In der modernen digitalen Welt, in der Bildschirme allgegenwärtig sind, und bei bestimmten Formen von Epilepsie, die durch visuelle Reize ausgelöst werden können, spielen spezielle Brillengläser eine wichtige Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Brillengläsern im Zusammenhang mit Epilepsie, einschließlich Blaulichtfilter, Lichtschutzgläser und Chromagen-Linsen, sowie allgemeine Informationen zur Epilepsie und zum Umgang mit der Erkrankung im Alltag und im Berufsleben.
Blaulichtfilter-Brillengläser: Schutz vor digitaler Belastung
Die ständige Exposition gegenüber Bildschirmen, sei es durch Computer, Smartphones oder Fernseher, führt zu einer erhöhten Belastung durch blaues Licht. Dieses blaue Licht, ein Teil des sichtbaren Lichtspektrums mit einer Wellenlänge zwischen 380 und 500 Nanometern, kann sowohl von natürlichen Quellen wie Sonnenlicht als auch von künstlichen Quellen wie digitalen Geräten stammen.
Auswirkungen von blauem Licht
Blaues Licht kann verschiedene negative Auswirkungen haben:
- Augenbelastung: Es kann zu einer Überanstrengung der Augen führen.
- Schlafstörungen: Blaues Licht hemmt die Produktion von Melatonin, einem Hormon, das für die Regulierung des Schlafs verantwortlich ist.
Essilor Blaulichtfilter-Brillengläser
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, hat der Brillenglashersteller Essilor spezielle Blaulichtfilter-Brillengläser entwickelt. Essilor ist ein weltweit führender Hersteller von Brillengläsern und hat eine spezielle Technologie entwickelt, um die negativen Effekte von blauem Licht zu minimieren. Diese Technologie filtert schädliches blau-violettes Licht effektiv heraus, während sie das nützliche, türkisfarbene Licht durchlässt. Die spezielle Blaulichtfilter-Beschichtung wird auf die Gläser aufgetragen.
Kosten und Verfügbarkeit
Die Kosten für Blaulichtfilter-Brillengläser können je nach Modell und Beschichtung variieren. Essilor bietet eine breite Palette an Optionen an, die sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen erschwinglich sind.
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Photosensitive Epilepsie und Lichtschutzbrillen
Photosensitive Epilepsie ist eine spezielle Form der Epilepsie, bei der Anfälle durch bestimmte visuelle Reize ausgelöst werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder, der auf flackerndes Licht empfindlich reagiert, photosensitive Epilepsie hat.
Auslöser und Mechanismen
Die genauen Mechanismen, die photosensitive Epilepsie auslösen, sind noch nicht vollständig verstanden. Es wird jedoch angenommen, dass bestimmte Muster von Licht und Farben im Gehirn ungewöhnliche Aktivitäten in den Nervenzellen auslösen können. Häufige Auslöser sind:
- Flackerndes Licht
- Schnell wechselnde kontrastreiche Bildschirminhalte
- Bestimmte Muster und Farben
Diagnose
Die Diagnose von photosensitiver Epilepsie erfordert eine gründliche Untersuchung durch einen Neurologen oder Epileptologen. Ein wichtiger Bestandteil der Diagnose ist die Erfassung von Anfällen während eines EEGs (Elektroenzephalogramms). Während des EEGs werden die elektrischen Aktivitäten im Gehirn aufgezeichnet, während visuelle Reize wie flackerndes Licht präsentiert werden.
Lichtschutzbrillen und Kantenfiltergläser
Eine photosensitive Epilepsie Brille ist eine spezielle Brille, die entwickelt wurde, um Menschen mit photosensitiver Epilepsie vor visuellen Auslösern zu schützen. Von der Firma Carl ZEISS Vision gibt es das Lichtschutz-Glas bei Epilepsie „Z1“. Im Freien kann das Tragen einer Sonnenbrille mit polarisierenden Gläsern hilfreich sein.
Ergänzend dazu gibt es spezielle Kantenfiltergläser zur Absorption des kurzwelligen, energiereichen Ultraviolett-Lichtes und Blauanteile des sichtbaren Lichtes.
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Weitere Maßnahmen zur Anfallskontrolle
Neben dem Tragen von Lichtschutzbrillen gibt es weitere Maßnahmen, die Betroffene ergreifen können, um Anfälle zu minimieren:
- Arztbesuch: Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, einen Neurologen oder Epileptologen aufzusuchen. Sie können die Diagnose bestätigen und geeignete Medikamente verschreiben, um die Anfallshäufigkeit zu reduzieren.
