Medizinische Rehabilitation bei Migräne: Ein umfassender Überblick

Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende, oft sehr starke Kopfschmerzen gekennzeichnet ist. Viele Betroffene leiden zusätzlich unter Begleiterkrankungen. Die Behandlung von Migräne erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl medikamentöse als auch nicht-medikamentöse Verfahren umfasst. Eine medizinische Rehabilitation kann ein wichtiger Bestandteil dieses Ansatzes sein, insbesondere wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirksam sind.

Kopfschmerzen und Migräne: Häufige Leiden

Kopfschmerzen und Migräne gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen. Die häufigsten Formen sind der Kopfschmerz vom Spannungstyp und die Migräne. Viele Menschen, die an Migräne erkrankt sind, leiden gehäuft auch an anderen Erkrankungen.

Multimodale Therapieansätze in der Rehabilitation

Die Behandlung des Kopfschmerzes, einschließlich Migräne, erfolgt oft in Anlehnung an die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. Die Leitlinien empfehlen einen Ansatz, der medikamentöse und nicht-medikamentöse Verfahren kombiniert. Dieser multimodale Ansatz ist besonders in der Rehabilitation von Bedeutung.

Verhaltenstherapie als wichtiger Baustein

Es gibt wissenschaftliche Hinweise dafür, dass „die Migräne durch psychologische Strategien zur Modifikation der Lebensführung beeinflussbar“ ist. Daher werden in vielen Rehabilitationskliniken verschiedene Formen der Verhaltenstherapie angeboten. Kognitive Verhaltenstherapie empfiehlt sich für PatientInnen bei denen pharmakologische Verfahren wenig effektiv sind.

Die Berolina Klinik bietet beispielsweise fünf Formen der Verhaltenstherapie an: Entspannungstraining (z.B. progressive Muskelentspannung oder Biofeedback). Unter Anwendung von progressiver Muskelentspannung oder Biofeedback können bei Migräne Besserungsraten erzielt werden. Bei der Verhaltenstherapie des chronischen Spannungskopfschmerzes kommt es zu Besserungsraten bei einem bestimmten Prozentsatz der PatientInnen.

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Kur oder Reha bei Migräne: Was ist der Unterschied?

Bestandteil der Behandlung von Migräne kann eine Kur oder Reha sein. Wenn du zur Behandlung deiner Migräne eine Kur in Betracht ziehst, solltest du dir zunächst über die Begrifflichkeiten im Klaren sein. Denn was umgangssprachlich häufig als Kur bezeichnet wird, ist tatsächlich eine Rehamaßnahme.

Eine Kur dient der Vorsorge, während eine Rehabilitation der Behandlung bzw. Nachsorge einer schweren oder chronischen Krankheit dient. Bei Menschen mit Migräne ist meist eine Reha angezeigt. Diese Formen zu unterscheiden, spielt vor allem deshalb eine wichtige Rolle, weil die Kostenübernahme über unterschiedliche Träger läuft: Eine Kur beantragst du bei deiner Krankenkasse, eine Rehamaßnahme entweder bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. In allen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich.

Inhalte von Kur und Reha bei Migräne

Wenn dein Arzt bei der Behandlung deiner Migräne eine Kur oder Reha in Betracht zieht, geht es vor allem darum, verschiedene Behandlungsmaßnahmen zu kombinieren. Es ist häufig von einer multimodalen Therapie die Rede. Die muss nicht zwingend stationär stattfinden, doch die Durchführung in einem spezialisierten Zentrum ermöglicht eine sehr gute Verzahnung der unterschiedlichen Ansätze. Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen arbeiten zusammen, um den Patienten bestmöglich und auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu behandeln.

Der zwischen drei bis sechs Wochen dauernde stationäre Aufenthalt ermöglicht, neue Maßnahmen kennenzulernen und auszuprobieren. An jedem Tag der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt. Die beinhalten auch Vorbereitungen von gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der Reha. Das kann die Anmeldung für einen Kurs bei einem Sportverein sein oder die Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfeorganisation.

Antragstellung für Reha oder Kur

Der erste Schritt zur Beantragung einer Reha oder Kur zur Behandlung deiner Migräne ist ein ärztlicher Befund über die Notwendigkeit. Besprich das Thema also mit deinem Arzt, der die Gründe dann gegenüber dem jeweiligen Kostenträger darlegen muss. Den Antrag stellst du daraufhin selbst. Der Kostenträger prüft die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen des Einzelfalls und übernimmt bei positivem Bescheid die Kosten des Therapieaufenthalts - einschließlich der Reisekosten. Für eine stationäre Kur oder Reha brauchst du keinen Urlaub zu nehmen.

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Es gibt unterschiedliche Kostenträger für Kuren und Rehamaßnahmen. In erster Linie sind es gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherung und Unfallversicherungen. Aber auch berufsständische Sozialversicherungen (zum Beispiel die Alterssicherung der Landwirte), das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können zuständig sein.

