Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende, starke Kopfschmerzen gekennzeichnet ist. Sie kann das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen und die Organisation von Familie, Beruf und Alltag erschweren. In manchen Fällen kann eine stationäre medizinische Rehabilitation (Reha) eine wirksame Maßnahme sein, um die Lebensqualität zu verbessern und die Migräne besser in den Griff zu bekommen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Reha bei Migräne, den Ablauf des Antragsverfahrens und was während und nach der Reha wichtig ist.
Was ist eine Reha bei Migräne?
Eine Reha bei Migräne ist eine umfassende, multidisziplinäre Behandlung, die darauf abzielt, die Häufigkeit, Intensität und Dauer von Migräneattacken zu reduzieren. Sie kombiniert verschiedene Therapieansätze, um die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bestmöglich zu erfüllen. Im Gegensatz zu einer Kur, die primär der Vorsorge dient, zielt eine Reha auf die Behandlung und Nachsorge einer bestehenden, chronischen Erkrankung ab. Bei Migräne ist daher meist eine Reha indiziert.
Die Behandlung in der Berolina Klinik erfolgt in Anlehnung an die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. Die Leitlinien empfehlen einen Ansatz, der medikamentöse und nicht-medikamentöse Verfahren kombiniert.
Voraussetzungen für eine Reha bei Migräne
Damit ein Reha-Antrag bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Reha, der Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung ist. Es gibt Gesetze, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen festen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung einräumen.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha ist nur dann sinnvoll, wenn sie medizinisch notwendig ist und eine Besserung des Zustands verspricht. Der behandelnde Arzt muss dies in einem Befundbericht oder Gutachten begründen.
- Gesundheitszustand: Der Patient muss in der Lage sein, aktiv an den Reha-Maßnahmen teilzunehmen. Der Gesundheitszustand muss dies zulassen.
- Beitragszeiten: Bei einer Kostenübernahme durch die Rentenversicherung müssen bestimmte Beitragszeiten erfüllt sein. In der Regel müssen Sie in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Alternativ kann auch eine Rentenversicherung seit mindestens 15 Jahren bestehen. Bei drohender Erwerbsminderung reichen auch fünf Jahre.
- Erforderlichkeit: Eine Reha kann erforderlich sein, wenn aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht.
Der Weg zur Reha: Antragstellung und Genehmigung
Der erste Schritt zur Beantragung einer Reha ist ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Dieser kann die Notwendigkeit einer Reha beurteilen und einen entsprechenden Befundbericht erstellen. Dieser Befundbericht ist wichtig für den Reha-Antrag.
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Wo erhalte ich die Antragsformulare?
Es gibt drei Möglichkeiten, Formulare für einen entsprechenden Antrag zu erhalten:
- Über die Hausärztin bzw.
- Unterstützung können Sie auch finden z. B.
- Online-Portale der Rentenversicherung oder Krankenkasse.
Wer ist der zuständige Kostenträger?
Die Zuständigkeit für die Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation ab:
- Arbeitnehmer: Deutsche Rentenversicherung.
- Nicht-Erwerbstätige: Gesetzliche Krankenversicherung.
- Bei Sicherung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit: Rentenversicherung.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Kostenträger zu erkundigen, welche Unterlagen genau benötigt werden.
Das Wunsch- und Wahlrecht
Patienten haben ein sogenanntes "Wunsch- und Wahlrecht" in Bezug auf die Rehabilitationsklinik, in der sie behandelt werden möchten. Es empfiehlt sich dringend, in Absprache mit demder Hausarztärztin den Namen dieser Klinik in dem Antrag ausdrücklich zu nennen. Diese Wahl sollte in dem Antrag in einem separaten Anhang begründet werden.
Dauer bis zur Bewilligung
Wie schnell über die Bewilligung Ihres Reha Antrages entschieden werden muss, ist gesetzlich festgelegt (§ 14 SGB IX). Das Gesetz sieht eine Frist von drei Wochen für die Ablehnung oder Bewilligung Ihres Reha Antrages vor. Sollten Sie Ihren Reha Antrag an den falschen Träger gegeben haben, werden zwei weitere Wochen für die Weiterleitung eingeräumt.
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Seit dem 01.07.2022 gibt es eine Regelung, die eine schnellere Bewilligung Ihres Reha Antrages möglich macht. Das liegt daran, dass die Krankenkassen seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr einzeln prüfen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist.
Was tun bei Ablehnung?
Wird der Reha-Antrag abgelehnt, sollte man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Es ist hilfreich, wenn derdie Hausarztärztin die Entscheidung mit einer entsprechenden medizinischen Stellungnahme begründet. Die schriftliche Begründung für Ihren Widerspruch gegen die ausgewählte Klinik bzw. gegen die Ablehnung der stationären medizinischen Rehabilitation können Sie also nachreichen. Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.
Inhalte und Ablauf der Reha
Nach der Genehmigung der medizinischen Rehabilitation bekommt derdie antragstellende Patientin Unterlagen von dem Leistungsträger und von der Klinik, der*die dieser ausgewählt hat und in der die stationäre Rehabilitation stattfinden soll.
