Viele Frauen, die vor der Schwangerschaft unter Migräne litten, stellen fest, dass sich ihre Beschwerden während der Schwangerschaft verändern. Dies liegt vor allem an den veränderten Hormonspiegeln und Lebensumständen. Erfreulicherweise berichten 50 bis 80 Prozent der Schwangeren von einer Besserung ihrer Migräne, bei manchen verschwindet sie sogar ganz. Dieser positive Effekt tritt vor allem in den letzten zwei Schwangerschaftsdritteln auf.
Positive Auswirkungen der Schwangerschaft auf Migräne
Besonders Frauen, deren Migräneanfälle durch hormonelle Einflüsse während der Menstruation ausgelöst werden, können mit einer Besserung rechnen. Auch bei Migräne ohne Aura treten oft Verbesserungen auf. Die genauen Ursachen hierfür sind noch nicht vollständig geklärt, aber folgende Faktoren spielen wahrscheinlich eine Rolle:
- Ein konstant hoher Spiegel der weiblichen Geschlechtshormone Östrogen und Progesteron.
- Eine veränderte Konzentration der Botenstoffe Serotonin und Endorphine.
- Ein gesundheitsbewussterer Lebensstil.
Schwangere achten meist auf eine regelmäßige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, eine ausgewogene Ernährung, verzichten auf Alkohol und Nikotin, bewegen sich täglich und nehmen Medikamente nur nach Rücksprache mit dem Arzt ein oder setzen diese ab. Stillende Mütter können den Hormonspiegel noch eine Zeit lang konstant halten, wodurch einige Frauen bis zum Ende der Stillzeit von Migräne verschont bleiben. In manchen Fällen verschwindet die Migräne sogar dauerhaft.
Kopfschmerzen in der Schwangerschaft
Trotz vieler positiver Berichte gibt es auch Frauen, bei denen die Migräne während der Schwangerschaft unverändert bleibt oder sich sogar verschlimmert. Im Gegensatz zur Migräne treten bei normalen Kopfschmerzen selten Begleitsymptome wie Übelkeit, Taubheitsgefühle oder Lichtempfindlichkeit auf. Dennoch können auch Kopfschmerzen aufgrund anderer Ursachen für Schwangere sehr belastend sein. Viele klagen vor allem in den ersten drei Monaten über solche Beschwerden. In dieser Zeit stellt sich der Körper auf die Schwangerschaft ein, was zu Hormonschwankungen und Beschwerden wie Übelkeit, Kreislaufproblemen oder Kopfschmerzen führen kann.
Weitere Ursachen für Kopfschmerzen in der Schwangerschaft sind:
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- Stress
- Verspannungen
- Niedriger Blutzucker
- Flüssigkeitsmangel
Viele Schwangere berichten im zweiten und dritten Trimester von einer Besserung ihrer Beschwerden.
Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne in der Schwangerschaft
Was können Betroffene bei Kopfschmerzen und Migräne während der Schwangerschaft tun? Zunächst sollten sie versuchen, die Schmerzen ohne Medikamente zu behandeln. Auch wenn einige Schmerzmittel in der Schwangerschaft zugelassen sind, sollten sie dennoch auf ein Minimum reduziert werden. Eine Beratung durch den Arzt ist in jedem Fall ratsam.
Medikamentenfreie Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne
Wenn die Schmerzen erträglich sind, kann möglicherweise ganz auf Medikamente verzichtet werden. Wichtig ist es, sich viel Ruhe und Schlaf zu gönnen, am besten in einem abgedunkelten Raum. Ein gekühltes Tuch auf Schläfen oder Stirn und eine Wärmflasche auf dem Bauch werden von vielen Frauen als angenehm empfunden.
Achtung: Die Wärmflasche sollte niemals mit kochend heißem Wasser gefüllt und nicht direkt auf die Haut gelegt werden. Eventuell kann zu viel Hitze am Bauch im ersten Schwangerschaftsdrittel zu Schäden bei der Entwicklung des Ungeborenen oder zu einer Fehlgeburt führen. Das Kind ist in der Gebärmutter normalerweise ausreichend vor solchen Außenwirkungen im Fruchtwasser geschützt, dennoch sollte man es mit Wärmeanwendungen nicht übertreiben.
Medikamentöse Behandlung bei starken Schmerzen
Bei starken Migräne-Kopfschmerzen oder lang anhaltender Übelkeit ist es auch in der Schwangerschaft nicht sinnvoll, die Beschwerden auszuhalten und ganz auf Medikamente zu verzichten. Es stellt sich die Frage, welche Mittel ohne Gefahr für das Kind eingenommen werden können. Fast alle Arzneimittel überwinden die Plazenta und können so zum Embryo gelangen.
