Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, die mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen. Diese Erkrankungen können die Aufmerksamkeit, die Sprache, das Denkvermögen und die Orientierung beeinträchtigen und Veränderungen in der Wahrnehmung, im Verhalten und im Erleben eines Menschen verursachen. Da die Erkrankung fortschreitet, sind die Betroffenen immer weniger in der Lage, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Dies stellt sowohl die Betroffenen als auch ihre Familien und Betreuer vor erhebliche Herausforderungen.
Wenn die häusliche Pflege und Betreuung nicht mehr geleistet werden kann, ist eine stationäre Pflege oft unumgänglich. Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, von Wohngemeinschaften bis hin zu beschützenden, geschlossenen Wohnbereichen. Die Wahl der geeigneten Wohnform sollte sorgfältig getroffen werden, um den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden.
Häusliche Pflege vs. Stationäre Pflege
Nicht immer ist es Angehörigen möglich, Pflegebedürftige mit Demenz in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr belastend sein. Rund zwei Drittel aller Familienmitglieder pflegen an Demenz erkrankte Familienmitglieder zu Hause. Der Alltag mit einem Demenzkranken ist belastend und anstrengend. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft kommen Pflegepersonen mit ihren Aufgaben insgesamt gut zurecht. Vor allem durch gezielte Hilfe gelingt es, die alltäglichen Aufgaben zu stemmen.
In einigen Fällen ist die Pflege durch Nahestehende schwer, da Kinder und Enkel von Betroffenen nicht immer im selben Ort wohnen. Hinzu kommt: Wenn eine Person in Pflegegrad 4 eingestuft ist, übersteigt die Pflege oft auch die Möglichkeiten der Angehörigen. Deshalb entscheiden sich viele Familienmitglieder dazu, die oder den Betroffenen in einem Pflegeheim pflegen zu lassen.
Die Entscheidung für eine bestimmte Betreuungsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Schweregrad der Demenz, die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen und die Möglichkeiten der Angehörigen.
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Wohnformen für Menschen mit Demenz
Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen)
Beim Wohnen mit Service oder auch betreutes Wohnen leben Seniorinnen und Senioren in ihren eigenen Wohnungen und können je nach Bedarf Pflege, Mahlzeiten oder hauswirtschaftliche Dienste in Anspruch nehmen. Das Konzept des Wohnens mit Service sieht vor, dass die Wohnungen eines Hauses oder eines Häuserkomplexes seniorengerecht gestaltet werden und direkt vor Ort geschultes Personal zur Verfügung steht. Es gibt einen Fahrstuhl und Rollstuhlrampen an Treppen und Schwellen. Die Flure sind hell und übersichtlich und im Badezimmer befinden sich Stützen zum Hochziehen. Außerdem können die Bewohner per Notrufknopf rund um die Uhr professionelle Hilfe in ihre Wohnung holen.
Worauf Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen achten sollten:
- Welche Grundleistungen bietet der Betreiber der Wohnanlage an?
- Welche Zusatzleistungen sind buchbar? Dazu gehören etwa die Reinigung von Wohnung und Wäsche oder Fahrdienste zum Arzt.
- Gibt es im Haus eine feste Ansprechperson? Die Antwort "Wir haben einen Hausmeister" genügt nicht. Es sollte pflegerisch geschultes Personal zur Verfügung stehen.
- Gibt es Angebote, die bewusst den Kontakt zu anderen Bewohnern fördern? Finden Gruppenveranstaltungen zu festgesetzten Zeiten statt? Lädt der Betreiber zu Kulturveranstaltungen ein?
- Werden die Bewohner rundum versorgt, wenn sie vorübergehend erkranken?
- Bis zu welchem Grad der Pflegebedürftigkeit darf ein alter Mensch in der Einrichtung bleiben? Steht das im Betreuungsvertrag?
- Listet der Mietvertrag die Nebenkosten genau auf? Wie sind künftige Mieterhöhungen geregelt?
- Legt der Anbieter je einen Miet- und einen Betreuungsvertrag vor oder sind beide kombiniert? Rechtsexperten empfehlen getrennte Verträge.
- Wie gut ist die Betreuungseinrichtung an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen?
- Gibt es in der Nähe eine Apotheke, Ärzte, die Hausbesuche machen, Einkaufsmöglichkeiten?
