Die Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken, angesiedelt beim Trägerverein HALMA e.V. in Würzburg, hat sich seit ihrer Gründung am 1. Juni 2020 als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Demenz in Unterfranken etabliert. Sie wurde in Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingerichtet, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz und ihren pflegenden Angehörigen zu verbessern.
Aufgaben und Ziele der Fachstelle
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken verfolgt das Ziel, den Wissenstransfer zu fördern und den Auf- und Ausbau von Versorgungsstrukturen sowie Hilfsangeboten für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in der Region zu unterstützen. Sie fungiert als Schnittstelle zu anderen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, wie beispielsweise den Fachstellen für pflegende Angehörige und den Pflegestützpunkten.
Unterstützung pflegender Angehöriger
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung pflegender Angehöriger und ähnlich nahestehender Personen. Diese leisten einen unschätzbaren Beitrag, indem sie Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Die Pflege und die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben stellen jedoch eine extreme körperliche und seelische Belastung für die Pflegenden dar. Neben Zeit und Organisation erfordern sie viel Kraft und Geduld. Die Betreuung von Hilfebedürftigen erfolgt zudem meist „rund um die Uhr“, was zu einer wesentlichen Veränderung im Leben der häuslich Pflegenden führen und bis zur sozialen Isolation führen kann.
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA)
Die Fachstelle informiert über die vielfältigen Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA), die Menschen helfen sollen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben zu können, auch wenn sie pflegebedürftig werden. Diese Angebote können von ambulanten Diensten, Vereinen, Nachbarschaftshilfen, Mehrgenerationenhäusern, Familienpflegestationen, Dorfhilfen, Fachstellen für pflegende Angehörige, Familienentlastenden Diensten (FED), Hauswirtschaftliche Fachservices sowie selbstständig oder ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden.
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag lassen sich in drei Gruppen unterteilen:
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- Betreuungsangebote: Fachlich geschulte ehrenamtliche Helfer:innen übernehmen unter Anleitung einer Fachkraft die Betreuung in Gruppen (Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung in Privathaushalten) oder im häuslichen Bereich (ehrenamtlicher Helferkreis), um Pflegepersonen stundenweise zu unterstützen.
- Angebote zur Entlastung im Alltag: Diese Angebote sollen Hilfebedürftige und Pflegende entlasten. Sie werden von einer Fachkraft geleitet und können sowohl mit ehrenamtlichen als auch mit nicht ehrenamtlichen Helfer:innen erbracht werden. Zu den Entlastungsangeboten zählen Alltagsbegleiter:innen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden: Diese Angebote richten sich speziell an pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, um sie zu entlasten und zu unterstützen.
Einzelne Angebote im Detail
- Ehrenamtlicher Helferkreis: Geschulte ehrenamtlich Helfende betreuen grundsätzlich unter fachlicher Anleitung pflegebedürftige Personen stundenweise im häuslichen Bereich.
- Betreuungsgruppen: In Betreuungsgruppen werden pflegebedürftige Personen für mehrere Stunden gemeinsam in einer Gruppe betreut. Dies ermöglicht Kontakt- und Teilhabemöglichkeiten und unterstützt die vorhandenen Fähigkeiten, um diese so lange wie möglich zu erhalten.
- Qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi): In Privathaushalten werden Menschen mit einem Unterstützungsbedarf für mehrere Stunden durch eine Gastgeberin oder einen Gastgeber betreut, unterstützt von geschulten ehrenamtlich Helfenden.
- Familienentlastende Dienste: Hierbei handelt es sich um Angebote der Offenen Behindertenarbeit.
- Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter: Sie unterstützen Pflegebedürftige beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags, um eine Überforderung häuslich Pflegender abzubauen und eine Isolation zu vermeiden. Sie helfen verlässlich im Alltag, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen und so ein längeres Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Sie begleiten zum Beispiel beim Einkauf, zum Gottesdienst oder Friedhofsbesuch, kochen gemeinsam oder lesen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierunter fallen Dienstleistungen, die üblicherweise zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden, wie Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung, Wäschepflege, Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs und Fahrdienste zum Arzt oder zu anderen Terminen. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.
- Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter: Sie geben den häuslich Pflegenden verlässliche beratende, aber auch emotionale Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Sie helfen bei der Strukturierung und Organisation des Pflegealltags und stärken die Fähigkeit zur Selbsthilfe. Sie sind mit Hilfsangeboten vernetzt und achten darauf, dass die Selbstfürsorge der oder des Pflegenden nicht so weit in den Hintergrund gerät, dass gesundheitliche Gefährdung und soziale Isolation entstehen.
- Angehörigengruppen: Angehörigengruppen bieten den pflegenden Angehörigen und ähnlich nahestehenden Pflegepersonen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen in ähnlicher Lebenssituation auszutauschen.
