Ein Hirntumor kann das Leben von Betroffenen und Angehörigen von Grund auf verändern. Die Behandlung, oft einhergehend mit Operationen, Strahlentherapie und/oder Chemotherapie, ist kräftezehrend und hinterlässt häufig körperliche und psychische Folgen. Eine onkologische Rehabilitation (Reha) nach einer Hirntumorbehandlung ist daher ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität wieder zu verbessern und den Weg zurück in den Alltag zu finden. Dieser Artikel beleuchtet die Dauer und den Ablauf einer solchen Reha und zeigt auf, welche Ziele damit verfolgt werden.
Warum eine Reha nach Hirntumorbehandlung notwendig ist
Eine Krebserkrankung und deren Behandlung sind ein gravierender Einschnitt in den Lebensalltag. Sie kosten enorm viel Kraft und bedeuten in der Regel eine ständige Auseinandersetzung mit der Krankheit und ihren möglichen Folgen. Viele Tumore lassen sich mittlerweile gut behandeln, dennoch kostet eine Krebserkrankung und deren Behandlung enorm Kraft und bedeutet für die Patientin oder den Patienten eine anstrengende Zeit. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Krankheit und ihren möglichen Folgen belastet die Psyche enorm.
Eine onkologische Reha nach einer Tumorbehandlung ist häufig notwendig, um die körperlichen und psychischen Folgen zu verarbeiten und wieder zu Kräften zu kommen. Ziel der Operation ist die vollständige Entfernung des Tumors. Leider liegt es in der Natur neuroonkologischer Erkrankungen, dass man nicht in jedem Fall mit einer Heilung rechnen kann. Auf jeden Fall wird aber eine Linderung der Beschwerden und damit ein kostbarer Gewinn von Lebensqualität angestrebt.
Die Rehabilitation dient dazu, den Erfolg der Hirntumortherapie zu sichern. Sie beginnt in der Regel erst dann, wenn die erste Phase der Behandlung abgeschlossen ist, zum Beispiel nach einer Operation oder einer Strahlentherapie. Damit gehört sie im weiteren Sinn auch schon zur Nachsorge.
Formen der onkologischen Reha
Es gibt verschiedene Formen der onkologischen Reha, die sich nach dem Zeitpunkt und der Art der Durchführung unterscheiden:
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- Anschlussheilbehandlung (AHB): Eine direkte Anschlussheilbehandlung (kurz: AHB) wird im Anschluss an die akute Krebstherapie gestartet. Diese beginnt spätestens 14 Tage nach Krankenhausentlassung. Um die Anschlussheilbehandlung in unserer Klinik starten zu können, muss die akute Erstbehandlung abgeschlossen sein. Ebenso sollte eine positive Prognose bestehen, dass die Reha die gesundheitlichen Folgen der Tumorerkrankung verbessern wird.
- Heilverfahren: Das sogenannte Heilverfahren, bei dem keine unmittelbare Krankenhausbehandlung vorausging, sollte nach Abschluss aller Behandlungen erfolgen.
- Stationäre Reha: Die vollstationäre Rehabilitation wird über drei bis fünf Wochen in einer neuroonkologischen Rehabilitationsfachklinik durchgeführt, in der man über den Gesamtzeitraum durchgehend verweilt.
- Teilstationäre (ambulante) Reha: In einer Reihe von Ballungsgebieten gibt es heutzutage zunehmend auch die Möglichkeit „ganztägig ambulanter“ Rehabilitation in Tageskliniken. Hier kann man im gewohnten Wohnumfeld verbleiben und wird tagsüber intensiv behandelt. Dadurch können Patienten während der Rehabilitationsmaßnahme im häuslichen Wohnumfeld verbleiben.
Dauer einer onkologischen Reha
In der Regel dauert eine Reha-Maßnahme oder stationäre Weiterbehandlung in unserer Klinik 21 Tage. Onkologische Rehabilitationsleistungen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. In manchen schweren Fällen reicht diese Zeit jedoch nicht aus. In Einzelfällen können unsere Ärztinnen und Ärzte einen Antrag bei den Krankenkassen stellen, der die Notwendigkeit einer Verlängerung bescheinigt.