Eine Reha kann erforderlich sein, wenn aufgrund einer Erkrankung eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Der Kostenträger ist dann deine Krankenversicherung. Bist du privat versichert, kläre ab, ob Rehamaßnahmen in deiner Versicherung integriert oder über eine Zusatzversicherung extra versichert sind. Denn bei privaten Krankenversicherungen zählen Kuren und Rehas nicht zur Leistungspflicht. Aber: Wenn eine Reha deine Arbeitsfähigkeit sichern oder wiederherstellen soll, ist die Rentenversicherung zuständig.

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen

Volljährige Patienten müssen bei der medizinischen Rehabilitation und bei Kuren grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden keine Zuzahlungen erhoben. Es gibt außerdem Belastungsobergrenzen, bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa zwei Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent). Die Obergrenzen gelten für die Summe aller Zuzahlungskosten in einem Kalenderjahr - also auch die für Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Fahrkosten. Natürlich kannst du eine Reha oder Kur bei Migräne immer auf eigene Kosten machen.

Inhalte und Ablauf einer stationären medizinischen Rehabilitation

Neben krankheitsspezifischen Behandlungsmaßnahmen sind während der stationären Rehabilitation unter anderem Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität wichtig. Wichtiger als theoretische Informationen ist jedoch immer der Erwerb neuer gesundheitsfördernder Einstellungen und Verhaltensweisen, d. h. das konkrete Tun in dieser Zeit.

An jedem Tag während der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt, unter anderem Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie, systematische Entspannung, Informationen des Sozialdienstes und Diätberatung. Eine medizinische Rehabilitation bietet meist die Chance, neue Themen kennenzulernen und auszuprobieren: Lernen in der Gruppe ist dabei meist leichter. Sehr wesentlich ist eine konkrete Vorbereitung der gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation, z. B. die Anmeldung für einen Kurs beim heimischen Sportverein oder der Volkshochschule und nicht nur allgemeine gute Vorsätze („Ich will mehr Sport treiben“).

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Nachsorgeprogramme

Schon während der stationären medizinischen Heilbehandlung wird vonseiten der dort behandelnden Ärzt*innen geprüft und mit Ihnen besprochen, ob ambulante Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll und notwendig sind. Falls das der Fall ist, wird Ihnen eine entsprechende Maßnahme in der Klinik verschrieben und dabei die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung geklärt. Außerdem können Sie zusammen mit dem Sozialdienst herausfinden, in welcher wohnortnahen Praxis oder Klinik entsprechende nachstationäre Behandlungen angeboten werden.

Auswahl der Rehabilitationsklinik

Patientinnen haben in Bezug auf die Rehabilitationsklinik, in der sie behandelt werden möchten, ein sogenanntes „Wunsch- und Wahlrecht“. Es empfiehlt sich dringend, in Absprache mit demder Hausarzt*ärztin den Namen dieser Klinik in dem Antrag ausdrücklich zu nennen. Diese Wahl sollte in dem Antrag in einem separaten Anhang begründet werden.

Spezialisierte Kliniken und Experten

Einige Kliniken haben sich auf die Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne spezialisiert. Chefarzt Professor Dr. med. Hartmut Göbel ist national und international einer der renommiertesten Kopfschmerzexperten. Die Oberärzte Dr. med. Axel Heinze und Dr. med Katja Heinze-Kuhn, beide Fachärzte für Neurologie, sind anerkannte Experten auf dem Gebiet der Migräne- und Kopfschmerzbehandlung. Die Neurologisch-verhaltensmedizinische Schmerzklinik Kiel unter der Leitung von Prof. Dr.med. Dipl.Psych. Hartmut Göbel bietet spezielle Therapien für Migräne mit und ohne Aura, Migräne-Komplikationen und andere Kopfschmerzformen an.

Formale Aspekte der Antragstellung

Der fachliche Partner auch bei der Antragstellung für eine stationäre medizinische Rehabilitation ist derdie behandelnde (Haus-)Arztärztin. Teilweise regen auch die Betriebsärztinnen an, eine medizinische Rehabilitation durchzuführen; meistens läuft dann das weitere Antragsverfahren dafür auch über dendie Hausarzt*ärztin. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Formulare für einen entsprechenden Antrag zu erhalten, z. B. über die Hausärztin bzw. Unterstützungen.

Was ist bei der Prüfung des Antrags zu beachten?

  • Arbeitnehmer*innen: Deutsche Rentenversicherung.
  • Nicht-Erwerbstätige: Gesetzliche Krankenversicherung.

Vorgehen bei Ablehnung des Antrags

Hauptsache ist in diesen Fällen, dass Sie innerhalb von vier Wochen („fristwahrend“) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen; dieser Widerspruch muss noch keine Begründung enthalten. Die schriftliche Begründung für Ihren Widerspruch gegen die ausgewählte Klinik bzw. gegen die Ablehnung der stationären medizinischen Rehabilitation können Sie also nachreichen. Es ist hilfreich, wenn derdie Hausarztärztin in beiden Situationen Ihre Entscheidung mit einer entsprechenden medizinischen Stellungnahme begründet.

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