Wer mit Epilepsie reist, muss einige Besonderheiten beachten, um unbeschwert die Urlaubszeit genießen zu können. Neben der Planung der Reise selbst ist es wichtig, sich über den passenden Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Dieser Artikel beleuchtet die Aspekte der Reiserücktrittsversicherung und der Auslandskrankenversicherung speziell für Menschen mit Epilepsie und gibt wichtige Hinweise zur Vorbereitung und zum Abschluss der Versicherungen.
Bedeutung des Versicherungsschutzes für Epilepsie-Patienten im Urlaub
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie ist ein umfassender Versicherungsschutz auf Reisen besonders wichtig. Unvorhergesehene Komplikationen oder ein Anfall im Urlaub können hohe Kosten verursachen. Eine gute Reiseversicherung deckt nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, sondern auch mögliche Stornogebühren, wenn die Reise aufgrund einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht angetreten werden kann.
Auslandskrankenversicherung: Schutz vor hohen Behandlungskosten im Ausland
Jeder Urlauber sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, das gilt natürlich auch für chronisch Kranke. Die Police schützt Urlauber vor hohen Kosten, wenn unterwegs etwas passiert. Denn die gesetzliche Kasse zahlt oft nicht für teure Behandlungen, sie orientiert sich an der Höhe der deutsche Vertragssätze. So läuft man Gefahr, Hunderte Euro aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Für chronisch Kranke kann es auch hier Probleme geben. Zwar müssen Urlauber beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung keine Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Doch vorhersehbare Behandlungen einer bereits ärztlich diagnostizierten Krankheit würden häufig ausgeschlossen.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im europäischen Ausland medizinische Kosten für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr, maximal bis zur Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Dies gilt auch für Menschen mit Vorerkrankungen, die aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen. Allerdings deckt die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht alle Kosten ab, insbesondere wenn Behandlungen außerhalb Europas oder in privaten Kliniken notwendig werden.
Die private Auslandskrankenversicherung als Ergänzung
Auch wenn chronisch Erkrankte alles mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse geregelt haben, ist eine private Auslandskrankenversicherung dennoch sinnvoll. Sie übernimmt Kosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Kasse hinausgehen, wie zum Beispiel den Rücktransport nach Deutschland oder Behandlungen in Privatkliniken.
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Worauf Sie bei der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung achten sollten
- Deckung für Vorerkrankungen: Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch die Kosten für akute Verschlechterungen der bestehenden Erkrankung (Epilepsie) abdeckt.
- Ausschlussklauseln: Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig durch und achten Sie auf Ausschlussklauseln, die sich bei einer Vorerkrankung im Stornierungsfall negativ auswirken können.
- Verbraucherfreundliche Bedingungen: Wählen Sie einen Tarif mit verbraucherfreundlichen Bedingungen, der auch "aufschiebbare" Behandlungen und einen "medizinisch sinnvoller und vertretbarer" Rücktransport versichert.
- Individuelle Beratung: Scheuen Sie sich nicht, bei der Versicherung anzurufen und die konkrete Situation anzusprechen, besonders wenn Sie schubweise auftretende Krankheiten haben.
Young Travellers Auslandskrankenversicherung für Vorerkrankungen
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung bietet Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen. Versichert ist das während der Reise unerwartet eintretende Akutwerden einer Vorerkrankung, also von bestehenden Leiden und das grundsätzlich genauso, wie eine während der Reise erstmals eingetretene Erkrankung. Im Tarif für Auswanderer, Digital Nomads oder Langzeitreisende können Vorerkrankungen uneingeschränkt mitversichert werden, wenn sie bei der Antragstellung benannt und vom Versicherer akzeptiert wurden.
- Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung für Abschlüsse vor Reisebeginn: Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die während der Reise akut behandlungsbedürftig werden, besteht ohne Wartezeit im Rahmen der versicherten Leistungen in den Altersstufen bis 39 Jahre zum Versicherungsbeginn.
- Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung Plus (Altersstufe 40 bis 55 Jahre): Hier gelten besondere Bedingungen, insbesondere wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss Behandlungen stattfanden.
