Ein Schlaganfall kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben, von denen sich einige schnell erholen, während andere dauerhafte Einschränkungen erfahren. Die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Mensch nach einem Schlaganfall das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis erhält, ist daher von großer Bedeutung. Dieses Merkzeichen bietet erhebliche Vorteile, insbesondere den Zugang zu Behindertenparkplätzen und Erleichterungen im Straßenverkehr, und ist somit ein wichtiger Nachteilsausgleich für Menschen mit schwerwiegenden Mobilitätseinschränkungen.
Der Schwerbehindertenausweis und seine Bedeutung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt wird. Er dient als Nachweis für die Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Sonderrechten. Der aktuelle Schwerbehindertenausweis hat das Format einer Scheckkarte und ist entweder grün oder grün-orange. Auf dem Ausweis ist ein Lichtbild des Inhabers abgebildet.
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis stehen für bestimmte Arten von Behinderungen und berechtigen zu besonderen Nachteilsausgleichen. Zu den wichtigsten Merkzeichen gehören:
- G (erhebliche Gehbehinderung): Wird bereits bei einer eingeschränkten Wegstrecke von etwa 2 km oder einer Gehzeit von etwa 30 Minuten gewährt.
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen zuerkannt.
- B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H: Hilflos
Voraussetzungen für das Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG umfasst im Schwerbehindertenausweis speziell Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, welche sowohl eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung als auch einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 mit sich führt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in § 229 Abs. 3 SGB IX und § 3 Abs. Die Hürden für den Erhalt dieses Merkzeichens sind jedoch bewusst hoch angesetzt. Es ist für Menschen gedacht, deren Mobilität so schwerwiegend eingeschränkt ist, dass sie sich außerhalb ihrer Wohnung praktisch nur mit fremder Hilfe oder unter außergewöhnlichen Anstrengungen fortbewegen können.
Mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung
Eine wesentliche Voraussetzung für das Merkzeichen aG ist eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die mindestens einem GdB von 80 entspricht. Dies bedeutet, dass die Mobilität so stark eingeschränkt sein muss, dass dies allein schon zu einem GdB von 80 führt. Die Fortbewegung kann z.B. erheblich eingeschränkt werden durch:
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- Bewegungsbezogene Störungen, z.B. bei Menschen mit doppelter Oberschenkelamputation
- Neuromuskuläre oder mentale Störungen, z.B. bei Parkinson oder Multipler Sklerose
- Störungen der kardiovaskulären Funktionen oder des Atmungssystems, z.B. bei arteriellen Verschlusskrankheiten oder besonders schwerer COPD.
Besonders betroffen sind hierbei Menschen, welche auch für kurze Strecken einen Rollstuhl benötigen. Denn speziell diese Menschen sind, abgesehen von der Mobilität mit dem Auto, auf Dauer auf die Unterstützung fremder Hilfe angewiesen oder müssen große Anstrengungen aufbringen, um sich fortbewegen zu können.
Vergleichbarkeit mit Rollstuhlfahrern
Die tatsächliche Nutzung eines Rollstuhls ist keine zwingende Voraussetzung für das Merkzeichen aG. Entscheidend ist vielmehr, dass Ihre Mobilitätseinschränkung so schwerwiegend ist, dass sie mit der Situation von Menschen vergleichbar ist, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Keine definierte maximale Gehstrecke
Es gibt keine exakt definierte maximale Gehstrecke in Metern. Als Orientierung gilt jedoch, dass die Gehfähigkeit auf ebener Strecke nicht wesentlich mehr als 100 Meter betragen sollte. Wichtig ist dabei nicht nur die rein mechanische Fähigkeit, diese Strecke zu überwinden, sondern auch, ob dies nur unter starken Schmerzen, extremer Anstrengung oder mit erheblichen gesundheitlichen Risiken möglich ist.
Berücksichtigung schwankender Krankheitsverläufe
Auch bei schwankenden Krankheitsverläufen kann das Merkzeichen aG zuerkannt werden, wenn die außergewöhnliche Gehbehinderung überwiegend vorliegt. Maßgeblich ist der durchschnittliche Zustand im Jahresverlauf. Entscheidend ist, dass Sie auch an „guten Tagen“ erheblich in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG erfüllen.
Auswirkungen eines Schlaganfalls auf die Mobilität
Ein Schlaganfall kann ganz unterschiedliche Folgen für das Leben Betroffener haben. Manche Patienten erholen sich schnell, bei ihnen bleiben keine Schäden zurück. Andere Personen spüren deutliche Einschränkungen im Alltag bis hin zu schwersten Behinderungen. Wie ein Schlaganfall das Leben von Patienten verändert, hängt maßgeblich von der betroffenen Hirnregion ab. Kommt es zu einem Schlaganfall im Kleinhirn, drohen Koordinationsstörungen. Nach einem Schlaganfall können die körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) begründen.
