Schwerbehinderung bei Polyneuropathie und Diabetes Mellitus: Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen

Diabetes mellitus und Polyneuropathie können erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. In Deutschland haben Betroffene die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls Merkzeichen wie G (Gehbehinderung) oder H (Hilflosigkeit) feststellen zu lassen. Dieser Artikel beleuchtet die Zusammenhänge zwischen Diabetes, Polyneuropathie, Schwerbehinderung und den damit verbundenen Rechten und Nachteilsausgleichen.

Einführung in die Schwerbehinderung

Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, gibt es in Deutschland verschiedene Unterstützungsangebote und Nachteilsausgleiche. Die Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf einer Skala von 0 bis 100 festgestellt, wobei ab einem GdB von 50 eine Schwerbehinderung vorliegt.

Definition der Behinderung

Der Begriff der Behinderung ist in § 2 Abs. 1 SGB IX definiert: „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht."

Diabetes Mellitus und GdB

Diabetes mellitus kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Feststellung eines GdB führen. Das Versorgungsamt richtet sich dabei nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung).

Voraussetzungen für die Feststellung eines GdB bei Diabetes

Nicht jeder Mensch mit Diabetes erhält automatisch einen GdB. Entscheidend sind der Therapieaufwand, die Stoffwechseleinstellung und das Vorliegen von Folgeerkrankungen.

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  • Kein GdB: Bei Diabeteserkrankungen, die keine Hypoglykämien auslösen und die Lebensführung kaum beeinträchtigen, wird in der Regel kein GdB festgestellt.
  • GdB 20: Ein GdB von 20 kann festgestellt werden, wenn die Therapie Hypoglykämien auslösen kann und die Lebensführung durch den Therapieaufwand beeinträchtigt ist.
  • GdB 30-40: Ein GdB von 30 bis 40 kann zuerkannt werden, wenn die Therapie Hypoglykämien auslösen kann, mindestens einmal täglich eine dokumentierte Blutzuckermessung erforderlich ist und weitere Einschnitte in der Lebensführung bestehen.
  • GdB 50 (Schwerbehinderung): Eine Schwerbehinderung kann vorliegen, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchgeführt wird, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss. Zudem müssen erhebliche Einschnitte in der Lebensführung bestehen. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Bedeutung der Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation der Blutzuckerwerte und Insulindosen ist entscheidend für die Beurteilung des GdB. Das Versorgungsamt kann diese Aufzeichnungen einfordern. Alternativ sind Auswertungen von kontinuierlichen Glukosemessungen (CGM) zulässig, sofern auch hier die Insulindosen dokumentiert sind.

Folgeerkrankungen des Diabetes

Diabetes kann zu verschiedenen Folgeerkrankungen führen, die den GdB erhöhen können. Dazu gehören:

  • Diabetischer Fuß
  • Retinopathie (Sehstörung)
  • Nephropathie (Nierenschädigung)
  • Neuropathie (Nervenschäden)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Merkzeichen bei Diabetes

Zusatzmerkmale wie G (Gehbehinderung), B (Begleitperson) oder H (Hilflosigkeit) werden bei Diabetes in der Regel nicht allein aufgrund der Erkrankung vergeben. Sie können jedoch bei Vorliegen entsprechender Folgeerkrankungen in Betracht kommen.

  • Merkzeichen G: Kann bei häufigen hypoglykämischen Schocks oder Gangstörungen aufgrund diabetischer Polyneuropathie zuerkannt werden.
  • Merkzeichen H: Bis zum 16. Geburtstag kann bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit angenommen werden, weshalb das Merkzeichen H zuerkannt werden kann.

Polyneuropathie und GdB

Polyneuropathie ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, die durch Schädigung oder Erkrankung der Nerven verursacht wird. Sie kann verschiedene Ursachen haben, darunter Diabetes mellitus, Alkoholmissbrauch, Vitaminmangel, Autoimmunerkrankungen und Vergiftungen.

Ursachen und Formen der Polyneuropathie

Es gibt verschiedene Arten von Polyneuropathie, die sich nach ihrer Ursache und den betroffenen Nervenfasern unterscheiden.

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  • Diabetische Polyneuropathie: Tritt als Folge von Diabetes mellitus auf.
  • Alkoholische Polyneuropathie: Wird durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht.
  • Metabolische Polyneuropathien: Werden durch Stoffwechselstörungen hervorgerufen.
  • Entzündliche Polyneuropathien: Werden überwiegend durch Autoimmun-Erkrankungen verursacht.
  • Small Fiber Neuropathie: Betrifft die kleinen Nervenfasern und kann nach einer Corona-Erkrankung auftreten.

Symptome der Polyneuropathie

Die Symptome der Polyneuropathie können vielfältig sein und hängen von den betroffenen Nervenfasern ab. Häufige Symptome sind:

  • Empfindungsstörungen (Taubheitsgefühl, Kribbeln, Brennen)
  • Schmerzen
  • Muskelschwäche
  • Gangstörungen
  • Störungen der autonomen Nerven (z.B. Herz-Kreislauf-Probleme, Verdauungsbeschwerden)

Diagnose und Behandlung der Polyneuropathie

Die Diagnose der Polyneuropathie erfolgt in der Regel durch einen Neurologen. Dabei werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, darunter:

  • Anamnese und körperliche Untersuchung
  • Messung der Nervenleitgeschwindigkeit (NLG)
  • Laboruntersuchungen (Blutuntersuchungen)
  • Bildgebung (z.B. MRT)