Eine Reha bei Migräne dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. In dieser Zeit finden täglich mehrere therapeutische Maßnahmen statt, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind.
Mögliche Therapiebausteine
- Ärztliche Betreuung: Umfassende medizinische Betreuung durch Fachärzte, inklusive Anamnese, Diagnostik und Therapieplanung.
- Psychotherapie: Einzel- und Gruppengespräche zur Stressbewältigung, Krankheitsverarbeitung und Entwicklung von Bewältigungsstrategien. Kognitive Verhaltenstherapie empfiehlt sich für PatientInnen bei denen pharmakologische Verfahren wenig effektiv sind.
- Physiotherapie: Gezielte Übungen zur Entspannung der Muskulatur, Verbesserung der Körperhaltung und Förderung der Beweglichkeit.
- Ergotherapie: Training von Alltagsaktivitäten und Anpassung des Arbeitsplatzes, um Belastungen zu reduzieren.
- Sport- und Bewegungstherapie: Ausdauertraining, Muskelaufbau und Entspannungsübungen zur Verbesserung der körperlichen Fitness und des Wohlbefindens.
- Entspannungstechniken: Erlernen von Entspannungstechniken wie progressive Muskelentspannung, autogenes Training oder Biofeedback.
- Ernährungsberatung: Informationen über eine ausgewogene Ernährung und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Migräne.
- Schulungen und Seminare: Wissensvermittlung über Migräne, ihre Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten.
- Sozialdienst: Beratung zu sozialrechtlichen Fragen, Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen.
Ziele der Reha
- Reduktion der Migränefrequenz und -intensität
- Verbesserung der Lebensqualität
- Erlernen von Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Migräne
- Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Wiedereingliederung in den Beruf und Alltag
Was ist während der Reha besonders wichtig?
Neben krankheitsspezifischen Behandlungsmaßnahmen sind während der drei bis sechs Wochen dauernden stationären Rehabilitation unter anderem Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität wichtig. Wichtiger als theoretische Informationen ist jedoch immer der Erwerb neuer gesundheitsfördernder Einstellungen und Verhaltensweisen, d. h. das konkrete Tun in dieser Zeit. An jedem Tag während der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt, unter anderem Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie, systematische Entspannung, Informationen des Sozialdienstes und Diätberatung. Eine medizinische Rehabilitation bietet meist die Chance, neue Themen kennenzulernen und auszuprobieren: Lernen in der Gruppe ist dabei meist leichter. Sehr wesentlich ist eine konkrete Vorbereitung der gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation, z. B. die Anmeldung für einen Kurs beim heimischen Sportverein oder der Volkshochschule und nicht nur allgemeine gute Vorsätze („Ich will mehr Sport treiben“).
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Nach der Reha: Nachhaltigkeit sichern
Schon während der stationären medizinischen Heilbehandlung wird vonseiten der dort behandelnden Ärzt*innen geprüft und mit Ihnen besprochen, ob ambulante Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll und notwendig sind. Falls das der Fall ist, wird Ihnen eine entsprechende Maßnahme in der Klinik verschrieben und dabei die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung geklärt. Außerdem können Sie zusammen mit dem Sozialdienst herausfinden, in welcher wohnortnahen Praxis oder Klinik entsprechende nachstationäre Behandlungen angeboten werden. Es handelt sich dabei z. B.
Um den Erfolg der Reha langfristig zu sichern, ist es wichtig, die erlernten Strategien und Verhaltensweisen auch im Alltag beizubehalten. Dazu gehören:
- Regelmäßige Bewegung und Sport
- Ausgewogene Ernährung
- Stressmanagement
- Entspannungstechniken
- Regelmäßige Arztbesuche
- Teilnahme an Selbsthilfegruppen
Spezialisierte Kliniken und Therapieangebote
Es gibt zahlreiche Kliniken und Therapiezentren, die sich auf die Behandlung von Migräne spezialisiert haben. Diese bieten oft spezielle Programme und Therapieansätze an, die auf die Bedürfnisse von Migränepatienten zugeschnitten sind. HomeNeurologisch-verhaltensmedizinische Schmerzklinik Kiel Klinik für neurologisch-verhaltensmedizinische Schmerztherapie Direktor: Prof. Dr.med. Dipl.Psych. Hartmut Göbel Spezielle Therapie von Migräne mit und ohne Aura, Migräne-Komplikationen, alle Kopfschmerzen, wie z.B. chronische Spannungskopfschmerzen, Kopfschmerz bei Medikamentenübergebrauch, Clusterkopfschmerz, Nervenschmerz (neuropathischer Schmerz), Rückenschmerz und andere Formen chronischer Schmerzerkrankungen.
Kosten und Zuzahlungen
Die Kosten für eine Reha werden in der Regel vom zuständigen Kostenträger übernommen. Volljährige Patienten müssen bei der medizinischen Rehabilitation und bei Kuren grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden keine Zuzahlungen erhoben. Es gibt außerdem Belastungsobergrenzen, bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa zwei Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent). Die Obergrenzen gelten für die Summe aller Zuzahlungskosten in einem Kalenderjahr - also auch die für Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Fahrkosten.
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