Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Autoimmunerkrankung des zentralen Nervensystems (ZNS), die sich bei jedem Betroffenen anders äußert. Die Auswirkungen und der Schweregrad der MS können stark variieren, was die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) zu einem individuellen Prozess macht. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des GdB bei MS, von den Voraussetzungen und der Antragstellung bis hin zu den Nachteilsausgleichen und den Auswirkungen auf das Arbeitsleben und die Rente.
Was ist Multiple Sklerose?
Die Multiple Sklerose (MS) ist eine chronische Autoimmunerkrankung, die das Zentralnervensystem (ZNS) angreift. Das ZNS besteht aus Gehirn, Rückenmark und Sehnerven. Bei MS greift das Immunsystem die Myelinscheiden an, die die Nervenfasern schützen. Dies kann zu einer Vielzahl von Symptomen führen, darunter Sehstörungen, Muskelschwäche, Koordinationsstörungen und Taubheitsgefühle.
Es gibt drei Hauptformen der MS:
- Schubförmig remittierende MS (RRMS): Diese Form ist die häufigste Form der MS und macht etwa 85 % aller Fälle aus. Bei RRMS kommt es zu Schüben, bei denen neue Symptome auftreten oder bestehende Symptome sich verschlimmern. Die Schübe können sich spontan zurückbilden, aber es ist möglich, dass sie dauerhafte Schäden hinterlassen.
- Sekundär progrediente MS (SPMS): Diese Form entwickelt sich aus RRMS und macht etwa 10 % aller Fälle aus. Bei SPMS kommt es zu einem allmählichen Fortschreiten der Symptome, auch wenn es keine Schübe mehr gibt.
- Primär progrediente MS (PPMS): Diese Form beginnt mit einem allmählichen Fortschreiten der Symptome und macht etwa 5 % aller Fälle aus. Bei PPMS kommt es nie zu Schüben.
Die Behandlung der MS zielt darauf ab, die Schübe zu kontrollieren und die Progression (das Fortschreiten) der Erkrankung zu verlangsamen.
Behinderung bei Multipler Sklerose: Definition und Voraussetzungen
Die Antwort auf die Frage, ob MS eine Behinderung darstellt, hängt von der Definition von Behinderung ab. Im deutschen Recht wird eine Behinderung als eine "anhaltende Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen, der geistigen Fähigkeiten oder der Sinnesfunktionen" definiert, die "die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschwert".
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Multiple Sklerose kann zu einer Vielzahl von körperlichen, geistigen und sensorischen Beeinträchtigungen führen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschweren können. Dazu gehören beispielsweise:
- Sehstörungen
- Hörstörungen
- Gleichgewichtsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Muskelschwäche
- Fatigue
- Kognitive Beeinträchtigungen
- Psychische Beeinträchtigungen
Die Art und Schwere der Beeinträchtigungen sind bei jedem Multiple Sklerose-Patienten unterschiedlich und können sich im Laufe der Zeit ändern.
Durch Multiple Sklerose können die Betroffenen erhebliche Beeinträchtigungen an der „Teilhabe am sozialen Leben haben“.
Die Einschränkungen können sehr unterschiedlich sein. Sie hängen von der Art und dem Schweregrad der Erkrankung ab.
Zu den häufigsten Einschränkungen gehören:
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- Bewegungseinschränkungen: MS kann zu Lähmungen, Muskelschwäche und Gleichgewichtsstörungen führen. Dadurch können MS-Patienten Schwierigkeiten haben, sich fortzubewegen, Treppen zu steigen oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
- Sprech- und Sprachstörungen: MS kann zu Sprech- und Sprachstörungen führen, wie z. B. Aphasie, Dysarthrie und Dysphagie. Dadurch können MS-Patienten Schwierigkeiten haben, sich zu verständigen und am sozialen Leben teilzunehmen.
- Seh- und Hörstörungen: MS kann zu Seh- und Hörstörungen führen. Dadurch können MS-Patienten Schwierigkeiten haben, sich in ihrer Umgebung zurechtzufinden und am kulturellen Leben teilzunehmen.
- Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen: MS kann zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen führen. Dadurch können MS-Patienten Schwierigkeiten haben, sich in neuen Situationen zurechtzufinden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Diese Einschränkungen können es MS-Patienten erschweren, am öffentlichen Leben teilzunehmen.
In der Regel wird MS ab einem Behinderungsgrad von 20 offiziell als Behinderung gewertet. Ab GdB 50 stellt MS eine Schwerbehinderung dar.
Der Grad der Behinderung (GdB) bei MS
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt den Schweregrad einer Krankheit oder Behinderung. Dazu zählen alle körperlichen, psychischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen, die länger als sechs Monate zu Einschränkungen führen. Der Grad der Behinderung wird auf einer Skala von 10 bis 100 in Zehnerschritten angegeben, wobei 100 den schwersten Grad der Behinderung darstellt. Der GdB wird oft bei Anträgen auf bestimmte Sozialleistungen wie Schwerbehindertenausweise, Rente oder Eingliederungshilfen herangezogen. Menschen mit einem höheren GdB haben in der Regel mehr Ansprüche auf Unterstützung und soziale Leistungen.
