Multiple Sklerose und Invalidität: Herausforderungen und Absicherungsmöglichkeiten

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche neurologische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die oft im frühen Erwachsenenalter beginnt. Der Verlauf, die Beschwerden und der Therapieerfolg sind von Patient zu Patient unterschiedlich, was die Krankheit schwer vorhersehbar macht. MS ist nicht ansteckend, nicht zwangsläufig tödlich, kein Muskelschwund und keine psychische Erkrankung.

Kausalität zwischen Unfall und Invalidität bei MS

In der privaten Unfallversicherung ist die Kausalität zwischen einem Unfall und einer daraus resultierenden Invalidität ein zentrales Thema. Versicherungsleistungen werden nur dann gezahlt, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung (Invalidität) besteht. Hierbei gelten besondere rechtliche und medizinische Anforderungen.

Die Frage, wann eine Kausalität zwischen Unfall und Invalidität vorliegt, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verdeutlicht die Problematik. Dabei ging es darum, wer die Kausalität zwischen Unfall und Invalidität beweisen musste und ob die Wahrscheinlichkeit der Kausalität bereits ausreichend war.

Fallbeispiel: Grippeimpfung, GBS und der Streit um den ursächlichen Zusammenhang

Die Ehefrau eines Versicherungsnehmers, die seit 2005 an Multipler Sklerose erkrankt war, erhielt am 13.11.2017 eine Grippeschutzimpfung. Kurz darauf wurde bei ihr das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) diagnostiziert. Aufgrund eines schweren Verlaufs musste sie intensivmedizinisch behandelt werden. Obwohl sich die Lähmungen besserten, blieben erhebliche Bewegungseinschränkungen zurück.

Am 18.01.2018 beantragte der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Unfallversicherung. Der Versicherer erkannte das Vorliegen eines Unfalls an und kündigte eine Auszahlung an, wies jedoch darauf hin, dass Dauerhaftigkeit und Zusammenhang mit der Vorerkrankung noch zu prüfen seien.

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Ein impfmedizinisches Gutachten vom 20.05.2020 hielt einen Kausalzusammenhang für wahrscheinlich, konnte diesen aber nicht sicher bestätigen. Weitere Privatgutachten konnten den Zusammenhang ebenfalls nicht sicher belegen. Der Versicherer verweigerte daraufhin die Leistungen, woraufhin der Versicherungsnehmer vor dem Landgericht Kleve (LG) klagte. Die Klage wurde abgewiesen, und der Versicherungsnehmer legte Berufung ein.

Urteil des OLG Düsseldorf: Wahrscheinlichkeit genügt nicht

Der Versicherer argumentierte, dass keine Kausalität zwischen Unfall und Invalidität vorliege. Die Grippeimpfung sei nicht ursächlich für das GBS gewesen; vielmehr habe die Multiple Sklerose zu mindestens 80% mitgewirkt. Der Versicherungsnehmer war hingegen überzeugt, dass das GBS ausschließlich auf die Impfung zurückzuführen sei und in keinem Zusammenhang mit der MS stehe. Zudem sah er die Beweislast nicht bei sich, sondern beim Versicherer.

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des LG Kleve: Ein Anspruch bestehe nicht, da der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Invalidität nicht hinreichend belegt sei. Das Gericht betonte, dass das Schreiben des Versicherers vom 01.06.2018 weder ein Schuldanerkenntnis noch ein Schuldversprechen enthielt, sondern lediglich eine Absichtserklärung zum Unfallanerkenntnis darstellte. Eine Beweislastumkehr trat daher nicht ein.

Zudem kam der Versicherungsnehmer seiner Beweislast nicht nach, da keines der vorgelegten Gutachten den Kausalzusammenhang sicher bestätigen konnte. Die im impfmedizinischen Gutachten geäußerte Wahrscheinlichkeit reichte für einen Leistungsanspruch nicht aus.

Fazit: Gesicherte Kausalität als Anspruchsgrundlage

Das Urteil des OLG Düsseldorfs verdeutlicht, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kausalität zwischen Unfall und Invalidität nicht ausreicht, um einen Anspruch aus der Unfallversicherung zu begründen. Es ist daher ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und die genauen Umstände prüfen zu lassen, wenn Leistungen aus der Unfallversicherung verweigert werden.

