Ein Schlaganfall kommt oft unerwartet und kann das Leben von Betroffenen und Angehörigen grundlegend verändern. Plötzlich ist Selbstbestimmung nicht mehr möglich, Entscheidungen müssen von anderen getroffen werden. Neben den gesundheitlichen Herausforderungen bringt ein Schlaganfall auch erhebliche rechtliche und finanzielle Veränderungen mit sich, insbesondere im Falle einer Scheidung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer Scheidung nach einem Schlaganfall und gibt einen Überblick über wichtige Vorsorgemöglichkeiten.
Schlaganfall: Eine einschneidende Lebensveränderung
Ein Schlaganfall kann weitreichende Folgen haben, die sich nicht nur auf die Gesundheit des Betroffenen auswirken, sondern auch auf sein soziales Umfeld und seine rechtliche Handlungsfähigkeit. In vielen Fällen ist der Betroffene nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies betrifft sowohl medizinische Entscheidungen als auch finanzielle und rechtliche Belange.
Scheidung nach Schlaganfall: Eine zusätzliche Belastung
Eine Scheidung ist ohnehin eine emotionale Herausforderung, die mit erheblichen Veränderungen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht einhergeht. Wenn einer der Ehepartner einen Schlaganfall erlitten hat, wird die Situation noch komplexer. Es stellen sich Fragen nach der Betreuung des Betroffenen, der Aufteilung des Vermögens und der Unterhaltszahlungen.
Rechtliche Ausgangslage bei Scheidung
Grundsätzlich wird nach der Scheidung von jedem Ehepartner erwartet, für sich selbst zu sorgen. Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhaltszahlung durch den anderen Ehegatten hängt von der Art der Scheidung ab. Ob und in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht besteht, ist je nach dem Grund für die Scheidung unterschiedlich zu beantworten. Bei allen Scheidungsvarianten gilt: Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen (Monatsnettolohn x 14 : 12). Bei einer Änderung des Einkommens oder der Beschäftigung eines der Geschiedenen ist der Unterhaltsbetrag neu zu berechnen. Weitere oder neue Unterhaltspflichten des Unterhaltspflichtigen (Kinder, Eltern) vermindern seine Unterhaltspflicht. Ein besonderer zusätzlicher Bedarf des Unterhaltsberechtigten (z.B. durch Krankheit, Diät, Behinderung) erhöht dessen Unterhaltsanspruch.
Scheidung aus Verschulden
Eine Scheidung aus Verschulden liegt vor, wenn einer der Ehepartner die Ehe schuldhaft zerrüttet hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er den anderen misshandelt, betrügt oder verlassen hat. Im Falle eines Schlaganfalls kann die Frage des Verschuldens jedoch schwierig zu beantworten sein, da der Betroffene möglicherweise nicht in der Lage war, sein Verhalten zu steuern.
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Scheidung wegen Krankheit/Behinderung
Das österreichische Recht sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Scheidung wegen Krankheit oder Behinderung vor. Die Aufhebungsklage muss vom Ehepartner innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Irrtums eingebracht werden. Die Krankheit/Behinderung muss schwer und eine dauernde, spürbare Belastung der ehelichen Gemeinschaft mit sich bringen. Zudem muss eine Heilung nach ärztlicher Erfahrung unmöglich oder sehr unwahrscheinlich sein. Körperliche Krankheiten müssen schwer, ansteckend oder Ekel erregend sein (zB Geschlechtskrankheiten, Tuberkulose im fortgeschrittenen Stadium). Dieser Scheidungsgrund ist nur bei schwerer geistiger Krankheit (wie zB Schizophrenie) anwendbar. ACHTUNG! Eine Scheidung ist nicht zulässig, wenn sie sittlich nicht gerechtfertigt wäre, weil sie den kranken Ehepartner außergewöhnlich hart treffen würde.
Die Aufhebung ist unzulässig, wenn
- die Krankheit/Behinderung erst nach der Eheschließung entstanden ist
- die Aufhebung der Ehe mit Rücksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens sittlich nicht gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Krankheit inzwischen wieder geheilt ist; eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist; die Ehe ist schon lange harmonisch verlaufen ist; in der Zwischenzeit Kinder geboren wurden.
Die Aufhebungsklage ist ausgeschlossen, wenn der Ehepartner, nachdem ihm die Krankheit/Behinderung bekannt wurde, zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will.
Einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbaren die Ehepartner völlig frei, ob und wer von ihnen unterhaltsberechtigt ist. Die Höhe des Unterhalts, zeitliche Beschränkungen und Bedingungen können je nach ihren individuellen Bedürfnissen festgelegt werden.
