplikationen und Impfschäden
Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche Schädigung durch die Impfung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht und dauerhaft ist. Nicht jede Nebenwirkung ist also ein Impfschaden. Dafür muss die Reaktion selten, schwer und anhaltend sein. Zu den möglichen Impfschäden gehören allergischer Schock (Anaphylaxie), impfbedingte Hirnentzündung/Krampfanfälle, Guillain-Barré-Syndrom (GBS), Thrombosen und Herzmuskelentzündung.
Risiken von Kinderkrankheiten im Vergleich zu Impfrisiken
Es ist wichtig, die Risiken von Kinderkrankheiten gegen die Risiken von Impfungen abzuwägen. Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten und Diphtherie können schwerwiegende Komplikationen verursachen, darunter Hirnhautentzündung, Lungenentzündung, Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen beim Ungeborenen, Gehirnschäden und Tod. Impfungen bieten einen wirksamen Schutz vor diesen Krankheiten und reduzieren das Risiko schwerwiegender Komplikationen erheblich.
Die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist in Deutschland für die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen zuständig. Das PEI erhält Meldungen von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen und analysiert diese, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu bewerten. In den Jahren 2022 und 2023 erhielt das PEI 8.659 Meldungen über Verdachtsfälle von Impfstoffnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen bei rund 105 Millionen Impfungen (ohne SARS-CoV-2-Impfungen). In 3,4 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle wurde ein bleibender Schaden nach Impfung berichtet.
Lesen Sie auch: Meningitis-Leitfaden: Von Ursachen bis zur Vorbeugung
Rechtliche Aspekte und Entschädigung von Impfschäden
Das Impfgesetz vom 8. April 1874 selbst kannte keinen Ausgleich von etwaigen Schäden durch die Pockenschutzimpfung. Die Rechtsprechung lehnte eine Entschädigung regelmäßig ab, weil meist kein Verschulden des Arztes festzustellen war. In der Diskussion blieb ein Anspruch aus §§ 74, 75 der Einleitung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten von 1794.
Historische Betrachtung und der Aufopferungsanspruch
Mit Beschluss seines Großen Senats für Zivilsachen vom 16. November 1937 hatte sich das Reichsgericht ausführlich u. a. mit der Frage der Entschädigung von Impfschäden auseinandergesetzt. Zwar erklärte das Reichsgericht, dass eine Entschädigung von Impfschäden aus Gründen der Billigkeit zu erwägen sei. Es wollte aber nicht in dieser Richtung tätig werden, weil dem "Volksgenossen" nach "nationalsozialistischer Staatsauffassung" eine "verstärkte Opferpflicht" obliege, sodass der Entschädigungsgedanke zurücktreten müsse.
Nachkriegszeit und die Rechtsprechung des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte, es treffe der "innere Grund, der für die Entschädigung bei Eingriffen in das Eigentum maßgeblich ist, in gleicher Weise für die Eingriffe in sonstige geschützte Lebensgüter, insbesondere für die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu. Auch bei den durch Eingriffe kraft Hoheitsrechts verursachten Gesundheitsschäden ist der Verstoß gegen den Gleichheitssatz das besondere Kennzeichen."
Aktuelle Rechtslage und das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Bescheide aus dem Jahre 1993 und 1995 wurden die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche durch § 51 Abs. 1 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) geregelt; mit Wirkung vom 1. Januar 2001 wurde diese Vorschrift durch § 60 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst. Hiernach werden durch das Gesetz für die Entstehung eines Anspruchs auf Versorgungsleistungen die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen verlangt. Es müssen eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfolgte Schutzimpfung, der Eintritt über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation, sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden, vorliegen.
Aktuelle Impfempfehlungen und Sicherheitsüberprüfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland gibt Empfehlungen zu Impfungen ab, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) überprüft regelmäßig die Sicherheit von Impfstoffen. Derzeit überprüft die EMA die Sicherheit von zwei zugelassenen Impfstoffen gegen Windpocken (Varilrix® und Varivax®), nachdem in Polen ein Kind wenige Tage nach der Impfung mit Varilrix an Enzephalitis erkrankt und in der Folge gestorben war.
Lesen Sie auch: Leben nach Meningitis: Was Sie wissen sollten
tags: #pockenimpfung #hirnhautentzundung #impfschaden