Die neurologische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung, und die Leistungen der Krankenkassen im Bereich der Neurologie sind vielfältig. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungen, die Patienten bei einem Neurologen in Anspruch nehmen können, wobei der Fokus auf der Diagnostik, Behandlung und den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) liegt.
Einführung in die neurologische Versorgung
Neurologische Erkrankungen äußern sich in einer Vielzahl von Symptomen wie Lähmungen, Taubheitsgefühle, Doppelbilder, Nervenschmerzen, Schwindel, Gangstörungen, epileptische Anfälle, Kopfschmerzen, Sprachstörungen und Vergesslichkeit. Die Bandbreite der Krankheitsbilder reicht von chronischen Kopfschmerzen über Hirnblutungen, Schlaganfall, Hirnhautentzündung oder Hirntumor bis hin zu neurodegenerativen Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder der Alzheimer-Krankheit. Auch Störungen des peripheren Nervensystems, wie Polyneuropathie oder Muskelerkrankungen, sowie Multiple Sklerose fallen in den Bereich der Neurologie.
In der modernen Praxis für Neurologie, wie beispielsweise NERVAL in Wesel, stehen Patienten Fachärzte für Neurologie mit umfassender Expertise zur Seite. Ziel ist es, eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Behandlung auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bieten.
Diagnostische Leistungen
Die neurologische Diagnostik ist entscheidend für die Festlegung individueller Behandlungsmaßnahmen. Um eine möglichst detaillierte Diagnostik zu gewährleisten, werden moderne Geräte und Verfahren eingesetzt. Zu den wichtigsten diagnostischen Leistungen gehören:
- Elektroenzephalographie (EEG): Eine nicht-invasive Methode zur Aufzeichnung der elektrischen Aktivität des Gehirns. Elektroden werden auf der Kopfhaut platziert, um Spannungsänderungen, die durch die Aktivität von Neuronen erzeugt werden, zu messen. Das EEG ermöglicht die Darstellung von Hirnwellen in Echtzeit und bietet Einblicke in die elektrische Aktivität des Gehirns, was besonders bei der Abklärung von Bewusstseinsstörungen oder Epilepsie hilfreich ist.
- Elektroneurographie (ENG) / Elektromyographie (EMG) / Evozierte Potenziale (EP): Diese Verfahren liefern Hinweise auf Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur. Die Ergebnisse zeigen, ob bestimmte Störungen aus einer Fehlfunktion des Muskels oder der zugehörigen Nerven resultieren. Bei der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit werden Elektroden an verschiedenen Stellen auf der Haut platziert und der Nerv durch kleine elektrische Impulse stimuliert. Die Zeit, die der elektrische Impuls von einem Punkt zum anderen benötigt, wird gemessen. Die Elektromyographie (EMG) misst die elektrische Aktivität der Muskeln, indem feine Nadelelektroden in den Muskel eingeführt werden.
- Ultraschalldiagnostik (Sonographie): Die Sonographie der Hals- und Gehirnschlagadern ist eine Ultraschalluntersuchung, mit der Gefäßverengungen und -verschlüsse in den hirnzuführenden Gefäßen am Hals und im Kopf erkannt werden können, die wiederum zu einem Schlaganfall führen können. Durch die Nervensonographie können verschiedene Informationen über die Lage, die Beweglichkeit, pathologische Veränderungen und verändertes Aussehen der Nerven gewonnen werden. Die Praxis NEUROLOGIE-BEWEGT bietet diese Untersuchungsmethoden in Kooperation mit anderen Praxen und Universitäten an.
- Lumbalpunktion: Mittels Lumbalpunktion wird eine Probe des Nervenwassers entnommen, einer wasserklaren Flüssigkeit, die Gehirn und Rückenmark umfließt. Auffälligkeiten in der Zusammensetzung des Nervenwassers können auf eine zugrundeliegende Erkrankung deuten. Die Lumbalpunktion wird überwiegend zur Abklärung von Multipler Sklerose, Alzheimer-Erkrankung und dem sogenannten Normaldruckhydrocephalus angeboten.
- Demenztestungen: Es werden Demenztestungen anhand bewährter standardisierter Testverfahren durchgeführt, die in der Regel zehn bis 20 Minuten dauern. Bei Auffälligkeiten in orientierenden Demenz-Testungen wird eine umfangreiche neuropsychologische Diagnostik angeboten.
