Viele Menschen legen heute Wert auf Leistungsfähigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter und achten deshalb mehr auf ihre Gesundheit. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es uns aber, mehr für Ihre Gesundheit zu tun. Die gesetzliche Krankenkasse bietet dabei alle notwendigen und gleichzeitig auch wirtschaftlich vertretbaren medizinischen Leistungen im Krankheitsfall.
Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Kosten neurologischer Untersuchungen in Deutschland. Dabei werden sowohl die Abrechnungsmodalitäten für Kassen- und Privatpatienten als auch die verschiedenen Untersuchungsmethoden und ihre jeweiligen Kosten beleuchtet.
Neurologische Untersuchungen: Ein Überblick
Neurologen, auch Nervenärzte genannt, beschäftigen sich mit der Lehre und Wissenschaft des Nervensystems. Sie diagnostizieren und behandeln Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), des peripheren Nervensystems, der Muskulatur und der sie verbindenden Strukturen sowie der blutversorgenden Gefäße. Zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen gehören Parkinson, Epilepsie, Bandscheibenvorfälle, Multiple Sklerose und das Karpaltunnel-Syndrom.
Um das komplexe Nervennetzwerk eines Patienten untersuchen zu können, setzen Neurologen verschiedene Medizintechnik-Geräte ein. Zu den wichtigsten gehören Elektromyographie-Geräte (EMG) zur Muskelüberwachung und Elektroenzephalographie-Geräte (EEG) zur Hirnüberwachung. Auch Sonographie-Geräte (Ultraschall) und radiologische Geräte wie CT und MRT spielen eine wichtige Rolle.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kosten für notwendige neurologische Untersuchungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings gibt es Einschränkungen:
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- Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für Leistungen, die notwendig und wirtschaftlich sind.
- Leistungsumfang: Nicht alle medizinisch sinnvollen Leistungen sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Viele neurologische Praxen bieten daher sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) an, deren Kosten nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) in der Neurologie
Unsere Praxis bietet Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen, sog. IGEL-Leistungen an. Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen oder ggf. Unsere Praxis bietet Ihnen ausschließlich Selbstzahler-Leistungen an, die einen wissenschaftlich gesicherten Effekt haben bzw. Die o.g. Leistungen werden Ihnen selbst in Rechnung gestellt.
Zu den häufigsten IGEL-Leistungen in der Neurologie gehören:
- Ultraschalldiagnostik von Nerven: Diese Untersuchung dient der Diagnostik von Kompressionssyndromen wie dem Karpaltunnel-Syndrom. Eine Untersuchung kostet 100 €.
- Hirnleistungsdiagnostik (CERAD-Test): Dieser Test dient zur Abgrenzung von normaler Altersvergesslichkeit von dementiellen Erkrankungen. Die Untersuchung wird von einer Psychologin durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde. Die Kosten betragen 100 €.
- Schlaganfall-Risiko-Profil (Stroke-Check): Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Schlaganfallrisiken. Die Untersuchung kostet 123,19 €.
- Behandlung von übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrosis) mit Botulinum-Toxin: Botulinum-Toxin als natürlich vorkommendes Bakterieneiweiß wird genau dosiert und verteilt mit einer sehr feinen Nadel nach Kühlung in die Haut gespritzt. Es gelangt zu den Schweißdrüsenund blockiert gezielt die dorthin geleiteten Nervenimpulse des vegetativen Nervensystems.
- Behandlung von Gesichtsfalten mit Botulinum-Toxin: Zornes- und Sorgenfalten der Stirn, „Krähenfüße“ und Halsfalten sind Folge von vermehrter Anspannung und Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur. Die Behandlung ist nebenwirkungsarm, die Wirkung lässt erst nach Monaten wieder nach. Inzwischen gibt es ernst zu nehmende Untersuchungen, die zeigen, dass die Botulinumtoxin-Behandlung der Stirnfalten, insbesondere der sog.
- Behandlung von Migräne und Spannungskopfschmerzen mit Botulinum-Toxin
- Hochtontherapie nach Dr.
- Untersuchung der kognitiven Leistungsfähigkeit und des Gedächtnisses beim Gesunden durch neuropsychologische Testuntersuchungen und evtl.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für IGEL-Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und vom Patienten selbst getragen werden müssen. Vor der Inanspruchnahme einer IGEL-Leistung sollte man sich daher ausführlich über die Kosten und den Nutzen informieren.
Abrechnung neurologischer Leistungen nach GOÄ
Die Bemessungsgrundlage für die Liquidation neurologischer Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GOÄ enthält ein Verzeichnis aller abrechenbaren ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebühren.