- Bietet die Einrichtung selbst eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz oder kann sie eine in der Nähe empfehlen?
Es ist ratsam, in der Einrichtung nachzufragen, ob es möglich ist, ein oder zwei Wochen zur Probe zu wohnen oder zumindest an internen Veranstaltungen teilzunehmen, um Interessenten mit den täglichen Abläufen vertraut zu machen.
Der Mietpreis einer altersgerechten eingerichteten Wohnung darf laut Verbraucherzentrale etwa 5 bis 15 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Die Preise für die Betreuung hängen stark von der Einrichtung und der Region ab. Private Anbieter verlangen in der Regel mehr Geld als Stiftungen, die gemeinnützig arbeiten. Der Grundservice kostet meistens zwischen 60 und 150 Euro zusätzlich im Monat. Menschen mit Demenz mit niedriger Rente und geringen Ersparnissen können beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Außerdem haben sie eventuell Anspruch auf Wohngeld.
Ambulant Betreute Wohngemeinschaften (Demenz-WG)
In Demenz-Wohngemeinschaften (Demenz-WG) teilen sich meist sechs bis zwölf Menschen mit Demenz eine Wohnung. Jedes WG-Mitglied bewohnt darin ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln. Küche, Wohnzimmer und Bäder nutzen die Mieter gemeinsam. Professionelles Pflegepersonal kümmert sich um die Mieter. In beinahe allen Bundesländern gibt es Wohngemeinschaften für Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz und es werden ständig mehr.
Das Konzept der Demenz-WG bietet die Chance, dass Menschen mit Demenz länger selbstbestimmt leben. Für die Bewohnerinnen und Bewohner kann die Wohngemeinschaft im Laufe der Zeit zu einer vertrauten Umgebung werden. Die Gruppe ist überschaubar und es kommen stets die gleichen Pflegekräfte und Helfer ins Haus. Außerdem können sich die Angehörigen der Menschen mit Demenz rege am WG-Leben beteiligen. In vielen Wohngemeinschaften ist es sogar ausdrücklich erwünscht, dass sie den Alltag organisieren helfen.
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Wer in einer ambulanten Demenz WG leben möchte, muss mindestens zwei Verträge abschließen:
- Einen Mietvertrag, in dem die Anmietung eines Privatzimmers und eines Anteils an der Gemeinschaftsfläche (Küche, Wohnzimmer, Bäder und so weiter) geregelt ist.
- Einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst, in dem der Inhalt und Umfang von Pflege und Betreuung beschrieben ist.
In manchen Wohngemeinschaften wird die Betreuung auch durch einen dritten Vertrag mit einem betreuenden Dienstleister geregelt. In diesen Fällen übernimmt der ambulante Pflegedienst ausschließlich Leistungen der Grund- und Behandlungspflege.
Die beiden letztgenannten Verträge sind entscheidend für die Versorgungsqualität und die Kosten von Betreuung und Pflege. Beteiligte Dienstleister (Pflegedienst und/oder Betreuungsdienst) müssen zwingend in der Lage sein zu beschreiben, welche Leistungen sie mit welchem Personal zu welchen Kosten erbringen werden. Können oder wollen sie das nicht, dann sollte man sich nach einer anderen WG umsehen.
Bevor man sich für eine Demenz-WG entscheidet, sollte man mit den Angehörigen der anderen WG-Mitglieder sprechen. Vereinbaren Sie gemeinsames Kaffeetrinken oder, falls möglich, ein Probewohnen. Lassen Sie sich außerdem von einer unabhängigen Stelle beraten.
Was eine WG mindestens gewährleisten können sollte:
Neben der unerlässlichen Bereitstellung von Grund- und Behandlungspflege muss das eingesetzte Personal in der Lage sein, die hauswirtschaftliche Versorgung zu sichern. Dazu gehören das Zubereiten der Mahlzeiten, die Wäscheversorgung und die Pflege der Räumlichkeiten. Es ist erwünscht, dass sich die WG-Mitglieder an diesen Tätigkeiten beteiligen.
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Für Menschen mit Demenz genauso wichtig ist die Strukturierung des Alltags. Lassen Sie sich erläutern, welche Aktivitäten unternommen werden, um den Tag für die WG-Mitglieder auszufüllen. Gibt es die Möglichkeit von Spaziergängen, sich am Einkauf zu beteiligen oder von gemeinsamen Aktivitäten am Nachmittag?
