Einführung
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ist ein wichtiger Akteur im Bereich der Demenzunterstützung in Deutschland. Dieser Artikel beleuchtet die Arbeit der DAlzG, insbesondere des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern, und gibt einen Überblick über ihre Ziele, Aktivitäten und Strukturen. Dabei werden auch die bundesweiten Rahmenbedingungen der DAlzG betrachtet.
Struktur und Organisation der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Deutsche Alzheimer Gesellschaft - Selbsthilfe Demenz e.V.“ und hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Zweck des Vereins
Die DAlzG verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Behinderte sowie der Forschung und Wissenschaft. Sie versteht sich als Bundesverband der Landesverbände, örtlichen und regionalen Alzheimer-Gesellschaften sowie von Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen und Selbsthilfeinitiativen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und Förderung von Hilfen für alle von der Alzheimer-Krankheit oder anderen Demenzerkrankungen betroffenen Menschen, einschließlich Angehöriger und professioneller Helfer. Grundlage der Arbeit ist die Überzeugung von der Würde des Menschen mit Behinderung.
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitgliedschaft
Die DAlzG kann natürliche und juristische Personen als Mitglieder aufnehmen, sofern diese die Ziele des Vereins fördern. Es gibt ordentliche Mitglieder und Förderer. Ordentliche Mitglieder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die Anerkennung als mildtätig und/oder gemeinnützig, die Offenheit für alle Personen, die die Vereinsziele unterstützen, und die Akzeptanz der "Leitsätze der BAG Selbsthilfe". Förderer unterstützen die Arbeit der DAlzG durch Beiträge und Spenden, erlangen aber keinen Mitgliedsstatus. Die Delegiertenversammlung setzt den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest.
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Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Delegiertenversammlung, der Vorstand, Beiräte, das Kuratorium und die Arbeitsausschüsse. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussorgan und wählt unter anderem den Vorstand.
Der Vorstand
Die Delegiertenversammlung wählt alle drei Jahre einen Vorstand, dem Angehörige, professionelle und ehrenamtliche Betreuer sowie wissenschaftliche Fachleute angehören sollen. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzern.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Aufgaben und Ziele
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft setzt sich ebenfalls für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Landesfachstelle Demenz Mecklenburg-Vorpommern, die Versorgungsstrukturen im Land erfasst und analysiert. Dabei werden quantitative und qualitative Lücken in der Versorgung identifiziert, insbesondere in ländlichen und strukturell benachteiligten Regionen. Akteure der Demenzhilfe vor Ort, Pflegesozialplaner und Pflegestützpunkte sind wichtige Ansprechpartner.
Angebote und Aktivitäten
Der Landesverband bietet eine Vielzahl von Angeboten und Aktivitäten an, darunter:
- Terminübersicht: Eine umfassende Übersicht über Termine von Chören bis Tanzcafés, Angehörigenschulungen oder Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Demenzkompass: Eine Datenbank über lokale und regionale Angebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
- Beratung und Unterstützung: Beratung, Hilfe, Austausch, Verständnis und Ermutigung für Angehörige von Menschen mit Demenz.
Förderung regionaler Netzwerke
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden regionale Netzwerke zur Unterstützung von Menschen mit Demenz gefördert. Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk beträgt 25.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Förderung ist zweckgebunden für netzwerkbedingte Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination des regionalen Netzwerkes und ggf. der Organisation und Durchführung einer fachlichen Fortbildung der an dem regionalen Netzwerk beteiligten Akteuren entstehen, sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes.
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Bedeutung von Engagement und Teilhabe
Die DAlzG betont die Bedeutung von gesellschaftlichem Umdenken, staatlichem, kommunalem und bürgerschaftlichem Engagement, um die Teilhabe am Leben für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu gewährleisten. Niemand soll die schweren Aufgaben der Pflege und Betreuung auf Dauer und alleine erfüllen müssen.
Satzungsdetails der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (Bundesverband)
Um die Arbeitsweise und die rechtlichen Grundlagen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft besser zu verstehen, ist es hilfreich, einige Details aus der Satzung zu betrachten:
§ 2 Zweck des Vereins (ausführlicher)
Neben den bereits genannten Zielen will der Verein insbesondere:
- Verständnis und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die Alzheimer-Krankheit oder andere Demenzerkrankungen durch Information und Öffentlichkeitsarbeit fördern.
