Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche neurologische Autoimmunerkrankung, die das Zentralnervensystem (ZNS) angreift. Das ZNS besteht aus Gehirn, Rückenmark und Sehnerven. Die Auswirkungen und der Schweregrad von MS sind von Person zu Person unterschiedlich, was die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Zuerkennung von Merkzeichen komplex macht. Dieser Artikel beleuchtet das Merkzeichen G bei MS, seine Voraussetzungen,Beantragung und Bedeutung für Betroffene.
Multiple Sklerose und Behinderung
Multiple Sklerose muss keine Behinderung sein, kann aber zu einer werden. Im deutschen Recht wird eine Behinderung als eine "anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen, der geistigen Fähigkeiten oder der Sinnesfunktionen" definiert, die "die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert". In der Regel wird MS ab einem GdB von 20 offiziell als Behinderung gewertet. Ab einem GdB von 50 stellt MS eine Schwerbehinderung dar.
MS kann zu vielfältigen Beeinträchtigungen führen, darunter:
- Sehstörungen
- Hörstörungen
- Gleichgewichtsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Muskelschwäche
- Fatigue
- Kognitive Beeinträchtigungen
- Psychische Beeinträchtigungen
Die Art und Schwere der Beeinträchtigungen sind bei jedem MS-Patienten unterschiedlich und können sich im Laufe der Zeit ändern.
Formen der Multiplen Sklerose
Es gibt drei Hauptformen der MS:
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- Schubförmig remittierende MS (RRMS): Diese Form ist die häufigste und macht etwa 85 % aller Fälle aus. Bei RRMS kommt es zu Schüben, bei denen neue Symptome auftreten oder bestehende Symptome sich verschlimmern.
- Sekundär progrediente MS (SPMS): Diese Form entwickelt sich aus RRMS und macht etwa 10 % aller Fälle aus. Bei SPMS kommt es zu einem allmählichen Fortschreiten der Symptome, auch wenn es keine Schübe mehr gibt.
- Primär progrediente MS (PPMS): Diese Form beginnt mit einem allmählichen Fortschreiten der Symptome und macht etwa 5 % aller Fälle aus. Bei PPMS kommt es nie zu Schüben.
Die Behandlung der MS zielt darauf ab, die Schübe zu kontrollieren und die Progression der Erkrankung zu verlangsamen.
Der Grad der Behinderung (GdB) bei MS
Es gibt für Multiple Sklerose keinen einheitlichen Grad der Behinderung. Vielmehr entscheidet das zuständige Versorgungsamt über den Behinderungsgrad auf individueller Basis. Dieser richtet sich individuell nach den Ausfallerscheinungen und den Beeinträchtigungen der erkrankten Person. Der GdB muss beantragt werden. Die Höhe des GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf. In der Regel schwankt der GdB bei MS zwischen 30 und 100.
Die Feststellung des Grades der Behinderung bei Multipler Sklerose ist komplex. Bei MS muss eine Gesamtbewertung aller Funktionsstörungen erfolgen. Einzelne Symptome dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Der Verlauf und die Dynamik der Erkrankung sind zu berücksichtigen.
Der GdB richtet sich vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen.
Dazu gehören:
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- Zerebrale Ausfallserscheinungen:
- Sehstörungen, z. B. Gesichtsfeldausfälle, Doppelbilder, Einschränkung des Kontrastsehens
- Gleichgewichtsstörungen, Gangstörungen
- Sprachstörungen, z. B. Aphasie, Dysarthrie
- Kognitive Einschränkungen, z. B. Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit
- Spinale Ausfallserscheinungen:
- Lähmungen, Muskelschwäche
- Sensibilitätsstörungen
Personen, die neben der MS-Diagnose weitere Erkrankungen haben, bekommen ggf. einen höheren GdB. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. So erhöht sich zum Beispiel der GdB bei MS und Depression, wenn beide Krankheiten sich gegenseitig verstärken. Wenn die Depression eigenständig und deutlich ausgeprägt ist, gibt es dadurch einen zusätzlichen Einfluss auf den Gesamt-GdB. Die GdB-Tabelle gibt vor, dass bei Multiple Sklerose im Frühstadium einen GdB zwischen 30 und 60 hat, während der GdB bei der Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium zwischen 70 und 100 liegt. So können bereits Personen im Frühstadium als schwerbehindert gelten.
Der Schwerbehindertenausweis bei MS
Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis für die Nachteile, die durch die Erkrankung entstehen. Auf ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) sowie besondere Merkzeichen vermerkt.
Mit einem Grad der Behinderung gehen gewisse Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch häufig Vorteile genannt) einher.
Nachteilsausgleiche bei MS:
- Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B.
- Ab GdB 50:
- 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren oder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen.
- Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
- Medizinische Rehabilitation, z.B.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), z.B.
- Orthopädische und andere Hilfsmittel, z.B.
