Voraussetzungen für den Behindertenausweis bei Migräne

Migräne ist mehr als nur Kopfschmerz - für viele Betroffene bedeutet sie massive Einschränkungen im Alltag und Berufsleben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Migräne als eine der am stärksten beeinträchtigenden Erkrankungen ein. Für die rund 8-10 Millionen Betroffenen in Deutschland stellt diese neurologische Erkrankung oft massive Einschränkungen im Alltags- und Berufsleben dar. Viele Patienten leiden nicht nur unter den akuten Schmerzattacken, sondern auch unter der Ungewissheit, wann der nächste Anfall sie aus dem Leben reißt. In diesem Zusammenhang stellt sich für viele die Frage: Kann Migräne als Behinderung anerkannt werden? Wer unter chronischer Migräne leidet, kann unter Umständen einen Grad der Behinderung beantragen. Wie hoch dieser ausfällt und ob er ausreichend für einen Schwerbehindertenausweis ist, hängt u. a. von der Schwere und Häufigkeit der Anfälle ab.

Was ist Migräne?

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende, oft einseitige, pulsierende Kopfschmerzen charakterisiert ist. Typisch für Migräne sind einseitige, pulsierende Kopfschmerzen, doch sie können auch beidseitig, am ganzen Kopf oder wechselseitig auftreten. Die Attacken dauern unbehandelt zwischen 4 und 72 Stunden und werden häufig von Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit begleitet. Während einer Migräneattacke ist es in der Regel nicht möglich, die berufliche Leistung uneingeschränkt zu erbringen. Rasende Schmerzen, Seh- oder Konzentrationsstörungen beeinflussen nicht nur die Leistung, sie sind je nach beruflicher Tätigkeit auch sehr riskant. Dies gilt auch bei der Einnahme von Medikamenten gegen Migräne. Aus rechtlicher Perspektive kann Migräne als chronische Erkrankung eingestuft werden, die je nach Schweregrad zu erheblichen Beeinträchtigungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen kann. Die Migräne hat viele Gesichter. Migräne ist einer der häufigsten neurologischen Erkrankungen, mit der in Deutschland etwa neun Millionen Menschen leben. Für viele von ihnen stellt die Kopfschmerzerkrankung nicht nur in ihrem Alltag, sondern auch in ihrer beruflichen Tätigkeit eine Herausforderung dar. Krankheiten können auch eine Herausforderung im Beruf darstellen.

Formen der Migräne

Es gibt verschiedene Formen von Migräne, darunter:

  • Migräne mit Aura: Bei der Migräne mit Aura treten vor dem eigentlichen Kopfschmerz neurologische Symptome auf, die in der Regel etwa 30 Minuten bis 60 Minuten andauern. Diese Symptome können sein: Sehstörungen, z. B. Flimmern, blinde Flecken oder Gesichtsfeldausfälle Sprachstörungen Taubheitsgefühle Kribbeln Schwindel Doppeltsehen Schwierigkeiten beim Sprechen oder Gehen
  • Migräne ohne Aura: Bei der Migräne ohne Aura treten die Kopfschmerzen und andere Symptome wie Übelkeit ohne Vorboten auf.
  • Chronische Migräne: Bei der chronischen Migräne treten Kopfschmerzen an 15 oder mehr Tagen im Monat auf.
  • Hormonelle Migräne (auch menstruelle Migräne): Die Migräne tritt nur oder vorwiegend durch Hormonschwankungen auf, vor allem vor und während der Menstruation, aber auch während des Eisprungs, der Pubertät oder den Wechseljahren.
  • Vestibuläre Migräne: Dabei leiden die Betroffenen vor allem unter Schwindelanfällen.
  • Abdominelle Migräne (Bauchmigräne): Diese Form tritt hauptsächlich bei Kindern auf. Typisch sind Bauchschmerzen, die sowohl mit als auch ohne Kopfschmerzen auftreten können.
  • Hemiplegische Migräne: Die Migräne kann mit Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen verbunden sein.

Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung. Die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) hängt maßgeblich davon ab, wie häufig und in welcher Schwere die Migräne auftritt. Er wird in Zehnerschritten von 0 bis 100 angegeben. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Die Bedeutung des GdB geht weit über die bloße Anerkennung einer Behinderung hinaus. Er ist die Grundlage für zahlreiche Rechte und Vergünstigungen, die Betroffenen das Leben erleichtern sollen.

Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Antrag ist unter anderem das medizinische Gutachten des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, mit dem oder der der Antrag abgesprochen sein sollte. Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als „Schwerbehinderung“. Die Einstufung erfolgt nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und basiert auf der Häufigkeit, Dauer und Intensität der Migräneattacken.

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Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in ständig aktualisierter Form in der Anlage zu § 2 der „Versorgungsmedizin-Verordnung" unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html nachgelesen werden oder als Broschüre beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: „K710" heruntergeladen werden. Die Angaben zu „Echter Migräne" stehen im Kapitel 2.3 auf S.

In dieser Tabelle findest du eine Übersicht, welche Verlaufsform eine chronische Migräne haben kann und welcher GdB bemessen werden kann:

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen (z.B. Aura)GdB
leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)0-10
mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)20-40
schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)50-60

Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis bei Migräne

Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Ein anerkannter Grad der Behinderung bei Migräne eröffnet Betroffenen wichtige Schutzrechte und Vorteile im Berufsleben. Wiederkehrende Migräneattacken sind kräftezehrend und können es Betroffenen unmöglich machen, ihrer Arbeit nachzugehen. Mit einer Anerkennung als Schwerbehinderte haben Migräniker Vorteile, zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz.

Nur selten wird alleine für Migräne ein Behindertengrad über 40 erteilt. Für einen höheren Grad ab 50 muss eine sehr schwere Form der Migräne vorliegen, die auch durch viele verschiedene Therapieansätze nicht gelindert werden konnte.

Merkzeichen bei Schwerbehinderung - Migräne

Bei einem GdB ab 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Darin können unter Umständen bestimmte Merkzeichen eingetragen werden, die gewisse Privilegien einräumen. So erhält man beispielsweise bei bestimmten bewegungseinschränkenden Behinderungen das Merkzeichen „aG - außergewöhnliche Körperbehinderung“, mit dem man u. a. auf Behindertenparkplätzen parken darf.

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Vorteile und Leistungen mit einem Schwerbehindertenausweis bei Migräne

Ab einem GdB von 50, der bei einer schweren Migräne erreicht werden kann erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.

Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc. Bei einem GdB ab 30 kann man einen Antrag stellen, dass man dem GdB ab 50 gleichgestellt wird. Das bringt vor allem angestellten Arbeitnehmern einige Vorteile, wie z. B. erhöhten Kündigungsschutz.

Menschen mit einem anerkannten Migräne-GdB können von zahlreichen praktischen Erleichterungen profitieren, die den Alltag spürbar vereinfachen. Die Ermäßigungen variieren je nach Einrichtung und Region, betragen aber häufig zwischen 30 und 50 Prozent. Ein anerkannter Migräne-GdB bietet Betroffenen zahlreiche Möglichkeiten, ihren Alltag besser zu bewältigen.

  • Steuerfreibetrag
  • Sonderkündigungsschutz
  • Sonderurlaub
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Möglichkeit Überstunden abzulehnen

Es gibt noch weitere Ausgleiche, wie z.B. einen Parkausweis oder die Befreiung von der Kfz-Steuer, die jedoch bei chronischer Migräne alleine nicht vergeben werden, sondern eher bei einer Gehbehinderung. Denn die Nachteilsausgleiche sind abhängig von der Art der Behinderung (z.B. Gehbehinderung oder psychische Behinderung) und dem Grad der Behinderung (kurz: GdB).

