Wöchentliche Anfälle bei Epilepsie: Ursachen, Behandlung und Umgang

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit. Sie ist durch wiederkehrende Krampfanfälle gekennzeichnet, die durch überschießende Entladungen von Nervenzellen im Gehirn verursacht werden. Diese Anfälle können in ihrer Häufigkeit variieren, von langer Anfallsfreiheit bis zu mehreren Anfällen pro Tag. In manchen Fällen treten wöchentliche Anfälle auf, was die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen, Behandlungsmöglichkeiten und den Umgang mit wöchentlichen Anfällen bei Epilepsie.

Ursachen für wöchentliche Anfälle

Epilepsien können durch genetische Veranlagung, Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Epileptische Anfälle treten meist ohne erkennbaren Grund immer wieder auf. Auslöser können Flackerlichteffekte, Schlafentzug oder ein gestörter Schlafrhythmus sein, wobei es keine systematischen Untersuchungen zum Einfluss von Schichtarbeit auf die Anfallshäufigkeit gibt.

Plötzliche elektrische Entladungen vieler Nervenzellen im Gehirn gleichzeitig sind die Auslöser von epileptischen Anfällen. Diese vorübergehende Störung kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden wie z. B.:

  • Alkoholentzug
  • Fieber
  • Gehirn- oder Hirnhautentzündung (Enzephalitis, Meningitis)
  • Hirnblutung
  • Hirnverletzung durch Unfall
  • Massiver Blutzuckerabfall
  • Sauerstoffmangel während der Geburt
  • Schlaganfall
  • Stoffwechselstörung des Gehirns
  • Tumor oder Fehlbildung in der Hirnentwicklung
  • Vergiftungen

Es ist wichtig zu beachten, dass ein einzelner epileptischer Anfall nicht unbedingt Ausdruck einer Epilepsie ist. Jeder Mensch kann einen epileptischen Gelegenheitsanfall erleiden, wenn bestimmte anfallsauslösende Faktoren zusammentreffen. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind.

Anfallsformen bei Epilepsie

Die epileptischen Anfälle werden in mehrere Formen unterteilt, die dich sich gravierend voneinander unterscheiden. Von Dèja vu-Erlebnissen und seltsamen Geruchswahrnehmungen über Nesteln mit den Händen bis hin zu wirklichen Krämpfen - alle diese Anzeichen können von einem epileptischen Anfall ausgehen. Und die Anfallsformen wechseln zum Teil im Laufe der Erkrankung.