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Grundsätzlich gilt: Vor allem in der Schwangerschaft sollte man sich vom Arzt beraten lassen, welche Mittel bei Migräne geeignet sind und wie die richtige Dosierung ist. Gegen starke Übelkeit während der Migräne gibt es Medikamente, die Linderung verschaffen. Nach heutigem Kenntnisstand ist Migräne in der Schwangerschaft nicht gefährlich für das Kind, wenn die Mutter ansonsten gesund ist. Ein gewisses Risiko ist natürlich nie ganz auszuschließen.
Medikamente in der Schwangerschaft: Eine Nutzen-Risiko-Abwägung
Die medikamentöse Therapie von Migräne während der Schwangerschaft erfordert stets eine sorgfältige Abwägung, die die Bedürfnisse der Mutter und den Schutz des ungeborenen Kindes bestmöglich berücksichtigt.
- Metoclopramid: Dieses Antiemetikum kann während der gesamten Schwangerschaft gegen Übelkeit und Erbrechen eingenommen werden.
- Triptane: Diese Migränemittel wirken gefäßverengend, entzündungshemmend und schmerzlindernd. Sumatriptan gilt als Mittel der Wahl. Wenn dieses nicht anschlägt und die Behandlung dringend notwendig ist, können alternativ auch andere Triptane verwendet werden.
- Schmerzmittel auf Basis von Acetylsalicylsäure und Ibuprofen: Diese können bei Migräneattacken im ersten und zweiten Trimester bei dringender medizinischer Notwendigkeit eingenommen werden. Allerdings werden nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Acetylsalicylsäure und Ibuprofen mit einem höheren Risiko für nachteilige perinatale Gesundheitsfolgen beim Kind in Verbindung gebracht.
- Paracetamol: Die Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft galt lange als unbedenklich. Paracetamol ist bei migränebedingten Kopfschmerzen ohnehin nicht zu empfehlen, da Ibuprofen hinsichtlich der Wirksamkeit überlegen ist. Zudem ist die Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft, insbesondere in Kombination mit anderen nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR), mit einem erhöhten Risiko für die Gesundheit des Kindes verbunden. Von der Selbstmedikation mit Paracetamol während der Schwangerschaft ist daher abzuraten.
Wichtige Hinweise zur medikamentösen Behandlung
- Es sollte immer die niedrigste wirksame Dosis und die kürzestmögliche Behandlungsdauer angestrebt werden.
- Eine Selbstmedikation sollte in der Schwangerschaft vermieden und eine ärztliche Verlaufs- und Erfolgskontrolle etabliert werden.
Kinderwunsch trotz Migräne
Frauen mit Migräne und Kinderwunsch sind oft verunsichert. Sie fragen sich, ob sie sich trotz Migräne eine Schwangerschaft zutrauen können und wie es sein wird, wenn das Baby auf der Welt ist. Grundsätzlich kann das niemand vorhersagen, aber bei den meisten Frauen bessert sich die Migräne in der Schwangerschaft aufgrund der Hormonumstellung.
Um eine gesunde Entwicklung des Kindes zu ermöglichen, ist es wichtig, auf einige Dinge zu achten. Vor allem in den ersten Tagen nach der Befruchtung und Einnistung ist der Embryo anfällig für schädliche Einflüsse. In dieser Phase bildet er Organanlagen aus, auf welche die weitere Entwicklung aufbaut. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt wissen Frauen oft noch nicht, dass sie schwanger sind. Daher sollte man bereits während der Kinderwunschzeit möglichst auf Medikamente verzichten. Zusätzlich können vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, sodass eine Migräne-Attacke gar nicht erst entsteht. Die Einnahme von Arzneimitteln, die der Vorbeugung einer Migräne dienen, sollte optimalerweise einige Zeit vor der geplanten Empfängnis beendet werden. Falls trizyklische Antidepressiva zur Migräne-Prophylaxe eingenommen werden, ist es eventuell möglich, diese in niedriger Dosierung auch mit Kinderwunsch weiterzuverwenden.
Ist Migräne vererbbar?
Wenn die werdende Mutter oder der zukünftige Vater von Migräne betroffen sind, können sie die Veranlagung dazu auf das Kind vererben. Der Nachwuchs leidet später in einem solchen Fall nicht zwangsläufig an Migräne, aber die Möglichkeit besteht. Auch wenn bisher kein bestimmtes Gen bekannt ist, das für die Symptomatik verantwortlich gemacht werden kann, so ist die genetische Veranlagung ein wichtiger Faktor als mögliche Migräne-Ursache.