- Tarif Active Travellers: Vorerkrankungen, die zum Versicherungsbeginn bekannt sind, sind nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert bei dann folgendem Akutwerden.
- Tarif Auswanderer-Krankenversicherung: Vorerkrankungen können bei Antragstellung uneingeschränkt mitversichert werden, also auch für schon begonnene und bekannte Heilbehandlungen und Medikamentenverschreibungen.
Unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Eine Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer Sicht keine Einwände seitens des Arztes gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Davon abzugrenzen und nicht versichert (außer bei der Auswanderer-Krankenversicherung) sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bereits bei der Abreise bekannt war.
Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor Stornokosten bei Reiseabsage
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornogebühren, wenn die Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Epilepsie, da unvorhergesehene Anfälle oder Komplikationen die Reisepläne durchkreuzen können.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise z. B. wegen Krankheit abgesagt werden muss. Abgesichert ist im Rahmen der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung auch die unerwartete schwere Erkrankung bzw.
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Worauf Sie bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung achten sollten
- Deckung für Vorerkrankungen: Klären Sie mit dem Versicherer, ob auch chronische Erkrankungen wie Epilepsie abgedeckt sind, insbesondere wenn diese plötzlich akut werden.
- Zeitpunkt des Rücktritts: Achten Sie darauf, zu welchem Zeitpunkt Sie den Rücktritt von der Reise erklären müssen, um den vollen Stornobetrag erstattet zu bekommen.
- Medizinische Stornoberatung: Nutzen Sie die medizinische Stornoberatung, die einige Versicherer anbieten, um eine Empfehlung von Reisemedizinern zu erhalten.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass gegen Art der Reise sowie Reiseziel und -dauer aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen
Einige Versicherer bieten spezielle Regelungen für Menschen mit Handicaps oder Vorerkrankungen an. So sind bestehende Erkrankungen oder Behinderungen im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn sie in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise nicht ärztlich behandelt werden mussten.
Zusätzliche Leistungen einiger Versicherer
- Behindertes Kind im Haushalt: Bei der Reiserücktrittsversicherung der Barmenia kann zum Beispiel ein eigenes behindertes Kind, das im eigenen Haushalt betreut wird, ohne Altersbeschränkung im Familientarif mitversichert werden.
- Stornoberatung: Eine Stornoberatung für die Reiserücktrittsversicherung bieten einige große Versicherer wie die Hanse Merkur oder die ERGO Reiseversicherung an.
- Komplikationen in der Schwangerschaft: Wenn es bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft zu plötzlichen Komplikationen vor der Abreise kommt, trägt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten.
Die Ergo Reiseversicherung im Fokus
Die Ergo Reiseversicherung bietet umfassenden Schutz für Reisende, einschließlich Menschen mit Vorerkrankungen. Sie übernimmt Stornokosten, wenn die Reise z. B. wegen Krankheit abgesagt werden muss, und bietet eine medizinische Stornoberatung an. Zudem empfiehlt die Ergo Versicherung, sich vor Reiseantritt von einem Arzt bestätigen zu lassen, dass gegen Art der Reise sowie Reiseziel und -dauer aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Alternative Versicherungsanbieter
Neben der ERGO Reiseversicherung gibt es weitere Anbieter, die spezielle Tarife für Menschen mit Vorerkrankungen anbieten, wie z.B. die URV und die HanseMerkur. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Krankenhauszusatzversicherung: Komfort und freie Arztwahl im Krankenhaus
Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht es gesetzlich Versicherten, im Krankenhaus die gleichen Leistungen wie Privatpatienten in Anspruch zu nehmen. Dies beinhaltet die freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Sie können sich das Krankenhaus aussuchen, das genau die Behandlung und Therapie bietet, die Sie benötigen.
- Komfortable Unterbringung: Sie werden in Ruhe im Ein- oder Zweibettzimmer gesund.
- Chefarztbehandlung: Sie erhalten die bestmögliche medizinische Versorgung.
- Schnelle Aufnahme: Garantierte Aufnahme ohne Gesundheitsfragen (beim Basisschutz).