Finanzierung einer Demenz-WG
Eine angemessene professionelle Versorgung von Menschen mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist nicht preiswert. Als „Daumenregel“ mag dienen, dass in einer WG mindestens sechs Personen wohnen sollten, damit die Finanzierung einer angemessenen Personalausstattung überhaupt möglich ist. Wer ein Komplettpaket für 2.000 Euro anbietet, kann unmöglich eine gute Versorgungsqualität abliefern.
Folgende Posten und Beträge fallen (pro Person und Monat) an:
- Kosten für das Wohnen: Regional bedingt müssen Sie mit Kosten zwischen 300 und 600 Euro rechnen.
- Kosten für die Haushaltsführung: Es geht um das gemeinsame Wirtschaften; den Einkauf von Lebensmitteln, die Strom- und Telefonrechnung, Putzmittel und anderes. Die Durchschnittswerte liegen inzwischen bei 250 Euro bis 350 Euro.
- Pflege und Betreuung: Diese beiden Faktoren bilden immer den größten Posten. Abhängig vom Pflegegrad (und der Anzahl der Mitbewohner) sind Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat zu kalkulieren. Diese Kosten werden zum Teil von der Pflegeversicherung (Pflegesachleistung entsprechend des Pflegegrades) und gegebenenfalls vom Sozialamt übernommen. Genaue Berechnungen sind aufgrund der Vielfalt und der regionalen Unterschiede an dieser Stelle aber nicht möglich.
Worauf Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen achten sollten:
- Die Verträge für Wohnraum sowie Pflege und Betreuung werden separat abgeschlossen und sind separat kündbar.
- Der Pflege- und Betreuungsdienst ist frei wählbar.
- Die WG-Mitglieder bilden ein gemeinsames Gremium und treffen schriftliche Vereinbarungen, die den Alltag regeln.
- Jedes Mitglied trägt Verantwortung - für sich und die anderen.
- Die Mitglieder der WG bestimmen selbst, welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen.
Es gibt jedoch eine Fülle weiterer Fragen, die von Belang sein könnten: Wer führt die gemeinsame Haushaltskasse? Wie hoch ist der monatliche Beitrag jedes WG-Mitglieds? Wer bekommt einen Schlüssel zur Wohnung? Wer kauft Lebensmittel ein? Wie ist geregelt, wer in die WG aufgenommen und wer unter Umständen auch wieder ausgeschlossen wird?
Pflegeheim
Wann immer Sie die Entscheidung für ein Pflegeheim treffen, werten Sie diesen Schritt nicht als persönliches Versagen. Übersteigt die Belastung die eigenen Grenzen, leiden nicht nur Sie, sondern auch Ihr Familienmitglied mit Demenz. Ein gutes Pflegeheim kann beispielsweise Ihrer Mutter mit Demenz oder Ihrem Großvater besser bekommen als ein Haushalt, in dem Stress herrscht.
In Pflegeheimen leben geistig klare Menschen mit Menschen mit Demenz zusammen. Viele Pflegeheime gehen dazu über, spezielle Betreuungsangebote oder auch besondere Wohn- und Pflegebereiche für Menschen mit Demenz zu schaffen, damit diese bestmöglich versorgt werden können. Jedes Pflegeheim ist verpflichtet zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote, welche über die normale Versorgung hinausgehen, anzubieten und durchzuführen. Dieses ist im § 43b SGB XI geregelt.
Die Arbeit der meisten professionellen Pflegeeinrichtungen stellt einen Kompromiss dar: Auf der einen Seite steht das, was wünschenswert erscheint. Auf der anderen Seite stehen die Kosten. Große Pflegeheime mit langen Fluren, vielen Zimmern und entsprechend vielen Bewohnern lassen sich unter Umständen günstig betreiben. Familiär wirkende, übersichtliche Anlagen kommen den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz entgegen, sind aber tendenziell teurer. Trotzdem gibt es auch große Pflegeheime, in denen Menschen mit Demenz gut betreut werden. Welche speziellen Angebote die Einrichtung Menschen mit Demenz machen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Angehörige sollten sich deshalb immer vor Ort ein Bild machen und nach ihren Möglichkeiten entscheiden.