Die Einstufung in einen GdB wird auf Antrag von ärztlichen Gutachtern vorgenommen. Bei MS richtet sich der GdB laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen "… vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen.
Die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) bei Multipler Sklerose (MS) richtet sich nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen und nach dem Krankheitsverlauf.
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Dazu gehören:
- Zerebrale (das Gehirn betreffende) Ausfallserscheinungen
- Sehstörungen, z. B. Gesichtsfeldausfälle, Doppelbilder, Einschränkung des Kontrastsehens
- Gleichgewichtsstörungen, Gangstörungen
- Sprachstörungen, z. B. Aphasie, Dysarthrie
- Kognitive Einschränkungen, z. B. Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit
- Spinale (zur Wirbelsäule und Rückenmark gehörende) Ausfallserscheinungen
- Lähmungen, Muskelschwäche
- Sensibilitätsstörungen, z. B.
Die MS wird auch als die Krankheit mit den 1000 Gesichtern bezeichnet.
Die GdB-Tabelle gibt vor, dass bei Multiple Sklerose im Frühstadium einen GdB zwischen 30 und 60 hat, während der GdB bei der Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium zwischen 70 und 100 liegt. So können bereits Personen im Frühstadium als schwerbehindert gelten.
Es lässt sich kein einheitlicher Grad der Behinderung bei MS festlegen. Vielmehr entscheidet das zuständige Versorgungsamt über den Behinderungsgrad auf individueller Basis.
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei Menschen mit MS die Schwere ihrer Behinderung. Je mehr ein Mensch mit MS in seinen Funktionen und seiner Teilhabe beeinträchtigt ist, desto höher ist der GdB.
Personen, die neben der MS-Diagnose weitere Erkrankungen haben, bekommen ggf. einen höheren GdB. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. So erhöht sich zum Beispiel der GdB bei MS und Depression, wenn beide Krankheiten sich gegenseitig verstärken. Wenn die Depression eigenständig und deutlich ausgeprägt ist, gibt es dadurch einen zusätzlichen Einfluss auf den Gesamt-GdB.
Wie funktioniert die Feststellung des GdB?
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch versorgungsärztliche Gutachterinnen bestimmt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, einschließlich der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Beeinträchtigungen einer Person. Die Gutachterinnen betrachten alle medizinischen Diagnosen und nehmen die Bewertung anhand der Rechtsgrundlage der sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ vor.
Liegen mehrere Behinderungen oder Krankheiten vor, besteht die Berechnung nicht einfach aus dem Zusammenzählen der Einzel-GdB-Werte für verschiedene Behinderungen. Stattdessen ist das Verfahren ein komplexer Prozess, bei dem beurteilt wird, welche Wechselwirkungen unter den verschiedenen Krankheiten bestehen. Dieser Prozess zielt darauf ab, eine genaue und gerechte Bewertung des individuellen Unterstützungsbedarfs einer Person mit Behinderungen zu gewährleisten.
Unterm Strich ist die Ermittlung des Gesamt-GdB eines Menschen immer vom Einzelfall abhängig und sehr individuell.
Gültigkeitsdauer und Aberkennung des GdB
Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beträgt in der Regel fünf Jahre. Anschließend muss der Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann der Schwerbehindertenausweis vorzeitig verlängert werden. Dazu ist ein erneuter Antrag beim Versorgungsamt erforderlich.
Die Dauer der Schwerbehinderung bei MS kann nicht genau vorhergesagt werden. Es hängt von den individuellen Einschränkungen des Betroffenen und dem Krankheitsverlauf ab.
In der Regel nimmt die Schwere der Behinderung bei MS mit der Zeit zu. Dies liegt daran, dass die Erkrankung fortschreitet und zu weiteren Ausfallserscheinungen führen kann.
Bei einer schubförmigen MS kann es zu Schüben kommen, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen. Nach einem Schub kann sich der Gesundheitszustand jedoch wieder verbessern.
Bei einer progressiven MS nimmt die Behinderung kontinuierlich zu.
Ja, der Grad der Behinderung (GdB) bei Multipler Sklerose (MS) kann aberkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen, die zur Feststellung des GdB geführt haben, nicht mehr vorliegen.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine MS-Therapie wirksam ist und die Ausfallserscheinungen der Erkrankung deutlich zurückgehen. In diesem Fall kann das Versorgungsamt den GdB herabsetzen oder sogar ganz entziehen.
Auch wenn der Krankheitsverlauf stagniert oder sich sogar verbessert, kann der GdB herabgesetzt werden.
Die Entscheidung, ob der GdB bei MS aberkannt wird, trifft das Versorgungsamt.
Heilungsbewährung
Die Heilungsbewährung ist eine Frist, in der eine Behinderung anerkannt wird, auch wenn die zugrunde liegende Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt ist. Bei MS beträgt die Heilungsbewährung in der Regel zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Grad der Behinderung (GdB) für zwei Jahre anerkannt wird, auch wenn die MS noch aktiv ist.