Unterhaltsansprüche nach der Scheidung
Bei einer Scheidung aus beiderseitigem Verschulden gilt beispielsweise: "Kann sich ein Ehegatte weder aus den Erträgnissen noch aus dem Stamm des Vermögens selbst erhalten und ist er erwerbsunfähig, so kann ihm ein sogenannter Unterhaltsbeitrag gewährt werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen der Billigkeit entspricht".
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Vorsorgemöglichkeiten für den Fall eines Schlaganfalls
Um im Falle eines Schlaganfalls und einer möglichen Scheidung bestmöglich vorbereitet zu sein, ist es ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Hierzu gehören insbesondere:
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das es ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Bedeutung einer Patientenverfügung liegt darin, dass sie Ihre Selbstbestimmung wahrt und sicherstellt, dass Ihre medizinischen Entscheidungen auch in Situationen respektiert werden, in denen Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Durch eine Patientenverfügung können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie im Falle eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung künstlich beatmet oder ernährt werden möchten.
Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Ihre Patientenverfügung klar und präzise formuliert ist. Vermeiden Sie vage Formulierungen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche eindeutig und unmissverständlich festgehalten sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Verfügung im Ernstfall wirklich Ihren Willen widerspiegelt. Bevor Sie Ihre Patientenverfügung verfassen, ist es ratsam, sich ausführlich beraten zu lassen. Ein Arzt, Rechtsanwalt oder Notar kann Ihnen wichtige Informationen und Anregungen zur Formulierung Ihrer Verfügung geben. Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Veränderungen in Ihren persönlichen Umständen, medizinischen Therapiemöglichkeiten und rechtlichen Bestimmungen können eine Anpassung Ihrer Verfügung erforderlich machen.
Eine Patientenverfügung kann nur die Bindungswirkung entfalten, wenn diese eindeutig formuliert wurde. Ein Richter des Bundesgerichtshofs hat im Jahr 2016 festgelegt, dass der Betroffene in seiner Verfügung genau festgehalten haben muss, welche Behandlungsmethoden in welcher Lebenssituation erwünscht sind und welche unterlassen werden sollten. Allgemeine Anweisungen, wie die Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn keine Verbesserung anzunehmen ist, sind daher nicht ausreichend. Die Situation muss genau festgehalten werden, damit der Wille Ihres Angehörigen klar erkannt werden und entsprechend gehandelt werden kann. Die Verfügung selbst kann formlos widerrufen werden, hierbei muss nur eindeutig formuliert werden, welche Verfügung widerrufen wird. Eine rechtliche Beratung kann bei der Formulierung der Patientenverfügung Ihres Angehörigen daher hilfreich sein.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, das festlegt, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Die Bedeutung einer Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, Ihre Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie können festlegen, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll und welche Entscheidungen diese Person für Sie treffen darf. Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die sich primär mit medizinischen Entscheidungen beschäftigt, regelt die Betreuungsverfügung umfassendere Aspekte Ihres Lebens.
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Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche Person oder Personen im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Betreuung übernehmen sollen. Dies beinhaltet nicht nur die Auswahl des Betreuers, sondern auch konkrete Anweisungen zur medizinischen Versorgung, finanziellen Entscheidungen und anderen wichtigen Belangen. Durch die präzise Festlegung Ihrer Wünsche können Missverständnisse vermieden und Konflikte innerhalb Ihrer Familie oder zwischen Ihren Angehörigen und dem Betreuer reduziert werden. Eine Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht ermöglicht es, genau festzulegen, wen das Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestellen soll und wer dafür nicht in Frage kommt. Des Weiteren können sowohl der Umfang der Betreuung als auch konkrete Aufgaben in der Betreuungsverfügung festgehalten werden.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht erlangt die Betreuungsverfügung nicht direkt bindende Wirkung. Zunächst muss auf eigenen Wunsch oder auf Anordnung des Gerichts eine rechtliche Betreuung bestellt werden. Die Betreuungsverfügung bietet somit die Möglichkeit, im Voraus präzise Festlegungen für den Fall zu treffen, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Sie dient als wichtige Grundlage, um sicherzustellen, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.
Die Wahl des Betreuers ist von entscheidender Bedeutung und sollte mit Bedacht getroffen werden. Idealerweise sollte es sich um eine Person handeln, der Sie vertrauen und die in der Lage ist, die Verantwortung der Betreuung zu übernehmen. Dies kann ein Familienmitglied, ein guter Freund oder auch ein professioneller Betreuer sein. Es ist ratsam, vorab mit potenziellen Betreuern zu sprechen, um sicherzustellen, dass sie sich der Verantwortung bewusst sind und bereit sind, diese zu übernehmen. In der Betreuungsverfügung legen Sie eine oder mehrere Personen fest, die in Ihrem Namen handeln sollen. Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen, wenn es die gewünschte Person für nicht geeignet erachtet. Grundsätzlich kann jede volljährige Person zum Betreuer bestellt werden. Eine gesetzliche Betreuung umfasst alle Angelegenheiten, die für das selbstständige Leben notwendig sind. Das bedeutet in der Praxis bspw. die Erledigung von Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden oder auch Banken.