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  • Kleiner Anfall (Petit mal): Petit mal Anfälle sind Anfälle mit kurzer Bewusstseinspause, die in der Regel nicht zum Sturz oder Hinfallen führen. Besonders im Kindesalter äußern sich diese „kleinen“ Anfälle oft nur dadurch, dass die Kinder ihre momentane Tätigkeit kurz unterbrechen und abwesend vor sich hinstarren. Hinterher ist ihnen das oft gar nicht bewusst. Anfälle dieser Art werden deshalb häufig als Tagträumerei bezeichnet. In der Pubertät sind heftige, plötzliche Armbewegungen typisch für diese Anfallsart. Erwachsene mit Petit mal Anfällen führen häufig automatisierte - wie maschinengesteuerte - Bewegungen aus, die sie in einer Art Dämmerzustand verrichten.
  • BNS-Krämpfe (West Syndrom): Bei Säuglingen ab drei Monaten kommt es zu plötzlichem Zusammenzucken des Körpers (Blitz), Nicken des Kopfes (Nick) und Nach-vorne-Führen der Arme (Salaam). Diese Anfälle treten üblicherweise kurz vor dem Einschlafen oder kurz nach dem Aufwachen auf und sind nur schwer zu behandeln.
  • Rolando-Epilepsie: Diese Form ist die häufigste Epilepsieform im Kindesalter. Bei Schulkindern vor der Pubertät treten die Anfälle vor allem nachts mit Gesichtszuckungen und Sprechschwierigkeiten auf. Häufig kommen die Kinder - scheinbar wach - ins elterliche Schlafzimmer, sind aber nicht in der Lage zu sprechen. Typisch ist zudem ein herabhängender Mundwinkel mit herauslaufendem Speichel. Die Kinder berichten später, von einem seltsamen Gefühl im Mund geweckt worden zu sein.
  • Großer Anfall (Grand mal): Der Grand mal ist die Form des epileptischen Anfalls, den die meisten Menschen mit Epilepsie verbinden. Beim großen Anfall werden die Betroffenen plötzlich bewusstlos, fallen zu Boden, versteifen sich und zucken mit Armen und Beinen. Die Atmung kann unregelmäßig sein, die Haut sich blau verfärben. Dieser große Anfall dauert mitunter minutenlang an. Danach fallen die Betroffenen oft in tiefen Schlaf, aus dem sie benommen wieder erwachen. Urin geht meistens unwillkürlich ab, Stuhl seltener. So bedrohlich der Grand-mal-Anfall auch aussieht, lebensgefährlich ist er in der Regel nicht.
  • Fieberkrampf: Der Fieberkrampf bei Kindern ist ein Gelegenheitsanfall, der bei einer fieberhaften Erkrankung auftritt. Dieser Anfall dauert 2 bis 10 Minuten und ist der häufigste zerebrale Anfall im Kindesalter. Typisch ist ein plötzlicher Bewusstseinsverlust, gefolgt von einer muskulären Versteifung, die nach 10 bis 30 Sekunden in Zuckungen übergeht. Es gibt auch Fälle, bei denen die Muskulatur schlaff ist und die Kinder vollkommen ihre Körperspannung verlieren. Das Risiko einer späteren Epilepsie ist bei Kindern, die einmalig einen einfachen Fieberkrampf hatten, nur minimal höher als das ihrer nicht von einem Fieberkrampf betroffenen Altersgenossen.
  • Örtlich begrenzter (fokaler) Anfall: Hierbei kommt es oft zu Zuckungen, die in einer Gesichtshälfte oder in einer Hand beginnen und sich dann allmählich über eine Körperhälfte ausbreiten. Drehbewegungen von Augen, Sehen von Lichtblitzen oder verfremdete Wahrnehmung der Umgebung (z. B. nicht vorhandene Geruchswahrnehmungen, Geschmacksempfindungen oder der Eindruck, die Situation bereits erlebt zu haben - sogenannte Dèja vu-Erlebnisse) sind typisch für den fokalen Anfall. Die Betroffenen bleiben in der Regel bei Bewusstsein. Sie benehmen sich aber häufig einige Minuten lang seltsam: Sie nesteln, schmatzen oder lachen beispielsweise.
  • Status epilepticus: Im Status epilepticus hält ein Anfall über 10 Minuten an oder es folgt in Serie ein Anfall dem anderen, ohne dass sich der Betroffene zwischen den Anfällen erholen kann. Ein solcher Status epilepticus ist lebensbedrohlich und muss vom Arzt medikamentös unterbrochen werden.

Diagnostik bei Epilepsie

Kommt es erstmalig zu einem Anfall bzw. besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer Epilepsie, sollte von einem in der Epilepsiebehandlung erfahrenem Facharzt geprüft werden, ob es sich dabei um einen epileptischen Anfall oder ein anderes behandlungsbedürftiges Ereignis gehandelt hat. Die Epilepsiediagnostik ist ein Prozess, bei dem verschiedene Untersuchungen durchgeführt und deren Ergebnisse aufeinander bezogen werden müssen.

