Sind abgelaufene Migränetabletten gefährlich? Eine umfassende Betrachtung

Millionen Deutsche leiden unter Migräne, unerträglichen Schmerzen, oft gepaart mit Übelkeit und Lichtempfindlichkeit. Für die Betroffenen sind wirkungsvolle Medikamente gegen die quälenden und wiederkehrenden Kopfschmerzattacken oft ein Segen. Dazu zählen Triptane, eine Gruppe von Wirkstoffen, die die Behandlung von akuten Anfällen revolutioniert haben. Doch was passiert, wenn diese Medikamente ablaufen? Sind sie dann noch sicher und wirksam? Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der abgelaufenen Migränetabletten und gibt Hinweise zur richtigen Anwendung, Lagerung und Entsorgung.

Verfallsdatum von Arzneimitteln: Was bedeutet das?

Im Unterschied zu Lebensmitteln haben Arzneimittel kein Mindesthaltbarkeits-, sondern ein Verfallsdatum. Der Gesetzgeber schreibt in § 10 Abs. 7 AMG vor, dass der Hersteller das Verfallsdatum in Monat und Jahr auf die Primär- und Sekundärverpackung anbringt. Bis zum letzten Tag des angegebenen Monats darf das Arzneimittel bei sachgerechter Lagerung ohne Bedenken angewendet werden. Das Verfallsdatum ergibt sich aus den Stabilitätsstudien des Herstellers. Bis zum angegebenen Datum gewährleistet dieser die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

Außerdem ist in § 11 Abs. 1 Nr. 6a AMG geregelt, dass eine Warnung in der Packungsbeilage vorzufinden sein muss, dass das Arzneimittel nach Ablauf dieses Datums nichts mehr angewendet wird. Wenn Patienten das Medikament in diesem Fall trotzdem einnehmen beziehungsweise anwenden, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für eine Anwendung, die über das Verfallsdatum hinaus geht, haftet der Hersteller in der Regel nicht.

Apothekenpraxis und kurze Haltbarkeit

Doch für das Apothekenpersonal kann das Verfallsdatum zu einem heiklen Thema werden. Denn verfallene Arzneimittel dürfen nicht verkauft werden - im Gegensatz zu Lebensmitteln mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum. Apotheker und PTA dürfen solche Arzneimittel nach § 8 Abs. 3 AMG nicht in den Verkehr bringen. Ein solches Verhalten wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 1 AMG mit einem Bußgeld geahndet. So müssen Arzneimittel in der Apotheke, die nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, auch getrennt von den verkehrsfähigen Medikamenten aufbewahrt werden.

Wie verhält sich die Sache bei Arzneimitteln, die zwar noch nicht abgelaufen sind, aber nach einem kurzen Zeitraum ablaufen werden? Grundsätzlich ist anzunehmen, dass der Patient ohne große zeitliche Verzögerung mit der Einnahme beziehungsweise Anwendung beginnt. Patienten mit chronischen Erkrankungen und damit verbunden einer Dauertherapie bevorraten sich in der Regel anders als akut Erkrankte. Daher scheint ein gewisser Planungsspielraum unvermeidlich zu sein. Um sich vor Ersatzansprüchen zu schützen, empfiehlt die Apothekerkammer Berlin daher, nach der folgenden Berechnung vorzugehen: Spätestes Abgabedatum = Verfallsdatum - bestimmungsgemäße Therapiedauer - 1 Monat Planungsspielraum.

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Apotheker und PTA sollten daher vor Abgabe eines Arzneimittel die arzneimittelrechtlichen Vorschriften bedenken und auch im Sinne des Kundenservice beziehungsweise der Kundenbindung den Fall einer kurzen Haltbarkeit aktiv ansprechen. Oft sind Kunden dankbar für den Hinweis.