- Gesundheits- und sozialpolitische Initiativen anregen und bereits vorhandene unterstützen.
- Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung bei Menschen mit Demenz und die Selbsthilfetätigkeit bei Angehörigen verbessern.
- Für die Betreuenden durch Aufklärung, emotionale Unterstützung und öffentliche Hilfen Entlastung schaffen.
- Fachtagungen und Konferenzen organisieren und durchführen.
- Die wissenschaftliche Forschung im Bereich Demenz unterstützen, indem die Arbeit von Wissenschaftlern, Forschern und Forschungseinrichtungen finanziell unterstützt wird, diese Arbeit zeitnah veröffentlicht und in Beiräten von Forschungsvorhaben aktiv mitgearbeitet wird, sowie dafür sorgen, dass Menschen mit Demenz durch die Teilnahme an Forschungsvorhaben nicht unnötigen Belastungen und Risiken ausgesetzt werden.
- An der Entwicklung und Erprobung neuer Betreuungsformen mitwirken.
Der Verein wird unmittelbar tätig durch:
- Organisationshilfen für die Gründung neuer, Beratung und Interessenvertretung aller bestehenden Landesverbände, örtlichen und regionalen Gesellschaften.
- Herausgabe von Informationen für Gruppen und Einzelpersonen und Organisation von Erfahrungsaustausch.
- Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Schulungsprogrammen.
- Die Zusammenarbeit mit der europäischen Alzheimer Gesellschaft (Alzheimer Europe), der internationalen Alzheimer Gesellschaft (ADI) und anderen steuerbegünstigten anerkannten nationalen Gesellschaften, sofern ihre Ziele und Tätigkeiten der Gesellschaft entsprechen.
- Entwicklung und Verwirklichung von Fundraising-Programmen in Abstimmung mit den Mitgliedsgesellschaften.
- Die gemeinschaftliche und unentgeltliche Interessenvertretung, Beratung, Vertretung und Prozessvertretung der Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts und des Schwerbehindertenrechts sowie die Geltendmachung von Rechten behinderter und chronisch kranker Menschen im Wege der Verbandsklage, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Zur Durchsetzung individueller Rechtsansprüche von Menschen mit Demenz im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts, die Präzedenzfallcharakter haben, kann der Verein einen Rechtshilfefonds einrichten.
§ 4 Mitgliedschaft (detaillierter)
Die Mitgliedschaft in der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist vielfältig geregelt. Hier einige wichtige Punkte:
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- Ordentliche Mitglieder: Nur Landesverbände, Alzheimer Gesellschaften und Vereine können ordentliche Mitglieder werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (siehe oben). Natürliche Personen können seit 1998 nicht mehr als Mitglieder aufgenommen werden, es sei denn, sie genießen Bestandsschutz.
- Förderer: Förderer unterstützen die Arbeit des Vereins finanziell, haben aber keinen Mitgliedsstatus.
- Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich, beispielsweise bei groben Verstößen gegen die Vereinsziele.
§ 7 Delegiertenversammlung (Details zur Beschlussfassung)
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Hier einige Details zur Beschlussfassung:
- Beschlussfähigkeit: Jede ordnungsgemäß einberufene Delegiertenversammlung ist beschlussfähig.
- Stimmberechtigung: Jedes ordentliche Mitglied hat mindestens eine Stimme (Grundstimme). Die Anzahl der Stimmen kann sich erhöhen, je nach Mitgliederzahl des ordentlichen Mitglieds.
- Beschlussfassung: Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen erforderlich, für die Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünfteln.
- Wahl des Vorstands: Der Vorstand wird in der Regel durch Einzelwahl gewählt, wobei es auch die Möglichkeit der Gesamtwahl gibt.
- Form der Delegiertenversammlung: Die Delegiertenversammlung kann in Präsenzform, als virtuelle Delegiertenversammlung (Online-Delegiertenversammlung) oder als Mischung aus beiden Formen (hybride Delegiertenversammlung) stattfinden. Die Entscheidung über die Form trifft der Vorstand.
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