Ablauf einer onkologischen Reha: Ein ganzheitlicher Ansatz
Der schwere Schritt ist getan - die akute Erstbehandlung Ihrer Tumorerkrankung liegt hinter Ihnen. Zeit, Ihre Reha zu starten und durchzuatmen. Der Ablauf einer onkologischen Reha ist individuell auf den Patienten zugeschnitten, folgt aber im Wesentlichen einem strukturierten Plan:
Ankunftsphase
Kommen Sie in Ruhe an, beziehen Sie Ihr Zimmer und erholen Sie sich von der Anreise, bevor wir richtig in die Ankunftsphase starten. Wir heißen Sie in unserer Rehaklinik willkommen und freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
- Aufnahmeuntersuchung und Erstgespräch: In der Ankunftsphase finden die Aufnahmeuntersuchung und ein ärztliches Erstgespräch statt. Der Arzt oder die Ärztin sichtet die bisherigen Befunde, führt eigene Untersuchungen durch und verschafft sich einen Eindruck von Ihrem Krankheitsbild und Ihren aktuellen Beschwerden. Falls Sie offene Fragen haben, können Sie diese selbstverständlich mit dem Arzt oder der Ärztin klären.
- Kennenlernen des therapeutischen Teams: Im nächsten Schritt lernen Sie unser therapeutisches Team und vor allem Ihre Bezugstherapeutin oder Ihren Bezugstherapeuten kennen. Dieses Konzept haben wir ins Leben gerufen, weil wir finden, dass sich so am besten eine vertrauensvolle Patienten-Therapeuten-Beziehung entwickeln kann. Ihr Bezugstherapeut steht Ihnen während Ihres gesamten Aufenthaltes bei uns als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Therapie zur Verfügung.
Therapiephase
Nachdem Sie unser Ärzte- und Therapeutenteam kennengelernt haben, passen diese Ihren Therapieplan an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Beschwerden an. Dabei stehen ihnen für die individuelle onkologische Behandlung verschiedene Behandlungselemente zur Verfügung, die sie je nach Bedarf auswählen oder auch miteinander kombinieren können.
Zu diesen Behandlungselementen zählen beispielsweise:
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- Körperlicher Aufbau: Dieser Teil dient der Reduzierung Ihrer Funktionsbeeinträchtigungen und Steigerung Ihrer Leistungsfähigkeit. Kräftigende, aber schonende Übungen, zielgerichtetes Training - individuell auf Ihre Beschwerden und Fähigkeiten angepasst. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um Ihre Wundversorgung nach der OP: Unser Pflegeteam hat eine spezielle Wundmanagement-Ausbildung.
- Psychische Heilung: Eine Tumorerkrankung hat immer auch psychische Folgen. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Krankheit und ihren möglichen Folgen belastet die Psyche enorm. Psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen sind oft die Folge. Auf unserer Privatstation für akute Psychosomatik kümmern sich unsere Experten und Expertinnen direkt auch um Ihre psychische Genesung.
- Schulung im Umgang mit der Erkrankung: Ein Leben nach oder mit dem Krebs stellt den Alltag oft auf den Kopf. Was darf man tun? Was sollte man vermeiden? Wir vermitteln Ihnen wertvolles Wissen und geben Ihnen Tipps, wie Sie die Herausforderungen des Alltags mit Ihrer Erkrankung meistern können.
- Integration in den (Berufs-)Alltag: Wie lassen sich die Tumorerkrankung und ihre Folgen in Ihren Alltag integrieren? Können Sie überhaupt weiter arbeiten? Und wenn ja, worauf müssen Sie achten? Damit Sie gestärkt wieder in Ihren Alltag zurückkehren können, statten wir Sie mit wertvollen Kenntnissen aus, besonders im Hinblick auf den Umgang mit Medikamenten und Hilfsmitteln.
- Weitere Therapieangebote: Gruppentherapie zu verschiedenen Themen, Physiotherapie, Funktionelle Übungen, Entspannungstherapie, Schmerztherapie, Ernährungsberatung, medikamentöse Behandlung, Sozialmedizinische Beratung, Überleitungspflege und -management, spezielle Schulungen für Patientinnen und Patienten, Psychologische Beratung.