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GOÄ-Ziffern für neurologische Untersuchungen
Einige wichtige GOÄ-Ziffern für neurologische Untersuchungen sind:
- GOÄ 5: Symptombezogene (neurologische) Untersuchung
- GOÄ 6 und 7: Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems (zusätzlich berechenbar, jedoch nicht GOÄ 8)
- GOÄ 800: Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes (195 Punkte)
- GOÄ 825: Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven (83 Punkte)
- GOÄ 826: Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung (99 Punkte)
Die Gebühr für eine eingehende neurologische Untersuchung (GOÄ 800) liegt üblicherweise zwischen 100 und 120 Euro. Für eine symptombezogene neurologische Untersuchung ist die GOÄ-Ziffer 5 zutreffend. Der Leistungsinhalt der GOÄ 5 ist schon bei der Untersuchung auch nur eines der Teile des Spektrums des neurologischen Status erfüllt. Dieser Teil muss auch nicht vollständig untersucht worden sein.
Wer darf die GOÄ 800 abrechnen?
Oft wird behauptet, dass die Leistung nach Nr. 800 GOÄ nur von Neurologen und Psychiatern erbracht werden könnte, da nur diese auf den Abschnitt G zugreifen dürften. Die Gliederung der GOÄ nach einzelnen Fachgebieten ist zur besseren Übersichtlichkeit erfolgt und stellt, anders als im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, keine grundsätzliche Zugriffsbeschränkung für bestimmte Facharztgruppen dar. Die Berechnung der Nr. 800 GOÄ ist daher auch für Ärzte anderer Fachgebiete möglich, soweit die Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst im Rahmen des medizinisch Notwendigen erbracht wurde.
Anforderungen an eine "eingehende neurologische Untersuchung"
Strittig ist, wann eine neurologische Untersuchung als "eingehend" im Sinne der GOÄ 800 gilt. Eine "eingehende neurologische Untersuchung" liegt dann vor, wenn mindestens drei Teilbereiche untersucht wurden. Unter einer vollständigen neurologischen Untersuchung ist unter anderem die Untersuchung der Hirnnerven, Reflexe, Motorik, Sensibilität, Koordination und des Vegetativum zu verstehen. Von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe wird häufig gefordert, dass alle Bereiche untersucht worden sein müssten, damit die Nr. 800 GOÄ angesetzt werden könne. Dies ist nicht nachzuvollziehen, denn der Vergleich der Bewertung der Nr. 800 GOÄ (195 Punkte) gegenüber Untersuchungen für Teilbereiche wie der Nr. 825 „Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven . . .“ (83 Punkte) oder der Nr. 826 „Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung . . .“ (99 Punkte) zeigt, dass bei der Bewertung nicht alle Bereiche Grundlage gewesen sein können, wenn bereits zwei Teilbereiche 182 Punkte ergeben.
Kosten für spezielle neurologische Untersuchungen
Die Kosten für spezielle neurologische Untersuchungen variieren je nach Art und Umfang der Untersuchung. Einige Beispiele:
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- Wach-EEG: 350€
- Schlaf-EEG/ BERA: 450 Euro
- Neurokardiale Funktionsdiagnostik/ SEP/VEP/ Nervenleitgeschwindigkeit: 81,11€
- Testverfahren (Autismus, ADHS, IQ-Test, LRS und Dyskalkulie): 500€ - 700€ (inkl. valider Gutachtenerstellung und neurol. Untersuchung/ zzgl. ärztl. Erstgespräch, EEG, Auswertungsgespräch)
- Akupunktur: 40,80€ je Sitzung
- Entspannungsverfahren/ Manualtherapie: 75€ a 45min
- Einfache Beratung (z.B. Rezeptausstellung oder ärztliche Verordnung): 26,44€
- Attest/ gutachterliche Stellungnahme: 34-67€
- Infusionsgabe: 56,-/h zzgl. Materialkosten 24,- und Medikamente
- Auslesen eines implantierten Vagus-Nervstimulators: 100,- EURO zzgl.
Der Privatarzt als Alternative
Ich führe eine Privatpraxis, weil ich auf eine Vertragsbindung mit den gesetzlichen Krankenkassen bewusst verzichte. vorgegebenen „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ orientiere, kann ich unabhängig und eigenbestimmt praktizieren. So ist es mir möglich, Zeit für Sie zu nehmen, genau zuzuhören und genau hinzusehen. auf Ihren Fall individuell zugeschnittenen neurologischen Behandlung. Ich berate und behandle prinzipiell alle Menschen, die meine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen wollen. mir behandelt werden. Die Kosten für die Behandlung werden dabei von den Patienten selbst beglichen. für Ärzte (GOÄ) ab - ganz gleich, ob Sie allgemeinversichert oder privatversichert sind. Selbstzahler-Patienten. Alle Behandlungen und Kosten sind identisch und richten sich lediglich nach dem Umfang der neurologischen Behandlung. Für gewöhnlich beinhaltet ein Praxisbesuch beim Neurologen eine körperliche Untersuchung, eine umfangreiche Beratung und einen abschließenden schriftlichen Befundbericht. Ggf. diagnostische Untersuchung (z. B. Behandlung kostet Sie für gewöhnlich 100 bis 120 Euro.