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Migräneattacken in der Schwangerschaft vorbeugen
Um Kopfschmerzen und Migräne in der Schwangerschaft vorzubeugen, sollten die Lebensumstände so weit wie möglich angepasst werden. Damit lassen sich leichte Beschwerden oft schon gut lindern:
- Regelmäßiger moderater Sport, beispielsweise Walken, Schwimmen oder Yoga
- Entspannungsübungen wie Meditationen oder progressive Muskelentspannung nach Jacobson
- Migräne-Trigger vermeiden
- Viel trinken, mindestens zwei Liter täglich
- Geregelter Tagesablauf mit Ruhepausen sowie ausreichend Nachtschlaf
- Massagen zur Behandlung und Vorbeugung von Verspannungen
- Pfefferminzöl auf Stirn oder Schläfen auftragen
Einige Mediziner und Hebammen empfehlen die Einnahme von Magnesium - dies sollte jedoch nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Darüber hinaus können die Biofeedback-Therapie und Akupunktur weitere Behandlungsalternativen in der Schwangerschaft sein. Unabhängig von der Migräne wird allen Frauen mit Kinderwunsch zur Vorbeugung von Fehlbildungen des Embryos die Einnahme von Folsäure empfohlen. Die Verwendung einiger Medikamente kann den Bedarf an Folsäure steigern und eine Gabe von höheren Folsäuremengen erforderlich machen. Eine Rücksprache mit dem Frauenarzt ist hier ratsam.
Migräne kurz vor und während der Geburt
Je näher der errechnete Geburtstermin rückt, desto mehr Unruhe verbreitet sich und Fragen tauchen auf: Wird mein Kind gesund auf die Welt kommen? Sind die Schmerzen erträglich für mich? Was ist, wenn ich während der Entbindung eine Migräne-Attacke bekomme? All diese Ungewissheiten kann dir niemand vor der Geburt beantworten, trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Ängste zu reduzieren. Viele werdende Eltern besuchen zudem einen Geburtsvorbereitungskurs, in dem sie Fragen zum Geburtsablauf klären, Tipps bekommen und über ihre Bedenken im Hinblick auf die Entbindung sprechen. Dabei erlernen die Paare unter anderem Massagetechniken, die nicht nur bei Migräne-Patientinnen entspannend wirken können. Dadurch vermeidet man vielleicht auch Stress und Verspannungen als Auslöser von Migräne, die ansonsten kurz vor der Geburt Kopfschmerzen verursachen könnten.
Grundsätzlich sollte man während der Schwangerschaft möglichst keine Schmerzmittel einnehmen, bei besonders starken Schmerzen kann ein Arzt jedoch - auch bei der Entbindung - Akutmedikamente verordnen. Eine Schmerzlinderung gegen die Wehen, wie zum Beispiel eine Periduralanästhesie (PDA), kann ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Migräne nach der Geburt
Nach der Entbindung gibt es erneut Hormonumstellungen im Körper der Frau, wodurch eine Migräne, die eventuell während der Schwangerschaft seltener vorkam, wieder zunehmen kann. Beispielsweise sinkt der Östrogenspiegel kurz nach der Entbindung schnell ab - während der Schwangerschaft war er auf einem gleichbleibenden, eher hohen Niveau. Das Wochenbett beschreibt die Zeit nach der Entbindung, in der sich der weibliche Körper von der Geburt erholt und sich zurückbildet. Damit gehen auch Hormonveränderungen einher, die sich auf das Auftreten von Migräne auswirken können. Sogar Frauen, die vor der Geburt nie von Migräne geplagt waren, können im Wochenbett erstmals darunter leiden. Oft neigen die Betroffenen dann zu einer Migräne mit Aura. Wer vor der Schwangerschaft eine Migräne mit Aura hatte, bekommt dieselbe Form wahrscheinlich auch nach der Geburt. Ebenso kann sich eine ansonsten bestehende Migräne ohne Aura in der Schwangerschaft oder im Wochenbett erstmals mit Aura bemerkbar machen. Anfallsartige Sehbeschwerden kündigen in diesem Fall meist die Kopfschmerzen an.
