In der öffentlichen Diskussion wird oft der Personalschlüssel in der Altenpflege mit 1:4 genannt. Auf den ersten Blick mag dies nach optimalen Bedingungen in Pflegeheimen klingen, bei denen eine Pflegekraft für vier Pflegebedürftige zuständig ist. Doch die Realität sieht oft anders aus, und Pflegekräfte klagen über hohe Belastung. Dieser Artikel beleuchtet den Personalbedarf in der Demenzpflege detailliert, um ein umfassendes Verständnis der Thematik zu vermitteln.
Was ist der Personalschlüssel in der Altenpflege?
Der Personalschlüssel in der Altenpflege stellt das Verhältnis zwischen der Anzahl der Pflegenden und der Anzahl der Pflegebedürftigen dar. Er gibt an, wie viele Vollzeitkräfte für die Pflege und Betreuung aller Bewohner*innen einer Einrichtung zu beschäftigen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass der Personalschlüssel in der Altenpflege bundesweit nicht einheitlich geregelt ist. Die Mindestpersonalausstattung wird in den einzelnen Bundesländern durch Gesetze für gemeinschaftliche Wohnformen, wie beispielsweise Pflegeheime und Wohngemeinschaften, vorgegeben. In Berlin ist dies beispielsweise durch die Wohnteilhabe-Personalverordnung (WTG-PersV) geregelt.
Genauere Vorgaben zur Personalbemessung in der Altenpflege finden sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Von zentraler Bedeutung ist hierbei § 75 SGB XI. Dieser Paragraph besagt, dass die Landesverbände der Pflegekassen mit den Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen im Land (zum Beispiel Caritas, Diakonie, DRK) Rahmenverträge schließen müssen.
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 01. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Personalrichtwerte umfassen das Verhältnis zwischen der Anzahl der Heimbewohner und der Anzahl der Pflege- und Betreuungskräfte. Sie werden unterteilt nach dem Pflegegrad und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die Berechnung des Personalbedarfs: Ein Beispiel
Um den Personalbedarf zu berechnen, werden Personalrichtwerte herangezogen, die das Verhältnis zwischen der Anzahl der Heimbewohner und der Anzahl der Pflege- und Betreuungskräfte angeben. Diese Richtwerte sind nach Pflegegraden unterteilt und variieren je nach Bundesland.
Lesen Sie auch: Was Sie über Krämpfe durch zu viel Magnesium wissen sollten
Personalschlüssel Altenpflege: Stellen je Pflegegrad in Berlin (*Pflegegrad)
| Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalschlüssel | 0,125 | 0,256 | 0,357 | 0,455 | 0,556 |
Um die Vollzeitstellen zu ermitteln, ist eine realitätsnahe Verteilung der Pflegegrade notwendig. Angenommen, die Verteilung der Pflegegrade in einem Heim entspricht dem bundesweiten Durchschnitt:
- 1 % aller Bewohner*innen sind in den Pflegegrad 1 eingruppiert
- 20 % in den Pflegegrad 2
- 34 % in den Pflegegrad 3
- 29 % in den Pflegegrad 4
- 15 % in den Pflegegrad 5
Anhand dieser Verteilung und der oben genannten Personalschlüssel kann die Anzahl der Vollzeitstellen berechnet werden.
Beispielrechnung für ein Pflegeheim mit 30 Bewohnern:
- Pflegegrad 1: 30 * 0,01 * 0,125 = 0,0375 VZS
- Pflegegrad 2: 30 * 0,20 * 0,256 = 1,536 VZS
- Pflegegrad 3: 30 * 0,34 * 0,357 = 3,6414 VZS
- Pflegegrad 4: 30 * 0,29 * 0,455 = 3,9615 VZS
- Pflegegrad 5: 30 * 0,15 * 0,556 = 2,502 VZS
Gesamt: 0,0375 + 1,536 + 3,6414 + 3,9615 + 2,502 = 11,6784 VZS
Somit ergibt sich ein Bedarf von ca. 11,68 Vollzeitstellen für die direkte Pflege.
Berücksichtigung von Fehlzeiten und anderen Faktoren
Die berechneten 11,68 Vollzeitstellen stellen jedoch nur einen theoretischen Wert dar. In der Realität müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, die den tatsächlichen Personalbedarf erhöhen. Dazu gehören:
- Fehlzeiten: Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Mutterschutz etc. reduzieren die Netto-Arbeitszeit der Mitarbeiter.
- Indirekte Pflegetätigkeiten: Je nach Bundesland sind in den berechneten Stellen auch Anteile für Funktionen enthalten, die keine direkten Pflegetätigkeiten erbringen (z.B. Pflegedienstleitung, Sozialer Dienst).
- Schichtbesetzung: Die Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung rund um die Uhr erfordert eine entsprechende Personalplanung für Früh-, Spät- und Nachtdienste.
