Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die bei vielen Betroffenen im Laufe der Zeit zu Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit führen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für Arbeitsunfähigkeit bei MS, die damit verbundenen Ansprüche wie Krankengeld und Erwerbsminderungsrente sowie die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, die Betroffenen zur Verfügung stehen.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Anspruch auf Krankengeld
Berufstätige und Auszubildende, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind und aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankengeld. Auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, können bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich attestiert und der Krankenkasse gemeldet werden.
Beginn und Dauer des Krankengeldanspruchs
Der Krankengeldanspruch beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung. Bei fortbestehendem Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt der Krankengeldanspruch nach Ablauf der Lohnfortzahlung.
Die Dauer des Krankengeldbezugs ist auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums für dieselbe Krankheit (z.B. MS) begrenzt. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Erkrankung entsteht ein neuer Anspruch, es sei denn, die neue Erkrankung tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit auf. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit erst dann, wenn Versicherte sechs Monate lang wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig waren.
Lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
Für die ununterbrochene Zahlung des Krankengeldes ist ein lückenloser ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Die weitere Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden (Samstage gelten nicht als Werktage). Andernfalls kann der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen.
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Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Das Krankengeld ist steuerfrei, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Besonderheiten bei Bezug von Krankengeld
In der Praxis zahlen die Krankenkassen das Krankengeld oft nicht anstandslos über die gesamten 78 Wochen. Häufig werden Versicherte nach einigen Wochen oder Monaten der Arbeitsunfähigkeit aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen Rentenantrag oder einen Antrag auf stationäre Rehabilitation zu stellen. Dieser Aufforderung sollte man nachkommen, da sonst die Streichung des Krankengeldes droht. Wenn medizinische oder andere wichtige Gründe gegen einen solchen Antrag sprechen, kann man der Aufforderung widersprechen, idealerweise unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
Ende des Krankengeldanspruchs
Der Krankengeldanspruch endet grundsätzlich mit dem letzten Tag der Krankschreibung. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MdK) beauftragen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Krankschreibung noch bestehen. Gegen eine "Gesundschreibung" durch den MdK kann Widerspruch eingelegt werden.
Nach 78 Wochen Krankengeldbezug erfolgt eine sogenannte Aussteuerung. Mit der Aussteuerung endet nicht nur der Anspruch auf Krankengeld, sondern auch die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung. Betroffene müssen sich dann freiwillig oder im Rahmen einer Familienversicherung weiterversichern.
Erwerbsminderungsrente bei Multipler Sklerose
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Menschen mit MS, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr voll erwerbstätig sein können, haben unter Umständen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente hängt nicht vom Vorliegen einer bestimmten Krankheit ab, sondern von der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
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Bevor ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird, sollten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dazu gehört, dass die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht ist und eine gewisse Wartezeit erfüllt wurde (mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert, davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren).
Arbeitsunfähig im Sinne einer solchen Rente bedeutet, dass ein Antragsteller nur noch eingeschränkt auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar ist. Es wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann der Betroffene noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden.
Antragstellung und Verfahren
Etwa drei Monate vor Ablauf des Krankengeldanspruchs sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Nach Ablauf des Krankengeldes besteht dann bis zur Entscheidung über den Rentenantrag Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
Der Rentenversicherungsträger fordert einen Befundbericht vom behandelnden Arzt an und beauftragt den Sozialmedizinischen Dienst mit der Erstellung eines Gutachtens, um die Leistungsfähigkeit des Antragstellers einzuschätzen. In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt.
Krankengeld und Erwerbsminderungsrente
Wird während eines Rentenantrags Krankengeld bezahlt, muss das Krankengeld bei Bewilligung der Rente zumeist nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Oft entsteht bei Bewilligung der Rente ein Anspruch auf Nachzahlung für die Zeit der Bearbeitung des Rentenantrags. Diese Nachzahlung wird in der Regel mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet und von der Rentenversicherung direkt an die zuständige Krankenversicherung überwiesen.