Das Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Betroffene, deren Bewegungsfähigkeit aufgrund von Multipler Sklerose beeinträchtigt wird, bekommen das Merkzeichen „G“.
Voraussetzungen für das Merkzeichen G:
- Behinderungen an den Beinen, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken.
- Schwere innere Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, z.B. bei schweren Herzschäden oder dauernden Einschränkungen der Lungenfunktion, oder bei schwer beeinträchtigter Leistungsfähigkeit.
- Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B.
- Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B.
- Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks mit einem GdB von mindestens 70, wenn die Anfälle überwiegend am Tag erfolgen.
- Störungen der Orientierungsfähigkeit, z.B.
Das Merkzeichen G ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich.
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Bedeutung des Merkzeichens G:
Das Merkzeichen „G“ bedeutet, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist. Dies bedeutet i.e. due to limitations of the ability to walk, distances up to 2km can only be covered with considerable difficulties or under danger, e.g. i.e. even short distances can be permanently covered only with aids or external support, e.g.
Vorteile mit dem Merkzeichen G:
- Zusätzliche behinderungsbedingte Gebühren, z.B.
- Für - zurzeit - 91 € im Jahr kann man im öffentlichen Nahverkehr plus Regionalzüge der Bahn fahren.
- Wertmarke
Das Merkzeichen AG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen AG („außergewöhnlich gehbehindert“) setzt eine massiv eingeschränkte Mobilität voraus. Selbst mein damaliger neurologe sagte damals dss ich mit meiner behinderung nie merkzeichen ag bekomme . Da musst du schon an beiden beinen beinamputiert sein .
Vorteile mit dem Merkzeichen AG:
- Berechtigt u. a.
- Somit habe ich einen blauen parkausweis für den behindertenparkplatz . Einen behindertenparkplatz vorm haus und steuerbefreiung .
Antragstellung und Verfahren
Den Antrag zur Erfassung des GdB stellen Betroffene beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten. Die Antragstellung ist relativ einfach. Viele Bundesländer bieten die Antragsformulare auch zum Herunterladen im Internet an. Eine Liste können Sie auf dem Portal www.einfach-teilhaben.de finden.
Benötigte Unterlagen:
Sie selbst müssen in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die im Antrag angegebenen Ärzte und Einrichtungen (z.B.
Es ist wichtig, alle Ärzt*innen anzugeben, die in den letzten Jahren behandelt haben und aktuell behandeln. Bitte bringen Sie aussagekräftige Unterlagen wie Arzt- oder Krankenhausberichte mit, damit sich die Gutachter:innen beim Versorgungsamt ein umfassendes Bild über Ihre Beeinträchtigungen machen können.
Das Sozialamt wird dann um Befundberichte bitten, die nach der sogenannten Versorgungs- und Medizinverordnung bewertet werden.
Betroffene bekommen daraufhin einen schriftlichen Bescheid ausgestellt. In einigen Fällen werden auch Merkzeichen im Bescheid vermerkt.
Widerspruch:
Personen, die an MS erkrankt sind und mit der Entscheidung des Versorgungsamts nicht einverstanden sind, können einen Widerspruch einlegen. Der GdB wegen MS kann dadurch ggf.
Gültigkeit und Aberkennung des GdB
Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beträgt in der Regel fünf Jahre. Anschließend muss der Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann der Schwerbehindertenausweis vorzeitig verlängert werden. Dazu ist ein erneuter Antrag beim Versorgungsamt erforderlich.
Ja, der Grad der Behinderung (GdB) bei Multipler Sklerose (MS) kann aberkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen, die zur Feststellung des GdB geführt haben, nicht mehr vorliegen.
Heilungsbewährung
Die Heilungsbewährung ist eine Frist, in der eine Behinderung anerkannt wird, auch wenn die zugrunde liegende Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt ist. Bei MS beträgt die Heilungsbewährung in der Regel zwei Jahre.
Unbefristeter Schwerbehindertenausweis
In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis bei MS zunächst befristet für eine Dauer von längstens fünf Jahren ausgestellt. Wenn die MS nach Ablauf der fünfjährigen Befristung weiterhin aktiv ist und die betroffene Person nach wie vor erhebliche Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufweist, kann der Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt werden.
Auswirkungen der Schwerbehinderung auf die Rente
Wenn im Rahmen des Multiple Sklerose ein GdB ab 50 festgestellt, gilt man als schwerbehindert. Dann kann der Betroffene ohne Abzüge zwei Jahre früher in Rente gehen. Die Schwerbehinderung wirkt sich somit positiv auf das Renteneintrittsalter aus.
Multiple Sklerose kann eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit darstellen. In schweren Fällen kann es zu einer dauerhaften Erwerbsminderung kommen, die den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erforderlich macht.
Unterstützung und Beratung
Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Er bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären.
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