Beispielhafte Schichtbesetzung
Um den Personalbedarf für die Schichtbesetzung zu ermitteln, müssen die tägliche Brutto-Arbeitszeit und die Netto-Arbeitszeit berücksichtigt werden. In diesem Beispiel beträgt die tägliche Brutto-Arbeitszeit bei Vollzeit 8 Stunden. Nach Abzug von Fehlzeiten ergibt sich eine tägliche Netto-Arbeitszeit bei Vollzeit zwischen 4,35 und 4,5 Stunden.
Lesen Sie auch: Was wiegt ein menschliches Gehirn?
Für den Nachdienst wird mindestens eine Pflegekraft pro Nacht benötigt, die jeweils 8,5 Stunden inklusive Pause arbeitet. Somit verbleiben für den Tagdienst weniger Vollzeitstellen.
Beispielhafte Schichtbesetzung für ein Pflegeheim:
| Dienstart | Dienstzeit | Dienstdauer ohne Pause | Anzahl Mitarb. | verplante Stunden |
|---|---|---|---|---|
| FD | 06:00 - 14:30 | 8 Stunden | 2 | 16 Stunden |
| FD kurz | 06:00 - 13:30 | 7 Stunden | 2 | 14 Stunden |
| FD kurz | 07:00 - 14:00 | 6,5 Stunden | 1 | 6,5 Stunden |
| SD | 14:00 - 22:30 | 8 Stunden | 1 | 8 Stunden |
| SD kurz | 14:30 - 21:00 | 6 Stunden | 2 | 12 Stunden |
| Summe | 56,5 Stunden |
Die Summe der im Tagdienst verplanten Stunden ergibt 56,5 und damit in etwa die zur Verfügung stehenden Stunden.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Ermittlung und Sicherstellung des Personalbedarfs in der Demenzpflege ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden:
- Komplexität der Bedarfsermittlung: Die individuellen Bedürfnisse von Demenzpatienten sind sehr unterschiedlich und erfordern eine flexible Personalplanung.
- Mangel an Fachkräften: Der Fachkräftemangel in der Pflege erschwert die Besetzung offener Stellen.
- Hohe Belastung der Pflegekräfte: Der hohe Arbeitsdruck und die psychische Belastung führen zu hoher Fluktuation und Ausfällen.
- Finanzierung: Die Refinanzierung des Personalaufwands durch die Pflegekassen ist oft nicht ausreichend.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind verschiedene Lösungsansätze erforderlich:
- Bessere Personalschlüssel: Anpassung der Personalschlüssel an die tatsächlichen Bedürfnisse von Demenzpatienten.
- Attraktivere Arbeitsbedingungen: Verbesserung der Arbeitsbedingungen, z.B. durch höhere Löhne, flexible Arbeitszeiten, bessere Fortbildungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
- Einsatz von Technologie: Nutzung von technischen Hilfsmitteln zur Entlastung der Pflegekräfte (z.B. Unterstützungssysteme für die Dokumentation, intelligente Sturzprävention).
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen (Pflegekräfte, Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter).
- Förderung der Angehörigenarbeit: Einbeziehung der Angehörigen in die Betreuung und Pflege der Demenzpatienten.
- Spezialisierte Demenzstationen: Die interdisziplinäre Versorgung von Demenzkranken mit somatischen Akuterkrankungen auf spezialisierten Demenzstationen in Krankenhäusern kann Freiräume für Normalstationen schaffen.
Das Beispiel des St. Josef-Krankenhauses in Linnich
Das St. Josef-Krankenhaus in Linnich hat seit 2008 schrittweise ein Demenzkonzept entwickelt und umgesetzt, um betroffene Patienten optimal zu versorgen. Die Klinik erhielt von den zuweisenden Pflegeheimen früher häufig das Feedback, dass sich viele demente Patienten nach Entlassung aus einem Akutkrankenhaus in einem kognitiv deutlich verschlechtertem Zustand befinden.
Lesen Sie auch: Delfine: Mehr als nur verspielte Meeressäuger
Das Haus startete seine besondere Betreuung von Demenzpatienten zunächst in zwei Zimmern. Dank des Einsatzes vieler Akteure ist seither eine interdisziplinäre chirurgisch-internistische Station mit 18 Betten entstanden. Bereits bei Ankunft in der Klinik evaluiert der aufnehmende Arzt, ob der Patient unter kognitiven Einschränkungen leidet. Geeignete Patienten kommen aus der Aufnahme auf die Demenzstation, was eine gewaltige Entlastung für die Normalstationen bedeutet.
In einem „Alzheimer Stammblatt“ erfassen Angehörige oder Begleiter des Patienten Vorlieben, Gewohnheiten und biografische Hintergründe des Patienten. Die Zimmer sind in beruhigenden Farben gestaltet und mit wohnlichen Möbeln ausgestattet. Der Tagesablauf und die Betreuung unterscheiden sich vom üblichen Krankenhausstandard. Die Patienten können ausschlafen und werden vollständig angekleidet. Zum Frühstück gibt es ein Büfett. Wichtig ist außerdem die demenzsensible und aktivierende Tagesbetreuung der Patienten.