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Versicherungsoptionen bei Multipler Sklerose

Die Diagnose Multiple Sklerose kann erhebliche Auswirkungen auf die Versicherbarkeit haben, insbesondere im Bereich der Arbeitskraftabsicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Chance, mit einer MS-Diagnose noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, ist gering. Dies gilt auch für Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen. Eine minimale Chance besteht, wenn die Diagnose sehr frisch ist, noch keine Beeinträchtigungen vorliegen und die Gesundheitsfragen des Versicherers so formuliert sind, dass die MS-Diagnose nicht angegeben werden muss, beispielsweise im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Versicherungsnehmer müssen die Fragen des Versicherers im Antrag korrekt und vollständig beantworten. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 19) legt fest, dass grundsätzlich nur solche bekannten Umstände angegeben werden müssen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.

Urteil des Landgerichts Heidelberg

Ein Urteil des Landgerichts Heidelberg (2 O 90/16 vom 08.11.2016) verdeutlicht die Problematik der spontanen Anzeigepflicht. Die Klage eines Versicherten auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wurde abgelehnt, da das Gericht argumentierte, dass die Gefahrerheblichkeit der Multiplen Sklerose im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung so offensichtlich sei, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht verborgen bleiben könne.

Es gibt jedoch auch Gegenstimmen zu diesem Urteil. Das Berufungsgericht, das OLG Karlsruhe, sah keine spontane Anzeigepflicht.

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Vereinfachte Gesundheitsfragen

Auch bei Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist Vorsicht geboten. Die Erkrankung MS ist in der Regel angabepflichtig, und es besteht die Gefahr einer Verletzung der spontanen Anzeigepflicht.

Risikolebensversicherung

Bei der Risikolebensversicherung ist die Situation etwas anders. Da Multiple Sklerose nicht unbedingt zu einer kürzeren Lebenserwartung führt, gibt es Versicherer, die Anträge nicht sofort ablehnen. Eine Antragsannahme mit einem Risikozuschlag ist möglich. Dies sind jedoch immer Einzelentscheidungen unter Berücksichtigung aller Details wie Alter, Beruf und anderer Vorerkrankungen. Eine anonyme Risikovoranfrage ist empfehlenswert.

BauFi-Schutzbrief

Bei einer aktuellen Baufinanzierung könnte trotz MS der BauFi-Schutzbrief interessant sein. Dieser bietet eine Absicherung ohne Gesundheitsfragen, mit einer Wartezeit von 6 Monaten und einer Absicherung von bis zu 2.500 Euro pro Monat bei langer Krankschreibung, Tod oder optional auch bei Arbeitslosigkeit.

Alternative Absicherungsmöglichkeiten

Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestehender MS-Diagnose schwer zu bekommen ist, können alternative Absicherungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden:

  • Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen: Hier sollte auf einen hohen Mitwirkungsanteil geachtet werden.
  • Krankentagegeldabsicherung ohne Gesundheitsfragen: Die AXA bietet hier eine Option an, die auch für Personen mit Vorerkrankungen abschließbar ist.

Frühzeitige Absicherung als Prävention

Es ist ratsam, sich und seine Kinder so früh wie möglich abzusichern. Dies bedeutet, dass man spätestens während der Ausbildung oder des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte. Für Kinder gibt es bereits ab dem 6. Lebensmonat Optionen, die später in eine vollständige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden können.

Weitere Versicherungsoptionen im Überblick

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es weitere Versicherungsoptionen, die im Zusammenhang mit Invalidität relevant sein können:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung greift, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Die Hürden für eine Leistung sind höher als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung leistet, wenn Menschen bestimmte Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Sehen, Hören oder den Gebrauch der Hände verlieren.
  • Schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease Versicherung): Diese Versicherung zahlt eine Einmalzahlung bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Krebs.
  • Pflegerentenversicherung: Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente bei dauerhaften Unfallschäden, schweren Erkrankungen, Organschäden sowie bei Verlust von Grundfähigkeiten.
  • Unfallversicherung: Diese Versicherung leistet bei dauerhaften Unfallschäden. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.

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