Die Behandlung der Polyneuropathie richtet sich nach der Ursache und den Symptomen. Ziel ist es, die Grunderkrankung zu behandeln und die Beschwerden zu lindern. Zu den Behandlungsmöglichkeiten gehören:

  • Optimale Blutzuckereinstellung bei diabetischer Polyneuropathie
  • Alkoholabstinenz bei alkoholischer Polyneuropathie
  • Vitaminersatz bei Vitaminmangel
  • Immuntherapie bei entzündlichen Polyneuropathien
  • Schmerzmittel (z.B. Antidepressiva, Antikonvulsiva, Opioide)
  • Schmerzpflaster mit Capsaicin oder Lidocain
  • Medizinisches Cannabis
  • Physiotherapie
  • Transkutane Elektrostimulation (TENS)

GdB bei Polyneuropathie

Der GdB bei Polyneuropathie richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. Auch hier werden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze herangezogen.

Zusammenwirken von Diabetes und Polyneuropathie bei der GdB-Feststellung

Bei Menschen mit Diabetes mellitus, die zusätzlich an Polyneuropathie leiden, kann sich der GdB erhöhen. Es ist wichtig, im Antrag auf Feststellung einer Behinderung alle relevanten Erkrankungen und Beeinträchtigungen anzugeben.

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Antragstellung und Verfahren

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Dem Antrag sind alle relevanten medizinischen Unterlagen beizufügen, wie Arztberichte, Gutachten und Krankenhausentlassungsberichte.

Ablauf des Verfahrens

  1. Antragstellung: Der Antrag wird beim Versorgungsamt eingereicht.
  2. Prüfung der Unterlagen: Das Versorgungsamt prüft die eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Informationen an.
  3. Ärztliche Begutachtung: Das Versorgungsamt kann eine ärztliche Begutachtung veranlassen, um den Gesundheitszustand des Antragstellers zu beurteilen.
  4. Feststellung des GdB: Das Versorgungsamt stellt den GdB fest und teilt dies dem Antragsteller in einem Feststellungsbescheid mit.
  5. Widerspruch und Klage: Gegen den Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann innerhalb eines weiteren Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Bedeutung der korrekten Antragstellung

Eine sorgfältige und vollständige Antragstellung ist entscheidend für eine korrekte Einstufung des GdB. Es ist ratsam, sich bei der Antragstellung von Angehörigen, Sozialverbänden (z.B. VdK, Sozialverband Deutschland) oder Schwerbehindertenvertretungen helfen zu lassen.

Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern sollen. Zu den wichtigsten Nachteilsausgleichen gehören:

  • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Integrationsamtes, um eine Kündigung auszusprechen.
  • Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr.
  • Steuervergünstigungen: Schwerbehinderte Menschen können einen Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB.
  • Frühzeitige Altersrente: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen.
  • Vergünstigungen im öffentlichen Leben: Schwerbehinderte Menschen erhalten Vergünstigungen bei Eintritten in Museen, Theater, Konzerte und andere Veranstaltungen.
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben, wie z.B. technische Arbeitshilfen oder die Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz.
  • Merkzeichen G: Berechtigt zur kostenlosen Beförderung im Nahverkehr.
  • Merkzeichen H: Berechtigt zur kostenlosen Beförderung im Nahverkehr und zu weiteren Steuererleichterungen.

Rückkehr ins Berufsleben mit Polyneuropathie

Für Menschen mit Polyneuropathie kann die Rückkehr ins Berufsleben eine Herausforderung darstellen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Möglichkeiten der Wiedereingliederung

  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes: Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse (z.B. ergonomischer Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch).
  • Reduzierung der Arbeitsstunden: Teilzeitbeschäftigung, um die Belastung zu reduzieren.
  • Wechsel der Abteilung: Versetzung in eine andere Abteilung mit weniger körperlicher Belastung.
  • Umschulung: Umschulung auf einen anderen Beruf, der besser geeignet ist.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben bestmöglich zu unterstützen, wenn diese länger als sechs Wochen berufsunfähig waren.

Beratung und Hilfestellen

  • Betriebsrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Krankenkasse
  • Integrationsfachdienst
  • Versicherungsamt
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Tipps für den Arbeitsalltag

  • Bequeme Kleidung und Schuhe tragen
  • Langes Stehen vermeiden
  • Stolperfallen beseitigen
  • Arbeitskollegen um Hilfe bitten
  • Pausen einlegen
  • Stress vermeiden

Selbsthilfe und Unterstützung

Für Menschen mit Polyneuropathie gibt es verschiedene Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen, die Unterstützung und Informationen anbieten.

  • Deutscher Polyneuropathie Selbsthilfe e.V.: Bietet Informationen und regionale Selbsthilfegruppen.
  • Rehaportal: Sucht Rehakliniken für Polyneuropathie in der Nähe.

Ernährung und Bewegung

Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung können neuropathische Beschwerden lindern und die Regeneration der Nerven anregen.

  • Ernährung: Keine spezielle Diät erforderlich, aber ausgewogene Ernährung mit allen wichtigen Vitaminen und Nährstoffen.
  • Bewegung: Moderate Ausdauertraining und Krafttraining.

Fußpflege

Bei Sensibilitätsstörungen ist eine tägliche Fußpflege unverzichtbar, um Verletzungen und Folgeschäden vorzubeugen.

  • Fußnägel mit einer Nagelfeile kürzen
  • Regelmäßige medizinische Fußpflege beim Podologen
  • Geeignetes Schuhwerk tragen
  • Täglich die Socken wechseln

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