Berufsunfähigkeit nach Schlaganfall: Voraussetzungen und Ansprüche

Ein Schlaganfall kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern und Betroffene dauerhaft in ihrer Leistungsfähigkeit einschränken. Oftmals ist eine Rückkehr in den alten Beruf nicht mehr möglich. In solchen Fällen soll die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziellen Schutz bieten. Doch was sind die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente nach einem Schlaganfall, und wie können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen?

Schlaganfall: Ursachen und Folgen

Bei einem Schlaganfall wird die Durchblutung des Gehirns gestört, entweder durch ein verstopftes Blutgefäß (ischämischer Infarkt) oder eine Blutung (hämorrhagischer Infarkt). Selbst bei schneller medizinischer Versorgung bleiben oft bleibende Schäden zurück. Der Weg zurück in den Beruf ist lang und nicht immer erfolgreich, insbesondere in Berufen mit körperlicher Anstrengung, hoher Konzentration oder viel Kommunikation.

Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Eine medizinische Diagnose allein reicht nicht aus; es muss nachvollziehbar sein, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre individuelle berufliche Tätigkeit auswirken.

Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit nach einem Schlaganfall

Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach einem Schlaganfall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gesundheitliche Einschränkungen: Es muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall vorliegen, die ärztlich nachzuweisen sind.
  • Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit: Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen Sie voraussichtlich auf Dauer außerstande sein, Ihre berufliche Tätigkeit zu einem bestimmten Mindestmaß auszuüben. Dieses Mindestmaß liegt üblicherweise bei 50% der bisherigen Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Dauerhaftigkeit: Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich dauerhaft sein, d.h. für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Konkrete Auswirkungen auf den Beruf: Entscheidend ist immer eine Gesamtbetrachtung der konkreten beruflichen Tätigkeit und Anforderungen im Einzelfall. Es muss nachvollziehbar sein, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre individuelle berufliche Tätigkeit auswirken.

Der Antragsprozess: Nachweise und Dokumentation

Versicherte, die Berufsunfähigkeitsleistungen beantragen, müssen umfassende Nachweise vorlegen. Diese Anforderungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden und für Laien oft schwer überschaubar.

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  • Detaillierte Angaben zur beruflichen Tätigkeit: Die Versicherung fordert detaillierte Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sowie medizinische Unterlagen an.
  • Medizinische Unterlagen: Es ist ratsam, alle medizinischen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Arztberichte, Reha-Dokumentationen und Therapieverläufe. Achten Sie darauf, dass darin nicht nur die Erkrankung selbst, sondern auch die funktionellen Einschränkungen nachvollziehbar beschrieben sind.
  • Gutachterliche Stellungnahmen: In vielen Fällen wird auch eine Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter verlangt, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.
  • Schilderung der beruflichen Einschränkungen: Sie werden auch ihre Tätigkeit und die entstandenen beruflichen Einschränkungen genau schildern müssen.

Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente: Was tun?

Trotz klarer Diagnose und objektiver Einschränkungen werden Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente nach einem Schlaganfall nicht selten abgelehnt oder stark verzögert. Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob ein Versicherter auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden darf.

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert oder Ihren Antrag nicht bearbeitet, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen führt bereits ein fundiertes Widerspruchsschreiben mit gut begründeten Nachweisen zum Erfolg.

Gründe für eine Ablehnung

  • Fehlende Informationen: Die Versicherung behauptet, dass relevante Informationen fehlen oder die eingereichten Unterlagen nicht zur Leistungsprüfung ausreichen.
  • Geringe Einschränkungen: Der Versicherer argumentiert, die Einschränkungen seien nicht gravierend genug oder nicht dauerhaft genug.
  • Verweisbarkeit: Die Versicherung verweist auf eine andere zumutbare Tätigkeit, die Sie trotz Ihrer Einschränkungen ausüben könnten.
  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Die Versicherung wirft Ihnen vor, bei Vertragsabschluss relevante Vorerkrankungen verschwiegen zu haben.
  • Fehlende Mitwirkung: Sie haben nicht oder nur unvollständig auf Rückfragen des Versicherers reagiert.

Mögliche Schritte bei Ablehnung

  1. Widerspruch einlegen: Als erster Schritt sollte man gegen die Ablehnung fristgerecht Widerspruch einlegen. Dafür hat man in der Regel einen Monat Zeit ab Erhalt des Ablehnungsbescheids.
  2. Begründung des Widerspruchs: In der Begründung des Widerspruchs sollte man dann detailliert auf die Ablehnungsgründe der Versicherung eingehen und diese entkräften. Wichtig ist, die medizinischen Argumente für die dauerhafte Berufsunfähigkeit darzulegen und genau zu beschreiben, welche konkreten Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf die Ausübung des Berufs haben.
  3. Klage vor dem Sozialgericht: Wird der Widerspruch von der Versicherung zurückgewiesen, bleibt als nächster Schritt die Klage vor dem Sozialgericht. Dabei fallen für den Kläger keine Gerichtskosten an. Das Gericht holt dann meist ein neutrales Gutachten ein.
  4. Rechtliche Unterstützung: Da die Materie komplex ist und die Kommunikation mit Versicherungen für Laien schwierig sein kann, ist es ratsam sich Unterstützung zu holen, z.B. von spezialisierten Fachanwälten für Versicherungsrecht, Rentenberatern oder Sozialverbänden wie VdK.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommt es nicht zu einer Bewilligung der BU-Rente, kann man prüfen, ob Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung in Frage kommen, um zumindest eine Basisabsicherung zu haben.

Berufsunfähigkeit bei Ärzten: Besonderheiten

Bei Ärzten wird die Berufsunfähigkeit besonders streng geprüft. Es wird nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt, sondern die Möglichkeit zur Ausübung jeglicher ärztlicher Tätigkeit. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt beispielsweise verlangt, dass ein Arzt seine gesamte ärztliche Tätigkeit aufgrund von Berufsunfähigkeit einstellen muss, um Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente zu haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorerkrankungen

Eine Vorerkrankung wie ein Schlaganfall birgt ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit in den Augen der Versicherer. Dadurch müssen Sie mit Beitragszuschlägen, Ausschlussklauseln oder sogar einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrages rechnen. Wie schwerwiegend die Vorerkrankung eingestuft wird, hängt beispielsweise davon ab, wie lange die Vorerkrankung zurückliegt, wie gut sie ausgeheilt ist und wie sehr die Vorerkrankung Sie aktuell noch beeinträchtigt.

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Vorgehensweise bei Vorerkrankungen

  1. Gesundheitliche Verfassung ermitteln: Am Anfang ist es wichtig, Ihre gesundheitliche Verfassung per Fragebogen zu ermitteln.
  2. Risikovoranfrage: Alle erhobenen Daten werden nun anonymisiert und in Form einer Risikovoranfrage an verschiedene Versicherer geschickt. Auf diese Weise ermitteln wir, welcher Versicherer bereit wäre, das Risiko zu übernehmen und Versicherungsschutz zu bieten.
  3. Angebote vergleichen: Die Angebote derjenigen Versicherer, die bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten, stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Steuerliche Aspekte der Berufsunfähigkeitsrente

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich grundsätzlich um ein steuerpflichtiges Einkommen. Liegt die Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung über dem Grundfreibetrag, müssen Sie den sogenannten Ertragsanteil der BU-Rente versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils an der BU-Rente hängt von der Rentendauer ab.

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