Neurologische Begutachtung nach Arbeitsunfällen: Eine umfassende Betrachtung

Arbeitsunfälle können nicht nur zu offensichtlichen körperlichen Verletzungen führen, sondern auch schwerwiegende neurologische und psychische Folgen haben. Dieser Artikel beleuchtet die Rolle des Neurologen nach einem Arbeitsunfall, die verschiedenen Aspekte der neurologischen Begutachtung und die Bedeutung einer frühzeitigen und umfassenden Behandlung, um langfristige Beeinträchtigungen zu minimieren.

Einführung

Schwindel, Kopfschmerzen und unklare Bewusstseins-, Sprach-, Seh-, Bewegungs- oder Sensibilitätsstörungen nach einem Arbeitsunfall können bei Betroffenen Ängste und Unsicherheit auslösen. In solchen Fällen ist eine umfassende neurologische Untersuchung unerlässlich, um die Ursachen der Beschwerden zu ermitteln und eine geeignete Behandlung einzuleiten. Die Neurologie spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung und Behandlung von Unfallfolgen, insbesondere wenn das Nervensystem betroffen ist.

Die Rolle des Neurologen nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall ist der Neurologe ein wichtiger Ansprechpartner, insbesondere wenn neurologische Symptome auftreten. Die Aufgaben des Neurologen umfassen:

  • Diagnostik: Umfassende neurologische Untersuchung zur Feststellung von Art und Ausmaß der Schädigung des Nervensystems.
  • Behandlung: Einleitung und Durchführung geeigneter Therapien zur Linderung der Symptome und Förderung der Rehabilitation.
  • Begutachtung: Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der Unfallfolgen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und den Alltag des Betroffenen.

Neurologische Erkrankungen und Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle können verschiedene neurologische Erkrankungen verursachen oder verschlimmern. Zu den häufigsten gehören:

  • Schädel-Hirn-Trauma (SHT): Eine der häufigsten Folgen von Arbeitsunfällen, die zu einer Vielzahl von neurologischen Symptomen führen können, wie Bewusstseinsstörungen, Gedächtnisprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Schwindel und Wesensveränderungen.
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Eine psychische Erkrankung, die nach einem traumatischen Ereignis wie einem Arbeitsunfall auftreten kann und mit Symptomen wie Angst, Flashbacks, Schlafstörungen und depressiven Verstimmungen einhergeht.
  • Nervenschädigungen: Verletzungen von Nerven können zu Sensibilitätsstörungen, Schmerzen, Lähmungen oder Muskelschwäche führen.
  • Schlaganfall: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsunfall einen Schlaganfall auslösen, insbesondere bei vorbestehenden Risikofaktoren.

Die neurologische Begutachtung

Die neurologische Begutachtung ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung und dient dazu, die Unfallfolgen objektiv zu beurteilen und die Grundlage für Entschädigungsleistungen zu schaffen.

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Aufgaben eines neurologischen Gutachters

Die Aufgabe eines neurologischen Sachverständigen ist hochkomplex und spezifisch. Unabhängige Gutachten werden für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwälte erstellt, bei Behandlungsfehlern, Unfallfolgen, Arbeitsunfällen, Berufsunfähigkeit § 109 SGG. Methodenkritische Gutachten und Stellungnahmen werden für Versicherungen erstellt. Gutachten werden für Landgerichte, Amtsgerichte, Nachlassgerichte, Oberlandesgerichte, Familiengerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Landessozialgerichte erstellt. Gutachten zu neurologischen und psychiatrischen Störungen, zur Testierfähigkeit, Gegengutachten Testierfähigkeit, Parteigutachten Testierfähigkeit, Gutachten Erbschaftsrecht, Gutachten Testament anfechten, Gutachten Testierunfähigkeit, Testierfähigkeit prüfen, Privatgutachten Testierfähigkeit werden erstellt. Postmortale Gutachten werden ebenfalls erstellt. Der Gutachter ist Spezialist für posthume Gutachten für Testierfähigkeit § 2229 IV BGB, Gutachten Alzheimer, neurologische Gutachten, Neurologie Gutachten, Nervenarzt Gutachten, nervenärztliche Gutachten, psychiatrische Gutachten, Psychiatrie Gutachten. Der Gutachter ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für neurologische Rehabilitation (DGNR), der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB). Gutachten werden für das Nachlassgericht erstellt. Methodenkritische Stellungnahmen werden für Anwälte und Versicherungen erstellt: Eine methodenkritische Stellungnahme überprüft ein bereits erstelltes Sachverständigengutachten auf Schwächen und Mängel.

