Dauerschmerzen und Taubheitsgefühl nach Knie-OP: Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten

Nach einer Knieoperation (Knie-OP) können verschiedene Beschwerden auftreten, darunter Dauerschmerzen und Taubheitsgefühle. Diese Symptome können die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig, die möglichen Ursachen dieser Beschwerden zu verstehen, um eine angemessene Diagnose und Behandlung zu ermöglichen.

Ursachen von Dauerschmerzen nach Knie-OP

Schmerzen nach einer Knie-OP sind zunächst normal. Dank moderner Schmerztherapien können diese jedoch gut behandelt werden. Für eine erfolgreiche Genesung ist eine effektive Behandlung sogar besonders wichtig. Sie werden als „postoperative Schmerzen“ bezeichnet und fallen je nach Eingriff unterschiedlich stark aus. Starke Schmerzen können auch den Heilungsprozess beeinträchtigen und verzögern. Ohne Schmerztherapie steigt die Komplikationsrate, außerdem besteht das Risiko, dass die Schmerzen dauerhaft bleiben.

Dauerschmerzen nach einer Knie-OP können verschiedene Ursachen haben:

  • Arthroskopische Eingriffe: Schmerzen nach arthroskopischen Eingriffen können vielfältige Ursachen haben. Dazu zählen beispielsweise Flüssigkeit im Gelenk, eine schleichende Infektion (sehr selten) oder Narbenbildung.
  • Flüssigkeit im Gelenk: Da Flüssigkeiten anders als Gase nicht komprimierbar sind, dehnt sich die Gelenkkapsel durch das höhere Flüssigkeitsvolumen. Dies schränkt vor allem die Beugefähigkeit des Gelenkes nach der Operation ein. Erst nach der Resorption der intraartikulären Flüssigkeit lässt sich das Gelenk wieder besser beugen und die Schmerzen nehmen ab. Nur in seltenen Fällen bringt eine entlastende Punktion des Gelenkes eine dauerhafte Linderung. Da durch die Punktion des Gelenkes ein - wenn auch geringes - Infektionsrisiko besteht, wird diese meistens vermieden.
  • Schleichende Infektion: Eine weitere sehr seltene Ursache für Schmerzen nach der Operation kann ein im Kniegelenk schleichender Infekt sein. Dieser zeichnet sich durch entsprechende Veränderungen der Laborparameter (Blutsenkung, C-reaktives Protein) und durch eine meist massive Berührungsempfindlichkeit des Gelenkes aus. Die Bewegung ist schmerzbedingt stark eingeschränkt. Eine Blutuntersuchung liefert wichtige Hinweise auf eine Infektion im Gelenk.
  • Knorpelschäden: Fortbestehende Reizergüsse im Kniegelenk sowie Belastungsschmerzen nach arthroskopischen Eingriffen sind meistens auf Knorpelschäden im Gelenk zurückzuführen. Diese wurden oftmals vom Patienten bis zum Zeitpunkt der Operation nicht wahrgenommen oder nicht richtig eingeschätzt. In vielen Fällen wird zu lange mit der Operation gewartet, sodass erst operiert wird, wenn der Patient Beschwerden hat.
  • Narbenbildung: Über Monate bis zu 1½ Jahre nach der Operation andauernde Beschwerden sind oftmals Folge einer Narbenbildung im Bereich der Arthroskopiezugänge. Beim Zugang zum Gelenk schneidet der Operateur nicht nur durch die Haut, sondern auch durch das unter der Haut gelegene Fettgewebe. Dadurch können sich Gewebsstrukturen verdicken und verhärten und es kommt insbesondere bei der Beugung des Gelenks zu Schmerzen. Da der Körper die hier lokalisierte Zellstruktur im Laufe der Zeit umwandelt und somit 'weich' macht, verschwinden diese Symptome meist von alleine.

Ursachen von Taubheitsgefühlen nach Knie-OP

Ein Taubheitsgefühl nach einer Knie-OP kann verschiedene Ursachen haben. Es ist wichtig, die genaue Ursache zu ermitteln, um eine gezielte Behandlung einzuleiten.

Mögliche Ursachen für Taubheitsgefühle:

  • Nervenschädigung: Während des chirurgischen Eingriffs kann es zu einer Verletzung oder Durchtrennung von Nerven kommen. Nicht jeder Nervenschaden ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. In manchen Fällen handelt es sich um unvermeidbare Komplikationen. Typische Anzeichen sind Taubheitsgefühle, Kribbeln, Schmerzen oder Lähmungserscheinungen in bestimmten Körperregionen, die vor der OP nicht vorhanden waren.
  • Eingeklemmter Nerv: Ein eingeklemmter Nerv kann ebenfalls Taubheitsgefühle verursachen. Medizinisch gesehen ist das aber fast nie der Fall. Eher zutreffend ist der Begriff eingeklemmter Nerv bei Druckschäden an Nerven. Häufig betreffen sie den Karpaltunnel am Handgelenk. Durch ihn verlaufen die Beugesehnen der Finger und der Mittelnerv. Auch bei Bandscheibenvorfällen mit Nervenschädigungen spricht man vielfach von einem eingeklemmten Nerv.
  • Hypästhesie: Eine Hypästhesie ist eine herabgesetzte Druck- bzw. Berührungsempfindung und gehört zu den Sensibilitätsstörungen. Sie kann an Armen, Händen, Oberschenkeln, Füßen oder im Gesicht auftreten. Seltener macht sich das Taubheitsgefühl im Kopf- oder Rumpfbereich bemerkbar. Das Taubheitsgefühl kann sowohl einseitig als auch beidseitig spürbar sein. Mögliche Begleiterscheinungen der Hypästhesie sind Schmerzen, Sehstörungen, Sprachstörungen oder Gleichgewichtsprobleme. Häufig setzt ein Kribbeln an der betroffenen Stelle ein, wenn das Taubheitsgefühl nicht nachlässt. Die Hypästhesie kann in verschiedenen Formen auftreten:
    • taktile Hypästhesie: geminderte Berührungs- und Druckempfindung
    • thermische Hypästhesie: gemindertes Hitze- und Kälteempfinden
    • Hypalgesie: reduziertes Schmerzempfinden
    • Pallhypästhesie: verminderte Wahrnehmung von Vibrationen
    • Anästhesie: kompletter Sensibilitätsausfall
  • Weitere Ursachen: Das Taubheitsgefühl kann viele Ursachen haben, die es aufzudecken gilt, bevor eine Behandlung vorgenommen wird:
    • Ischämie als mangelnde Durchblutung des entsprechenden Bereichs
    • abgeklemmte oder verletzte Nerven, beispielsweise bei einem Bandscheibenvorfall
    • Nervenerkrankungen wie Polyneuropathie
    • Schädigungen der Haut, beispielsweise durch Verbrennungen
    • Schlaganfall
    • Infektionskrankheiten wie Gürtelrose, Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Borreliose
    • Migräne
    • psychologische Faktoren wie Angst- und Panikattacken
    • Tumoren
    • Vergiftungen
    • Diabetes
    • Vitamin-B12-Mangel
    • Karpaltunnelsyndrom bei Taubheitsgefühl in den Händen

Diagnose von Dauerschmerzen und Taubheitsgefühlen

Die Diagnose von Dauerschmerzen und Taubheitsgefühlen nach einer Knie-OP basiert auf einer gründlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung.

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  • Anamnese: Der Arzt befragt den Patienten, wann das Taubheitsgefühl zuletzt auftrat, ob das Taubheitsgefühl in oder nach einer bestimmten Situation bemerkt wurde, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer bestimmten Haltung, ob das Taubheitsgefühl einseitig oder beidseitig ist, ob es anhaltend ist, vergeht oder wiederkehrt und ob andere Erkrankungen bekannt sind, durch die das Taubheitsgefühl ausgelöst werden könnte, beispielsweise Diabetes. Der Arzt prüft das Gleichgewichtsgefühl, die Eigenreflexe, das Sehen, das Gehör und das Bewusstsein des Patienten.
  • Körperliche Untersuchung: Zunächst erfolgt eine gründliche Anamnese und körperliche Untersuchung durch einen Neurologen oder Orthopäden. Eine wichtige Methode ist auch zu messen, wie leitfähig der betroffene Nerv ist.
  • Bildgebende Verfahren: Im Rahmen zweier Studien gelang es nun einem interdisziplinären Forschungsteam, diese kleinsten sensiblen Hautnerven am vorderen und inneren Oberschenkel und im Kniebereich mittels hochauflösender Ultraschall-Bildgebung darzustellen.

Behandlungsmöglichkeiten

Die Behandlung von Dauerschmerzen und Taubheitsgefühlen nach einer Knie-OP richtet sich nach der zugrunde liegenden Ursache.

Konservative Behandlung:

  • Schmerzmittel: Je nachdem, welcher Eingriff vorgenommen wurde, können unterschiedlich starke Schmerzen auftreten. Dementsprechend kommen verschiedene Schmerzmittel zum Einsatz, die die WHO in einem Stufenschema zusammengefasst hat:
    • Bei kleineren Operationen / leichten Schmerzen: Nicht-Opioide (zum Beispiel Wirkstoffe wie Metamizol, Paracetamol oder nicht-steroidale Antirheumatika wie Iboprofen.
    • Bei größeren Operationen / mittelstarken bis starken Schmerzen: schwache oder stärkere Opioide. Die Substanzgruppen werden häufig auch kombiniert.
    • „Um postoperative Schmerzen zu behandeln, wird eine Basisanalgesie (diese hält 24 Stunden an) und bei Bedarf gegebenenfalls eine sogenannte Bedarfsanalgesie verordnet.
  • Physiotherapie: Hier kann gezielte Bewegung, Schmerztherapie, Entlastung und mitunter einer OP die Beschwerden in vielen Fällen gut behandelbar machen, vor allem wenn man früh reagiert. Die nicht-medikamentöse Behandlung neuropathischer Schmerzen erstreckt sich unter anderem auf warme Fußbäder, transkutane elektrische Nervenstimulation, Akupunktur, milde Infrarotstrahlung, Applikation von Kälte, Physio- und Ergotherapie und Psychotherapie (Verbesserung der Schmerzakzeptanz).
  • Medikamentöse Therapie: Typischerweise gegen neuropathische Schmerzen eingesetzte Medikamente sind unter anderem Antikonvulsiva, trizyklische Antidepressiva, selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer oder Opioide. Eine lokale Therapie erfolgt zum Beispiel mittels Lidocain-Pflastern. Meistens ist es sinnvoll, mehrere Medikamente miteinander zu kombinieren. Zu beachten ist, dass sowohl Wirksamkeit als auch Nebenwirkungen eines Medikaments je nach Patient sehr verschieden sein können: Arzt und Patient sollten also genug Geduld aufbringen, um gemeinsam die individuell optimale Schmerztherapie zu finden. Hierbei ist auch wichtig, die Therapieziele zu besprechen: Eine völlige Schmerzfreiheit kann im Grunde fast nie erreicht werden. Realistisch ist eine Schmerzreduktion um 30 bis 50 Prozent, sodass Schlaf- und Lebensqualität des Patienten sich verbessern können. Dies muss dem Patienten bewusst gemacht werden, damit zu hohe Erwartungen und damit Enttäuschungen vermieden werden.
  • Weitere konservative Maßnahmen: Eingeklemmte Nerven können mit muskelentspannenden Medikamenten und mit Schmerzmittel behandelt werden. Bei einer Polyneuropathie kann eine Infusion verabreicht werden. Zusätzlich werden oft Schmerzmittel verordnet. Liegt ein Karpaltunnelsyndrom vor, wird zuerst eine konservative Behandlung durch Orthopäden, Physiotherapie und Chiropraktiker angestrebt. Ein Vitamin-B12-Mangel wird durch die Gabe von Vitamin B12, zumeist durch Injektionen, behandelt.

Invasive Behandlung:

  • Operation: Operative Maßnahmen kommen infrage, wenn die Beschwerden trotz konservativer Behandlung bestehen bleiben. Je länger der Druck andauert, desto größer ist die Gefahr bleibender Schäden. Umso wichtiger ist es, den richtigen Zeitpunkt für eine Operation nicht zu verpassen. Manchmal ist es sinnvoll beziehungsweise erforderlich, neuropathische Schmerzen zusätzlich invasiv zu behandeln. Dies erfolgt unter anderem durch selektive Nervenblockaden, Ganglionblockaden oder Neuromodulationsverfahren. Erst als letzte Option werden chirurgische Verfahren wie die Freilegung oder Durchtrennung des Nervs durchgeführt.
  • Ultraschallgezielte Therapie: Die nächste Stufe wäre eine ultraschallgezielte Therapie, bei der in einigen Sitzungen der betroffene Nerv mehrmals mittels Anästhetikums blockiert wird und somit der Schmerz gehemmt wird. Außerdem sind Cortison-Gaben und eine Radiofrequenzablation anzudenken.
  • Injektionen: Für die genaue Eingrenzung der Schmerz verursachenden Nervenäste ist es laut Riegler unbedingt erforderlich, eine sogenannte „diagnostische Blockade“ vorzunehmen: „Da die Nervenversorgung so variabel ist, muss zuerst sichergestellt werden, welcher dieser winzigen Nerven die Schmerzen verursacht. Dies kann nur durch eine selektive vorübergehende Betäubung, also einer Blockade des verdächtigten Nervs, mit maximal einem Milliliter Betäubungsmittel erreicht werden.

Rechtliche Aspekte bei Nervenschäden nach OP

Wenn Sie nach einer Operation plötzlich mit Taubheitsgefühlen, Lähmungen oder unerklärlichen Schmerzen konfrontiert sind, kann ein Nervenschaden die Ursache sein. Ein Nervenschaden nach einer Operation tritt auf, wenn während des chirurgischen Eingriffs Nerven verletzt oder durchtrennt werden. Nicht jeder Nervenschaden ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. In manchen Fällen handelt es sich um unvermeidbare Komplikationen. §§ 630a ff. Die Beweisführung bei Nervenschäden nach Operationen ist oft komplex. Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser ursächlich für den Schaden ist. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, §§ 195, 199 Abs. Die absolute Verjährungsfrist liegt bei 30 Jahren nach der schädigenden Handlung,§ 199 Abs. Es ist wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu versäumen und wichtige Beweise zu sichern. Auch vorübergehende Schäden können Ansprüche begründen. Die Entschädigung fällt in der Regel geringer aus als bei dauerhaften Schäden, umfasst aber dennoch Schmerzensgeld und ggf. In den meisten Fällen ist ein medizinisches Gutachten unerlässlich, um den Schaden und seine Ursachen nachzuweisen.

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