Hirntumor und Grad der Behinderung: Ein umfassender Leitfaden

Einführung

Die Diagnose eines Hirntumors wirft viele Fragen auf, nicht nur medizinischer Natur. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage nach dem Grad der Behinderung (GdB) und den damit verbundenen Rechten und Nachteilsausgleichen. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über das Thema Hirntumor und Grad der Behinderung geben, basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen und unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven.

Anspruch auf Schwerbehinderung bei Hirntumoren

Gesetzliche Grundlagen

Menschen, die an einer bösartigen Tumorerkrankung leiden, haben grundsätzlich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und stehen unter dem besonderen Schutz des Schwerbehindertengesetzes. Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen als schwerbehindert, wenn ihre Gesundheitsstörungen mit einem GdB von mindestens 50 bewertet werden.

Mindest-GdB bei Krebserkrankungen

Bei einer Krebserkrankung wird in der Regel aufgrund der Tumorhistologie entschieden, wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt. Es werden jedoch mindestens 50 Grad der Behinderung festgestellt. Zusätzlich werden noch Einschränkungen berücksichtigt, die sich infolge der Erkrankung ergeben.

Heilungsbewährung

Eine Schwerbehinderung wird in der Regel für die Zeit der sogenannten Heilungsbewährung ausgestellt und ist demnach meist auf zwei bis fünf Jahre befristet. Nach dieser Zeit wird überprüft, wie der aktuelle Gesundheitszustand ist und welche Einschränkungen weiter vorhanden sind. Je nach individueller Situation wird der Grad der Behinderung neu eingeschätzt und ggf. herabgestuft.

Der Grad der Behinderung (GdB)

Definition und Bemessung

Der Grad der Behinderung ist die Bemessungsgrundlage für die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung und wird jeweils in Zehnerschritten von GdB 20 bis GdB 100 vergeben. Die Klassifizierung hat nichts mit Prozenten zu tun.

Lesen Sie auch: Der Mythos der 10%-Gehirnnutzung

Feststellung des GdB

Bei Hirnschäden wird vom Versorgungsamt auf Antrag ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt. Er richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und den Auswirkungen. Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (= Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung).

GdB-Tabelle bei Krebs

Bei Krebs kann es einen Grad der Behinderung von 50 - 100 geben. Die Höhe der Behinderung bei Krebs hängt dabei von der Schwere der Krebs ab und welche Auswirkungen der Krebs auf den Alltag hat. Maßgebend für die Einstufung der Behinderung bei Krebs sind die körperlichen Beeinträchtigungen die durch den Krebs oder die Behandlung (OP, Bestrahlung, etc.) entstehen können.

Bedeutung der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze"

Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und die sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten.

Heilungsbewährung bei Tumorerkrankungen

Bei Krebserkrankungen sind Rückfälle (sog. Rezidive) für einige Zeit nach der Behandlung besonders wahrscheinlich. Das ist belastend und diese Belastung wird in der Zeit der sog. Heilungsbewährung als Behinderung anerkannt. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind manche Tumorerkrankungen extra aufgeführt. Für alle anderen gelten die allgemeinen Regeln zur Heilungsbewährung bei Tumorerkrankungen, z.B. dass sie in der Regel 5 Jahre dauert.

Neurologische Erkrankungen und GdB

Viele neurologische Erkrankungen können nach der Versorgungsmedizin-Verordnung mit unterschiedlichen Schweregraden bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen der Grad der Behinderung nicht einfach zusammengerechnet wird. Entscheidend sind vielmehr die „wechselseitigen Beziehungen“ der verschiedenen Beeinträchtigungen und wie sehr sie Betroffene zusammen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

Lesen Sie auch: Was steckt hinter dem Mythos der 10-Prozent-Gehirnnutzung?

Hirnschäden und ihre Bewertung

Die Bewertung von Hirnschäden ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens, kognitive Leistungsstörungen, Aphasie, Apraxie und Agnosie können den GdB beeinflussen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bieten hier Anhaltswerte.

Vorteile und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Überblick über die Vorteile

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben in vielen Bereichen Vorteile, die ihnen das Leben erleichtern oder Nachteile ausgleichen sollen. Offiziell werden sie daher „Nachteilsausgleiche“ genannt. Für bestimmte Nachteile werden sogenannte „Merkzeichen“ anerkannt. Die Vorteile reichen von Arbeit und Beruf über Kommunikation und Mobilität bis hin zu Steuern und Wohnen.