- Magnetisch Evozierte Potentiale | Transcranielle Magnetstimulation
- Polysomnographie | Schlafdiagnostik
Therapeutische Leistungen
Neben der Diagnostik ist die Behandlung ein zentraler Bestandteil der neurologischen Expertise. Viele neurologische Erkrankungen, die früher als nicht therapierbar galten, können heute wirkungsvoll behandelt werden. Zu den wichtigsten therapeutischen Leistungen gehören:
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- Medikamentöse Therapien: Der Verlauf von Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson kann durch neue Medikamente wirkungsvoll positiv beeinflusst werden. Neurologen beraten und begleiten Patienten im Hinblick auf die am besten geeignete Therapie. Die Behandlung von Kopfschmerzen ist abhängig von der Diagnose sehr unterschiedlich.
- Botulinumtoxin-Therapie: Botulinumtoxin ist ein vielseitiges Medikament, das in der Neurologie zur Behandlung verschiedener Erkrankungen eingesetzt wird. Es ist zugelassen für die Behandlung von Dystonie, Spastik und chronischer Migräne. Darüber hinaus wird es auch bei Sialorrhoe (vermehrter Speichelfluss), Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen) und zur Behandlung von Falten eingesetzt. Die Injektion erfolgt gezielt in die betroffenen Muskeln unter Sonographie- oder EMG-Kontrolle. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Botulinumtoxin-Therapie bei chronischer Migräne von der Krankenkasse übernommen.
- Individuelle Therapiepläne: Nach ausführlicher Anamnese, neurologischer Untersuchung sowie Gedächtnis- und Konzentrationstests erstellen Neurologen ganzheitliche Behandlungspläne, die neben einer medikamentösen Behandlung auch eine Anpassung des Lebensstils sowie möglicherweise notwendige Veränderungen der sozialen und persönlichen Lebenssituation umfassen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Zusätzlich zu den von den Krankenkassen übernommenen Leistungen bieten viele neurologische Praxen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Diese umfassen Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und von den Patienten privat bezahlt werden müssen. Beispiele für IGeL-Leistungen sind:
- Erstellung eines Schlaganfall-Risiko-Profils ("Stroke-Check"): Diese Untersuchung dient der individuellen Risiko-Abschätzung eines Schlaganfalls und beinhaltet in der Regel eine Ultraschalluntersuchung der hirnversorgenden Gefäße.
- Hirnleistungsdiagnostik ("Cerad plus" Test): Dieser Test dient zur Abgrenzung von normaler Altersvergesslichkeit von dementiellen Erkrankungen.
- Behandlung von übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrosis) mit Botulinum-Toxin
- Behandlung von Gesichtsfalten mit Botulinum-Toxin, insbesondere Zornesfalten der Stirn, auch bei Depressionen.
- Hochtontherapie nach Dr.
Es ist wichtig zu beachten, dass IGeL-Leistungen nicht von allen Krankenkassen übernommen werden und vor der Inanspruchnahme eine offene und transparente Besprechung mit dem Arzt erfolgen sollte.
Leistungen der Krankenkasse im Detail
Die Leistungen der Krankenkasse umfassen in der Regel alle notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren medizinischen Leistungen im Krankheitsfall. Dazu gehören:
- Neurologische Untersuchung: Eine umfassende Untersuchung zur Erfassung der Probleme, aber auch der erhaltenen Funktionen. Nach einer ausführlichen Anamnese werden spezielle standardisierte Testverfahren zur Prüfung der Beweglichkeit, des Gedächtnisses und der Stimmung eingesetzt.
- Elektrophysiologische Untersuchungen: EEG, EMG, ENG und evozierte Potentiale zur Beurteilung der Funktion von Gehirn, Nerven und Muskeln.
- Bildgebende Verfahren: MRT und CT zur Darstellung von Gehirn und Rückenmark.
- Lumbalpunktion: Zur Untersuchung des Nervenwassers bei Verdacht auf Entzündungen oder andere neurologische Erkrankungen.
- Medikamentöse Behandlung: Verordnung von Medikamenten zur Behandlung neurologischer Erkrankungen.
- Physiotherapie: Verordnung von Physiotherapie zur Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination.
- Ergotherapie: Verordnung von Ergotherapie zur Verbesserung der Alltagskompetenzen.
- Logopädie: Verordnung von Logopädie zur Behandlung von Sprach- und Schluckstörungen.
Zugang zur neurologischen Versorgung
In der Regel benötigen Patienten eine Überweisung von ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt, um einen Termin bei einem Neurologen zu erhalten. In einigen Fällen ist jedoch auch ein direkter Termin ohne Überweisung möglich, dessen Kosten meist von der Krankenkasse übernommen werden.
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