Mit einem Grad der Behinderung von 50 hat man z.B. einen steuerfreien Pauschbetrag von 570 Euro, Sonderkündigungsschutz, einen Sonderurlaub von einer Woche zusätzlich im Jahr und (unter bestimmten Voraussetzungen) das Recht bereits mit 60 Jahren in die Altersrente zu gehen. Zusätzlich kann man z.B. eine Vergünstigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Es lohnt sich also den GdB zu beantragen, gerade wenn man durch seine Erkrankung auch finanziell beeinträchtigt ist oder Angst haben muss, wegen erhöhter Fehlzeiten seine Arbeitsstelle zu verlieren. Betroffene mit einem GdB von 30 bis 50 können unter bestimmten Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, besonders wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist.

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Durch den Kündigungsschutz sollte man sich natürlich dennoch verantwortungsvoll seinen Arbeitgeber:innen gegenüber verhalten, aber vielleicht nimmt das dem ein oder anderen den Druck immer performen zu müssen.

Verantwortung sollte man aber eben auch sich selbst gegenüber übernehmen. Einfach immer ’ne Tablette einwerfen, ohne sich Ruhe zu gönnen oder auf die 10-20-Regel zu achten und somit eine extreme Verschlechterung seiner Krankheit oder sogar einen Medikamenten-Übergebrauchs-Kopfschmerz (MÜK) zu provozieren, hat noch keinem geholfen. Das Migränehirn möchte Ruhe und wenn es die nicht bekommt, wird es sich immer öfter und immer vehementer melden - davon bin ich überzeugt. Von daher kann der Behindertenstatus mit seinem krankheitsbedingten Kündigungsschutz oder der Woche Sonderurlaub im Jahr helfen, im Job zu bleiben und sich seine Auszeiten zu nehmen, ohne gestresst zu sein und Angst davor zu haben, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Und natürlich kann Arbeitnehmer:innen mit Behinderung dennoch gekündigt werden. Nur muss das Integrationsamt zustimmen. Die überprüfen, dass Mitarbeitende nicht wegen der Einschränkungen durch die Behinderung gekündigt wird.

Nachteile eines GdB bei Migräne

Nachteile kann es z. B. beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geben, bei dem man seinen gesundheitlichen Status in der Regel angeben muss. Gegenüber einem (potenziellen) Arbeitgeber ist man nicht verpflichtet, einen vorliegenden oder neu erteilten GdB anzugeben. Das gilt jedoch nur dann, wenn die angedachte Arbeit gefahrlos bewältigt werden kann. Bei Migräne könnte dieser Umstand z. B. gefährdet sein, wenn dauerhaft Medikamente eingenommen werden, die das Führen schwerer Maschinen ausschließen.

Antragstellung für einen Behindertenausweis bei Migräne

Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann zumindest mal versuchen, einen GdB zu erhalten. Die reine Antragstellung ist relativ einfach, aber umfangreich. Den Antrag können Sie üblicherweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich zuschicken lassen. Betroffene müssen einen Antrag stellen. Die Antragsformulare - Erstanträge sowie Neufeststellungsanträge - für einen Schwerbehindertenausweis gibt es auch im Internet zum Herunterladen.

Darin müssen Sie u. a. neben persönlichen Angaben natürlich auch umfassende Auskunft zu Ihrer Erkrankung geben, z.B. wie lange diese schon besteht, welche Einschränkungen Sie dadurch im Alltag erfahren und bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Senden Sie am besten schon alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen, z. B. Untersuchungsergebnisse oder Befunde. An Unterlagen sollten Sie alles mitschicken, was Ihnen zu Ihrer Erkrankung vorliegt.

Beim Antrag sollte man unbedingt auch weitere vorliegende Diagnosen mit angeben, sofern diese bestehen.

Als Hilfestellung gibt es eine praktische Checkliste für die Beantragung eines GdB.