Eine demenzfreundliche Versorgung ist am besten umsetzbar, wenn die Bewohner und Bewohnerinnen in kleinen Gruppen mit festen Pflegekräften leben. Sie sind also in ein soziales Gefüge eingebunden. Innerhalb der Gemeinschaft packen die Heimbewohner entsprechend ihren Möglichkeiten beispielsweise beim Kochen oder Waschen mit an, sofern sie das wünschen. Auch die Raumgestaltung ist besonders: Um einen zentralen Wohn-, Ess- und Kochbereich für alle gruppieren sich meist die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner. Wohnlichkeit wird großgeschrieben.
Worauf man achten sollte:
- Ist die Atmosphäre stressfrei, wohnlich und familiär? Oder fühlen Sie sich an ein Krankenhaus, ein Hotel oder an eine Kindertagesstätte erinnert?
- Erleichtern Piktogramme, Wegweiser und eine entsprechende Farbgestaltung die Orientierung?
- Gibt es gemütliche Nischen, in denen sich Menschen aufhalten?
- Werden die Bewohner würdevoll und fürsorglich behandelt? Verräterisch sind Begriffe wie "unsere Patienten", "Insassen" oder "Pflegefälle"
- Kümmert sich das Personal oder reagiert es nur auf Klingeln? Können Sie kleine Gesten der Freundlichkeit beobachten?
- Wie wirken die Bewohnerinnen und Bewohner?
- Wie vielen Bewohnerinnen und Bewohnern begegnen Sie? Sind sie an ihrer Umgebung interessiert oder wirken sie apathisch?
- Ist die Kleidung der Bewohnerinnen und Bewohner sauber? Sie muss allerdings nicht unbedingt zusammenpassen - gute Heime überlassen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern individuelle Entscheidungen
- Wie viel Freiheit haben geistig verwirrte Bewohnerinnen und Bewohner?
- Welche Angebote speziell für Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz gibt es? Wie wird auf ihre Vorlieben und ihre Biografie eingegangen?
- Wie ist die medizinische und pflegerische Unterstützung geregelt?
- Können Angehörige rund um die Uhr zu Besuch kommen?
- Sind die Pflegekräfte festen Gruppen zugeordnet? Wie lange arbeiten die Pflegekräfte schon in dieser Einrichtung?
- Sieht sich die Einrichtung gezwungen, Leiharbeiter zu engagieren?
- Gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner Einzel- und Gruppenangebote, um sich ihren Möglichkeiten entsprechend zu beschäftigen?
- Wie gut und individuell werden Sie beraten? Erschrecken Sie nicht über die Frage, ob Sie sich für Ihr Familienmitglied mit Demenz ein Doppelzimmer vorstellen können. Manche Menschen haben Angst vor dem Alleinsein und fühlen sich im Doppelzimmer wohler.
- Wie reagiert die Heimleitung auf die Frage, wie viele Druckgeschwüre im Heim entstanden sind? Offene Stellen am Rücken oder Po weisen auf unzureichende Bewegung oder zu langes Liegen in einer Position hin
- Wie lange leben die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich im Heim?
- Gibt es eine Sterbebegleitung oder sterben die meisten Bewohnerinnen und Bewohner im Krankenhaus?
Manche Pflegeheime bieten an, alte Menschen zur Probe wohnen zu lassen. Allerdings darf dafür die Demenz noch nicht zu weit fortgeschritten sein. Der Gast sollte ansprechbar sein und an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen können.
Wohnen auf dem Bauernhof
Ein Bauernhof ist ein idealer Ort für Begegnung. Die ruhige Umgebung und die Begegnung mit Natur und Tier sind optimal, damit Menschen mit Demenz schöne Augenblicke erleben können. In Schleswig-Holstein gibt es bisher 14 Höfe, die unterschiedliche Angebote vorhalten. Ziel ist langfristig, ein flächendeckendes Angebot für Menschen mit Demenz auf Bauernhöfen zu installieren, innovative Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige zu schaffen und Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit Demenz zu ermöglichen.
Kosten der Unterbringung und Finanzierung
Die Kosten für die Betreuung eines demenzerkrankten Menschen können stark variieren, abhängig von der Betreuungsform und dem individuellen Pflegebedarf. Die Höhe der Kosten wird einerseits durch die Anzahl der Betreuungsstunden und den Pflegebedarf bestimmt, andererseits durch den Pflegegrad, der festlegt, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung steht zur Verfügung.