Gut gewappnet für die Zeit nach der Geburt
Wer sich während der Schwangerschaft bereits prophylaktisch auf das Wochenbett vorbereiten möchte, sollte vor allem Ruhe bewahren. Gut ist es immer, mögliche Migräne-Auslöser zu vermeiden. Bei der Behandlung der Migräne nach der Schwangerschaft müssen besonders stillende Mütter aufpassen, welche Medikamente sie einnehmen können, ohne ihrem Säugling zu schaden. Schmerzmittel sowie Triptane gelangen möglicherweise in die Muttermilch. Einige Arzneimittel dürfen während der Stillzeit gar nicht eingenommen werden, bei anderen sollte man eine Zeit lang (je nach Wirkstoff 12 bis 24 Stunden) bis zum nächsten Stillen warten. Da insbesondere Säuglinge nicht mehrere Stunden ohne Mahlzeit bleiben können, ist eine Möglichkeit, die Milch vor der Medikamenteneinnahme abzupumpen. Migräne-Mittel haben womöglich auch nach der Entbindung negative Auswirkungen auf das Kind oder sie können die Milchproduktion beeinträchtigen.
Die medikamentöse Behandlung sollte immer zunächst mit dem Arzt abgesprochen werden, um gemeinsam eine passende Therapie für die individuelle Situation zu finden. Familie, Beruf und Alltag zu organisieren, ist keine leichte Aufgabe.
Beschäftigungsverbot bei Migräne in der Schwangerschaft
Für Schwangere gilt für eine bestimmte Zeit ein Beschäftigungsverbot. Ein Arzt kann werdende Mütter jedoch auch über den gesetzlich festgelegten Zeitraum hinaus freistellen. Mit der Schwangerschaft ändert sich vieles im Leben von werdenden Müttern - privat, aber auch beruflich. Rund um die Geburt haben Mütter und Kinder daher Anspruch auf einen besonderen Schutz: den sogenannten Mutterschutz. Dessen Rahmenbedingungen regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Mutterschutzgesetz: Schutz von Mutter und Kind
Das Mutterschutzgesetz schützt die arbeitsplatzbezogene Gesundheit von Mutter und Kind und ermöglicht die Fortführung der Erwerbstätigkeit, soweit es verantwortbar ist. Es schützt Arbeitnehmerinnen vor einer unberechtigten Kündigung und sichert das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist. Das Mutterschaftsgeld bietet Schwangeren und Müttern finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen.
Schutzfristen vor und nach der Geburt
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Kommt der Nachwuchs nicht am errechneten Entbindungstermin zur Welt, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt. In dieser Zeit darf die Schwangere grundsätzlich nicht beschäftigt sein. Die Schutzfrist nach der Entbindung endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen. Bei einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die 8- bzw. 12-Wochen-Frist zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Auch außerhalb dieser Schutzfrist verpflichtet das Mutterschutzgesetz Unternehmen, alle Schwangeren und stillenden Mütter vor Gefahren auf der Arbeit zu schützen und dafür eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Wenn nötig, müssen die Arbeitgeber noch Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor die Schwangeren oder Stillenden an den Arbeitsplatz zurückkehren - und bis zur Umsetzung ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Können die Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen am Arbeitsplatz weder durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch durch einen Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz ausschließen, müssen sie den Arbeitnehmerinnen betriebsbedingte Beschäftigungsverbote aussprechen. Dieses Arbeitsverbot kann für alle Tätigkeiten, aber auch nur für bestimmte Aufgaben, Arbeitszeiten oder Arbeitsplätze gelten.
Generelle und individuelle Beschäftigungsverbote
Zu den generellen Beschäftigungsverboten zählen arbeitszeitliche Regelungen wie das Verbot von Nachtarbeit, Mehrarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit, die nur in Ausnahmefällen gestattet werden. Dazu gehören aber auch betriebliche Regelungen wie das Verbot von Akkordarbeit, schweren körperlichen Arbeiten oder der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Auch das Verbot von Tätigkeiten, bei denen eine Gefahr von Infektionen besteht und bei denen gefährliche physikalische Einwirkungen wie Hitze oder Lärm zu befürchten sind, fallen unter dieses Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus kann auch die für den Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde, an welche die Arbeitgeber Schwangerschaften melden müssen, behördliche Beschäftigungsverbote aussprechen.
Komplizierter wird es, wenn es bei der Frage um Beschäftigungsverbote nicht um die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Schwangerschaft geht, sondern die Entscheidung darüber vom persönlichen Gesundheitszustand der Schwangeren abhängt. Dann kann nach §16 des MuSchG ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Individuelles Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG
Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird durch den behandelnden Arzt ausgesprochen, wenn dieser die Gesundheit der Mutter oder die des Kindes aufgrund des persönlichen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmerinnen bei einer Weiterbeschäftigung als gefährdet einstuft. Zudem muss der Arzt angeben, ob mögliche Komplikationen durch eine Weiterbeschäftigung eintreten können. Der Arzt kann die Tätigkeiten dann ganz untersagen oder teilweise nur auf bestimmte Arbeitsbereiche beschränken. Voraussetzung für dieses Beschäftigungsverbot ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Die Mediziner können das Beschäftigungsverbot dabei auch nur auf bestimmte Tätigkeiten, eine bestimmte Dauer oder auf bestimmte Arbeitszeiten beschränken. Wichtig ist, dass die Gefährdung einen Bezug zur Schwangerschaft hat.