  • Anamnese: Was spürt der/die Betreffende selbst vor, während und nach dem Anfall? Da häufig Teile des Anfalls oder der ganze Anfall nicht bewusst miterlebt werden, ist eine möglichst gute Fremdbeschreibung - z.B. durch Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen - unverzichtbar. Hilfreich kann auch die Aufzeichnung einer kurzen Videosequenz mit dem Handy sein. Wenn nötig, kann die Anfallsbeschreibung auch durch eine Videobeobachtung in einer spezialisierten Klinik - z.B. einem Epilepsiezentrum - im Rahmen eines stationären Aufenthalts ergänzt werden. Eine kurze Beschreibung des ersten Anfalls. Welche Medikamente werden bzw. wurden bereits eingenommen. Bei welchem Medikament traten weniger Anfälle und/oder Nebenwirkungen auf? Gab es Medikamente, die den Ablauf der Anfälle günstig beeinflusst haben?
  • Langzeit-Video-EEG-Ableitung: Hierbei handelt es sich um eine videoüberwachte EEG-Überwachung, welche in speziell ausgerüsteten Patientenzimmern erfolgt. Die Dauer der Ableitung beträgt mind.
  • Magnetresonanztomographie (MRT): Mit Hilfe der MRT-Untersuchung (auch Kernspintomogramm genannt) können hirnorganische Veränderungen sichtbar gemacht werden. Diese können Hinweise auf die Ursache der Epilepsie bzw. der epileptischen Anfälle geben.

Behandlungsmöglichkeiten bei Epilepsie

Die Epilepsiebehandlung wird in der Regel medikamentös begonnen, mit sogenannten Antiepileptika. Diese werden zur Vorbeugung von epileptischen Anfällen, aber auch zur Unterbrechung akuter Anfälle eingesetzt. Antiepileptika wirken direkt auf das Nervensystem und die Nervenzellen. Sie sorgen dafür, dass die Reizweiterleitung der Nerven gehemmt und die Erregbarkeit der Nervenzellen im Gehirn vermindert wird. Im Wesentlichen werden zwei Wirkmechanismen unterschieden: Die Blockierung epileptischer Impulse sowie das Verhindern der Ausbreitung epileptischer Aktivität.

Vielverwendete Antiepileptika enthalten die folgenden Wirkstoffe: Carbamazepin, Ethosuximid, Lacosamid, Lamotrigin, Levetiracetam, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Retigabin, Topiramat, Valproinsäure (Valproat) oder Zonisamid. Auch Benzodiazepine werden bei Epilepsie eingesetzt, zum Beispiel Clobazam, Clonazepam, Diazepam und Lorazepam. Nach mehreren anfallsfreien Jahren kann der Arzt die Dosierung der Wirkstoffe in der Regel reduzieren.

Parallel zur medikamentösen Epilepsietherapie kann auch der verhaltenstherapeutische Ansatz der Anfallsselbstkontrolle in die Behandlung integriert werden. Allerdings werden nicht alle Patienten durch eine medikamentöse Behandlung anfallsfrei. Bei ca. 30 Prozent der Betroffenen ist eine weitere Abklärung erforderlich und alternative Behandlungsmöglichkeiten (z.B.

  • Epilepsiechirurgie: Unter Epilepsiechirurgie versteht man die Behandlung der Epilepsie mittels neurochirurgischer Verfahren. Sie ist eine erprobte und anerkannte Behandlungsform und wird in spezialisierten Zentren durchgeführt. Im Rahmen einer stationären prächirurgischen Abklärung sollte die Möglichkeit einer epilepsiechirurgischen Behandlung überprüft werden. Dabei untersucht man, ob die epileptischen Anfälle von einer bestimmten Stelle des Gehirns ausgehen und ob es möglich ist, diese operativ zu entfernen, ohne dass der Patienten Störungen im Bereich von Gedächtnis, Kraft oder Sprache erleidet.
  • Neurostimulation: Im Gegensatz zur Epilepsiechirurgie kann mit der Neurostimulation keine Anfallsfreiheit erreicht werden. Allerdings bewirkt sie, je nach Art der Epilepsie und des eingesetzten Verfahrens, eine deutliche Minderung der Anfallsfrequenz bzw. Unter Neurostimulation versteht man zusammengefasst, dass Strukturen im Gehirn oder solche, die dort hinführen (wie der Vagus-Nerv), mit niedriger Stromstärke stimuliert werden.