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad bis zu 2.005 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege. Dieses deckt in der Regel höchstens die Kosten für die Pflege und Betreuung, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Ausgaben für einen Pflegeheimplatz, in dem alle Kosten enthalten sind, belaufen sich im Monat zwischen 1.800 Euro bis 3.990 Euro. Im Januar 2025 mussten laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) Betroffene unabhängig vom Pflegegrad und inklusive Investitionskosten und Kosten für Verpflegung und Unterbringung im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2984 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 2720 Euro, im dritten Jahr 2368 Euro und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 1928 Euro pro Monat selbst zahlen.
Die Kosten übernehmen bis zu einem festgelegten Betrag (Pflegesachleistung bei Vollstationäre Versorgung), welcher vom Pflegegrad abhängig ist, die Pflegeversicherungen. Wenn der Betrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Leistungen des Pflegeheimes zu bezahlen, muss der Restbetrag aus eigenen Mitteln finanziert werden oder es kann bei Bedarf beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) gestellt werden.
Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, kommen Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage. Meist geht es dabei um die Unterhaltspflicht. Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können. Unter Umständen rechnet das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen von Menschen an, die nicht unterhaltspflichtig sind, z.B. vom Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Pflegegrade und Leistungen
In Deutschland werden Pflegebedürftige nach ihrem individuellen Hilfebedarf in fünf Pflegegrade eingeteilt. Pflegeleistungen und -hilfen werden entsprechend des Pflegegrades bereitgestellt, um eine angemessene Betreuung und Unterstützung zu gewährleisten. Häufig lohnt es sich bereits bei den ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit, einen Antrag zu stellen. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend.
Bei Menschen mit Demenz können die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie das Verhalten und die psychischen Problemlagen besonders betroffen sein.
- Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: In diesem Stadium sind die Einschränkungen durch die Demenzerkrankung noch relativ gering.
- Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Die Betroffenen benötigen bereits Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Zudem können sie möglicherweise nicht mehr alleine einkaufen gehen oder ihren Haushalt führen.
- Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Die Betroffenen sind in diesem Stadium auf umfassende Hilfe im Alltag angewiesen, da sie wesentliche Alltagsaktivitäten nicht mehr selbstständig ausführen können. In diesem Pflegegrad können sie von höheren finanziellen Leistungen profitieren, die zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden können.
- Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: In diesem Stadium sind die Betroffenen nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen und können kaum noch eigenständige Tätigkeiten ausführen. Der monatliche Betrag zur Finanzierung von Pflegeleistungen ist in diesem Pflegegrad höher als in den vorherigen Pflegegraden. Oft wird Pflegegrad 4 bei mittlerem bis fortgeschrittenem Verlauf von Alzheimer oder vaskulärer Demenz vergeben.
- Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: In diesem Pflegegrad sind die Betroffenen vollständig auf Hilfe angewiesen und leiden unter schwerwiegenden kognitiven, kommunikativen und/oder verhaltensbedingten Einschränkungen, die eine besonders intensive und aufwendige Pflege erforderlich machen. Der finanzielle Zuschuss ist in diesem Pflegegrad am höchsten, und es stehen zusätzliche Leistungen für besondere Bedarfe zur Verfügung.
Je nach Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse. Mit einem niedrigeren Pflegegrad bietet sich die Pflege ambulant beziehungsweise im zu Hause de Pflegebedrüftigen an. Hierfür kann man beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Auch gibt es die Möglichkeit für Pflegegeld bei Demenz. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause.
Es gibt keine feste Pflegestufe für Demenz. Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenzerkrankung ist von den individuellen Einschränkungen und dem Krankheitsstadium abhängig. Die Pflegegrade reichen von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die je nach Pflegegrad in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören Pflegesachleistungen, Pflegegeld, der Entlastungsbetrag und Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Betreuungskosten zu decken und pflegende Angehörige zu entlasten.
Für die ambulante Pflege gibt es ab Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Diese Leistung wird nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise übernommen. Der Entlastungsbetrag kann auch für Angehörige, die einen entsprechenden Pflegekurs absolviert haben, ausgezahlt werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen professionellen Dienstleister als Pflegesachleistung. Für die Pflege durch Angehörige wird ein Pflegegeld gezahlt. Entscheiden Sie sich für die Kombinationspflege, können Sie diese beiden Leistungen kombinieren.