Für ein individuelles Beschäftigungsverbot können die Gründe vielseitig sein. Dazu gehören Mehrlingsschwangerschaften, das Risiko einer Frühgeburt, starke Rückenschmerzen und starke Übelkeit (Schwangerschaftsübelkeit). Auch chronische Migräne kann, insbesondere wenn sie sich in der Schwangerschaft verschlimmert und die Lebensqualität der werdenden Mutter stark beeinträchtigt, ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot sein.
Ärztliches Attest und Nachuntersuchung
Ein ärztliches Attest muss möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten. Darin wird festgelegt, dass die Beschäftigten ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Die Ärzte legen dabei ausführlich die Art und Weise und den Umfang des Risikos für die Beschäftigte und das Kind bei der Fortdauer der Beschäftigung dar. Außerdem bestimmen sie eine mögliche Geltungsdauer. Das Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt und ist somit eine Privatleistung. Die Kosten sind von der Versicherten zu tragen. Wenn das Unternehmen allerdings bezweifelt, dass das ärztliche Zeugnis stimmt, dann kann es eine Nachuntersuchung verlangen. Es kann aber nicht verlangen, dass bestimmte Ärzte die Nachuntersuchungen vornehmen, da die Beschäftigten das Recht auf freie Arztwahl haben.
Arbeitsunfähigkeit vs. Beschäftigungsverbot
Die Ärzte müssen im ärztlichen Attest ausdrücklich angeben, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot oder eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn die Fortsetzung der Tätigkeiten die alleinigen Ursachen für die Gefährdungen von Müttern und Kindern sind. Abgrenzungen sind aber teilweise schwierig. Beispiel Rückenschmerzen: Wenn die Schmerzen Ruhe oder Liegen erfordern, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor.
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Im Fall eines individuellen Beschäftigungsverbots ist die Lohnfortzahlung zeitlich allgemein unbegrenzt. Die werdende Mutter hat Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 18 MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet.
Betriebliches Beschäftigungsverbot
Das betriebliche Beschäftigungsverbot nach § 13 MuSchG wird von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber ausgesprochen, wenn eine unverantwortbare Gefährdung für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind vorliegt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber entscheidet darüber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Das betriebliche Beschäftigungsverbot setzt voraus, dass die Gefährdung weder durch eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel ausgeschlossen werden kann. Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit können die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber unterstützen, um die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Insbesondere unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Sinne von §§ 11, 12 MuSchG begründen ein betriebliches Beschäftigungsverbot. So dürfen zum Beispiel werdende und stillende Mütter grundsätzlich nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten oder nachts beschäftigt werden. Dieses Beschäftigungsverbot gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Das betriebliche Beschäftigungsverbot darf nur in dem Umfang erteilt werden, in dem es zum Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes erforderlich ist. Arbeiten, die wegen mangelnder Gefährdung keine Schutzmaßnahmen erfordern, können weiterhin von der schwangeren oder stillenden Frau ausgeführt werden.
Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot
Das Bundesarbeitsgericht ermöglicht in seinem Urteil vom 11. November 1998 dem Arzt, ausnahmsweise auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot auszusprechen. Wenn aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, weil eine fachkundige Überprüfung des Arbeitsplatzes nicht stattgefunden hat, kann bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts das vorläufige Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgesprochen werden.
An wen kann man sich wenden?
Die Arbeitsschutzdezernate der zuständigen Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde helfen bei Fragen zum MuSchG. Unterstützung findet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber auch bei ihrer oder seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt.
Migräne und Schwangerschaft: Eine Risikoschwangerschaft?
Schwangere Frauen mit einer Migräneanamnese weisen ein höheres Risiko für komplizierte Schwangerschaftsverläufe auf und sollten entsprechend sorgfältig informiert, überwacht und behandelt werden. Eine aktuelle Studie zeigt, dass bei Frauen mit Migräne generell die Wahrscheinlichkeit einer Präeklampsie, eines niedrigen Geburtsgewichtes des Kindes, einer Frühgeburt, einer Plazentaablösung und einer psychischen Erkrankung während der Schwangerschaft höher ist. Das Risiko ist bei einer schweren Migräne >50% erhöht. Eine schwere Migräne begründet eine Risikoschwangerschaft.
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