Privatärzte bieten einige Vorteile gegenüber Kassenärzten:
- Mehr Zeit für den Patienten: Privatärzte müssen keine Massen abfertigen und können sich mehr Zeit für jeden einzelnen Patienten nehmen.
- Individuelle Behandlung: Privatärzte können jedem Patienten die optimale Diagnostik und Therapie anbieten, ohne an das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen gebunden zu sein.
- Kurze Wartezeiten: In der Regel ist die Wartezeit in einer privatärztlichen Praxis deutlich kürzer und alle Patienten erhalten einen zeitnahen Behandlungstermin.
- Ganzheitliche Therapien: Ganzheitliche und naturheilkundliche Therapien sind in Privatpraxen weiter verbreitet und besser in ein Praxiskonzept zu integrieren.
- Der Mensch steht im Mittelpunkt der Privatärzte:Hohes medizinisches Wissen und empathische Menschlichkeit sollen kombiniert werden, damit privatärztliche Praxen langfristig bestehen. Alle Daten können sicher und ausschließlich innerhalb der Praxis aufbewahrt werden, und da jeder Patient persönlich eine Rechnung erhält, besteht eine hohe Leistungstransparenz. Dies kann sich positiv auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken.
- Bessere und umfangreichere Versorgung als Privatpatient: Oft bieten sich bessere therapeutische Lösungsansätze unter schulmedizinischen Gesichtspunkten, wenn individuelle Faktoren bei dem Patienten genügend gewürdigt werden. In der Privatpraxis ist es immer möglich, ohne Budgetdruck, Zeitrahmen selbst für schwierigste Krankheitsverläufe zu schaffen.
Als Vertrauensperson und erster Ansprechpartner schließt der Privatarzt die Lücke zwischen Patient und Klinik. Mit meist exzellenten Kontakten zu hochspezialisierten Fachkollegen ist es ihm möglich, seinen Patienten die bestmögliche Versorgung von Anfang an zu gewährleisten. Das Erstgespräch inklusive einer detaillierten körperlichen Untersuchung berechnen wir mit 100 bis 150 Euro. Unsere Leistungen werden gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet. Sollten Sie eine längere Anreise haben, bitten wir Sie, uns im Voraus zu kontaktieren.
Die Kosten für die Behandlung beim Privatarzt werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Auch gesetzlich Versicherte können die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen, müssen die Kosten dann aber selbst tragen.
Medizintechnik in der Neurologie: Kostenübersicht
Die neurologische Diagnostik und Therapie erfordert den Einsatz verschiedener Medizintechnik-Geräte. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Geräte und ihre Kosten (Richtwerte, zzgl. MwSt.):
| Medizintechnik Gerät | Anwendungsbereiche | Kosten (Richtwert)* |
|---|---|---|
| Elektromyografie EMG-Gerät | Überprüfung elektrischer Aktivität von Muskeln | ab 250 € |
| EMG-System | Inklusive Wagen und Drucker | ab 1.500 € |
| Elektroenzephalografie EEG-Gerät | Überprüfung elektrischer Aktivität des Gehirns | ab 1.200 € |
| EEG-System | Inklusive Zubehör | ab 28.000 € |
| Sonografie Ultraschall-Gerät | Ultraschall der Hals- und Hirnarterien | ab 15.000 € |
| Radiologie CT | Überprüfung von Gehirn und Rückenmark | ab 300.000 € |
| fMRT | Folgenabschätzung bei Hirn-OP | ab 750.000 € |
| Nuklearmedizin PET | Einblicke in Stoffwechselvorgänge | auf Anfrage |
| SPECT | Bei Epilepsie, Parkinson, Demenz, Tumoren | auf Anfrage |
*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Fazit
Die Kosten neurologischer Untersuchungen in Deutschland sind vielfältig und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Untersuchung, dem Arzt (Kassen- oder Privatarzt) und dem individuellen Leistungsumfang der Krankenkasse. Es ist daher ratsam, sich vor der Inanspruchnahme neurologischer Leistungen ausführlich über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls Angebote verschiedener Ärzte einzuholen.
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