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen nicht aus, um hohe Pflegekosten zu decken. Die Demenzbetreuung ist vor allem in einem späten Krankheitsstadium sehr kostenintensiv, da der Betroffene rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen ist.
Einen Anspruch auf Pflegeleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei einer Einstufung in den Pflegegrad 1 erhalten Betroffene lediglich den Entlastungsbetrag. Bevor die Pflegeversicherung über die Leistungen entscheidet, ist ein Gutachten des Medizinischen Diensts erforderlich. Welcher Pflegegrad dem Erkrankten zugewiesen wird, ergibt sich aus dem Grad der Beeinträchtigung und der Fähigkeit des Patienten, seinen Alltag selbst zu organisieren.
Für die Einstufung gilt ein spezielles Punktesystem.
Weitere Betreuungsformen
Neben den genannten Wohnformen gibt es weitere Betreuungsformen, die je nach Bedarf in Anspruch genommen werden können:
- Ambulante Pflegedienste: Sie kommen ins Haus, um verschiedene Aufgaben zu übernehmen, wie Hilfe bei der Körperhygiene, hauswirtschaftliche Versorgung, Zubereitung oder Gabe der Mahlzeiten und Medikamentengabe.
- Ehrenamtliche Unterstützung: Verschiedene karitative Einrichtungen vermitteln regional ehrenamtliche Unterstützung. Die Helfer kümmern sich stundenweise um den Pflegebedürftigen und entlasten so die Betreuungsperson.
- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Wenn Angehörige die Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum nicht leisten können, wird der Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Bei der Verhinderungspflege erfolgt die Pflege weiterhin zu Hause, wobei die Hauptpflegeperson sich von einer anderen Person vertreten lassen kann.
- Nachtbetreuung: Bei der Nachtbetreuung kümmern sich professionelle Pflegekräfte in Einrichtungen um die Patienten, um pflegende Angehörige zu entlasten.
- Soziale Demenzbetreuung: Bei der sozialen Demenzbetreuung stehen die individuellen Bedürfnisse des dementen Menschen im Vordergrund. Das Pflegekonzept ist auf die persönliche Situation des Demenzkranken zugeschnitten - körperliche und geistige Fähigkeiten werden gezielt gefördert und gestärkt.
- Betreuung durch private Pflegekräfte: Die Betreuung durch private Pflegekräfte ermöglicht es den Patienten, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
- Tagespflegeeinrichtungen: In Tagespflegeeinrichtungen werden die Betroffenen in Gruppen betreut. Die Einrichtungen sind speziell auf die Anforderungen der Krankheit ausgerichtet.
Die Wahl der geeigneten Einrichtung
Die Angehörigen sollten sich ausreichend Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung nehmen und mehrere Pflegeheime persönlich besichtigen. Idealerweise kann die pflegebedürftige Person einige Stunden oder Tage probeweise in der Einrichtung verbringen. So lassen sich Atmosphäre, Umgang mit demenzkranken Menschen und das Betreuungskonzept besser einschätzen. Kurzzeitpflege kann eine hilfreiche Übergangslösung sein.
Je früher diese Entscheidung fällt, desto besser. Denn die Betroffenen gewöhnen sich leichter an eine neue Umgebung, wenn die Demenzform noch nicht so weit fortgeschritten ist. Informieren Sie sich, welche alternativen Wohnformen bei Ihnen in der Nähe zur Verfügung stehen. Mitarbeitende von Beratungsstellen unterstützen Sie gerne.
Anlaufstellen und Informationsquellen
Über Angebote für Menschen mit Demenz informieren örtliche Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, wie z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de, oder andere Anlaufstellen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Hilfreich ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., die ein umfangreiches Angebot an Infomaterialien bereithält. Zudem finden Sie dort auf der Webseite nach Eingabe Ihrer Postleitzahl verschiedene Selbsthilfeangebote oder Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Als erste Anlaufstelle ist der Hausarzt ein guter Ansprechpartner, der Ihnen weitere Tipps für Beratungsstellen in Ihrer Stadt geben kann. Auch karitative Organisationen sind in diesem Bereich gut aufgestellt und haben verschiedene Angebote.