Risiken abgelaufener Migränetabletten

Grundsätzlich raten Experten von der Einnahme abgelaufener Medikamente ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Wirksamkeitsverlust: Nach Ablauf des Verfallsdatums kann die Wirksamkeit des Medikaments nachlassen. Dies bedeutet, dass die Tablette möglicherweise nicht mehr die gewünschte schmerzlindernde Wirkung erzielt. Sehr wichtig ist dieser Aspekt bei Mitteln gegen schwere Erkrankungen, etwa Notfall­medikamenten wie Adrenalin-Pens.
  • Veränderung der Inhaltsstoffe: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die chemische Zusammensetzung des Medikaments verändert und schädliche Abbauprodukte entstehen. Beispielsweise bei dem Antibiotikum Tetracyclin. Zersetzte Wirkstoffe können hier das „Fanconi“-Syndrom auslösen, welches die Nierenfunktion stört.
  • Unbekannte Risiken: Die Hersteller garantieren die Qualität und Sicherheit des Medikaments nur bis zum angegebenen Verfallsdatum. Was danach passiert, ist nicht ausreichend erforscht.

Spezifische Risiken bei Migränetabletten

Bei Migränetabletten, insbesondere bei Triptanen, ist besondere Vorsicht geboten. Triptane sind zwar oft wirkungsvoll, aber nicht immer unbedenklich. Wer sie an mehr als zehn Tagen im Monat einnimmt, kann die Beschwerden verschlimmern, die er eigentlich lindern will. Mediziner sprechen vom medikamenteninduzierten Kopfschmerz. Für einige Patienten sind Triptane sogar gefährlich, weil sie den Blutdruck erhöhen. Wer unter Herz- oder Gefäßkrankheiten leidet, sollte auf Triptane verzichten, um das Risiko für einen Infarkt nicht zu steigern.

Es ist also wichtig, die Risiken abzuwägen und im Zweifelsfall auf die Einnahme abgelaufener Migränetabletten zu verzichten.

Aspirin als Beispiel

Aspirin ist ein Medikament, das zur Linderung von leichten bis mäßig starken Schmerzen eingenommen werden kann. Es handelt sich also um ein Analgetikum. Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) ist zudem fiebersenkend und entzündungshemmend. Als "abgelaufen" wird Aspirin bezeichnet, wenn das auf der Verpackung angegebene Haltbarkeitsdatum überschritten wurde.

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Nehmen Sie Asprin nach diesem Datum ein, ist das nicht ganz ungefährlich. Gleichzeitig kann solch eine Veränderung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, etwa Reizungen der Magenschleimhaut, Übelkeit oder - bei geschädigten Tabletten - sogar allergischen Reaktionen. Bayer selbst rät, Aspirin unter 30 Grad zu lagern, damit die Wirksamkeit gewährleistet ist. Sie empfehlen zudem, abgelaufenes Aspirin nicht mehr einzunehmen. Damit Aspirin bis zum angegebenen Haltbarkeitsdatum hält, sollten Sie es außerdem nicht nur kühl, sondern auch trocken und lichtgeschützt lagern - idealerweise in der Originalverpackung. Der Grund: Über die Zeit, vor allem, wenn Aspirin feucht wird, zersetzt sich sein ASS in Salicylsäure und Essigsäure. Salicin ist selbst ein leichtes Analgetikum. Essigsäure kann zu Übelkeit führen.

Wann ist von der Einnahme abzuraten?

In folgenden Fällen sollte man von der Einnahme abgelaufener Migränetabletten unbedingt absehen:

  • Bekannte Allergien: Bei einer bekannten Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe des Medikaments.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollten grundsätzlich keine abgelaufenen Medikamente eingenommen werden.
  • Vorerkrankungen: Bei bestimmten Vorerkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- oder Nierenschäden.
  • Veränderung des Medikaments: Wenn sich das Aussehen, der Geruch oder die Konsistenz des Medikaments verändert hat. Ein Medikament ist definitiv abgelaufen, wenn das Verfallsdatum überschritten ist, aber auch wenn es sich in Aussehen, Geruch und Konsistenz verändert - also verfärbt ist, klebrig oder bröselig wird.