Nachteilsausgleiche im Detail

  • Arbeit und Beruf: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf (ab GdB 30), besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
  • Freizeit: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
  • Mobilität: Blauer Parkausweis (Nutzung von Behindertenparkplätzen), oranger Parkausweis (Parkerleichterungen), Ermäßigungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
  • Steuern: Erhöhter Freibetrag („Pauschbetrag“), weitere Pauschbeträge für Fahrtkosten, Pflege, behinderte Kinder und Alleinerziehende, Vergünstigungen fürs Auto (bei bestimmten Merkzeichen).
  • Wohnen: Barrierefreies Wohnen, Sozialklausel bei Wohnungskündigung.
  • Rente: Menschen mit einer Schwerbehinderung können früher in Rente gehen.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Je nach Auswirkung der Behinderungen durch Hirnschädigung können bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Diese Merkzeichen ermöglichen weitere Nachteilsausgleiche.

Gleichstellung

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich mit schwerbehinderten Personen „gleichstellen“ lassen, das heißt in den Genuss derselben Vorteile kommen.

Antragstellung und Verfahren

Wo beantrage ich eine Schwerbehinderung?

Die Schwerbehinderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Welches für Sie zuständig ist, können Sie unter diesem Link finden. Bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt können Sie die entsprechenden Antragsunterlagen anfordern. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit des Schwerbehindertenantrags acht bis zwölf Wochen.

Lesen Sie auch: Gehirngewicht: Was ist normal?

Benötigte Unterlagen und Informationen

In Ihrem Antrag müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse. Zudem brauchen die Behörden Informationen zu Behinderungen, bestehenden Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen sowie zu Aufenthalten im Krankenhaus oder in der Reha. Am besten fügen Sie Ihrem Antrag sämtliche Dokumente bei, die Sie haben. Ansonsten müssen Sie die genannten Ärztinnen, Ärzte und Kliniken von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden, damit die Behörde die Unterlagen dort anfordern kann.

Hilfe bei der Antragstellung

Die Sozialdienstmitarbeiter Ihrer Krankenkasse, des betreuenden Pflegedienstes oder behandelnden Krankenhauses oder der Rehaeinrichtung sowie Krebsberatungsstellen können Ihnen den Antrag sachgerecht ausfüllen.

Was tun bei Ablehnung?

Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt, sollten Sie sofort innerhalb der im Ablehnungsschreiben angegebenen Frist einen Widerspruch einlegen. Auch hier helfen Ihnen wieder die bereits angesprochenen Stellen wie Sozialdienste, Krankenkasse, Krebsberatungsstellen usw.

Schwerbehinderung und Rente

Auswirkungen auf das Renteneintrittsalter

Unter Umständen kann sich eine Schwerbehinderung bei Krebs auf das Renteneintrittsalter auswirken. Menschen mit einer Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Dazu müssen man als Erstes eine sogenannte Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann dann mit 65 Jahren ohne finanzielle Abzüge in Rente gehen. Mit Abzügen geht das ab 62 Jahre. Dann wird für jeden Monat früherer Renteneintritt 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte

Es gibt ein neues Rentenpaket für Schwerbehinderte, das unter anderem eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60 (für vor 1952 Geborene), geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt und eine höhere Rente für Schwerbehinderte vorsieht.

Finanzielle Unterstützung bei Tumorerkrankungen

Neben den Nachteilsausgleichen, die mit einem Schwerbehindertenausweis verbunden sind, gibt es weitere finanzielle Unterstützungen bei Tumorerkrankungen. Dazu gehören Pflegegeld, Leistungen der Pflegekasse und der Härtefond der Deutschen Krebshilfe.

Fallbeispiele und Erfahrungen

Fallbeispiel 1: Hirntumor, teilweise gutartig

Eine Person stellt nach Entfernung eines teilweise gutartigen Hirntumors einen Antrag auf Schwerbehinderung und erhält zunächst nur 30%. Nach Einlegung eines Widerspruchs und Vorlage weiterer Patientenakten wird der GdB auf 50% erhöht.

Fallbeispiel 2: Glioblastom IV

Eine Person mit einem Glioblastom IV erhält ohne Probleme einen Schwerbehinderten-Ausweis mit 100%.

Fallbeispiel 3: Meningeom

Eine Person mit einem Meningeom erhält nach vollständiger Entfernung 30% Schwerbehinderung anerkannt.

Diese Beispiele zeigen, dass die individuelle Situation und die Art des Tumors eine wichtige Rolle bei der Feststellung des GdB spielen.

Praktische Tipps und Empfehlungen

  • Antrag frühzeitig stellen: Beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis bei Krebs zeitnah.
  • Unterstützung suchen: Sprechen Sie die Mitarbeiter der Sozialstationen im Krankenhaus oder der Rehabilitationseinrichtung an.
  • Widerspruch einlegen: Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt, sollten Sie sofort innerhalb der im Ablehnungsschreiben angegebenen Frist einen Widerspruch einlegen.
  • Bescheid prüfen: Den Bescheid sollte man gründlich prüfen, ggf. auch mit Unterstützung durch einen Anwalt, einer Gewerkschaft, oder eines Behindertenverbands.
  • Gesundheitszustand mitteilen: Sie müssen dem Versorgungsamt mitteilen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat.

tags: #wieviel #prozent #bekommt #man #fur #einen