- Identifizierung und Vermeidung von Triggern: Es ist entscheidend, mögliche Auslöser für die Anfälle zu identifizieren und zu vermeiden. Dies kann flackerndes Licht, bestimmte Bildschirminhalte oder andere visuelle Reize einschließen. Wenn man lichtempfindlich ist und plötzlich mit flackerndem oder blinkendem Licht konfrontiert wird, kann man versuchen, ein Auge mit der Hand abzudecken, bevor man sich von der Lichtquelle abwendet.
- Bildschirmeinstellungen: Moderne Computerbildschirme sind eigentlich unbedenklich, da sie mit hohen Bildwechselfrequenzen arbeiten.
- Lebensstil-Anpassungen: Den Lebensstil überdenken, um Anfälle zu minimieren. Dies kann ausreichend Schlaf, Stressbewältigungstechniken und eine gesunde Ernährung einschließen. Ein stabiler Lebensstil kann dazu beitragen, Anfälle zu reduzieren.
Chromagen-Linsen
Bei bestimmten Formen der Epilepsie reagieren die Betroffenen auf visuelle Reize. Hier bieten Chromagen-Linsen eine entscheidende Hilfe. Aus fachlicher Sicht sind Chromagen Kontaktlinsen ganz normale weiche Kontaktlinsen mit einem Wassergehalt von 58%. Diese Kontaktlinsen sind sowohl für Erwachsene als auch für Kinder geeignet. Die Bandbreite der Korrektionswerte reicht von +25 Dioptrien bis -25 Dioptrien, bei einer Abstufung in Schritten von 0,25 Dioptrien. Chromagen-Kontaktlinsen werden immer individuell an das Auge angepasst und erfordern hochwertige Messtechnik, spezielle Farbfilter und die Erfahrung eines Kontaktlinsen-Spezialisten. Die typische Lebensdauer dieser Linsen beträgt 12 Monate. Bei zu langer Tragezeit lässt die Filterwirkung der Linsen nach. Auch die geometrische Form kann sich dabei verändern.
Epilepsie: Allgemeine Informationen
Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, die sich aufgrund der Anfallsrisiken auf die berufliche Teilhabe betroffener Menschen auswirken kann. Zwar beschäftigen viele Unternehmen bereits Menschen mit Epilepsie. Meist liegt es aber an mangelnder Information über die tatsächlichen Gefahren, aber auch über die vorhandenen Chancen. Epilepsie ist weltweit eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Typisch sind wiederkehrende krampfartige Anfälle. Epilepsien können durch genetische Veranlagung, aber auch durch Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Epileptische Anfälle treten meist ohne erkennbaren Grund immer wieder auf und sind die Folge von überschießenden Entladungen von Nervenzellen in einzelnen Hirnregionen oder im gesamten Gehirn. Auslöser können Flackerlichteffekte, Schlafentzug oder ein gestörter Schlafrhythmus (z. B. durch Bereitschaftsdienste) sein, wobei es keine systematischen Untersuchungen zum Einfluss von Schichtarbeit auf die Anfallshäufigkeit gibt. Ein einzelner epileptischer Anfall ist nicht unbedingt Ausdruck einer Epilepsie. Jeder Mensch kann einen epileptischen Gelegenheitsanfall erleiden, wenn bestimmte anfallsauslösende Faktoren zusammentreffen. Dies ist bei etwa 5 Prozent der Bevölkerung der Fall. Es gibt eine Reihe anderer Erkrankungen, deren Symptome epileptischen Anfällen ähneln, die aber keine Epilepsie sind. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind. Etwa die Hälfte aller Epilepsien tritt vor dem 10. Lebensjahr auf, etwa zwei Drittel vor dem 20. Danach sinkt das Erkrankungsrisiko und steigt ab dem 55. Lebensjahr wieder an. Neben den Anfällen können neuropsychologische, psychiatrische oder körperliche Begleitsymptome wie Lern- und Gedächtnisstörungen, Depressionen, Ängste oder feinmotorische Störungen auftreten. Da der Verlauf und die Auswirkungen epileptischer Anfälle je nach betroffener Hirnregion sehr unterschiedlich sind, kann man nicht von einem typischen epileptischen Anfall sprechen. Der Verlauf eines epileptischen Anfalls kann in der Regel nicht beeinflusst werden. Die Anfallshäufigkeit kann variieren. Sie reicht von langer Anfallsfreiheit über einen Anfall pro Jahr bis zu mehreren Anfällen pro Tag. Im Allgemeinen scheinen Anfälle seltener aufzutreten, wenn die Patientin oder der Patient in sicheren und strukturierten Verhältnissen lebt, sozial integriert ist und eine Perspektive hat.