Wichtige Hinweise für Risikogruppen

Schwangere, ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen mit Blutgerinnungsstörungen sollten grundsätzlich keine abgelaufenen Medikamente einnehmen - insbesondere keine Präparate wie Aspirin, die in den Stoffwechsel eingreifen und die Blutgerinnung hemmen können. Für Schwangere besteht ein erhöhtes Risiko von Blutungen und Komplikationen.

Richtige Lagerung von Migränetabletten

Die richtige Lagerung von Medikamenten ist entscheidend für ihre Haltbarkeit und Wirksamkeit. Hier einige Tipps:

  • Originalverpackung: Bewahren Sie Medikamente immer im Originalkarton samt Beipackzettel auf. Das schützt sie zusätzlich vor Licht und Feuchtig­keit, und alle Infos sind bei Bedarf gleich zur Hand.
  • Trocken und kühl: Lagern Sie die Hausapotheke immer trocken, dunkel und kühl. Einige Medikamente und Materialien sind zwar recht robust, doch im Allgemeinen gilt: zwischen 8 und maximal 25°C sollten Sie Ihren Medikamentenvorrat lagern. Er gehört also weder in den Kühlschrank, noch in Räume, die im Sommer sehr heiß werden. Ideal sind Flur oder Schlafzimmer. Im Badezimmer ist es dagegen zu feucht.
  • Lichtschutz: Setzen Sie Ihre Apotheke auch keinem direkten Sonnenlicht aus. Dadurch könnte sie zu warm werden. Treibgashaltige Spraydosen können bei zu starkem Erhitzen sogar explodieren. Darüber hinaus reagieren einige Medikamente empfindlich auf UV-Licht und können durch direkte Sonneneinstrahlung verderben.
  • Sicher aufbewahren: Bewahren Sie die Hausapotheke sicher auf. Vor allem Kinder und eventuell im zu Hause gepflegte, ältere, verwirrte Familienmitglieder sollten den Apothekenschrank nicht erreichen oder öffnen können. Dafür reicht mitunter schon ein ganz normaler Schrank. Sicherer ist jedoch ein abschließbarer Medizinschrank. Den Schlüssel sollten Sie dann außer Reichweite von Kindern, aber im Notfall schnell greifbar aufbewahren.

Korrekte Entsorgung abgelaufener Medikamente

Die korrekte Entsorgung abgelaufener Medikamente ist wichtig, um die Umwelt zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Die wichtigste Regel: Arznei­mittel - auch flüssige - nie in Spüle, Wasch­becken oder Toilette kippen! Sie können Gewässer belasten, weil Klär­anlagen nicht alle Abbau­produkte voll­ständig entfernen. Umwelt­bewusst entsorgen lassen sich Medikamente häufig sehr praktisch: über den Restmüll. Allerdings gelten kommunal teil­weise abweichende Regeln, die sich beim örtlichen Abfall­unternehmen erfragen oder bei einem Onlineportal zur Arzneimittelentsorgung nach­lesen lassen. In manchen Städten gibt es spezielle Sammelaktionen für die Medikamentenrückgabe. Oft ist die richtige Entsorgung eines Medikaments* auf dem Beipackzettel zu finden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kann man sich einfach an die Entsorgungs-Grundsätze halten. Diese besagen, dass Medikamente grundsätzlich im Hausmüll entsorgt werden können, da sie sogenannter "Siedlungsabfall" sind. Du solltest vermeiden, die Medikamente über den Abfluss zu entsorgen. Denn so landen die enthaltenen Wirkstoffe über Umwege im Wasser.