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Um über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen zu können, benötigen Anbieter:innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Die Antragsstellung ist jederzeit möglich. Für jedes Angebot wird eine separate Anerkennung benötigt.
Die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen umfassen unter anderem:
- Dauerhafte Ausrichtung und Verlässlichkeit des Angebots
- Beachtung der sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie des Mindestlohns bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte
- Ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung, bei haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich Unfallversicherung)
- Angemessene Höhe der Kosten, die den Personen mit Pflegegrad in Rechnung gestellt werden
- Angemessene Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige
- Angemessene fachbezogene Schulung (mind. 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) und regelmäßige Fortbildung sowie laufende Anleitung und Unterstützung der Helfer:innen
- Konzept zur Qualitätssicherung mit Informationen zu Kontaktdaten, regionaler Verfügbarkeit, Zielgruppe, Leistungsform, Qualifikation der Fachkräfte und Helfer:innen, Schulung und Fortbildung der Helfer:innen, Kosten, Aufwandsentschädigung und Grund- und Notfallwissen
Anbieter:innen von anerkannten Angeboten müssen jährlich bis zum 1. April des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht beim LfP einreichen.
Fachkräfte in Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Jedes Angebot zur Unterstützung im Alltag muss von einer Fachkraft geleitet werden. Als Fachkraft kommen insbesondere Pflegefachkräfte, geprüfte Fachhauswirtschafter:innen, staatlich anerkannte Dorfhelfer:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagog:innen, Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen, Gerontolog:innen, Hauswirtschafter:innen, Personen mit vergleichbaren Abschlüssen, Assistent:innen für Ernährung und Versorgung, Techniker:innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (frühere Bezeichnung: Techniker:in für Hauswirtschaft und Ernährung) oder staatlich geprüfte:r Wirtschafter:in für Ernährung und Haushaltsmanagement in Frage.
Spezifische Anforderungen an einzelne Angebotsformen
Für die einzelnen Angebotsformen (ehrenamtlicher Helferkreis, Betreuungsgruppen, TiPi, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegebegleitung, Angehörigengruppen) gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der Betreuungsschlüssel, räumlichen Voraussetzungen und der Art der Unterstützung.
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Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern
Zur Unterstützung von pflegenden An- und Zugehörigen stehen in Bayern derzeit rund 100 Fachstellen für pflegende Angehörige beratend zur Verfügung. Sie ergänzen die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder das Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V. Aufgabe der Fachstellen ist es, An- und Zugehörige psychosozial zu beraten, zu entlasten und zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- Psychosoziale, auch längerfristige Begleitung von pflegenden Angehörigen und allen nicht erwerbsmäßigen Betreuungs- und Pflegepersonen
- Information, Beratung und Begleitung, insbesondere von An- und Zugehörigen von Menschen mit unterschiedlichen Demenzformen
- Initiierung und Durchführung von Angeboten zur Unterstützung im Betreuungs- und Pflegesetting, wie zum Beispiel Angehörigengruppen (auch online-live-basiert), ehrenamtlichen Helferkreisen, Betreuungsgruppen, Schulungen für pflegende Angehörige
- Verbesserung der Zusammenarbeit von älteren pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen sowie mit allen am Betreuungs- und Pflegenetzwerk beteiligten Personen
- Aktivierung des persönlichen Umfelds
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zum Thema Demenz
Die Beratung und psychosoziale Begleitung sind kostenfrei.
Förderung von Fachstellen für pflegende Angehörige
Voraussetzung für die Förderung einer Fachstelle für pflegende Angehörige ist, dass
- eine Fachkraft mit mindestens 50 v. H. der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers in der Angehörigenarbeit tätig ist,
- die Fachkräfte fortgebildet werden und Supervision/Praxisberatung erhalten können,
- eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Pflegestützpunkten) und mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen in der jeweiligen Region erfolgt,
- die Fachstelle regelmäßig erreichbar ist,
- sie nach außen als „Fachstelle für pflegende Angehörige“ erkennbar ist,
- Hausbesuche durchgeführt werden und
- ein Zuschussantrag an die zuständigen Kommunen gestellt wurde.
Im Einzugsbereich eines Pflegestützpunkts werden grundsätzlich keine neuen Fachstellen für pflegende Angehörige gefördert, die keine räumliche Anbindung an einen Pflegestützpunkt haben.
Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft jährlich bis zu 35.000 Euro. Bei einer räumlichen Anbindung an einen Pflegestützpunkt erhöht sich die Förderpauschale für höchstens eine Fachkraft für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.
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Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege (LfP). Der Träger reicht den Antrag unter Verwendung der Vordrucke des LfP bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde ein.
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