Ablauf der Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Migräne

Beim Versorgungsamt werden die Anträge und Unterlagen durch den zuständigen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter geprüft. Welcher GdB letztendlich erteilt wird, lässt sich leider kaum voraussagen.

Nach Eingang Ihres Antrags wird das Versorgungsamt in der Regel eine Begutachtung veranlassen. Persönliche Untersuchung: Sie werden zu einer Untersuchung eingeladen.

Kann der Grad der Behinderung bei Migräne aberkannt werden?

Ja durchaus kann der Grad der Behinderung bei Migräne wieder aberkannt werden. Es kann sein, dass die Migräne irgendwann entweder schwächer wird oder ganz „geheilt“ ist, und keine weiteren Anfälle auftreten. In dem Fall wird der GdB angepasst oder ganz gestrichen, wenn das Versorgungsamt davon erfährt, z. B.

Nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt. Sollte die Migräne schwächer oder stärker geworden sein wird der entsprechende GdB dafür vergeben. Es kommt also auf den ursprünglichen Schweregrad an und welcher Grad nach den 5 Jahren durch den Arzt bestätigt wird.

Einen unbefristeten Behinderungsgrad für Migräne gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Um den Ausweis zu verlängern muss der „Antrag auf Verlängerung“ beim Versorgungsamt angefragt werden. Wird der Schwerbehindertenausweis (der Grad der Behinderung ist 50 oder mehr) ausgestellt, so gilt er im Fall von Migräne meistens für längstens fünf Jahre. Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zweimal ohne großen bürokratischen Aufwand verlängert werden, danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Schwerbehinderung und Rente

Wenn im Falle einer schweren Migräne ein GdB ab 50 festgestellt wird, gilt man als schwerbehindert. In dem Fall kann man 2 Jahre früher und ohne Abzüge in Rente gehen. Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben ist es möglich 2 Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge.

Als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente.

Migräne-Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können einen Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld stellen. Abhängig von Geburtsjahr und Mindestversicherungszeit beträgt das Alter des Rentenbeginns zwischen 60 und 65 Jahren. Ungefähres Rentenalter und -betrag können mithilfe eines Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners kalkuliert werden. Die Mindestversicherungszeit wird auch Wartezeit genannt und beträgt für Menschen mit einer Schwerbehinderung 35 Jahre. Betroffene müssen demnach 35 Jahre rentenversichert gewesen sein.

Bei einer schweren Verlaufsform der Migräne kann auch eine abgestufte Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann unter verschiedenen versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen von Personen erhalten werden, welche nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Widerspruch und Klage

Leider ist es keine Seltenheit, dass Anträge auf Anerkennung eines GdB bei Migräne abgelehnt oder mit einem zu niedrigen GdB beschieden werden. Gegen einen ablehnenden oder unzureichenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Ggf.

Spätestens im Widerspruchsverfahren empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen. Als spezialisierter Anwalt kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Erfolgsaussichten mit professioneller Unterstützung deutlich steigen. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Im gerichtlichen Verfahren wird oft ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt, das eine neue Bewertung Ihrer Migräne vornimmt.

Tipps für die Antragstellung

Der Prozess zur Anerkennung eines GdB bei Migräne erfordert Geduld und eine gute Vorbereitung.

