Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist eine vielschichtige Aufgabe, die sowohl rechtliche als auch persönliche Aspekte umfasst. Dieser Artikel beleuchtet die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers im Kontext von Demenzerkrankungen, wobei besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Selbstbestimmung und den Schutz der Betroffenen gelegt wird.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die Rechtslage bei Demenz ist komplex, da Demenz nicht automatisch mit Geschäftsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Im deutschen Recht liegt der Fokus darauf, die Selbstständigkeit von Menschen mit Demenz so lange wie möglich zu erhalten. Entscheidend sind hierbei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die es ermöglichen, individuelle Wünsche im Voraus festzulegen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, wer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls Entscheidungen treffen soll. Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer ist der Bevollmächtigte dem Betreuungsgericht gegenüber nicht rechenschaftspflichtig.
In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht prüft dann, ob die Bestellung eines Betreuers erforderlich und die vorgeschlagene Person geeignet ist. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht steht die Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht.
Gesetzliche Betreuung
Fehlen Vorsorgedokumente, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person orientiert. Die Auswahl des Betreuers erfolgt im Interesse des Betroffenen und berücksichtigt in der Regel die Wünsche der Angehörigen. Ziel der rechtlichen Betreuung bei Demenz ist es, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig ihren Schutz und ihre Fürsorge zu gewährleisten.
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Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers
Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht eingesetzt und bevorzugt aus dem Familienkreis gewählt. Unabhängig von der Person des Betreuers gilt der Grundsatz, dass in jedem Bereich im Sinne des Demenzerkrankten gehandelt werden muss. Die Aufgaben des Betreuers sind vielfältig und umfassen verschiedene Bereiche, in denen der Betroffene Unterstützung benötigt.
Aufgabenkreise
Vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuer übernehmen nicht automatisch die Sorge für alle Angelegenheiten ihrer Schützlinge. Stattdessen weist das Gericht ihnen bestimmte Aufgabenkreise zu. Übliche Aufgabenkreise sind:
- Verwaltung des Einkommens und Vermögens
- Gesundheitssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
- Aufenthaltsbestimmung
- Postempfangs- und Öffnungsbefugnis
Pflichten des Betreuers
Gerichtlich bestellte Betreuer sind verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgabenkreise so weit wie möglich umzusetzen. Sie müssen im Sinne des Demenzerkrankten handeln und dürfen keine knauserige Lebensführung zumuten, wenn Vermögen vorhanden ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Wünsche der Betroffenen ihrem eigenen Wohl zuwiderlaufen oder für den Betreuer unzumutbar sind. Wenn möglich, sollten Betreuer alle notwendigen Maßnahmen immer auch mit den Betroffenen selbst besprechen.
Rechenschaftspflicht
Grundsätzlich ist ein gesetzlicher Betreuer dem Gericht rechenschaftspflichtig. Das heißt, dass die Aktivitäten dem Betreuungsgericht gegenüber offengelegt werden müssen. Verstößt ein Betreuer gegen seine Pflichten, indem er zum Beispiel finanzielle Mittel missbraucht, so wird er dafür haftbar gemacht. Dies dient dem Schutz des Betroffenen und stellt sicher, dass die Betreuung verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geführt wird.
Selbstbestimmung und Schutzmaßnahmen
Ein zentrales ethisches Thema in der Demenz-Betreuung ist der schwierige Spagat zwischen Autonomie und Fürsorge. Auch wenn der betreute Mensch kognitive Einschränkungen hat, bleibt er eine erwachsene Person mit eigenen Wünschen, Rechten und Würde. Gleichzeitig ist der Betreuer da, um ihn oder sie vor Schaden zu bewahren.
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Wahrung der Selbstbestimmung
Der Wille und die persönlichen Gewohnheiten des Betroffenen sollten - soweit praktikabel - respektiert werden. Dazu gehört, dass die Person ihre alltäglichen Entscheidungen (Kleidung, Essen, Aktivitäten) so frei wie möglich treffen kann, selbst wenn nicht immer alles "vernünftig" erscheint. Die Rolle des Betreuers ist eher die einer unterstützenden Person bei Entscheidungen als die eines strengen Vormunds.
Schutzpflicht
Auf der anderen Seite hat der Betreuer eine Fürsorgepflicht, wenn die Person sich selbst zu gefährden droht. In solchen Fällen muss er eingreifen, aber immer mit Augenmaß. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) dürfen wirklich nur angewendet werden, wenn alle milderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und akute Gefahr im Verzug ist. Die Verhältnismäßigkeit muss stets gewahrt bleiben.
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (wie das Abschließen der Wohnungstür, Bettgitter oder Fixierungen) sind rechtlich heikel. Grundsätzlich gilt: Solche Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz der Person unbedingt notwendig sind und es keine milderen Mittel gibt. In einem Pflegeheim zum Beispiel müssen Fixierungen oder sedierende Medikamente vom Betreuungsgericht genehmigt werden, falls die Person nicht selbst einwilligungsfähig ist.
Als rechtliche Betreuer darf man solchen Maßnahmen nur zustimmen, wenn das Gericht einem ausdrücklich diesen Aufgabenbereich übertragen hat und die Maßnahme richterlich genehmigt wurde. Für zu Hause gilt zwar ein etwas anderer Rechtsrahmen, doch sollte man auch dort im Zweifel das Gespräch mit Ärzten, Pflegediensten und ggf. dem Betreuungsgericht suchen.
Umgang mit herausfordernden Situationen
Der Alltag mit einer demenzkranken Person hält viele herausfordernde Situationen bereit. Hier ein Überblick über typische Probleme und wie der Betreuer (bzw. im Regelfall die Angehörigen oder Pflegekräfte) damit umgehen können.