Es ist bedeutend einfacher, solche Entscheidungen zu treffen, solange Sie gesund und bei klarem Verstand sind. Plötzliche Erkrankungen wie Demenz oder ein Schlaganfall könnten auftreten und die Fähigkeit, Entscheidungen bezüglich Ihrer eigenen Betreuung zu treffen, beeinträchtigen. Selbstverständlich ist es nach §104 BGB möglich, eine Betreuungsverfügung auch nach Verlust der Geschäftsfähigkeit selbst zu verfassen. Sobald eine Betreuungsverfügung niedergeschrieben wurde, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die festgehaltenen Wünsche noch mit Ihrer aktuellen Situation übereinstimmen. Lebensverändernde Ereignisse wie Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder Enkeln, aber auch der Tod einer benannten Person könnten eine Anpassung Ihrer Betreuungsverfügung erforderlich machen. Es ist auch sinnvoll, sich frühzeitig mit potenziellen Betreuern zu besprechen und gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
Eine Betreuungsverfügung kann beim Betreuungsgericht, einem Teil des örtlichen Amtsgerichts, hinterlegt werden. Im Idealfall lassen Sie die Betreuungsverfügung zunächst von einem Notar beglaubigen. In der Regel kostet das zwischen 30 und 100 Euro. Die sorgfältig erstellte Betreuungsverfügung sollte außerdem an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der im Falle Ihrer Unfähigkeit schnell zugänglich ist. Es ist wichtig, dass Ihre Familie und Ihre engsten Vertrauten über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Betreuungsverfügung informiert sind. Eine Betreuungsverfügung, die im entscheidenden Moment nicht gefunden werden kann, könnte dazu führen, dass Ihre präferierten Entscheidungen nicht umgesetzt werden.
Grundsätzlich kann jede Person eine Betreuungsverfügung eigenständig verfassen und beim Betreuungsgericht hinterlegen. Es ist jedoch ratsam, zumindest auf eine professionelle Vorlage zurückzugreifen. Innerhalb verschiedener Online-Dienste sind Betreuungsverfügungen bereits ab ca. 20 Euro erhältlich. Abgesehen von der Eigeninitiative besteht auch die Möglichkeit, einen Anwalt oder Notar mit der Erstellung der Betreuungsverfügung zu beauftragen. Auch wenn dies mit höheren Kosten verbunden ist - in der Regel verlangen Anwälte und Notare einige hundert Euro Honorar - kann dies in komplexen Fällen oder bei sehr spezifischen Wünschen in Bezug auf die Betreuungsvollmacht sinnvoll sein.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es Ihnen ermöglicht, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass sie eine umfassende rechtliche Absicherung bietet, um Ihre Selbstbestimmung zu bewahren. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, und welche Entscheidungen diese Person treffen kann. Im Vergleich zur Betreuungsverfügung, bei der das Gericht einen Betreuer bestellt, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, ermöglicht die Vorsorgevollmacht eine direktere und flexiblere Regelung. Umfang der Vollmacht: Detaillierte Beschreibung, welche Bereiche die Vollmacht abdeckt (z.B.
Testament
Ein Testament ist ein entscheidender Baustein, um Ihre Vermögensverteilung nach Ihrem Tod genau festzulegen. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht Ihren Wünschen entspricht und Konflikte zwischen den Erben hervorrufen kann. Nach einer Scheidung ist es essenziell, Klarheit über Ihr Testament zu schaffen, um zukünftige Unsicherheiten zu vermeiden. Haben Sie Ihr Testament aktualisiert? Wer soll erben?
Notfallordner
Ein Notfallordner ist mehr als nur eine Sammlung von Dokumenten - er ist ein essenzielles Werkzeug, um in schwierigen Zeiten schnell und sicher handeln zu können. Stellen Sie sich vor, ein Familienmitglied fällt plötzlich aus, und niemand weiß, wo sich wichtige Unterlagen wie Versicherungspolicen, Vollmachten oder Bankzugänge befinden. Chaos, Unsicherheit und Verzögerungen sind vorprogrammiert. Wer handelt in Ihrem Namen?
Digitaler Nachlass
Im digitalen Zeitalter umfasst unser Vermächtnis nicht mehr nur physische Besitztümer, sondern auch eine Vielzahl digitaler Konten, Abos und Vermögenswerte. Ohne klare Regelungen können wichtige Informationen und Werte unzugänglich bleiben.