  1. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihre Migräne über einen längeren Zeitraum (idealerweise mehrere Monate) dokumentieren. Intensität der Schmerzen (z.B.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Neurologen eine ausführliche Diagnose und einen Bericht über Ihre Migräne erstellen. Diagnose nach ICD-10 (z.B.
  3. Der Antrag auf Feststellung des GdB kann formlos oder mit einem Formular beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Ggf. Ggf.
  4. Nach Eingang Ihres Antrags wird das Versorgungsamt in der Regel eine Begutachtung veranlassen. Persönliche Untersuchung: Sie werden zu einer Untersuchung eingeladen.
  5. Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten GdB. Ggf.
  • Führen Sie konsequent ein Migränetagebuch, am besten digital mit einer speziellen App oder in tabellarischer Form.
  • Lassen Sie sich von einem Neurologen oder in einer spezialisierten Migräne-Klinik behandeln.
  • Bewahren Sie sämtliche Arztberichte, Krankenhausberichte, Medikamentenverordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf.
  • Geben Sie alle gesundheitlichen Einschränkungen an, nicht nur die Migräne.
  • Lassen Sie sich von einem ablehnenden Bescheid nicht entmutigen.
  • Auf der Seite findet man zudem einen Onlineantrag zur Schwerbehinderung.

Weitere wichtige Aspekte

Wann lohnt es sich, bei Migräne einen Grad der Behinderung zu beantragen?

Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann zumindest mal versuchen, einen GdB zu erhalten.

Warum braucht man einen Behindertengrad bei Migräne?

Ein GdB wird nicht zwingend benötigt, allerdings gehen damit gewisse Nachteilsausgleiche einher.

Kann ich den Grad der Behinderung (GdB) Migräne auch rückwirkend beantragen?

Wenn es dafür einen bestimmten Grund gibt und du entsprechende Nachweise (z.B. Arztberichte) hast, kannst du den GdB auch rückwirkend beantragen (siehe § 152 (1) Satz 2 SGB IX). Gründe dafür könnten z.B. die rückwirkende Gewährung von Nachteilsausgleichen z.B. des Kündigungsschutzes oder der Ermäßigung von Steuern oder des Rundfunkbeitrags sein.

Sollte sich dein Zustand verschlechtern, kannst Du dies natürlich angeben und einen höheren GdB beantragen.

Für weitere Informationen wende dich am besten an das Versorgungsamt oder an den Sozialverband VdK Deutschland e.V. Dort gibt es umfangreiche Broschüren, in denen alles nochmal haargenau erklärt wird.

Schwerbehinderte einstellen: Vorteile für Arbeitgeber:innen

Man darf nicht vergessen, dass durch die Einstellung einer Person mit Behindertenstatus auch ein Unternehmen diverse Vorteile hat. So können diverse Fördermöglichkeiten beantragt werden, wie z.B. Zuschüsse durch die jeweiligen Integrationsämter (wenn der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt) oder auch Fördermittel durch die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus kann das Unternehmen für die Dauer von bis zu zwei Jahren ein Eingliederungszuschuss zum Gehalt (bis zu 70% des Gehalts) erhalten.

Häufige Fragen

  1. Kann Migräne überhaupt als Behinderung anerkannt werden? Ja, Migräne kann als Behinderung anerkannt werden.
  2. Wie lange dauert das Verfahren zur Feststellung des GdB? Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Arbeitsbelastung des Versorgungsamtes.
  3. Muss ich zum Gutachter, wenn ich einen GdB-Antrag stelle? In der Regel nicht. Bei Migräne wird häufig ein Aktengutachten erstellt, da die Erkrankung bei einer einmaligen Untersuchung oft nicht feststellbar ist.
  4. Kann ich auch mit einem niedrigen GdB (unter 50) Vorteile erhalten? Ja, auch mit einem GdB unter 50 haben Sie Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Bei einem GdB von 20 bis 40 können Sie steuerliche Pauschbeträge geltend machen.
  5. Wie kann ich meine Migräne für das Versorgungsamt nachweisen? Da Migräne nicht durch objektive Befunde wie Röntgenbilder oder Laborwerte nachweisbar ist, kommt der Dokumentation besondere Bedeutung zu.
  6. Wie oft wird der GdB überprüft? Das Versorgungsamt kann den festgestellten GdB in regelmäßigen Abständen überprüfen, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist.
  7. Kann ich trotz Migräne weiterarbeiten? Viele Menschen mit Migräne können mit entsprechenden Anpassungen weiterarbeiten.

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