Anfallsarten
Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen:
- Fokale Anfälle: Diese Anfälle beginnen in einem bestimmten Bereich des Gehirns.
- Einfach-fokale Anfälle: Bei einfach-fokalen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, der Anfall wird voll miterlebt. Die Anfälle äußern sich durch ungewöhnliche Sinnesempfindungen (z. B. Eine Aura (griechisch: Windhauch) ist die leichteste Form eines einfach-fokalen Anfalls. Sie dauert meist nur wenige Sekunden und kann isoliert auftreten oder andere Anfallsformen einleiten. Die Betroffenen erleben veränderte Empfindungen wie plötzliche Stimmungswechsel, Déjà-vu-Erlebnisse, optische, akustische oder olfaktorische Wahrnehmungen, Kribbeln oder Übelkeit.
- Komplex-fokale Anfälle: Dies ist der häufigste Anfallstyp im Erwachsenenalter. Meist beginnt der Anfall mit einer Aura und dauert mehrere Minuten. Im Gegensatz zu einfach-fokalen Anfällen ist das Bewusstsein eingeschränkt. Während des Anfalls ist die Koordinationsfunktion des Gehirns teilweise gestört. Es werden vertraute, aber der Situation unangemessene Bewegungen ausgeführt. Die Erscheinungsformen sind vielfältig, da das gesamte Spektrum der Hirnfunktionen betroffen ist. Es kann zu rhythmischen Kaubewegungen, Schmatzen, Lecken der Lippen, auch Brummen oder Kichern kommen. Häufig nesteln die Betroffenen auch an sich selbst oder an Gegenständen herum, laufen unruhig umher, schneiden Grimassen oder sprechen unverständliche Worte. Auch plötzliche Erregungszustände, Halluzinationen, Speichelfluss, Blässe oder Rötung des Gesichts, Schweißausbrüche oder Herzrasen können auftreten.
- Generalisierte Anfälle: Diese Anfälle betreffen das gesamte Gehirn.
- Absencen: Bei dieser generalisierten Anfallsform kann es zu einer kurzen Bewusstseinspause ohne Sturz kommen. Die Betroffenen blicken starr oder verträumt und sind nicht ansprechbar.
- Myoklonische Anfälle: Bei diesen Anfällen bleibt das Bewusstsein in der Regel erhalten. Die Anfälle werden von den Betroffenen als blitzartiger elektrischer Schlag oder als Schreck erlebt. Die Person kann zu Boden fallen oder Gegenstände wegschleudern. Oft verlaufen die Anfälle so schnell, dass sie von Außenstehenden kaum wahrgenommen werden.
- Tonisch-klonische Anfälle (Grand Mal): Dieser generalisierte Anfall dauert mehrere Minuten. Die betroffene Person verliert das Bewusstsein und die Kontrolle über ihren Körper. Die Person fällt, verkrampft und zuckt rhythmisch am ganzen Körper, kann sich auf die Zunge beißen, einnässen und ist anschließend benommen und desorientiert. Beim Grand Mal besteht Verletzungsgefahr.
Erste Hilfe bei Anfällen
Erste Hilfe bei großen epileptischen Anfällen (z. B. Betroffenen aus Gefahrenzone entfernen (z. B. Alles wegräumen, was im Weg ist oder gefährdet (z. B.
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Epilepsie als Behinderung
Die Frage, ob Epilepsie eine Behinderung darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da epileptische Anfälle nur ein Symptom verschiedener Erkrankungen sind, sagen sie wenig über die Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Betroffenen aus. Andere Beeinträchtigungen, die möglicherweise in Kombination mit einer Epilepsie auftreten, können weitaus einschränkender sein. Der Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Für eine zutreffende Einstufung ist eine genaue Beschreibung der Anfälle erforderlich. Die diagnostische Bezeichnung der Epilepsie und der Anfälle sowie der Anfallsverlauf und die Phase unmittelbar nach dem Anfall sollten genau beschrieben werden. Dies ermöglicht eine realistische Einschätzung der Auswirkungen auf Alltag und Beruf. Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht.