Umgang mit wöchentlichen Anfällen im Alltag

Neben der medizinischen Behandlung gibt es verschiedene Maßnahmen, die Betroffene selbst ergreifen können, um mit wöchentlichen Anfällen im Alltag besser umzugehen:

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  • Erkennen und vermeiden Sie Anfallsauslöser: Hierzu gehören die Stroboskop-Blitze in Diskotheken oder auf dem Rummel/Jahrmarkt.
  • Erlernen einer Methode zur Selbstkontrolle (Biofeedback): Diese kann auch als Begleitung zu anderen Behandlungsformen eingesetzt werden. Beim Biofeedback lernen Epileptiker, Anzeichen für Anfälle zu spüren und zielgerichtet darauf zu reagieren.
  • Gesunde Lebensweise: Eine gesunde Lebensweise ohne Schlafmangel oder Alkoholkonsum senkt bei vielen Epileptikern die Anzahl der Krampfanfälle.
  • Notfallausweis: Als Epileptiker sollten Sie außerdem einen Notfallausweis bei sich tragen. Am besten kombinieren Sie den Notfallausweis mit einer sogenannten SOS-Kapsel, die an einer Kette um den Hals getragen wird. SOS-Kapseln am Hals fallen Ersthelfern schneller auf als in Taschen oder Geldbörsen verborgene Ausweise.
  • Sichere Umgebung: Sorgen Sie für eine sichere Umgebung, um Verletzungen während eines Anfalls zu vermeiden.
  • Offene Kommunikation: Informieren Sie Familie, Freunde und Kollegen über Ihre Erkrankung und wie sie im Notfall helfen können.

Erste Hilfe bei epileptischen Anfällen

Wenn Sie Zeuge eines epileptischen Anfalls werden:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Registrieren Sie die Dauer des Anfalls.
  • Räumen Sie Gegenstände außer Reichweite, die eine Verletzungsgefahr darstellen.
  • Lockern Sie beim Betroffenen beengende Kleidung.
  • Schieben Sie ihm nichts zwischen die Zähne (auch wenn er sich auf die Zunge beißt, Vorsicht Erstickungsgefahr).
  • Hindern Sie den Betroffenen nicht an den Zuckungen.
  • Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112, wenn der Anfall länger als 5 Minuten dauert oder sich mehrere Anfälle ohne Pause wiederholen.

Epilepsie und Berufstätigkeit

Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, die sich aufgrund der Anfallsrisiken auf die berufliche Teilhabe betroffener Menschen auswirken kann. Zwar beschäftigen viele Unternehmen bereits Menschen mit Epilepsie. Meist liegt es aber an mangelnder Information über die tatsächlichen Gefahren, aber auch über die vorhandenen Chancen.

Die Broschüre „Wenn die Neuronen Sonderschicht machen″ ist eine umfassende Publikation, die sich auf Epilepsie und dessen Folgen im Arbeitskontext konzentriert. Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeigeber, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, von Epilepsie Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen. Zusätzlich zu den Ergebnissen der Umfrage stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor, um die berufliche Teilhabe von Epilepsie-Betroffenen zu verbessern und deren Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Arbeit organisieren, Arbeit technisch gestalten, Inklusion im Betrieb leben und Fahrplan für die Praxis. Es können technische Lösungen wie spezielle Arbeitsmittel oder Anpassungen der Arbeitsumgebung zum Einsatz kommen. Die Broschüre enthält zudem ein Fallbeispiel eines Betroffenen.

Rechtliche Aspekte

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen. Es empfiehlt sich, im Bewerbungsgespräch zunächst die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu betonen, bevor die Erkrankung oder Behinderung zur Sprache kommt. Sollte die Erkrankung zur Sprache kommen, ist es wichtig, dass die epilepsieerkrankte Person über den konkreten Anfallsverlauf und den Stand der Behandlung gut informiert ist.

Umgekehrt dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt. Beantworten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine solche zulässige Frage vorsätzlich falsch, liegt eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB vor.

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