Segeln mit Epilepsie: Ärztliches Attest und Seediensttauglichkeit

Wer sich dem Segelsport widmen möchte, muss sich der Frage der Seediensttauglichkeit stellen. Dies gilt insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen wie Epilepsie. Dieser Artikel beleuchtet die medizinischen Anforderungen und Untersuchungen, die für das Segeln relevant sind, wobei ein besonderer Fokus auf Epilepsie liegt.

Seediensttauglichkeit: Gesundheitliche Voraussetzungen für Seeleute

Die Seediensttauglichkeit ist ein entscheidender Faktor für alle, die beruflich zur See fahren. Da Seeleute oft monatelang in verschiedenen Klimazonen unterwegs sind und der nächste Arzt an Land weit entfernt sein kann, sind strenge gesundheitliche Anforderungen unerlässlich.

Auf Traditionsschiffen müssen Besatzungsmitglieder, die im Schiffsbesatzungszeugnis aufgeführt sind (z. B. Schiffsführer, Steuermann, Maschinist), seediensttauglich sein. Die Kriterien für die Seediensttauglichkeit sind transparent und nachvollziehbar. Der Seeärztliche Dienst der BG Verkehr steuert und beaufsichtigt die jährlich rund 20.000 Seediensttauglichkeitsuntersuchungen und überprüft regelmäßig die zugelassenen Ärzte vor Ort. Alle deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen werden in einer Datenbank des Seeärztlichen Dienstes erfasst.

Wird ein Seemann als untauglich befunden, zieht der Seeärztliche Dienst das Seediensttauglichkeitszeugnis ein und informiert die Reederei, um sicherzustellen, dass kein untauglicher Seemann weiterfährt.

Ärztlicher Eignungstest für den Sportbootführerschein

Auch Bewerber für den Sportbootführerschein müssen einen ärztlichen Eignungstest absolvieren. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen.

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Ablauf der Untersuchung

Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen. Die Untersuchung umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Sehtest: Die Sehkraft wird anhand einer Tafel mit immer kleiner werdenden Zahlen und Buchstaben sowie mit Ishihara-Tafeln zur Feststellung des Farbunterscheidungsvermögens (Rot-Grün-Schwäche) geprüft.
  • Hörtest: Das Hörvermögen wird durch Sprechen aus drei Metern Entfernung (ein Ohr zugehalten) und aus fünf Metern Entfernung (beide Ohren offen) getestet.
  • Allgemeine körperliche Untersuchung: Der Arzt dokumentiert Befunde, die die Tauglichkeit beeinträchtigen könnten, sowohl körperliche als auch geistige Mängel.

Erkrankungen, die die Tauglichkeit beeinträchtigen können

Zu den Erkrankungen, die die Tauglichkeit beeinträchtigen können, gehören unter anderem:

  • Epilepsie (Anfallsleiden) oder andere Funktionsstörungen des Gehirns
  • Narkolepsie (zwanghafte Schlafanfälle am Tag)
  • Krankheiten, die mit Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen (z. B. zerebellare Ataxie)
  • Erkrankungen bzw. Schädigungen des Zentralen Nervensystems, z. B. funktionelle Störungen nach Schädelverletzungen
  • Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten (z. B. Depressionen)
  • Diabetes mellitus (vor allem ein schlecht eingestellter Diabetes mit hohen Blutzuckerschwankungen)
  • Erhebliche Störungen von endokrinen Drüsen wie der Schilddrüse oder der Nebenniere
  • Schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme (z. B. Leukämie)
  • Asthma bronchiale (anfallsweise auftretende Atemnot)
  • Herz- oder Kreislauferkrankungen mit Verminderung der Leistungsfähigkeit, starken Blutdruckschwankungen oder erhöhtem Herzinfarktrisiko
  • Neigung zu Nieren- und Gallenkoliken
  • Verlust von Gliedmaßen oder Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Greifsicherheit und Gang- bzw. Standsicherheit führen
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch

Epilepsie und Segeln: Eine besondere Herausforderung

Epilepsie stellt beim Segeln eine besondere Herausforderung dar, da ein epileptischer Anfall während der Fahrt schwerwiegende Folgen haben kann. Bewusstseinsverlust und unkontrollierte Muskelkrämpfe können die Fähigkeit, das Boot sicher zu führen, erheblich beeinträchtigen und sowohl den Betroffenen als auch andere gefährden.