Tarife der Krankenhauszusatzversicherung
- Basisschutz (Tarif UZ): Ein- oder Zweibettzimmer bei Krankheiten und Unfällen oder ein Tagegeld von 25 bzw. 50 € pro Tag, wenn im Krankenhaus die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer nicht möglich ist.
- Komfortschutz (Tarif KSU): Privatpatientenstatus mit deutschlandweit freier Arzt- und Krankenhauswahl - ohne Gesundheitsprüfung. Selbstverständlich mit Ruhe und Erholung im Ein- oder Zweitbettzimmer. Inklusive Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung.
- Premiumschutz: Voller Privatpatientenstatus bei Krankheiten und Unfällen. Freie Arzt- und Krankenhauswahl, Ein- oder Zweitbettzimmer, Chefarztbehandlung. Oder eine Pauschalzahlung von 200 € bei ambulanten Operationen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen können Sie einen bundesweiten Top-Experten einbeziehen, einen Spezialisten in dem Fachgebiet.
Krankenhaustagegeld
Mit einem Krankenhaustagegeld sichern Sie sich für jeden Tag im Krankenhaus ein zusätzliches finanzielles Polster. Das Tagegeld können Sie bis 65 € erhöhen - für mehr Geld zur freien Verfügung. Etwa für Fahrtkosten oder eine Haushaltshilfe, die Ihrer Familie zur Seite steht.
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Pflegeversicherung: Schutz vor hohen Pflegekosten
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Pflege zu decken. Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie diese Versorgungslücke schließen und sich vor hohen Pflegekosten schützen.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung
- Individuelle Gestaltung: Sie können entscheiden, ob Sie durch qualifizierte Pflegekräfte in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder alle notwendigen Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause vornehmen lassen, um weiter dort wohnen zu können.
- Umfassende Beratung: Mit dem Pflege Schutz Paket steht Ihnen und Ihrer Familie zu jeder Zeit eine umfassende Pflegeberatung zur Seite.
- Pflegeheimplatz-Garantie: Sichern Sie sich eine Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden.
- Einmalige Zahlung: Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie eine einmalige Zahlung von 1.000 €. Und das alles ohne Gesundheitsprüfung.
Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 erhalten einen Leistungszuschlag. Die Höhe des Leistungszuschlages ist abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege im Pflegeheim und beträgt im ersten Jahr 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %.
Vorbereitung auf die Reise: Was Epilepsie-Patienten beachten sollten
Neben dem Abschluss der passenden Versicherungen gibt es noch weitere wichtige Aspekte, die Epilepsie-Patienten bei der Reisevorbereitung beachten sollten:
- Ärztliche Beratung: Besprechen Sie die Reise vor der Buchung mit Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt.
- Medikamente: Nehmen Sie ausreichend Medikamente mit und verstauen Sie diese im Handgepäck. Führen Sie eine Verordnung und gegebenenfalls eine Zollbescheinigung mit.
- Notfallplan: Erstellen Sie einen Notfallplan, den Sie mit Ihren Mitreisenden besprechen.
- Sprachkenntnisse: Informieren Sie sich über die medizinische Infrastruktur, Betreuungsmöglichkeiten und Notfallversorgung am Urlaubsort. Wie gut sind Ihre eigenen Orts- und Sprachkenntnisse im Urlaubsland?
- Kontakt zur Fluggesellschaft: Klären Sie besondere Anforderungen vorab mit der Transportgesellschaft.
Unterstützung durch Assistance-Leistungen
Chronisch Kranke können Unterstützung von einem Notfallservice (Assistance) bekommen, die im Umfang einer Reisekrankenversicherung mit eingeschlossen sein sollte.
Schlichtungsstellen bei Streitfällen
Verweigert die Versicherung die Zahlung, bleiben Urlauber nicht unbedingt auf den Kosten sitzen oder müssen vor Gericht ziehen. Es gibt auch Schlichtungsstellen. Die Ombudsmänner für Versicherungen helfen bei Streitfällen zu Reiserücktritt und Reiseabbruch. Die Schlichtungsstelle der Privaten Krankenversicherungen kümmert sich um Fälle rund um die Reisekrankenversicherung. Die Streitbeilegung ist kostenlos.
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