Expertenstandard Demenz: Verfahrensanweisung und Beispiele für eine personenzentrierte Pflege

Demenz stellt eine immense Herausforderung dar - für Betroffene, Angehörige, Freunde und professionell Pflegende in stationären und ambulanten Einrichtungen. Die Krankheit beeinträchtigt nicht nur das Gedächtnis, sondern auch die Interaktion und Kommunikation. Umso wichtiger ist es, Menschen mit Demenz in ihrer Individualität wahrzunehmen und ihnen ein Gefühl von Akzeptanz, Verständnis und Zugehörigkeit zu vermitteln. Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ bietet hierfür einen Rahmen und konkrete Handlungsempfehlungen.

Was ist ein Expertenstandard?

Expertenstandards sind Instrumente zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Pflege. Sie definieren Ziele und Maßnahmen, die für Pflegeeinrichtungen verbindlich sind und tragen maßgeblich dazu bei, die Qualität in der Pflegelandschaft zu erhöhen und zu vereinheitlichen. Expertenstandards werden von einem professionellen Team erarbeitet, das praktische Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Pflegewissenschaft einbezieht. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) entwickelt in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat die Expertenstandards, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit. Derzeit gibt es 12 Expertenstandards, die regelmäßig geprüft und überarbeitet werden.

Im Gegensatz zu Pflegestandards, die innerhalb einer Einrichtung erarbeitet werden, berücksichtigen Expertenstandards zahlreiche Einflüsse und Informationen aus der Pflegewissenschaft sowie Erfahrungen aus der Pflegepraxis. Dies stellt sicher, dass sie sich nahe an der Praxis orientieren und einfacher implementiert werden können.

Entwicklung eines Expertenstandards

Die Entwicklung eines Expertenstandards erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Erarbeitung eines Entwurfs: Eine fachkundige Gruppe von Experten erarbeitet einen Entwurf, der Ziele, Maßnahmen und Kriterien zur Erfolgsbewertung festlegt.
  2. Vorstellung beim Fachpublikum: Der Entwurf wird in einer Konsensus-Konferenz der Fachöffentlichkeit erläutert und diskutiert. Schriftliche Stellungnahmen sind ebenfalls möglich.
  3. Praxistest: Der Expertenstandard wird vorläufig in etwa 25 ambulanten und stationären Einrichtungen in einem Modellprojekt eingeführt und über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten erprobt.
  4. Veröffentlichung: Der Expertenstandard wird der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt, einschließlich der Literaturstudie und der Ergebnisse des Praxistests.
  5. Überprüfung: In einem jährlichen Prozess wird überprüft, ob der Expertenstandard aktualisiert werden muss.

Expertenstandard "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz"

Der Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ (2018/2019, wird aktuell aktualisiert und soll 2026 in neuer Fassung veröffentlicht werden) wurde vom DNQP in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. Er soll Pflegekräften Empfehlungen und Anleitungen geben, die die Beziehungsgestaltung mit Demenzpatienten erleichtern und die Grundlage für eine kontinuierlich verbesserte Qualität der Pflege in Deutschland bilden.

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Dieser Expertenstandard betont die Bedeutung einer personenzentrierten Pflege von Demenzpatienten. Er fordert, dass die Beziehungsgestaltung von Akzeptanz, Vertrauen und Respekt geprägt sein sollte, wobei Unterschiede zwischen Patient und Pflegekraft außer Acht gelassen und hingenommen werden sollen. Ziel ist es, bei Menschen mit Demenz "das Gefühl, gehört, verstanden und angenommen zu werden sowie mit anderen Personen verbunden zu sein, erhalten oder gefördert" zu werden.

Das Demenz-Balance-Modell

Um sich besser in die Situation von Menschen mit Demenz einfühlen zu können, hat Barbara Klee-Reiter das Demenz-Balance-Modell erarbeitet. Es berücksichtigt, dass Demenzkranke oft in Unsicherheit, Bedrohung und Angst leben. Aus diesem Grund ist die Bindung zu anderen Menschen - ob zu Familienangehörigen oder Pflegekräften - bei dieser Erkrankung sehr wichtig.

Die fünf Ebenen der Beziehungsgestaltung

Im Expertenstandard wird die Beziehungsgestaltung zu Menschen mit Demenz anhand von fünf Ebenen erfasst:

  1. Personenzentrierte Haltung: Pflegefachkräfte sollen die Betroffenen durch eine personenzentrierte Haltung in ihrer Einzigartigkeit wahrnehmen.
  2. Personenzentrierter Maßnahmenplan: Der Maßnahmenplan sollte gemäß Expertenstandard personenzentriert sein und die auf der ersten Ebene ermittelten Unterstützungsbedarfe sowie mögliche fluktuierende Zustände berücksichtigen.
  3. Information, Anleitung und Beratung von Angehörigen: Pflegeeinrichtungen müssen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um Angehörige individuell informieren, anleiten und beraten zu können.
  4. Dokumentation: Alle Maßnahmen müssen dokumentiert werden. In der Dokumentation muss begründet sein, warum welche Maßnahme ausgewählt wurde.
  5. Evaluation: Die Pflegefachkraft soll gemäß Expertenstandard laufend die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Im Idealfall zeigt der Demenzkranke Anzeichen für den Erhalt und die Förderung des Gefühls, dass er gehört, verstanden und angenommen wird.