Weitere wichtige Aspekte
Ehegattennotvertretungsrecht
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Wenn eine verheiratete Person z. B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen. Im Unterschied zu den Möglichkeiten der Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht ist das Ehegattennotvertretungsrecht ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt. Für die Behandlung des oder der handlungsunfähigen Ehepartners oder Ehepartnerin dürfen Verträge abgeschlossen werden. Entscheidungen im Bereich der Vermögenssorge umfasst es nicht. Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nicht, wenn dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist, dass der handlungsunfähige Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht von dem oder der anderen vertreten werden möchte. Wer die Vertretung ablehnt, kann dem formlos widersprechen. Der Widerspruch richtet sich in erster Linie an die andere Ehepartnerin oder den anderen Ehepartner, er kann aber auch anderen geeigneten Personen bekannt gemacht werden. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt auch nicht, wenn ein Gericht bereits eine(n) rechtliche(n) Betreuer bzw. eine Betreuerin bestellt hat, zu dessen bzw. deren Aufgabenkreis auch Gesundheitsangelegenheiten gehören. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt außerdem nicht, wenn der behandelnde Arzt oder die Ärztin Kenntnis von einer Vorsorgevollmacht hat, die Gesundheitsangelegenheiten umfasst. Liegt eine Patientenverfügung vor, in der Festlegungen für die konkrete Behandlungssituation getroffen wurden, bleiben diese verbindlich, auch wenn ein Ehegattennotvertretungsrecht besteht.
Rechtliche Betreuung
Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In einem solchen Fall wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der nicht zwingend aus dem persönlichen Umfeld stammt. Um dies zu verhindern, ist es ratsam, frühzeitig eine rechtliche Vorsorge zu treffen und eine Vertrauensperson zu benennen.
Generalvollmacht
Mit einer Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson umfassende Entscheidungsbefugnisse in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten erhalten. Dies umfasst unter anderem Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten. Wer sicherstellen möchte, dass die Vollmacht auch nach dem Tod weiterhin gilt, kann sie als trans- oder postmortale Generalvollmacht gestalten.
Güterstand
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass mit der Eheschließung automatisch ein gemeinsames Vermögen entsteht und ihnen alles zu gleichen Teilen gehört. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass jedes angeschaffte Gut automatisch beiden Ehepartnern zur Hälfte gehört. Tatsächlich ist die Zugewinngemeinschaft während der Ehe in erster Linie eine Gütertrennung, bei der jeder Ehepartner wirtschaftlich selbstständig bleibt. In der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen - sowohl das vor der Ehe erworbene als auch das, was er während der Ehe hinzuerwirbt. Auch Schulden bleiben jeweils demjenigen Ehepartner zugeordnet, der sie eingegangen ist. Der eigentliche Mechanismus der Zugewinngemeinschaft greift erst, wenn die Ehe endet - entweder durch Scheidung oder durch den Tod eines Ehepartners. Dann kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich: Dabei wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners (Stand bei Eheschließung) mit dem Endvermögen (Stand bei Beendigung der Ehe) verglichen. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen. Stirbt ein Ehepartner, wird der Zugewinnausgleich automatisch berücksichtigt. Der überlebende Ehepartner erhält zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil ein weiteres Viertel des Nachlasses - unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn entstanden ist. Wer die Zugewinngemeinschaft individuell anpassen oder einen anderen Güterstand wählen möchte, kann dies durch einen Ehevertrag regeln. Besonders für Unternehmer, Selbstständige oder Ehegatten mit ungleichen Vermögensverhältnissen kann der gesetzliche Zugewinnausgleich im Scheidungsfall zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen. Ebenso möchten viele Ehepaare ererbtes Familienvermögen oder Immobilienbesitz vor einer späteren Auseinandersetzung schützen. Anstatt den Zugewinnausgleich komplett auszuschließen, kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden.
Familiäre Unterstützung und soziale Kontakte
Für alleinlebende Menschen sind die Überlebenschancen nach einem Schlaganfall schlechter als für Verheiratete. Selbst eine erneute Heirat nach einer Scheidung oder dem Verlust des Ehepartners geht noch immer mit einer schlechteren Prognose einher. Wer verheiratet ist, hat offenbar bessere Chancen, einen Schlaganfall zu überleben. Sozioökonomische und psychologische Einflüsse spielen hierbei eine Rolle. Eine Rolle hierbei scheinen sicherlich sozioökomische Faktoren zu spielen, wie ein in der Regel höheres Einkommen von Eheleuten im Vergleich zu Alleinlebenden. Sie vermuten deshalb, dass sich psychologische Faktoren wie die emotionale Unterstützung des Partners in solch lebensbedrohlichen Situationen auf den Gesundheitsstatus der betroffenen Person vorteilhaft auswirken. Andersherum ist anzunehmen, dass der Verlust eines Partners Stress, Depressionen und diverse andere Mechanismen in Gang setzt, die sich nachteilig auswirken.
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