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Alternativen zur Einnahme abgelaufener Medikamente

Wenn Migräneattacken auftreten und keine aktuellen Medikamente zur Verfügung stehen, gibt es einige alternative Maßnahmen, die helfen können:

  • Ruhe und Entspannung: Legen Sie sich in einen dunklen, ruhigen Raum und versuchen Sie, sich zu entspannen.
  • Kühle Kompressen: Kühle Kompressen auf Stirn oder Nacken können die Schmerzen lindern.
  • Pfefferminzöl: Das Auftragen von Pfefferminzöl auf Schläfen und Nacken kann ebenfalls helfen.
  • Rezeptfreie Schmerzmittel: In Absprache mit einem Arzt oder Apotheker können rezeptfreie Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol eingenommen werden. Dolormin® Migräne Filmtabletten enthalten beispielsweise Ibuprofen als Ibuprofen-DL-Lysin (1:1) und sind zur symptomatischen Behandlung der akuten Kopfschmerzphase bei Migräne mit und ohne Aura geeignet.
  • Arzt konsultieren: Wenn die Schmerzen sehr stark sind oder die alternativen Maßnahmen nicht helfen, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Die Hausapotheke: Organisation und Inhalt

Es kann also lohnen, bei rezept­freien Mitteln kleine Packungs­größen zu wählen und die Haus­apotheke schmal zu halten. Sinn­voller­weise umfasst sie Arzneien gegen häufige Übel wie Schmerzen und Fieber, Durchfall, Erkältungsbeschwerden und zur Desinfektion von Wunden. Wer weiß, dass er oder sie öfter an bestimmten Krankheiten leidet, sollte außerdem die entsprechenden Arzneien auf Vorrat haben. Bei rezept­pflichtigen Mitteln sollte die Packungs­größe sich möglichst nach dem Bedarf richten.

Vier von fünf Deutschen haben eine, aber nur gut ein Drittel davon pflegt und überprüft sie regelmäßig: die Hausapotheke. Doch brauche ich überhaupt eine Apotheke zu Hause? Und was gehört in die Hausapotheke? Was muss ich beachten? Was ist eine Hausapotheke? In der Hausapotheke finden alle Medikamente und sonstigen medizinischen Produkte Platz, die Sie im Haushalt bei kleinen Erkrankungen, Verletzungen oder Unfällen brauchen können. Aber auch eine Ausstattung für Notfälle sollte immer enthalten sein.

Grundausstattung der Hausapotheke

Bei einer guten Hausapotheke deckt der Inhalt Medikamente und Hilfsmittel für alle medizinischen (Not)Fälle ab. Doch welche könnten das sein? Und was brauche ich dann. Bevor sie Ihre Hausapotheke ausstatten, ist also das die wichtigste Frage: Was gehört alles rein? Wir schlagen Ihnen als Grundausstattung den folgenden Inhalt vor:

  1. Medikamente zur inneren Anwendung

    • Schmerz- und Fiebermittel
    • Erkältungsmittel (Nasenspray oder -tropfen, Hustenlöser und Hustenstiller, Salben zur Einreibung, Lutschtabletten u.ä.)
    • Mittel gegen Verdauungsbeschwerden wie Durchfall, Blähungen, Verstopfung oder Sodbrennen
    • Elektrolytlösungen (zum Ausgleich bei Durchfall und Erbrechen)
    • Aktivkohle (Ihre schnelle Hilfe bei Vergiftungen)
    • Ihre persönlichen Medikamente zur dauerhaften Einnahme
  2. Andernfalls kann Ihre Selbstmedikation wirkungslos bleiben oder gar kontraproduktiv sein.

  3. Verbandsmaterial

    • sterile Kompressen, Verbandwatte und Mullbinden
    • Verbandpäcken und Brandwunden-Verbandpäckchen
    • Wundschnellverband
    • Pflaster
    • Heftpflaster, Verbandklammern, Sicherheitsnadeln
    • Sprühpflaster
    • Dreiecktuch
  4. Einmalhandschuhe

  5. Zeckenzange

Neben dieser Grundausstattung gibt es noch eine ganze Reihe spezieller Hausapotheken, die Sie je nach Bedarf und Vorlieben ergänzen können. So gibt es beispielsweise die homöopathische Hausapotheke oder die Reiseapotheke.

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