Das Team des St. Josef-Krankenhauses kümmert sich auch nach der Entlassung auf Wunsch weiter um die Patienten. Im Rahmen der sogenannten „Familialen Pflege“ beschäftigt die Klinik zwei geschulte Mitarbeiterinnen, die Angehörige schulen, beraten und unterstützen.
Wohlbefinden von Demenzkranken
Jeder Angehörige, der einen Demenzkranken der Pflege in einem Heim anvertraut, möchte sichergehen, dass dieser dort bestmöglich versorgt wird. Trotz vieler Bemühungen ist es jedoch noch immer schwer, die Qualität der Pflege und Betreuung Demenzkranker zu beurteilen. Die Betroffenen selbst sind oft nicht mehr in der Lage, bei Befragungen zielgerichtet über ihre Wünsche und Bedürfnisse Auskunft zu geben. Eine „Messung“ der Qualität der Pflege Demenzkranker ist daher schwierig. Um in der Praxis der täglichen Arbeit ein handhabbares Instrument zu haben, empfiehlt es sich, anhand fester Indikatoren sowohl das Wohlbefinden, als auch das Unwohlsein zu beurteilen. Bewährt hat sich das Modell der Bradford Dementia Group. Diese Beurteilung sollte mindestens durch 2 Pflegekräfte durchgeführt werden. Bei den MD-Prüfungen des letzten Jahres hat es die schlechtesten Ergebnisse im Bereich der Versorgung von Demenzkranken gegeben. Sehr häufig wurde bemängelt, dass es kein geeignetes Instrument zur systematischen Einschätzung des Wohlbefindens gab. Meist wurden nur sporadische Hinweise in der Pflegedokumentation vorgefunden. Für Bewohner, bei denen bestimmte Kriterien zutreffen, sind Maßnahmen zur Steigerung des Wohlbefindens in jedem Fall notwendig, eine terminierte Zielüberprüfung muss stattfinden, eine gesonderte Pflegeplanung ist notwendig. Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausdruck „angemessene Emotionen“ als Zeichen des Wohlbefindens gilt. Traurig oder ärgerlich zu sein, sind Gefühle, die wir alle täglich erleben und auch immer wieder zeigen. Sie können durchaus angemessene Reaktionen auf Situationen sein.
Neubau und räumliche Bedürfnisse
Für wen wird gebaut, wie sehen die räumlichen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner aus? Die Ansprüche und Lebensstile der Menschen werden sich auch in den kommenden Jahren ändern. Wie viele Menschen werden in einem Bereich zusammenleben? Wie wird der Alltag gestaltet? Wie wird die Tagesstruktur aussehen? Wie können individuelle Fähigkeiten erhalten und gefördert werden? Wie wird eine selbständige Lebensführung der Bewohner möglich? Welche Aktivitäten sind möglich? An welchen Orten? Welche Anforderungen entstehen für den Betrieb? Wie werden betriebliche Abläufe gestaltet? Wie sieht die Ver- und Entsorgung aus? Welche Angebote bietet das zukünftige Haus, welche Angebote werden ambulant ergänzt? Welche Angebote gibt es im Quartier? Was kann mitgenutzt werden? Wie wird der Personalbedarf? Wie wird der Personaleinsatz organisiert? Soll die Essenszubereitung zentral, dezentral oder sich ergänzend stattfinden? Welche Raumeigenschaften (wie z.B. Tageslicht, Maßstäblichkeit der Raumgröße/Raumhöhe, Oberflächenmaterialien, …) sind wichtig? Bau vor Technik: Wie kann gute Architektur Technik- und Betriebskosten sparen? Was hat sich in anderen Häusern bewährt und ist zukunftssicher? Welche Räume sind wichtig? Wie hoch ist ihre Nutzungsfrequenz: Wie wirtschaftlich sind diese Räume? Sind Mehrfachnutzungen möglich? Welche üblichen Räume braucht es für dieses Konzept, um Raum und damit Kosten einzusparen? Wie sehen die optimalen Raumzuordnungen aus? Welcher Bedarf an Betreuungsplätzen besteht in der Kommune/dem Landkreis? Für wie viele Bewohner wird geplant? Was wollen/können wir uns leisten? Wer macht wann das Finanzierungskonzept? Ist das geplante Projekt zukunftsfähig? Welche Mindeststandards sollten umgesetzt werden? Wie können diese gewährleistet werden? Wie können große Investitionen wie z. B. Wichtig ist die Planung von Möglichkeiten für neue Ideen, Selbständigkeit, Kompetenzerhalt, … (Anforderungen, Vorschriften und Gesetze gehören in die Ausführungsphase und sind keine Konzeptgrundlage.) Wie wird das Personal in die Konzeptentwicklung eingebunden?