Nach Ablauf der Heilungsbewährung überprüft das Versorgungsamt, ob die MS noch aktiv ist. Wenn die MS noch aktiv ist, wird der GdB in der Regel verlängert. Wenn die MS jedoch vollständig ausgeheilt ist, wird der GdB aberkannt.
Die Heilungsbewährung bei MS beruht auf der medizinischen Erkenntnis, dass unmittelbar nach der gesicherten Diagnose dieser Erkrankung eine erhebliche Behinderung vorliegt. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, die MS durch eine Behandlung so gut zu kontrollieren, dass die Behinderung nach zwei Jahren nicht mehr vorliegt.
Wenn Sie an MS erkrankt sind und die Heilungsbewährung abläuft, sollten Sie sich rechtzeitig an das Versorgungsamt wenden. Das Versorgungsamt wird Sie dann zu einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine Ärztin einladen.
Unbefristeter Schwerbehindertenausweis
In der Regel wird ein Schwerbehindertenausweis bei MS zunächst befristet für eine Dauer von längstens fünf Jahren ausgestellt. Dies ist gesetzlich so geregelt, um sicherzustellen, dass der Schwerbehindertenstatus regelmäßig überprüft wird.
Wenn die MS nach Ablauf der fünfjährigen Befristung weiterhin aktiv ist und die betroffene Person nach wie vor erhebliche Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufweist, kann der Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt werden.
Die Entscheidung über die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises trifft das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt kann die betroffene Person auffordern, sich einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu unterziehen. Der Arzt oder die Ärztin wird feststellen, ob die MS weiterhin aktiv ist und ob die betroffene Person weiterhin erhebliche Einschränkungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufweist.
In der Praxis ist es jedoch möglich, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis auch schon vor Ablauf der fünfjährigen Befristung ausgestellt wird.
Antragstellung und Ablauf
Die Feststellung eines GdB muss beim Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten beantragt werden. Dieses richtet sich bei der Beurteilung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung. Bei Multipler Sklerose richtet sich der GdB vor allem nach den zerebralen (das Gehirn betreffenden) und spinalen (das Rückenmark betreffenden) Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen.
Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie selbst müssen in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die im Antrag angegebenen Ärzte und Einrichtungen (z.B.
Den Schwerbehindertenausweis für Ihre Multiple Sklerose können Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Adresse erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Viele Bundesländer bieten die Antragsformulare auch zum Herunterladen im Internet an. Eine Liste können Sie auf dem Portal www.einfach-teilhaben.de finden. Bitte bringen Sie aussagekräftige Unterlagen wie Arzt- oder Krankenhausberichte mit, damit sich die Gutachter:innen beim Versorgungsamt ein umfassendes Bild über Ihre Beeinträchtigungen machen können. Haben Sie etwas Geduld.
Betroffene Personen stellen beim zuständigen Amt einen Antrag. Betroffene bekommen daraufhin einen schriftlichen Bescheids ausgestellt. In einigen Fällen werden auch Merkzeichen im Bescheid vermerkt.
Personen, die an MS erkrankt sind und mit der Entscheidung des Versorgungsamts nicht einverstanden sind, können einen Widerspruch einlegen. Der GdB wegen MS kann dadurch ggf.
Was ist wichtig bei der Antragstellung oder Begutachtung?
Es müssen außerdem sehr viele medizinische Angaben gemacht werden. Es reicht nicht, nur eine Diagnose hinzuschreiben. Das erfordert eine klare Beschreibung der Beeinträchtigungen, am besten anschaulich, mit den eigenen Worten.
Hilfreich kann es sein Arztbriefe und Entlassungsberichte aus einer Reha dem Antrag beizufügen - bitte immer nur in Kopie und die Originale selbst behalten. Es empfiehlt sich auch, Ärzte vorab zu informieren, wenn man einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt und sie als Behandelnde angegeben hat. Das hilft bei der Vorbereitung, weil es im Verfahren sein könnte, dass sie dazu kontaktiert werden.
Ganz wichtig: bitte keine Originale mitschicken! Dokumente wie Entlassungsbriefe der Reha oder Arztberichte immer nur in Kopie beizufügen! Und das Wichtigste: nichts überstürzen. Das Verfahren dauert in der Regel ohnehin mehrere Wochen bis mehrere Monate.
Beratung und Unterstützung
Betroffene können sich bei der DMSG melden, um sich beraten zu lassen und den Antrag gemeinsam auszufüllen. Der erste Weg wäre hier, ins Internet zu gehen, Schwerbehindertenausweis und DMSG einzugeben und die Telefonnummer des regionalen Landesverbands herauszusuchen. Da können Betroffene ganz konkret nachfragen - einfach sagen: „Ich würde gerne einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Kann mir mit dem Verfahren jemand helfen?“ Das kann durch einen Hausbesuch passieren oder auch am Telefon. Dank moderner Medien können wir auch über viele Kilometer voneinander entfernt gemeinsam den Antrag durchgehen. Der Berater auf der anderen Seite weiß die entsprechenden Fragen zu stellen.
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