Epilepsie im Arbeitsleben
Die meisten Menschen mit Epilepsie können jedoch dank einer Therapie anfallsfrei leben und benötigen in der Regel keine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz. Sie haben auch keine höheren Fehlzeiten oder mehr Arbeitsunfälle als andere Beschäftigte. Solange aber mit Anfällen gerechnet werden muss und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, bestehen Risiken für die erkrankte Person selbst und für andere Personen im Arbeitsumfeld. Ein pauschales Verbot bestimmter Tätigkeiten ist jedoch nicht sinnvoll. Jeder Anfall verläuft anders und muss daher individuell beurteilt werden. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie die Betriebe die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen.
Verantwortlichkeiten und Informationen
Es gibt verschiedene Ansprechpartner und Informationsquellen für Menschen mit Epilepsie und ihre Arbeitgeber:
- Behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt (z. B.
- Spezialisierter Sozialdienst (z. B.
- Betriebliche Akteure (z. B.
Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen
Der Leitfaden bezieht sich auf ausgewählte Tätigkeiten (Bildschirmarbeit, Tätigkeiten mit Absturzgefahr, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) sowie auf ca. 50 beispielhafte Berufe aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik, Gesundheitswesen und soziale Berufe (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger, Laborberufe). Die Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die Epilepsie. Die aktuelle Ausgabe der Empfehlungen wurde an die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung angepasst. Eine wesentliche Änderung gegenüber der alten BGI 585 ist, dass für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr vorliegen muss (alte BGI 585: 2 Jahre). Nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien des arbeitsmedizinischen Ausschusses der DGUV gelten besonders strenge Regelungen für Arbeiten in einer Höhe von 3 m über festem Boden mit Absturzgefahr (z. B. Gerüstbauer/in, Dachdecker/in, Schornsteinfeger/in). Diese Tätigkeiten dürfen erst nach langjähriger Anfallsfreiheit, d. h.
Fahrerlaubnis
Viele berufliche Tätigkeiten erfordern das Führen eines Fahrzeugs. Dabei kann es sich um Außendiensttätigkeiten mit Kundenbesuchen handeln oder um Lagerarbeiten, bei denen Fahrzeuge zum Be- und Entladen rangiert werden.
- Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind.
- Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind.
- Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. Fahrpause während der Reduzierung des letzten Medikaments sowie für die ersten 3 Monate ohne antiepileptische Medikamente.
- Fahrerlaubnis nach mind. 1-jähriger Beobachtungszeit.
- Fahrerlaubnis nach mind. Erstmaliger Anfall mit plausibler anfallsauslösender Bedingung, z. B. die fachneurologische Untersuchung (inkl.
- Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind. ohne Hinweise auf ein grundsätzlich erhöhtes Anfallsrisiko in der fachneurologischen Untersuchung (inkl.
- Fahrerlaubnis nach mind. Erstmaliger Anfall mit plausibler anfallsauslösender Bedingung, z. B. die fachneurologische Untersuchung (inkl.
- Fahrerlaubnis nach einer anfallsfreien Beobachtungszeit von mind.