Inhaltliche und fachliche Aspekte der Prüfung

Welche inhaltlichen und fachlichen Aspekte werden geprüft:

  • Sind wirklich alle Anforderungen an die erforderliche Qualität von Gutachten erfüllt worden?
  • Gibt es Zweifel an der ärztlichen oder fachlichen Qualifikation des Gutachters?
  • Erfolgte das gutachterliche Vorgehen anhand medizinisch - wissenschaftlich fundierter Methoden, Leitlinien und Standards?
  • Ist das gesamte diagnostische Vorgehen stets logisch nachvollziehbar und stets umfassend dargestellt worden?
  • Gibt es irgendwelche Hinweise auf Befangenheit des Gutachters?
  • Führt am Ende die Begutachtung stets zu einer adäquaten und nachvollziehbaren logischen Antwort auf die gerichtlichen Fragestellungen und Beweisanodnungen?
  • Gibt es irgendwelche Widersprüche im Gutachten?
  • Wurden irgendwelche relevante Fakten im Detail ignoriert oder vergessen?
  • Sind irgendwelche Kompetenzüberschreitungen und Fachgebietsüberschreitungen des Gutachters erkennbar?
  • Können aus der Aktenlage heraus andere oder bessere Alternativen zu den sachverständigen Empfehlungen an das Gericht gerichtet werden?

Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung beginnt in aller Regel erst einmal mit einem Gespräch. Hierbei gibt es zwei Schwerpunkte, die der Gutachter einbezieht. Zum einen ist es die sog. Anamnese, d.h. Ihre Krankengeschichte. Hier wird Sie der Gutachter fragen, wie Ihre Behandlung bisher verlaufen ist. Zum zweiten wird er in einem entscheidungsorientierten Gespräch, der sog. Exploration, danach fragen, wie es Ihnen nun tatsächlich geht, welche Beschwerden Sie haben und was sonst noch an Belastungen, aber auch vielleicht an positiven Entwicklungen eingetreten ist. Wichtig ist, dass Sie im Gespräch nicht nur die Fakten (z.B. wann Sie in welchem Krankenhaus behandelt wurden) angeben, sondern auch genau beschreiben, wie es Ihnen täglich geht. Nach dem Gespräch, das während des gesamten Untersuchungszeitraums ergänzt werden kann, folgt in aller Regel die neurologische Untersuchung. Hierbei soll der Gutachter darauf achten, dass seine Untersuchung vollständig ist. Daher wird sie in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen (Auflistung nach Poeck & Hacke, Neurologie, 2001):

  • Inspektion des Kopfes
  • Untersuchung des Kopfes
  • Hirnnerven
  • Reflexe
  • Motorik
  • Bewegungskoordination
  • Sensibilität
  • Vegetative Funktionen
  • Orientierende internistische Untersuchung, insbesondere des Herzens und der Blutgefäße
  • Psychischer Befund
  • Bei Bedarf: Neuropsychologische Untersuchung oder weitere Zusatzgutachten.

Bei diesen Untersuchungen wird zugrunde gelegt, dass das menschliche Nervensystem sehr regelmäßig organisiert ist. Für alle Menschen gelten z.B. sehr ähnliche Funktionsausfälle, wenn bestimmte Gehirnregionen oder auch das Rückenmark betroffen sind. Hierfür gibt es detaillierte Untersuchungsprozeduren und auch sehr genaue Anatomiekarten, in denen die jeweiligen Funktionsbereiche verzeichnet sind. Der Gutachter wird darüber hinaus auch auf Ihre psychische Situation achten und kann bei Bedarf wie o.g.

