Ein Hirnstamm-Schlaganfall ist ein schwerwiegendes Ereignis, das tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen haben kann. Dieser Artikel beleuchtet die medizinischen Aspekte eines solchen Schlaganfalls, die Herausforderungen des Locked-in-Syndroms, die Bedeutung der Rehabilitation und die Notwendigkeit einer Patientenverfügung, um die Selbstbestimmung des Patienten zu gewährleisten.
Was ist ein Hirnstamm-Schlaganfall?
Ein Schlaganfall tritt auf, wenn die Blutversorgung des Gehirns unterbrochen wird, entweder durch ein Blutgerinnsel (ischämischer Schlaganfall) oder durch eine Blutung (hämorrhagischer Schlaganfall). Ein Hirnstamm-Schlaganfall betrifft den Hirnstamm, einen lebenswichtigen Teil des Gehirns, der viele grundlegende Körperfunktionen steuert.
Ursachen und Risikofaktoren
Ein Schlaganfall macht sich meist durch plötzliche Lähmungen, Sehprobleme oder Sprachstörungen bemerkbar, manchmal auch durch Kopfschmerzen. Die Ursache ist, dass ein Blutgerinnsel ein Gefäß im Gehirn verstopft oder es zu einer Hirnblutung kommt. Welche Symptome auftreten, hängt vor allem davon ab, welcher Bereich des Gehirns betroffen ist. Ein Schlaganfall ist ein Notfall, der sofort behandelt werden muss.
Die Hauptrisikofaktoren für einen Schlaganfall sind Bluthochdruck und Vorhofflimmern. Andere Risikofaktoren sind Diabetes, Rauchen, Bewegungsmangel und Fettstoffwechselstörungen. Das Risiko steigt mit dem Alter.
Symptome und Diagnose
Plötzlich auftretende Schwäche, Taubheitsgefühle und Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeldausfall, Schwindel und Gangunsicherheit können auf einen Schlaganfall hindeuten. Manchmal treten auch starke Kopfschmerzen auf, die mit Übelkeit und Erbrechen sowie Bewusstlosigkeit einhergehen können. Meist ist nur eine Körperseite betroffen, sodass sich zum Beispiel der rechte Arm und / oder das rechte Bein nicht mehr richtig bewegen lassen.
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Wenn typische Schlaganfall-Symptome auftreten, die nach einigen Stunden von selbst wieder verschwinden, kann es sich um eine transitorische ischämische Attacke handeln (TIA). Dabei bildet sich ein Blutgerinnsel, das sich aber von allein wieder auflöst, bevor das Gehirn stärker geschädigt wurde.
Die Diagnose erfolgt durch neurologische Untersuchungen und bildgebende Verfahren wie Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT).
Behandlung
Die Akutbehandlung zielt darauf ab, Leben zu retten und die Folgen des Schlaganfalls so gering wie möglich zu halten. Bei einem Gerinnsel wird versucht, das Gefäß so schnell wie möglich wieder zu öffnen. Dafür stehen zwei Verfahren zur Verfügung: Bei der sogenannten Thrombolyse wird das Gerinnsel durch ein Medikament aufgelöst, das über eine Infusion verabreicht wird. Bei der Thrombektomie wird das Gerinnsel mit einem Katheter aus den Hirngefäßen entfernt. Beide Verfahren werden wenn möglich kombiniert. Sie eignen sich jedoch nur für die ersten Stunden nach Symptombeginn. Umso wichtiger ist es, bei einem Schlaganfall schnell in eine Klinik zu kommen. Besonders geeignet sind spezialisierte Stationen, die sogenannten „Stroke Units“. Bei einer Blutung kommt es darauf an, sie rasch zu stoppen, wenn nötig durch eine Operation.
Rehabilitation
Nach einem Schlaganfall ist es für die meisten Menschen besonders wichtig, ihre Bewegungsfähigkeit, Muskelkraft und Sprache sowie ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen. Wichtig ist auch, das emotionale Gleichgewicht wiederzufinden. Dazu gibt es verschiedene Rehabilitationsprogramme mit teils unterschiedlichen Inhalten. Die wichtigsten Elemente der Rehabilitation sind je nach Bedarf Krankengymnastik und Fitnesstraining, eine Sprachheilbehandlung sowie das Training der Schluckfunktion. Ziel ist es, körperliche Folgen wenn möglich zu mindern und mit ihnen umgehen zu lernen. In einer Ergotherapie wird vermittelt, wie es trotz der Einschränkungen gelingen kann, so selbstständig wie möglich im Alltag zurechtzukommen.
Das Locked-in-Syndrom
Das Locked-in-Syndrom (LiS) ist eine seltene, aber besonders schwerwiegende Folge eines Hirnstamm-Schlaganfalls. Es ist ein neurologischer Zustand, bei dem Betroffene bei vollem Bewusstsein sind, aber aufgrund einer fast vollständigen Lähmung weder sprechen noch sich bewegen können. Die Kommunikation erfolgt meist über Augenbewegungen oder Blinzeln.
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Ursachen
Meist resultiert das Syndrom aus einem Schlaganfall im Hirnstamm (Arteria-basilaris-Infarkt); seltener aus Infektionen, Tumoren, Demyelinisierung, Traumata, arteriovenösen Fehlbildungen oder Vergiftungen.
Symptome
Zentrale Anzeichen sind Tetraplegie (Lähmung aller vier Gliedmaßen), Anarthrie (Sprachverlust) und Dysphagie (Schluckstörung). Im kompletten Locked-in-Zustand fallen auch Augenbewegungen aus, was jede Form der Kommunikation stark einschränkt.