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Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Medizinische und berufliche Rehabilitation
Eine medizinische Reha kann Menschen mit MS dabei unterstützen, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen und ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern. Eine ambulante Reha findet wohnortnah in einer Reha-Einrichtung statt, eine stationäre Reha mit Übernachtung in der Reha-Einrichtung. Für Menschen mit MS gibt es in der Regel eine multimodale Reha, bei der verschiedene Behandlungsmethoden gleichzeitig über mehrere Wochen hinweg angewendet werden.
Eine berufliche Reha unterstützt Menschen mit MS dabei, weiterhin bzw. wieder am Berufsleben teilhaben zu können. Berufliche Reha umfasst z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe oder Zuschüsse an Betriebe.
Schwerbehindertenausweis
Eine Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen, kann hilfreich sein, z. B. um einen verbesserten Kündigungsschutz oder Steuervorteile zu erhalten. Als schwerbehindert gilt eine Person, wenn ihr das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gewährt. Unter Umständen kommt auch die Eintragung eines Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis infrage (z. B. G für eine Gehbinderung oder aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung).
Leistungen der Pflegeversicherung
Besonders nach Schüben können MS-Betroffene zeitweilig oder auch dauerhaft auf Pflege angewiesen sein. Dann ist es sinnvoll, bei der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Pflegegrad zu beantragen. Abhängig von der Höhe des Pflegegrads bemessen sich die Leistungen (etwa eines ambulanten Pflegedienstes), die die Pflegeversicherung übernimmt.
Grundsicherung
Wenn die Arbeitsfähigkeit nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, besteht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gemäß des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Finanzielle Hilfen für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen erhalten verschiedene finanzielle Hilfen, wie z.B. eine Kfz-Steuerermäßigung, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, einen erhöhten Freibetrag zum Erhalt von Wohngeld oder zur Wohnraumförderung oder eine Rundfunkgebührenbefreiung oder -ermäßigung. Neben dem Pauschbetrag, der bereits bei einem niedrigen GdB bei der steuerlichen Berechnung gewährt wird, haben Menschen mit Behinderungen oder mit einer chronischen Krankheit weitere Möglichkeiten, die Belastungen, die ihnen durch ihre Einschränkung entstehen, steuerlich geltend zu machen. MS-Patienten können Krankheitskosten oder Fahrten zum Arzt von der Steuer absetzen, sofern sie ihnen nicht von anderer Stelle (z. B. Krankenversicherung) erstattet werden. Allerdings nur, wenn die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen, die sich anhand des Jahreseinkommens berechnet.
Beratung und Unterstützung
Es ist ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, um Informationen zu sammeln und Ängste zu zerstreuen. Anlaufstellen sind z.B. MS-Beratungszentren, das Integrationsamt, der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei Multipler Sklerose
Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Menschen mit Multipler Sklerose haben ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Versicherern ist dieses Risiko in der Regel zu hoch, weshalb es schwierig sein kann, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Versicherer erfährt von der MS, da er vor Vertragsabschluss Fragen zu Vorerkrankungen stellt. Es ist wichtig, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da der Versicherer sonst die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch andere Versicherungen, mit denen man sich gegen finanzielle Belastungen aufgrund einer MS-Erkrankung absichern kann, wie z.B. eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings kann auch hier eine MS-Erkrankung den Abschluss erschweren.
Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und aufgrund von MS berufsunfähig wird, hat Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn die in den Vertragsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Berufsunfähigkeitsgrad wird vom Versicherer bestimmt und hängt von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den konkreten beruflichen Tätigkeiten ab.
Umgang mit der Erkrankung im Arbeitsleben
Offener Umgang mit der MS
Ein offener Umgang mit der MS im beruflichen Umfeld kann hilfreich sein, um Verständnis bei Kollegen und Vorgesetzten zu schaffen. Flexible Lösungen wie Homeoffice, angepasste Arbeitszeiten oder eine Veränderung der Aufgabenfelder können dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit trotz der Erkrankung zu erhalten.
Arbeitsplatzanpassung
Um auch mit einer chronischen Erkrankung wie MS weiter am Arbeitsleben teilzunehmen, kann es nötig werden, den Arbeitsplatz umzugestalten bzw. umzurüsten. Dafür gibt es finanzielle Unterstützung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
In größeren Unternehmen kann der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung beraten und unterstützen. Auch das Integrationsamt kann eine Anlaufstelle für Fragen zum Arbeitsrecht sein.
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