FSME-Impfung: Neurologische Nebenwirkungen im Fokus

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine durch Zecken übertragbare Viruserkrankung, die zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks führen kann. In Deutschland sind vor allem die südlichen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie Teile von Hessen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg als FSME-Risikogebiete bekannt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen FSME für Personen, die in diesen Risikogebieten zeckenexponiert sind, sowie für beruflich exponierte Personen und Reisende in Risikogebiete im Ausland.

FSME und Impfung: Ein Überblick

Die FSME-Impfung ist eine effektive Maßnahme zum Schutz vor der Erkrankung. Allerdings besteht, wie bei jeder Impfung, kein hundertprozentiger Schutz. Geimpfte können zwar an FSME erkranken, jedoch mindern Impfungen die Wahrscheinlichkeit schwerer Verläufe.

Der Impfstoff ist ein Totimpfstoff, der aus inaktivierten FSME-Viren besteht. Diese können keine Erkrankung mehr auslösen, aktivieren aber das Immunsystem, spezifische Antikörper gegen FSME-Viren zu entwickeln. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, gefolgt von regelmäßigen Auffrischimpfungen alle drei bis fünf Jahre, abhängig vom Alter und Impfstoff.

Mögliche Nebenwirkungen der FSME-Impfung

Die FSME-Impfung gilt als gut verträglich, dennoch sind Nebenwirkungen möglich. Am häufigsten treten lokale Reaktionen an der Einstichstelle auf, wie Rötung, Schwellung und Schmerzen. Auch allgemeine Beschwerden wie erhöhte Temperatur, Fieber, Mattigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Unwohlsein oder Magen-Darm-Beschwerden können auftreten. Diese Symptome sind meist harmlos und klingen nach kurzer Zeit von selbst wieder ab.

In sehr seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenderen Nebenwirkungen kommen, darunter allergische Reaktionen und Erkrankungen des Nervensystems.

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Neurologische Komplikationen im Fokus

In Einzelfällen wurden nach der FSME-Impfung neurologische Komplikationen beobachtet, darunter Missempfindungen wie Taubheit oder Kribbeln, Lähmungen und das Guillain-Barré-Syndrom (GBS).

Fallberichte

Fallberichte aus der Praxis geben Anlass zur Vorsicht:

  • Fall 1: Eine 66-jährige Patientin entwickelte neun Tage nach einer ersten Impfung mit Shingrix® Kribbelparästhesien in Füßen und Unterschenkeln, gefolgt von Missempfindungen in den Fingerspitzen und Schwäche der Beine. Die Diagnose lautete Guillain-Barré-Syndrom (GBS), das zunächst mit intravenösen Immunglobulinen behandelt wurde. Nach einer Verschlechterung erfolgte eine Plasmapherese-Therapie, die zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik führte.
  • Fall 2: Bei einem 15-jährigen Mädchen traten etwa einen Monat nach einer FSME-Auffrischimpfung mit Encepur® distale Gefühlstörungen mit Parästhesien und langsam zunehmenden Lähmungen auf. Die Diagnose lautete ebenfalls GBS, unterstützt durch eine zytoalbuminäre Dissoziation im Liquor und typische Veränderungen im elektrophysiologischen Befund. Unter der Gabe von Immunglobulinen besserten sich der Zustand und die Mobilität der Patientin.
  • Fall 3: Ein 37-jähriger Forstwirt entwickelte nach einer FSME-Impfung ein Krankheitsbild mit Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen und Durchfällen. Zudem wurde eine Abduzensläsion festgestellt, die zu Doppelbildern führte.

Guillain-Barré-Syndrom (GBS)

Das GBS ist eine seltene, idiopathische Polyneuritis der spinalen Nervenwurzeln und peripheren Nerven. Es wird vermutet, dass es sich um eine Autoimmunerkrankung handelt, bei der Autoantikörper gegen Bestandteile des peripheren Nervensystems gebildet werden. Als Auslöser gelten Infektionen und Impfungen.

Die Symptome des GBS entwickeln sich typischerweise aufsteigend, beginnend mit Kribbeln und Schwäche in den Beinen, die sich dann auf die Arme und den Rumpf ausbreiten können. In schweren Fällen kann es zu Lähmungen der Atemmuskulatur kommen, die eine künstliche Beatmung erforderlich machen.

Bewertung der Kausalität

Obwohl ein GBS in seltenen Fällen nach einer FSME-Impfung auftreten kann, ist es schwierig, einen direkten kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Immunologische Stimuli wie Infekte und Impfungen sind bekannte Trigger für ein GBS, aber die genaue Ätiologie ist oft unklar.

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Die Fachinformation von Shingrix® weist darauf hin, dass in einer Beobachtungsstudie nach der Markteinführung bei Personen ab 65 Jahren ein erhöhtes Risiko für GBS innerhalb von 42 Tagen nach der Impfung beobachtet wurde. Für Encepur® ist GBS weder als mögliche Nebenwirkung gelistet, noch finden sich weitere Hinweise auf ein mögliches Risiko.

In der EudraVigilance-Datenbank finden sich Meldungen zu GBS nach Impfung mit Shingrix® sowie nach Impfung gegen FSME. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um Verdachtsfälle handelt, die nicht zwangsläufig einen kausalen Zusammenhang beweisen.

Juristische Aspekte bei Impfschäden

In Deutschland haben Menschen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein entschädigungspflichtiger Impfschaden liegt vor, wenn eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung verursacht wurde und ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Gesundheitsschaden besteht.

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Impfschadens

  • Zeitliche Nähe: Zwischen der Impfung und dem erstmaligen Auftreten der Symptome muss eine zeitliche Nähe bestehen.
  • Über das übliche Ausmaß hinausgehende Gesundheitsstörung: Die Gesundheitsstörung muss über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen und mindestens sechs Monate andauern.
  • Kausaler Zusammenhang: Nach aktuellem medizinischen Kenntnisstand muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und der Gesundheitsstörung wahrscheinlich sein.
  • Ausschluss anderer Ursachen: Andere Ursachen für die Gesundheitsstörung müssen ausgeschlossen werden.

Rolle medizinischer Gutachten

Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle im Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens. Das zuständige Versorgungsamt holt medizinische Unterlagen ein und lässt diese durch Gutachter beurteilen. Die Gutachter müssen beurteilen, ob nach aktuellem medizinischem Kenntnisstand ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden wahrscheinlich ist.

Gerichtsurteil zu FSME-Impfschaden

Ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts verdeutlicht die Wichtigkeit sorgfältiger Abwägung medizinischer und juristischer Aspekte in Fällen von mutmaßlichen Impfschäden. In diesem Fall wurde einer Klägerin, die nach einer FSME-Impfung schwere neurologische Symptome entwickelte, eine Beschädigtenversorgung zugesprochen, da das Gericht keinen anderen plausiblen Grund für die Erkrankung feststellen konnte.

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