Diagnose
Die Diagnose erfolgt über beobachtete Augenreaktionen, bildgebende Verfahren (MRT/CT) und normale EEG-Befunde bei erhaltenem Bewusstsein.
Therapie und Kommunikation
Die Therapie beinhaltet künstliche Beatmung, Ernährung über Sonde und Prophylaxe gegen Pneumonie, Harnwegsinfekte und Thrombosen. Reha beinhaltet Physiotherapie gegen Kontrakturen, Ergotherapie zur Bewegungsförderung und Logopädie für Kommunikationsübungen.
Betroffene können über Augen-Blinkcode, Buchstabiertafeln, Augensteuerung am Computer oder Brain-Computer-Interface kommunizieren.
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Alltag und Pflege
Rund-um-die-Uhr-Pflege durch Pflegefachkräfte und Angehörige beinhaltet Körperpflege, Positionswechsel und Dekubitus-Prophylaxe. Angehörige fungieren als Dolmetscher:innen, bieten emotionale Unterstützung und setzen sich als Fürsprecher:innen ein.
Lebensqualität
Viele Betroffene erleben trotz großer Einschränkungen eine akzeptable Lebensqualität, wenn Kommunikation, soziale Teilhabe und achtsamer Umgang möglich sind.
Rechtliche Aspekte und Patientenverfügung
Ein Hirnstamm-Schlaganfall und insbesondere das Locked-in-Syndrom werfen wichtige rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmung des Patienten.
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung regelt Vertretung bei Geschäftsangelegenheiten; mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen verbindlich fest. Sie bleiben meist entscheidungsfähig, Ihre geäußerten Wünsche sind zu respektieren.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche selbst zu äußern. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt. Liegt eine schriftliche Patientenverfügung vor, muss jede Betreuerin und jeder Betreuer prüfen, ob die enthaltenen Bestimmungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen.
Inhalt und Form
In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Bezüglich des Locked-in-Syndroms ist es wichtig, konkret festzulegen, ob lebenserhaltende Maßnahmen gewünscht sind.
Beschreiben Sie möglichst konkret zukünftige Lebens- und Behandlungssituationen für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Bei der Beschreibung der Lebens- und Behandlungssituationen, in denen Ihre Patientenverfügung gelten soll, sind Sie nicht an die Art oder das Stadium einer Erkrankung gebunden. Halten Sie möglichst genau fest, ob in den beschriebenen Situationen bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Es kann hilfreich sein, Ihre Patientenverfügung um weitere Angaben zu ergänzen, zum Beispiel, wo Sie in den beschriebenen Situationen versorgt und begleitet werden möchten.
Die Erstellung muss in Schriftform (§ 126 BGB) erfolgen, der Widerruf Ihrer Patientenverfügung ist hingegen jederzeit formlos möglich, wobei Ihre Willensänderung dabei für Dritte wahrnehmbar bzw. erkennbar zum Ausdruck kommen muss.
Bedeutung für Hirnstamm-Schlaganfallpatienten
Für Patienten mit einem Hirnstamm-Schlaganfall oder dem Locked-in-Syndrom ist eine Patientenverfügung von besonderer Bedeutung. Sie ermöglicht es ihnen, im Voraus festzulegen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, falls sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu äußern. Dies kann insbesondere wichtig sein, wenn die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften schweren Behinderung hoch ist oder wenn der Patient keine künstliche Beatmung oder Ernährung wünscht.
Entscheidungsfähigkeit
Menschen mit Locked-in-Syndrom sind in der Regel entscheidungsfähig, auch wenn sie sich nur eingeschränkt mitteilen können. Ihre Wünsche müssen respektiert werden.
Kontroverse Diskussionen
Es gibt kontroverse Diskussionen darüber, inwieweit Patientenverfügungen ohne die Beteiligung von Betroffenen mit schweren neurologischen Erkrankungen erstellt wurden. Daher ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und verschiedene Szenarien zu bedenken.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Neben der Patientenverfügung gibt es weitere wichtige Dokumente, die die Selbstbestimmung im Falle einer schweren Erkrankung gewährleisten.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, wer für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Bedenken Sie, dass mit dieser Vollmacht die bevollmächtigte Person ein mächtiges Werkzeug zu Wahrung Ihrer Interessen erhält und die Vorsorgevollmacht gewöhnlicherweise über Ihren Tod hinaus gilt. Eine Vorsorgevollmacht benötigt in den meisten Fällen keine notarielle Beurkundung.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, aber dennoch gewisse Wünsche oder Vorgaben für den Fall haben, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, dann kann das durch eine Betreuungsverfügung geregelt werden. In die Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise festlegen, von wem Sie betreut werden möchten oder wer Sie auf keinen Fall betreuen darf. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche verständlich und so genau wie möglich definieren, denn es stellt eine Art Handlungsanweisung dar und Ihr Betreuer muss sich nach Möglichkeit an diese Weisung halten. Sie können eine Betreuungsverfügung auch dann noch aufsetzen, wenn Sie nicht mehr voll handlungsfähig sind.
Prävention und Ausblick
Da das Locked-in-Syndrom häufig durch Schlaganfälle verursacht wird, können allgemeine Maßnahmen zur Schlaganfallprävention das Risiko senken: Behandlung von Bluthochdruck, gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung, Verzicht auf Nikotin, Kontrolle von Diabetes und Cholesterinwerten, Vermeidung von übermäßigem Alkoholkonsum.
Die Forschung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung von Kommunikationstechnologien für Menschen mit schweren Lähmungen. Gehirn-Computer-Schnittstellen, die direkt Gehirnsignale auslesen und in Aktionen umsetzen können, bieten vielversprechende Möglichkeiten für die Zukunft.
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