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Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit
Gedächtnisprobleme gehören zum Kernbild der Demenz. Routine und Struktur helfen. Feste Tagesabläufe geben Halt. Bekannte Rituale schaffen Vertrautheit - das Kurzzeitgedächtnis mag nachlassen, aber das Langzeitgedächtnis erinnert sich oft an Gewohnheiten. Visuelle Orientierungshilfen (große Uhren mit Datum, Beschriftungen an Türen) können helfen, die Umgebung zu verstehen.
Widerstand bei der Pflege
Viele Menschen mit Demenz verstehen den Sinn von regelmäßiger Körperpflege nicht mehr oder empfinden sie als unangenehm. Besser: behutsam erklären, auf gewohnte Abläufe setzen oder sich Unterstützung durch ambulante Pflege holen.
Verweigerung von Medikamenten
Ein schwieriges Thema: Viele Personen mit Demenz sagen, sie bräuchten keine Tabletten, weil sie "doch nicht krank" sind. Zwang ist rechtlich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Kreative Lösungen können helfen, z. B. ein gemeinsames Einnahmeritual, Einbindung des Arztes oder die Umstellung auf andere Formen (z. B. Tropfen statt großer Tabletten).
Aggressionen und schwieriges Verhalten
Demenz kann mit Verhaltensänderungen einhergehen. Manche Betroffene werden reizbar oder sogar aggressiv - oft ein Zeichen von Angst oder Unwohlsein. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, auf die Gefühlslage einzugehen und gegebenenfalls Ablenkung zu bieten. Angehörige und Pflegekräfte sollten körperliche Ursachen (z. B. Schmerzen) ausschließen lassen.
Nachtaktivität und Schlafstörungen
Wenn die betreute Person nachts umherwandert oder den Tag-Nacht-Rhythmus verwechselt, sind häufig professionelle und/oder familiäre Unterstützer gefragt, die eine sichere Umgebung schaffen (z. B. Türsensoren, Nachtlichter) oder Nachtwachen organisieren.
Rechtliche Aspekte im Detail
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass eine Person aufgrund ihres geistigen Zustands oder ihres Alters nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge oder Geschäfte selbstständig abzuschließen. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig.
Eine rechtliche Betreuung allein macht die betroffene Person nicht automatisch geschäftsunfähig; sie kann weiterhin Verträge abschließen. In diesen Fällen ist für bestimmte Geschäfte die Zustimmung des rechtlichen Betreuers nötig, insbesondere bei finanziellen Angelegenheiten.
Wird die Geschäftsunfähigkeit einer Person gerichtlich festgestellt, so sind alle von ihr abgeschlossenen Geschäfte rechtsunwirksam. Es kann jedoch ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, der im Betreuerausweis vermerkt wird. Das erleichtert die Überprüfung und Anfechtung von Rechtsgeschäften und dient dem Schutz des Betroffenen, indem sichergestellt wird, dass alle wichtigen Entscheidungen unter Aufsicht und mit Zustimmung des Betreuers getroffen werden.
Wahlrecht
Da das Wählen ein grundlegendes Bürgerrecht darstellt, bleibt das Wahlrecht auch bei einer Demenzerkrankung bestehen. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Während Menschen mit Demenz eine Begleitung in die Wahlkabine mitnehmen dürfen, ist diese ausschließlich zur technischen Unterstützung zulässig.
Autofahren
Das Thema Autofahren im Zusammenhang mit Demenz ist anspruchsvoll und muss äußerst sensibel angegangen werden. Trotzdem ist sicher, dass das Autofahren bei fortgeschrittener Demenz nicht mehr möglich sein wird. Auch der gesetzliche Betreuer kann beim zuständigen Amtsgericht anregen, dass der Betroffene vermutlich fahruntauglich ist und der Sachverhalt in jedem Fall überprüft werden sollte. Bei fortgeschrittener Demenz kann der Führerschein von der Straßenverkehrsbehörde nach Anlage 4a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entzogen werden. Ärzte sind in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden und haben das Recht, die Behörde auf die jeweilige Demenzsituation hinzuweisen.
Bankgeschäfte
Solange Demenzerkrankte voll geschäftsfähig sind, können sie frei über ihr Geld verfügen und alle Bankgeschäfte selbstständig erledigen. Sobald die Geschäftsfähigkeit aufgrund der Demenz nicht mehr gegeben ist, wird in der Regel ein rechtlicher Betreuer bestellt. Dieser regelt die finanziellen Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen.
Eine Vorsorgevollmacht reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Bankgeschäfte im Namen einer anderen Person durchzuführen. Viele Banken verlangen eine gesonderte Vollmacht oder spezifische Formulare für ihre Transaktionen. Es ist daher ratsam, sich direkt mit der betreffenden Bank in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Unterlagen für die Abwicklung von Bankgeschäften im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu erhalten.
Unterstützung und Beratung
Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Geduld erfordert. Es gibt zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Betreuer und Angehörige.
- Pflegestützpunkte: Diese bieten umfassende Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
- Betreuungsvereine: Diese Vereine unterstützen durch Informationen, Beratung und Aufklärung.
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Bietet Beratung zu rechtlichen und gesundheitlichen Fragen.
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.: Bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
Reform des Betreuungsrechts
Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht erneut reformiert, um es zu modernisieren und stärker auf die Rechte und Selbstbestimmung betreuter Personen auszurichten. Das Notvertretungsrecht ermöglicht es Ehegatten, in Not- und Akutsituationen vorübergehend, also zeitlich begrenzt, auch ohne Vollmacht den durch Unfall oder Krankheit handlungsunfähigen Ehegatten zu vertreten. Dieses Notvertretungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf Entscheidungen, die die Gesundheitssorge und damit eng zusammenhängende Angelegenheiten betreffen.
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