Facharztweiterbildung Neurologie: Fortbildung und Ermächtigte Weiterbildungsstätten

Die Facharztweiterbildung in der Neurologie ist ein umfassender Prozess, der darauf abzielt, Ärzten eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die selbstständige Ausübung des Fachs erforderlich sind. Diese Weiterbildung erfolgt unter der Anleitung von dazu befugten Ärztinnen und Ärzten in ermächtigten Weiterbildungsstätten.

Ziel der Weiterbildung

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen oder Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung ist auch wichtig.

Gesetzliche Grundlagen und Weiterbildungsordnungen

Die Weiterbildung zum Facharzt ist in Deutschland durch die Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern geregelt. Diese Ordnungen basieren auf dem Heilberufsgesetz und legen die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung fest, einschließlich der Inhalte, der Dauer und der Anforderungen an die Weiterbildungsstätten. Ein Beispiel hierfür ist die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein.

Struktur der Weiterbildungsordnung

Die Weiterbildungsordnung gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die allgemeine Bestimmungen, spezielle Vorschriften für die einzelnen Fachgebiete und Regelungen zum Anerkennungsverfahren enthalten. Sie definiert die Gebiete, Schwerpunkte und Bereiche, in denen eine Weiterbildung möglich ist.

Inhaltliche Anforderungen

Die Weiterbildungsordnung legt die Mindestinhalte und die Mindestweiterbildungszeiten für die einzelnen Fachgebiete fest. Sie bestimmt, welche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten während der Weiterbildung erworben werden müssen.

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Der Weg zum Facharzt für Neurologie

Die Facharztweiterbildung in der Neurologie umfasst in der Regel eine mehrjährige Tätigkeit in einer neurologischen Klinik oder Abteilung unter der Supervision von erfahrenen Fachärzten. Die genaue Dauer und Struktur der Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer festgelegt.

Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst die Diagnostik und Behandlung aller akuten zentralen und peripheren neurologischen Erkrankungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Akuter Schlaganfall
  • M. Parkinson und andere extrapyramidal-motorische Erkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Encephalitiden, Meningitiden und Borreliose
  • Migräne, Cluster-Kopfschmerz und andere Kopfschmerzerkrankungen
  • Epileptische Anfälle
  • Amyotrophe Lateralsklerose
  • Differentialdiagnostik der Demenz

Rotation und Spezialisierung

Im Rahmen der Weiterbildung rotieren die Assistenzärzte in verschiedene Bereiche der Neurologie, um ein breites Spektrum an Erfahrungen zu sammeln. Dies kann beispielsweise die Stroke Unit, die neurologische Intensivstation, die Ambulanz und das EEG-Labor umfassen.

Zusätzlich zur allgemeinen neurologischen Weiterbildung besteht die Möglichkeit, sich in bestimmten Bereichen zu spezialisieren, beispielsweise in der Elektrophysiologie (EEG, EMG/ENG, Evozierte Potentiale) oder der Neuropädiatrie.

Kompetenzerwerb und Dokumentation

Mit der Befugnis zur Weiterbildung soll zukünftig nicht nur der Umfang in zeitlicher Hinsicht beschrieben werden, sondern auch ausgewiesen werden, welche einzelnen Kompetenzen an der Weiterbildungsstätte vermittelt werden können. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Weiterbildungsbefugten und Weiterzubildenden, darauf zu achten, dass die in der neuen WO vorgeschriebenen Kompetenzen vermittelt und erworben werden. Können bestimmte Anteile der Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte nicht vermittelt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass durch Rotation oder Wechsel an eine andere, geeignete Weiterbildungsstätte die Weiterbildung in der vorgeschriebenen Weise absolviert werden kann. Das Nachhalten der Dokumentationen im eLogbuch liegt in der Verantwortung der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA). Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, dem WBA je nach individuell und tatsächlich erreichtem Kenntnis-/Kompetenzstand den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das Logbuch zu bestätigen.

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eLogbuch

Mit dem elektronischen Logbuch wird zukünftig ein Instrument bereitgestellt, um die Planung der Weiterbildung vornehmen und die Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs übersichtlich erfassen zu können.

Weiterbildungszeugnis

Das Weiterbildungszeugnis unterscheidet sich gravierend von dem Arbeitszeugnis. Zu beachten ist, dass die Verwendung bzw.

Ermächtigte Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie kann nur in Kliniken oder Abteilungen erfolgen, die von der zuständigen Landesärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt sind. Diese Anerkennung setzt voraus, dass die Klinik bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und über die erforderliche personelle und apparative Ausstattung verfügt.

Anforderungen an Weiterbildungsstätten

Die für die Weiterbildung typischen Krankheiten müssen nach Zahl und Art der Patienten regelmäßig und häufig genug vorkommen. Personal und Ausstattung der Einrichtung müssen den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung Rechnung tragen. Krankenhausabteilungen müssen eine regelmäßige Konsiliartätigkeit aufweisen.