Kausalität und Finalität

Es gibt zwei wesentliche Arten von Gutachten zu unterscheiden: Zum einen ist dies der Nachweis über den Zusammenhang von Unfallereignis und Beeinträchtigungen (Kausalität) und zum anderen die Bewertung des Ausmaßes der Unfallfolgen (Finalität). Hierbei gibt es eine klare Abgrenzung der jeweiligen Arbeitsteilungen: Der medizinische Gutachter ist kein „halbgebildeter Jurist“ und der Jurist kein „halbgebildeter Mediziner“. Deshalb wird der Gutachter sich dem Untersuchten gegenüber auch nicht äußern, ob ein möglicher Rechtsstreit erfolgversprechend sei oder nicht. Ob ein Unfallereignis auch tatsächlich die Ursache für das Vorliegen einer Hirnschädigung ist, wird in der Fachsprache als „Vollbeweis“ bezeichnet. Der Gutachter beschreibt dann den Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und gesundheitlichen Folgen als gesichert oder als „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. Dabei muss diese Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass sie praktisch einer Gewissheit gleichkommt.

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Bedeutung von Funktionsausfällen

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass ausschließlich Funktionsausfälle und die dadurch bedingten Einschränkungen im Alltag entschädigungspflichtig sind. Die Schwere der z. B. im Computertomogramm sichtbaren Verletzung wie Hämatom, Blutung usw. bildet hierfür nicht den Maßstab, sondern allein die Leistungseinschränkungen. Dies ist für Schädelhirnverletzungen auch wichtig, da die Folgen selbst scheinbar geringer Verletzungen im Alltag dann durchaus erheblich sein können.

Individuelle Faktoren und Besonderheiten

So könnte es einen Unterschied machen, ob z.B. ein gesunder Mensch oder ein sogenannter „multimorbider“ Patient mit vielen Vorerkrankungen eine Treppe hinunterfällt und sich Verletzungen zuzieht. Der Gutachter muss gut trennen zwischen den Erkrankungen, die schon vorher bestanden haben und denen, die auf der bisherigen Lebensbasis nun durch den Unfall noch hinzugekommen sind. Dazu fließen noch in dem Prozess die individuelle Persönlichkeit des Verunfallten und sein soziales Umfeld ein.

Langzeitfolgen und Prognose

Manchmal gibt es Unfallfolgen, die erst im weiteren zeitlichen Verlauf nach dem Unfall auftreten. Hierzu zählen insbesondere Kopfschmerzen (besonders nach Wetterwechseln) oder sog. posttraumatische Epilepsien, die teilweise erst mehrere Jahre nach dem Unfall auftreten können. Manchmal können die Unfallfolgen schlicht nicht vorherzusagen sein. Sie erfordern eine sorgfältige Beobachtung und Dokumentation.

Zusatzgutachten

Es gibt Unfallfolgen, die so komplex in ihrem Gesamtbild sind, dass die Fachkenntnisse des Gutachters hierfür nicht ausreichen. Dies können internistische, orthopädische oder schmerztherapeutische Fachärzte sein, deren Kenntnisse der Gutachter als Zusatzgutachten einfordern kann. Oftmals fordert der Gutachter auch ein neuropsychologisches Zusatzgutachten an, damit das kognitive Leistungsbild objektiviert und die durch den Unfall bedingten Leistungseinschränkungen genau beschrieben werden können. Solche Zusatzgutachten sind üblich und als fair und notwendig im Gesamtprozess zu bezeichnen.

Dokumentation und Vorbereitung

Wichtig ist, dass die Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Auffälligkeiten des Verhaltens im Alltag durch Angehörige notiert werden. Ohne diese Dokumentation wird es schwierig sein, alle Details und Abstufungen im Gespräch mit dem Gutachter angemessen zu behandeln. Machen Sie sich ruhig Notizen vorab. Dies würde der Gutachter als sorgfältige Vorbereitung sicher gutheißen. Auch er macht sich während der Untersuchung und des Gesprächs Notizen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass alle wesentlichen Informationen auf den Tisch kommen.

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Ehrlichkeit und Transparenz

Natürlich geht der Gutachter davon aus, dass Sie ihm Ihre Beschwerden besonders deutlich vortragen. Schließlich geht es um eine ernste Situation, teilweise sogar um Existenzen und da kann jedes Detail bei der Schilderung wichtig werden. Dabei ist es für Sie auch wichtig, dem Gutachter die Symptomatik bzw. die Schwere Ihrer Erkrankung so zu zeigen, dass er dies versteht und nachvollziehen kann, wie es Ihnen tatsächlich geht, was Sie können und was eben nicht mehr. Man ist aber gut beraten, bei seinen Angaben ehrlich zu bleiben. Schildern Sie die Dinge am besten wie sie sind und wie Sie sich dabei fühlen. Ein erfahrener Gutachter würde Unstimmigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit entdecken. Er würde aber genauso gut in allen Feinheiten wahrnehmen, wenn Sie ihm die Schwierigkeiten und besonderen Einzelheiten im Alltag zuhause oder bei der Arbeit gut nachvollziehbar beschreiben.