Abschlussphase
Am Ende Ihres Aufenthaltes in unserem Hause bekommen Sie von uns selbstverständlich alle aktuellen Befunde in einem umfassenden Bericht für Sie selbst sowie für Ihre weiterbehandelnde Ärztin oder Ihren Arzt. Dieser Bericht beinhaltet den Rehaverlauf mit allen bisher angewandten Maßnahmen. Zum Schluss erhalten Sie von uns noch ein paar hilfreiche Tipps für den Alltag und dann heißt es für uns schon: Abschied nehmen!
Bevor wir Sie gehen lassen, hat unser Entlassmanagement jedoch sichergestellt, dass Sie zu Hause nicht auf sich allein gestellt sind, sondern bei Bedarf versorgt werden.
Ziele der onkologischen Reha nach Hirntumor
Die onkologische Reha verfolgt eine Vielzahl von Zielen, die darauf ausgerichtet sind, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und ihnen die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Zielen gehören:
- Stabilisierung der Therapiewirkung: Zuallererst sollte natürlich die Wirkung der akuten Erstbehandlung Ihrer Tumorerkrankung stabilisiert werden.
- Behandlung von Folgeerkrankungen: Doch darauf beschränken wir unsere Therapie nicht. Wir behandeln auch mögliche Folgeerkrankungen, die eine Krebsbehandlung mit sich bringen kann. Das können zum Beispiel Angststörungen, Schlafstörungen, Bewegungseinschränkungen oder auch Polyneuropathie sein.
- Reduzierung von Funktionsbeeinträchtigungen und Steigerung der Leistungsfähigkeit.
- Psychische Stabilisierung und Krankheitsbewältigung.
- Schulung im Umgang mit der Erkrankung und ihren Folgen.
- Integration in den Alltag und das Berufsleben.
- Förderung von Selbstfürsorge und Krankheitsverarbeitung.
- Linderung der Beschwerden und damit ein kostbarer Gewinn von Lebensqualität angestrebt.
- Verbesserungen in der Lebensbewältigung wie auch Lebensgestaltung erreicht werden.
Spezialisierte Therapieangebote in der Reha
Die stationäre neuroonkologische Rehabilitation von Hirntumorpatienten richtet sich nach den individuellen Krankheitsfolgen. Sie hängt davon ab, ob beispielsweise Lähmungen, Gleichgewichtsstörungen, Feinmotorikstörungen, Sprachbeeinträchtigungen oder geistige Leistungsbeeinträchtigungen im Vordergrund stehen. Diese werden von einem therapeutischen Team bestehend aus Krankengymnastik (Physiotherapie), Ergotherapie, Logopädie, Neuro-Psychologie, Physikalische Therapie und Pflegedienst unter ärztlicher Gesamtverantwortung bei Ankunft in der Rehabilitationseinrichtung untersucht. So kann der Patient einer spezifischen Therapie zugeführt werden.
- Physiotherapie: In der neurologischen Frührehabilitation lernen Patienten oft Schritt für Schritt wieder, Arme und Beine gezielt einzusetzen. Greifen, Laufen und die nötige Körperstabilität sind wichtige Grundlagen für mehr Selbstständigkeit im Alltag. Roboter-gestützte Geräte wie der Lokomat® für das Gehen oder der Armeo® für Arm- und Handübungen ermöglichen ein gezieltes, intensives Training. Mit Krankengymnastik können Sie erreichen, dass Ihr Körper wieder beweglicher wird. Das hilft auch dabei, bewegungsfähig für den Alltag zu werden.
- Ergotherapie: Die Patient:innen sollen ihre Selbstständigkeit wiedererlangen und ihre alltäglichen Aufgaben wieder bewältigen können. Sie umfasst Übungen, die beeinträchtigte Körperfunktionen verbessern und wieder herstellen können. Dazu gehören praktische und alltagsnahe Übungen wie beispielsweise eine Kunsttherapie oder Gruppenaktivitäten wie Kochen.
- Logopädie: Logopäd:innen bearbeiten neben Schluckstörungen auch die Sprachdefizite unserer Patient:innen mit gezielten Übungen. Damit können Betroffene durch aktive Übungen Ihre Stimm-, Sprach- und Sprechfähigkeiten verbessern und mögliche Hilfsstrategien für den Alltag entwickeln. Speziell ausgebildete Logopäd:innen und Ergotherapeut:innen behandeln die oftmals erheblich beeinträchtigte Schluckfunktion (Dysphagietherapie).