Ärztliche Beurteilung bei Epilepsie

Bei der Beurteilung der Seediensttauglichkeit von Personen mit Epilepsie ist eine sorgfältige ärztliche Abwägung erforderlich. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Anfallshäufigkeit und -kontrolle: Wie häufig treten Anfälle auf? Sind die Anfälle gut medikamentös kontrolliert? Eine gute Anfallskontrolle ist entscheidend für die Beurteilung der Tauglichkeit.
  • Anfallsart: Treten die Anfälle mit oder ohne Vorwarnung auf? Anfälle ohne Vorwarnung stellen ein höheres Risiko dar.
  • Begleiterkrankungen: Liegen Begleiterkrankungen vor, die die Anfallswahrscheinlichkeit erhöhen oder die Auswirkungen eines Anfalls verstärken könnten?
  • Medikation: Welche Medikamente werden eingenommen? Haben die Medikamente Nebenwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten?

Individuelle Risikobewertung

Die Entscheidung über die Seediensttauglichkeit bei Epilepsie muss immer individuell getroffen werden. Dabei sind die spezifischen Umstände des Einzelfalls, die Art des Segelns (z. B. Küstennahes Segeln vs. Hochseesegeln) und die potenziellen Risiken zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann eine eingeschränkte Tauglichkeit ausgesprochen werden, die beispielsweise das Segeln in Küstennähe oder das Segeln in Begleitung einer erfahrenen Person erlaubt.

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Empfehlungen für Segler mit Epilepsie

  • Offene Kommunikation mit dem Arzt: Informieren Sie Ihren Arzt umfassend über Ihre Segelpläne und besprechen Sie die potenziellen Risiken.
  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen: Lassen Sie sich regelmäßig von Ihrem Arzt untersuchen, um die Anfallskontrolle zu überwachen und die Medikation anzupassen.
  • Medikamenteneinnahme: Nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig und wie verordnet ein.
  • Vermeidung von Triggern: Vermeiden Sie potenzielle Auslöser für Anfälle, wie z. B. Schlafmangel, Stress, Alkohol oder bestimmte Medikamente.
  • Sicherheitsvorkehrungen: Treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen, wie z. B. das Tragen einer Rettungsweste, das Mitführen eines Notfallsets mit Medikamenten und das Informieren Ihrer Mitsegler über Ihre Erkrankung und was im Falle eines Anfalls zu tun ist.
  • Begleitung: Segeln Sie möglichst in Begleitung einer erfahrenen Person, die im Notfall helfen kann.

Der Ablauf des Eignungstests im Detail

Der Eignungstest für den Sportbootführerschein ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit im Wassersport zu gewährleisten. Hier sind die einzelnen Schritte im Detail:

  1. Vorbereitung: Drucken Sie das Formular für die ärztliche Untersuchung doppelseitig aus und lesen Sie es sorgfältig durch. Nehmen Sie das Formular und Ihren Personalausweis oder Führerschein zum Arzttermin mit.
  2. Allgemeine Untersuchung (Vorderseite des Formulars): Der Arzt wird Sie nach Vorerkrankungen wie Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit, Epilepsie oder Psychosen fragen, die das sichere Führen eines Sportbootes beeinträchtigen könnten. Diese Untersuchung dauert in der Regel etwa 5-10 Minuten.
  3. Sehtest (Rückseite des Formulars, oben):
    • Sehschärfe: Ihre Sehkraft wird mit einer Tafel mit immer kleiner werdenden Zahlen und Buchstaben (DIN 58220) überprüft.
    • Farbunterscheidungsvermögen: Mit den Ishihara-Tafeln wird festgestellt, ob Sie eine Rot-Grün-Schwäche haben. Diese Tafeln zeigen rot-rote, grün-grüne und rot-grüne Mosaike, die eine Zahl oder einen Buchstaben darstellen.
    • Hinweis: Der Sehtest kann auch von einem Augenoptiker durchgeführt werden. Bei einer Rot-Grün-Schwäche ist jedoch eine Untersuchung durch einen Augenarzt erforderlich.
  4. Hörtest (Rückseite des Formulars, unten): Jemand spricht aus drei Metern Entfernung zu Ihnen, während Sie ein Ohr zuhalten, und aus fünf Metern Entfernung, wenn beide Ohren offen sind. Dieser Test kann auch von einem Hörgeräteakustiker durchgeführt werden.

Arztwahl und Kosten

Am besten wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder einen Arzt, der Sie gut kennt. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob der Arzt Ihre Sehkraft bestimmen und eine Rot-Grün-Schwäche ausschließen kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die Untersuchung übernommen werden, da es sich um eine sportärztliche Untersuchung handelt. Die Kosten für die Untersuchung variieren in der Regel zwischen 10 und 50 Euro.

Änderungen in der SBF-Prüfung

Im kommenden Jahr gibt es einige Änderungen für die SBF-Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Tauglichkeitskriterien für die medizinische Untersuchung und Bewertung. Ärzte haben nun einen Leitfaden, der ihnen hilft, die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Viele Anforderungen, insbesondere an das Sehvermögen, wurden abgeschwächt, sodass sich die Kriterien nun auf erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen konzentrieren.

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