Das D-Arzt-Verfahren

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Durchgangsärztinnen und -ärzte sind Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Weiterbehandlung durch die Hausärztin oder den Hausarzt ausreicht oder ob eine fachärztliche Behandlung notwendig ist. Diese kann die D-Ärztin oder der D-Arzt selbst durchführen oder die Überweisung an weitere Fachärztinnen und -Ärzte oder in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen. Wer nach einem Arbeitsunfall jedoch länger als eine Woche behandelt wird oder auch am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zur D-Ärztin oder zum D-Arzt überwiesen werden. Bei der Suche nach einer D-Ärztin oder einem D-Arzt in Ihrer Region hilft die Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Psychische Folgen von Arbeitsunfällen und das DGUV-Psychotherapeutenverfahren

Nicht selten kommt es nach einem Arbeitsunfall nicht nur zu einem unfallchirurgischen, sondern zusätzlich auch zu einem psychischen Trauma (teilweise sogar ausschließlich). Daher hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV, gemeinsamer Spitzenverband der Unfallversicherungsträger) Mitte 2012 das sog. Psychotherapeutenverfahren eingeführt, das die D‑ärztliche Weiterverweisung erleichtert und reguliert. Im genannten 9‑Jahres-Zeitraum hat sich demzufolge der Anteil derjenigen Verunfallten verdoppelt, die zu psychotherapeutischer Mit- bzw. Weiterbehandlung überwiesen worden sind, nämlich von 0,47 % im Jahre 2013 auf 0,96 % im Jahre 2019. Somit wurde 2019 erstmals die Zahl von 10.000 DGUV-Psychotherapeutenverfahren überschritten. Nach Einleitung des Psychotherapeutenverfahrens stehen dem Patienten unabhängig von einer gesicherten Kausalität und ohne formales Beantragungsverfahren 5 probatorische Sitzungen zu. Bei anhaltendem Therapiebedarf können nach entsprechendem Antrag und Prüfung durch den UV-Träger weitere 10 Sitzungen bewilligt werden, falls notwendig sind auch längere Therapieeinheiten möglich.

Post-COVID-Check nach beruflicher COVID-19-Erkrankung

COVID-19-Infektionen können sehr vielgestaltige Krankheitsverläufe bezüglich Symptomatik und Schwere auslösen. Wurde die Erkrankung im beruflichen Umfeld erworben, fällt die Verantwortlichkeit auf die Unfallversicherungsträger und es ist abzuklären, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Der Post-COVID-Check (PCC) wurde von den BG Kliniken erarbeitet, um den Betroffenen gerecht zu werden. Der PCC stellt ein Diagnostikinstrument dar, das im Fachbereich Neurologie des BG Klinikums Duisburg im Rahmen eines fünf- bis zehntägigen stationären Aufenthalts durchgeführt wird. Ziel ist es, durch eine strukturierte Analyse der Beschwerden semi-standardisiert und auf die individuelle Beschwerdekonstellation fokussiert einen Überblick über Art und Schwere der Beschwerden sowie deren Ursachen zu gewinnen und ein sinnvolles Behandlungskonzept zu entwickeln.

Testierfähigkeit und neurologische Gutachten

Ein Gutachten zur Testierfähigkeit muss immer durch einen Arzt erstellt werden, einen Facharzt für Neurologie / Nervenheilkunde. Ein Psychologe oder Diplom - Psychologe oder Master der Psychologie hat lediglich Psychologie studiert, ist eben kein Arzt, hat nicht Medizin studiert und hat dementsprechend auch keinerlei Facharztweiterbildung. Die besonderen Schwierigkeiten bei ihrer Feststellung kann nur ein Facharzt für Neurologie bewältigen. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Grundsätzlich geht das Erbrecht davon aus, dass jeder, der das 16. Testierunfähigkeit und Demenz: Eine Vielzahl von Krankheitsbildern kann zur Testierunfähigkeit führen. Art und Ausmaß der Krankheit entscheidend. Auch wenn in vielen Fällen ab einer mittelschweren Demenz Testierunfähigkeit gegeben sein wird, müssen auch hier die dargestellten Kriterien zur Testierfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Da weder Rechtsanwälte noch Richter über die erforderlichen medizinischen bzw. neurologisch - psychiatrischen Kenntnisse verfügen, wird beim Streit über die Testierfähigkeit einer an Demenz erkrankten Person regelmäßig das Urteil eines Neurologen ausschlaggebend sein.