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Die Höhe des GdB nach einem Schlaganfall ist sehr unterschiedlich, denn sie hängt von den bleibenden Einschränkungen ab. Für (Teil-)Lähmungen oder Hirnschäden gibt es Anhaltswerte für die Höhe des GdB in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Näheres unter Grad der Behinderung bei Hirnschäden.
Antragstellung und Verfahren
Wenn Sie bereits einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, ist die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises reine Formsache. Bei vielen Ämtern können Sie den Schwerbehindertenausweis online beantragen. Mit der Übersicht von REHADAT finden Sie schnell heraus, wo Sie Ihren Schwerbehindertenausweis Antrag stellen können. Sie können aber auch den Schwerbehindertenausweis gleichzeitig mit dem Grad der Behinderung beantragen. Den Ausweis erhalten Sie dann nur, wenn tatsächlich ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich ärztliche Dokumente einreichen, um die Behinderung zu belegen. Ein medizinischer Gutachter prüft dann anhand der verfügbaren Dokumente Ihren Grad der Behinderung.
Medizinische Dokumentation
Bei der Beantragung des Merkzeichens aG ist eine sorgfältige medizinische Dokumentation entscheidend. Die ärztlichen Nachweise sollten konkrete Angaben zur maximalen Gehstrecke, zu benötigten Hilfsmitteln und zu Begleiterscheinungen wie Schmerzen oder Atemnot enthalten. Nicht nur orthopädische Einschränkungen, sondern auch schwere internistische Erkrankungen wie Herzinsuffizienz im Stadium NYHA IV oder fortgeschrittene COPD können die Voraussetzungen erfüllen, wenn sie die Mobilität entsprechend einschränken.
Beschleunigung des Verfahrens
Wenn ein Gutachter Belege für Ihre Behinderung prüft, kann er Dokumente von Ihren Ärzten anfordern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien.
Widerspruch bei Ablehnung
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In der Regel ist die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet, auch wenn keine Veränderung an der Behinderung zu erwarten ist. Oft gilt eine Befristung auf fünf Jahre.
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Vorteile des Merkzeichens aG
Das Merkzeichen aG bietet eine Reihe von Vorteilen, die Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung das Leben erleichtern können:
- Nutzung von Behindertenparkplätzen: Das Merkzeichen aG berechtigt zur Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze.
- Steuerliche Vorteile: Sie haben Anspruch auf einen erhöhten Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer, eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug sowie einen Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrtkosten.
- Sonderregelungen bei Sozialleistungen: Personen mit einer Schwerbehinderung und Merkzeichen „G“ oder „aG“ erhalten zum Beispiel um 17 Prozent höhere Leistungen.
- Erleichterungen im öffentlichen Nahverkehr: Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können Sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermäßigt oder sogar kostenfrei nutzen. Um den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte zu nutzen, müssen Sie zusätzlich zum grün-orangen Ausweis eine Wertmarke erwerben.
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
Kein Anspruch auf persönlichen Parkplatz
Das Merkzeichen aG berechtigt Sie zur Nutzung ausgewiesener Behindertenparkplätze, garantiert aber keinen persönlichen Parkplatz vor Ihrer Wohnung. Sie können jedoch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Einrichtung eines personifizierten Behindertenparkplatzes stellen.
Wohnraumanpassung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie mit dem Merkzeichen aG in vielen Fällen nachweisen, dass Sie eine größere und teurere Wohnung benötigen als andere Menschen im Leistungsbezug. Denn die Fortbewegung im Rollstuhl ist in engen Wohnräumen oft nicht möglich. Außerdem sind barrierefreie Wohnräume meist teurer als normale Wohnungen.
Rechtsprechung
Am 9.3.2023 hat das Bundessozialgericht als höchstes Gericht fürs Sozialrecht ein Urteil gefällt (Az.: B 9 SB 8/21 R), das viele Menschen mit schweren psychischen oder geistigen Behinderungen betrifft. Es spricht einem Jugendlichen das Merkzeichen aG zu, weil er zwar in der Schule und zu Hause ohne fremde Hilfe oder große Anstrengung gehen kann, aber nicht in der typischen Umgebung beim Aussteigen aus dem Auto. Dort muss er wegen seiner Intelligenzminderung und motorischen Problemen auch auf den ersten Metern schon gestützt werden oder im Rollstuhl oder Reha-Buggy gefahren werden. Auf diese Entscheidung können Sie sich berufen, wenn es einem Angehörigen oder Ihnen selbst so ähnlich wie dem Jugendlichen im Urteil geht.
Entzug des Merkzeichens aG
Theoretisch kann das Merkzeichen aG entzogen werden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat. Dies geschieht im Rahmen eines Neufeststellungsverfahrens, das das Versorgungsamt von Amts wegen oder auf Ihren Antrag hin einleiten kann.
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