Die drei Phasen der Demenz und ihre Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung

Der Expertenstandard berücksichtigt die unterschiedlichen Phasen der Demenz und gibt Empfehlungen für die jeweilige Beziehungsgestaltung:

  1. Frühe Phase: Das Erinnerungsvermögen ist nur punktuell beeinträchtigt. Achten Sie die Selbstbestimmung, nehmen Sie die Person ernst und respektieren Sie die Selbstbestimmung. Fördern Sie eigenständige Aktivität und bleiben Sie tolerant.
  2. Mittlere Phase: Der Patient kann sich Neues immer schlechter merken, lässt sich leicht ablenken und kann sich nur noch über kurze Phasen hinweg konzentrieren. Alltagsaktivitäten kann er nicht mehr ohne Hilfe ausführen. Unterstreichen Sie Ihre Worte immer durch Gestik und Mimik, akzeptieren Sie Verhaltensauffälligkeiten und behalten Sie einen möglichst gleichförmigen Tagesablauf bei.
  3. Späte Phase: Der Patient hat kaum Erinnerungen, auch nicht an ganz frühe Lebensphasen. Das Sprachvermögen erlischt bis auf das Wiederholen einzelner Worte und Phrasen. Vermeiden Sie Reizüberflutung und bieten Sie gezielt Sinnesanregungen an.

Implementierung des Expertenstandards

Der Expertenstandard enthält ein 4-Phasenmodell, das die Vorgehensweise für seine Implementierung abbildet:

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  1. Vorbereitung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und bringen Sie ihnen den Inhalt des Expertenstandards näher.
  2. Konkretisierung: Setzen Sie sich mit dem Expertenstandard auseinander und arbeiten Sie heraus, welche Prozesse in Ihrer Pflegeeinrichtung angepasst werden müssen.
  3. Umsetzung: Leiten Sie Maßnahmen ein, um die Kriterien des Expertenstandards umzusetzen.
  4. Evaluation: Überprüfen Sie mit Hilfe eines Audit-Instruments, ob die Kriterien umgesetzt wurden.

Die Vorbereitungsphase und die Implementierung der vier Phasen sollen circa 6 Monate in Anspruch nehmen. Während der vier Phasen wird eine Projektverlaufsdokumentation erhoben.

Weitere Expertenstandards in der Pflege

Neben dem Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ gibt es weitere Expertenstandards, die die Qualität der Pflege in verschiedenen Bereichen verbessern sollen:

  • Dekubitusprophylaxe in der Pflege: Vermeidung von Druckgeschwüren durch regelmäßiges Umpositionieren, Förderung der Eigenmobilität etc.
  • Entlassungsmanagement in der Pflege: Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung nach stationärer Pflege.
  • Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen: Vermeidung der Chronifizierung von Schmerzen durch Einschätzungsinstrumente, Zusammenarbeit mit Ärzten und Schmerzexperten.
  • Sturzprophylaxe in der Pflege: Einschätzung von Sturzrisikofaktoren und Minimierung von Stürzen.
  • Förderung der Harnkontinenz in der Pflege: Rechtzeitiges Erkennen von Inkontinenzerscheinungen und Einleitung entsprechender Maßnahmen.
  • Pflege von Menschen mit chronischen Wunden: Kompetente Erkennung chronischer Wunden und Minderung der Beeinträchtigungen.
  • Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege: Erkennung von Mangelernährung und individuelle Verbesserung der Nahrungsaufnahme.
  • Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen: Einschätzung, Einordnung und Therapie von chronischen Schmerzen.
  • Erhaltung und Förderung der Mobilität: Information, Beratung und Förderung von Pflegebedürftigen hinsichtlich Mobilität.
  • Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege: Leitfaden zum Thema Mundgesundheit.
  • Delir in der Pflege: (In Entwicklung seit 2025) Prävention und Management von Delirzuständen.

Implementierung von Expertenstandards in der Pflegeeinrichtung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um die Expertenstandards erfolgreich in Ihre Einrichtung einzubinden, empfiehlt sich eine strukturierte Herangehensweise:

  1. Recherchieren und Zusammentragen: Beschaffen Sie sich alle notwendigen Unterlagen zu den Expertenstandards, idealerweise direkt beim DNQP.
  2. Die Reihenfolge bestimmen: Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Team, welche Expertenstandards zuerst implementiert werden sollen, basierend auf den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung.
  3. Inhaltliche Auseinandersetzung und Konkretisierung: Sichten Sie die Expertenstandards und Kommentare gründlich. Konkretisieren Sie die Standardkriterien für Ihre Einrichtung und entwickeln Sie einen Maßnahmenplan.
  4. Standard vorstellen: Präsentieren Sie den entwickelten Standard Ihren Mitarbeitern und geben Sie ihnen die Möglichkeit, Einwände und Anregungen zur Praxistauglichkeit zu äußern.
  5. Fortbildungsbedarf feststellen: Ermitteln Sie, ob Wissenslücken bei Ihren Mitarbeitern bestehen und leiten Sie entsprechende Fortbildungen ein.
  6. Verbindliches Datum festlegen: Kommunizieren Sie klar, ab welchem Zeitpunkt der Standard verbindlich im Pflegealltag umgesetzt werden soll.
  7. Kontrollieren und dokumentieren: Überprüfen Sie regelmäßig die Umsetzung des Standards und dokumentieren Sie die Ergebnisse.

Rechtliche Verbindlichkeit von Expertenstandards

Gemäß § 113a SGB XI werden Expertenstandards im Bundesanzeiger veröffentlicht und gehen mit einer Verbindlichkeit für Pflegekassen, die zugehörigen Verbände und zugelassenen Pflegeeinrichtungen einher. Auch wenn die Expertenstandards keine direkte gesetzlich definierte Verbindlichkeit für die Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen entfalten, können sie dennoch als "vorweggenommene Sachverständigengutachten" gewertet werden, die bei juristischen Auseinandersetzungen als Maßstab zur Beurteilung des aktuellen Standes der medizinisch-pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen werden.

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