Befugnis zur Weiterbildung

Die Befugnis zur Weiterbildung kann nur erteilt werden, wenn die Ärztin/der Arzt die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann. Für den Umfang der Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch die befugte Ärztin bzw. den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte erfüllt werden können.

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Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte

Die befugte Ärztin bzw. der befugte Arzt müssen Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzeigen. Im Weiterbildungsprogramm muss umschrieben werden, wie der Kompetenzerwerb vermittelt wird. Das Programm ist für jede/n Weiterbildungsassistenten/in individuell anzupassen und zu Beginn der Weiterbildung auszuhändigen. In einem von der Ärztekammer fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan können die in der Weiterbildungsordnung umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden; dieser kann einen Rahmen für die didaktisch-strukturierte Vermittlung der Weiterbildungsinhalte geben.

Beispiele für Weiterbildungsstätten

Einige Beispiele für Kliniken mit einer Weiterbildungsbefugnis für Neurologie sind:

  • Die Neurologische Abteilung des Krankenhauses Sindelfingen, die über eine regionale, zertifizierte Stroke Unit verfügt und in der Diagnostik und Therapie der Multiplen Sklerose besondere Expertise besitzt.
  • Die Klinik für Neurologie bietet die volle neurologische Weiterbildungszeit an (4 Jahre). Im Rahmen der Facharztausbildung zum Neurologen kann das EMG-Zertifikat der DGKN in unserer Abteilung angestrebt werden.
  • CA Dr. med. Alexander Reinshagen: Volle Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Neurologie (WBO 2006) Ausbilder für EEG, EMG/ENG sowie Evozierte Potentiale DGKNCA Dr. med. med. Marion Heruth Weiterbildung zur Supspezialisierung Neuropädiatrie (24 Monate)CA Prof. Dr. med.

Akademisches Lehrkrankenhaus

Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen sind wir an der Ausbildung von Studenten im Rahmen des praktischen Jahres beteiligt.

Finanzielle Förderung der Weiterbildung

Um die Weiterbildung in der Neurologie und anderen Facharztgebieten zu unterstützen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Fördermöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)

Am 16. März 2024 hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) eine neue Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung verabschiedet. Um die begrenzten Fördermittel bedarfsorientierter zu verteilen, werden einige Stellen Gebieten mit nach Bedarfsplanung kritischer Versorgungssituation vorbehalten und Quoten für einzelne Fachgebiete eingeführt. Darüber hinaus werden die Förderstellen zunächst den Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung zugesprochen, welche mindestens drei Jahre Weiterbildungszeit absolviert haben.

Seit dem 1. Januar 2025 betragen die monatlichen Fördergelder pro Vollzeitstelle 5.800 Euro, bei Teilzeitstellen entsprechend anteilig. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um ambulante Weiterbildung zu ermöglichen. Beachten Sie bitte, dass die Fördergelder in voller Höhe als Gehalt an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) weitergegeben werden müssen.

Antragsstellung für Fördermittel

Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.

  • Kopie der Approbationsurkunde der/des ÄiW
  • Weiterbildungsbefugnis der verantwortlichen Ärztin oder des Arztes
  • Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags

Wenn Sie eine bereits tätige Fachärztin oder einen Facharzt als AiW beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann die Ärztin /der Arzt als Fachärztin oder -arzt und wann als AiW arbeitet. Während der fachärztlichen Tätigkeit rechnet sie/er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders.

Elektronische Antragstellung und eÄKN-Mitgliederportal

Anträge für Weiterbildungsbefugnisse und Weiterbildungsstättenzulassungen können elektronisch über das eÄKN-Mitgliederportal der Ärztekammer Niedersachsen gestellt werden.

Informationstermine und Unterstützung

Die Ärztekammer Niedersachsen bietet Informationstermine für die elektronische Antragstellung für Weiterbilderinnen und Weiterbilder im eÄKN an.

Vereinfachtes Antragsverfahren

Für bestimmte Änderungen und Anträge gibt es ein vereinfachtes Verfahren, beispielsweise bei Chefarzt-/Leitungswechsel oder bei Anträgen auf kommissarische Befugnisse.

Pflichten und Rechte von Ärzten in Weiterbildung und Weiterbildern

Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung haben die Pflicht einer ordnungsgemäßen, vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation. Auf dieser Grundlage besteht das Recht auf Bestätigung und Ausstellung eines wahrheitsgemäßen Weiterbildungszeugnisses durch die befugte Weiterbilderin/den befugten Weiterbilder. Auf Antrag der/des in der Weiterbildung befindlichen Ärztin/Arztes oder auf Anforderung durch die Ärztekammer ist innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis auszustellen.

Die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte führen mit den in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und im eLogbuch dokumentiert wird.

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