- Neuropsychologie: Hierunter versteht man die Diagnostik und Behandlung geistiger Leistungsbeeinträchtigungen durch einen Hirntumor. Mit speziellen Aufgaben fördern Sie beispielsweise Ihre Aufmerksamkeit und trainieren das Gedächtnis (Neurokognitive Trainings-Programme).
- Sozialdienst: Außerdem können in der Rehabilitation sozialrechtliche Fragen, die aus einer derartigen Erkrankung resultieren, mit den Sozialdiensten besprochen werden. Hierbei geht es zum Beispiel um Fragen der beruflichen Wiedereingliederung, des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, einer Anerkennung nach dem Schwerbehindertenrecht, der Organisation von häuslicher oder unter Umständen stationärer Pflege.
Wer hat Anspruch auf eine onkologische Reha?
Viele Menschen mit Krebs können von einer onkologischen Rehabilitation profitieren. Hierbei ist es zumeist zweitrangig, ob sie an Brustkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Leukämie oder an einer anderen Krebsform erkrankt sind. Vielmehr spielen begleitende Faktoren, die viele krebskranke Menschen nach einer Tumortherapie betreffen und belasten, hier eine Rolle.
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Krebskranke Menschen - wer hat Reha-Anspruch?
Der Einsatzbereich, die Indikation, für eine onkologische Rehabilitation ist daher vielschichtig:
- Wenn krebskranke Menschen sich im Alltag, Berufs- und Gesellschaftsleben körperlich, emotional oder in ihrem Denken (kognitiv) eingeschränkt fühlen.
- Wenn Krebs-Patienten nach Tumoroperationen im HNO-Bereich (z.B. Entfernung des Kehlkopfes (Laryngektomie)) in der Kommunikation beeinträchtigt sind.
- Wenn krebskranke Menschen aufgrund von Schwäche, Erschöpfung (Fatigue-Syndrom) oder kardiopulmonalen Problemen nicht mobil sind.
- Wenn die sozialen Beziehungen (Familie, Kinder, Partnerschaft) im Zuge der Krebserkrankung stark belastet sind.
Ein Reha-Bedarf liegt auch bei diesen Kriterien vor:
- Wenn psychosoziale und depressive Störungen, Anpassungsstörungen sowie Ängste auftreten.
- Wenn Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Krankheitsbewältigung besteht.
- Wenn Schulungsbedarf (z.B. Schulung bei prothetischer Versorgung, künstlichem Darmausgang) sowie Informationsbedürfnis über Krankheit, Behandlung, Umgang mit Schmerzen, Selbsthilfe und das Leben mit der Diagnose "Krebs“ erforderlich ist.
Als medizinische Voraussetzungen für die Beantragung einer onkologischen Reha gelten folgende Bedingungen:
- Es muss eine Krebs-Diagnose vorliegen.
- Die Erstbehandlung (z.B. operative Tumorentfernung) muss i.d.R. abgeschlossen sein.
- Die Prognose für körperliche, seelische, soziale oder berufliche Beeinträchtigungen, die im Zuge die Krebserkrankung aufgetreten sind, ist günstig. Diese sind nach medizinischer Einschätzung therapierbar bzw. positiv beeinflussbar.
- Der Patient ist reha-fähig, d.h. der Patient muss für die onkologische Rehabilitation ausreichend körperlich und psychisch belastbar sein.
Antragstellung und Kostenübernahme
Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Die Formulare erhalten Sie nicht nur direkt bei der Rentenversicherung, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen. Wir teilen Ihnen in einem Bescheid den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation mit. Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat.
Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen.
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, sofern Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen - und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Wird die onkologische Rehabilitation als AHB durchgeführt, beträgt die Zuzahlungsdauer 14 Tage. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig.
Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.
Wahl der Rehaklinik
Die onkologische Reha ist ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung nach einer Krebserkrankung. Sie schließt sich direkt an die Akutbehandlung an oder kann innerhalb eines Jahres danach erfolgen. In welchen Krebs-Rehakliniken Sie die onkologische Reha durchführen, können Sie mitentscheiden, denn Sie haben laut § 8 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ein Wunsch- und Wahlrecht. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Klinik geeignet ist, setzen Sie sich mit dem Sozialdienst oder dem jeweiligen Kostenträger in Verbindung.
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