Arbeitsunfälle
Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Anfall erleiden und der Sturz zu einer behandlungsbedürftigen Verletzung führt. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin der DGUV (vormals BGI 585) liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn betriebliche Umstände wesentlich zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls beigetragen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine beschäftigte Person infolge eines Anfalls in eine laufende, geöffnete Maschine stürzt. Grundsätzlich genügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Sorgfaltspflicht, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsvorschriften einhalten, diese je nach Anzahl der Beschäftigten dokumentieren (§ 6 ArbSchG) und die Einsatzmöglichkeiten des Beschäftigten mit Epilepsie vorher genau prüfen. Die Haftpflichtversicherung springt bei Unfällen immer ein, nimmt aber bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten die Verursacherinnen oder Verursacher in Regress. Das bedeutet, dass die Verursacherinnen oder Verursacher eines Unfalls für eine bewusst herbeigeführten Verletzung haften. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch Verletzungen und Schäden verursacht (z. B. Da eine Person während eines Anfalls häufig keine Kontrolle über ihre Sinne und/oder die Bewegungen hat, kann ihr weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Informationspflichten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen. Es empfiehlt sich, im Bewerbungsgespräch zunächst die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu betonen, bevor die Erkrankung oder Behinderung zur Sprache kommt. Sollte die Erkrankung zur Sprache kommen, ist es wichtig, dass die epilepsieerkrankte Person über den konkreten Anfallsverlauf und den Stand der Behandlung gut informiert ist. Umgekehrt dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt. Beantworten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine solche zulässige Frage vorsätzlich falsch, liegt eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor. Um zu beurteilen, ob die betroffene Arbeitskraft für die berufliche Tätigkeit geeignet ist, muss zunächst geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Epilepsie handelt und wie sie sich äußert. Wichtig bei der Darstellung der Erkrankung ist die Selbst- und Fremdbeschreibung. Hier ist die Person mit Epilepsie selbst gefragt und die Person, die die Anfälle beobachtet (z. B. Ärztin oder Arzt, Familienangehörige). Wurde der Anfall durch vermeidbare Faktoren ausgelöst (z. B. Wie ist die Anfallsart? Sind das Bewusstsein, die Haltung und die Willkürmotorik beeinträchtigt? Kommen Stürze vor? Gibt es verlässliche Faktoren, die die Anfälle auslösen? Wie …
Weitere Aspekte der Augengesundheit
Neben den spezifischen Aspekten im Zusammenhang mit Epilepsie gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die die Augengesundheit beeinflussen können:
- Fehlsichtigkeit: Unterschiedliche Brechkraft und infolgedessen Fehlsichtigkeit zwischen beiden Augen. So kann ein Auge Rechtsichtig, das andere aber Kurzsichtig sein. Bei der Korrektur gibt es einiges zu beachten!
- Alterssichtigkeit (Presbyopie): Die hauptsächlich durch Elastizitätsverlust der natürlichen Augenlinse bedingt nachlassende Akkommodation=Einstellen. Dies wird als Presbyopie/Alters(weit)sicht bezeichnet. Presbyopie kann nicht geheilt/kausal behandelt werden. Alle Ansätze wie Lesebrille, Gleitsichtbrille oder multifokale Kontaktlinsen, auch chirurgische Behandlung der Cornea und intraokulare Implantate haben die gleiche Schwäche: Man versucht den dynamischen Prozess der Akkommodation durch eine statische Methode zu kompensieren.
- Altersbedingte Makuladegeneration (AMD): AMD bedarf einer konsequenten lebenslänglichen Therapie um Erblindung vorzubeugen. Altersbedingte Makuladegeneration(AMD) entwickelt sich langsam über viele Jahre. Erste Hinweise sind Schwierigkeiten beim Lesen oder beim erkennen von Gesichtern und Details. Parallele Gerade Linien erscheinen nicht mehr parallel, sondern meist zur Mitte verbogen bzw. verzerrt. Diese Phänomene sind Folge einer Funktionsstörung der Netzhautmitte/Foveola/Makula, die für das Detailsehen wichtig ist. Im Frühstadium kommt es zu charakteristischen Ablagerungen/Drusen. Bei der feuchten AMD tritt Flüssigkeit in die Netzhaut aus, es ist ein dauerhafte und sich verschlechternde unheilbare Erkrankung. Sie wird mit Spitzen in den Glaskörper behandelt, nicht geheilt. Bei der häufigeren trockenen AMD kommt es regional zu einem Pigmentverlust, was der Netzhaut das Aussehen einer Landkarte verleiht.
- Schwachsichtigkeit (Amblyopie): beschreibt "Schwachsichtigkeit". Bei Kindern, in der Regel bis 6Lebensjahren, wird meist eine Okklusionstherapie durchgeführt. Mehr als sechs Stunden pro Tag soll NICHT abgeklebt werden. Häufig sind es Schielkinder. Die jüngsten sind ein paar Monate alt. Therapien sind bis spätestens sechs Jahren zu beginnen, anschließend ist es nur noch ein Versuch.
- Astigmatismus: Auch Stabsichtigkeit, weniger charmant Hornhautverkrümmung genannt. Im Zusammenhang mit dem Auge ist er zurückzuführen auf eine Ungleichheit von Hornhaut und/oder Augenlinse. Bei einer Korrektion mit Brille oder Kontaktlinsen werden sphärozylindrische Kombinationen verwendet. Bsp. sph+0,75 zyl-0,50AX 5.
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