Wichtige Punkte für ein rechtssicheres Gutachten zur Testierfähigkeit:

  • Rechtliche Abgrenzung der Rolle: Der Gutachter bewertet nur psychopathologische Tatbestände, nicht die rechtliche Testierunfähigkeit, das entscheidet das Gericht.
  • Beweislast der Symptomatik: Pathologische Störungen müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, bei Zweifeln wird Testierfähigkeit angenommen.
  • Fachliche Qualifikation: Durchführung durch einen Facharzt für Neurologie.
  • Untersuchungszeitpunkt: Die Beurteilung muss den exakten Zeitpunkt der Willenserklärung berücksichtigen.
  • Schweigepflicht und Unterlagen: Posthume Daten dürfen an Gerichte weitergegeben werden, wenn dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entsprechend.
  • Absolute Beurteilung: Keine graduelle Testierunfähigkeit, die Willensbildung war entweder frei oder nicht.
  • Psychopathologische Kriterien: Fokus auf Beeinträchtigungen durch kognitive oder motivationale Störungen.
  • Abgrenzung zu Betreuung: Eine gesetzliche Betreuung beweist prinzipiell keine Testierunfähigkeit.
  • Vermeidung von Instrumentalisierung: Der Gutachter darf nicht parteiisch agieren.

Parteigutachten und Gegengutachten

Partei - Gutachten, Privatgutachten, Gegengutachten auch für Anwälte können bei der Erzielung eines guten gerichtlichen Vergleichs sehr hilfreich und sehr effektiv sein. Ein frühzeitiges privates Parteigutachten kann die Schwächen in der Argumentation der Gegenseite aufzeigen, es signalisiert der Gegenseite klar, dass die eigene Partei sehr gut vorbereitet ist. Ein Parteigutachten kann die Situation so überzeugend darstellen, dass die Gegenseite ihre Chancen auf Erfolg im Verfahren als sehr viel geringer einschätzt und nachgibt. Ein Parteigutachten kann die Gegenseite zu Gegenbeweisen zwingen was Zeit und Kosten verursacht und deutlich Druck aufbauen kann. Ein detailliertes Parteigutachten kann die Gegenseite einschüchtern, da es auf potenzielle gerichtliche Ablehnung ihrer Position hinweist. Ein Parteigutachten kann die Ernsthaftigkeit der Anfechtung unterstreichen, was die Gegenseite zu Kompromissen motiviert, um ein langes Verfahren zu vermeiden. Ein Parteigutachten kann auch die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen, was besonders in familiären Streitigkeiten Druck auf die Gegenseite ausübt. Ein Parteigutachten bietet eine Basis für weitere rechtliche Schritte, die die Gegenseite als bedrohlich empfinden kann. Ein Parteigutachten kann die Gegenseite dazu bringen, ihre eigenen Beweise zu überprüfen. Ein Parteigutachten kann die Verhandlung dynamisch verändern, indem es die Gegenseite zu Konzessionen in anderen Punkten drängt, um das Risiko zu minimieren. Ein Parteigutachten unterstreicht potenzielle Prozessrisiken für die Gegenseite. Es kann die Gegenseite emotional beeinflussen, insbesondere in familiären Streitigkeiten, und so zu einer schnelleren Kompromissbereitschaft führen. Ein Parteigutachten ermöglicht es, die Verhandlung auf faktenbasierte Diskussionen zu lenken, was die Gegenseite unter Druck setzt, wenn ihre Position schwach ist. Ein Parteigutachten schafft eine asymmetrische Informationslage, in der die Gegenseite nachholen muss, was zu Verzögerungen führt und Druck aufbaut. Ein Parteigutachten kann die Gegenseite zu einer Risikoabwägung zwingen, die den Fokus von Gewinn auf Schadensbegrenzung verlagert. Gegengutachten auch für Anwälte sind bei der Erzielung eines guten gerichtlichen Vergleichs sehr hilfreich.

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