Eine Multiple Sklerose (MS) Diagnose muss kein Hindernis für eine Schwangerschaft sein. Dennoch erfordert eine Schwangerschaft bei MS eine sorgfältige Planung und enge Absprache mit Ärzten. Dieser Artikel beleuchtet wichtige Aspekte wie den optimalen Zeitpunkt für eine Schwangerschaft, notwendige Medikamentenumstellungen, Auswirkungen der MS auf Schwangerschaft und Geburt sowie den Verlauf der MS während und nach der Schwangerschaft. Darüber hinaus wird das Thema Beschäftigungsverbot im Kontext von MS und Schwangerschaft ausführlich behandelt, insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen und Regelungen für Pflegekräfte.
Planung der Schwangerschaft bei MS
Der optimale Zeitpunkt
Der ideale Zeitpunkt für eine Schwangerschaft ist eine stabile Phase der MS, in der die Krankheit gut unter Kontrolle ist. Je aktiver die MS vor der Schwangerschaft war, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Schubs während der Schwangerschaft.
Medikamentenumstellung
MS-Medikamente können sich auf das ungeborene Kind auswirken. Daher ist es wichtig, mit dem behandelnden Arzt zu klären, welche Medikamente vor und während der Schwangerschaft abgesetzt werden sollten. In bestimmten Fällen kann trotz Schwangerschaft eine intensive Schubtherapie, beispielsweise mit hochdosiertem Kortison, erforderlich sein, idealerweise jedoch erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Auch Männer mit MS und Kinderwunsch sollten ihre Medikamente mit dem Arzt besprechen, da bestimmte Medikamente vorübergehend das Sperma verändern können.
Nach der Entbindung ist es wichtig, die Medikamente mit dem Arzt abzustimmen. Frauen mit MS dürfen ihr Kind stillen, müssen aber im Vorfeld genau mit ihrem Arzt besprechen, welche Medikamente in Frage kommen. Eine kostenlose Beratung zu möglichen Medikamenten bietet auch Embryotox.
Auswirkungen von MS auf Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaftsverlauf
Die Schwangerschaft einer Frau mit MS verläuft im Allgemeinen ähnlich wie die einer gesunden Frau. Es besteht jedoch eine etwas höhere Wahrscheinlichkeit für Frühgeburten oder ein niedriges Geburtsgewicht des Kindes. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit für Infekte bei der Frau erhöht.
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Geburtsverlauf
Prinzipiell spricht bei MS nichts gegen eine vaginale Geburt. Bei fortgeschrittener Erkrankung mit Muskelschwäche oder Fatigue kann jedoch ein geplanter Kaiserschnitt sinnvoll sein.
Verlauf der MS während und nach der Schwangerschaft
Kurzfristige Auswirkungen
Kurzfristig kann eine Schwangerschaft vor neuen Schüben schützen. Direkt nach der Schwangerschaft ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schub jedoch erhöht. Stillen kann sich positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken und die Wahrscheinlichkeit eines Schubs reduzieren.
Langfristige Auswirkungen
Insgesamt betrachtet verändert eine Schwangerschaft den Krankheitsverlauf von MS jedoch nicht.
Beschäftigungsverbot bei MS und Schwangerschaft
Gesetzliche Grundlagen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt Arbeitsverbote und Schutzfristen für schwangere Arbeitnehmerinnen. Es schützt die Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz und ermöglicht die Fortführung der Erwerbstätigkeit, soweit dies verantwortbar ist. Das MuSchG schützt Arbeitnehmerinnen vor unberechtigter Kündigung und sichert das Einkommen während der Beschäftigungsverbote.
Mutterschutzfristen
Schwangere dürfen sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
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Generelles Beschäftigungsverbot
Ein generelles Beschäftigungsverbot (§ 11 MuSchG) besteht für Tätigkeiten, die die Gesundheit der Schwangeren gefährden könnten. Dazu gehören körperlich anstrengende Arbeiten, der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Tätigkeiten mit Infektionsrisiko oder gefährlichen physikalischen Einwirkungen.
Individuelles Beschäftigungsverbot
Ein individuelles Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) wird vom behandelnden Arzt ausgesprochen, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes aufgrund des individuellen Gesundheitszustands der Schwangeren bei Weiterbeschäftigung als gefährdet eingestuft wird. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis, das Art, Weise und Umfang des Risikos sowie eine mögliche Geltungsdauer festlegt. Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot können Mehrlingsschwangerschaften, das Risiko einer Frühgeburt, starke Rückenschmerzen oder starke Übelkeit sein.
Beschäftigungsverbot in der Pflege
Für Pflegekräfte gelten besondere Regelungen, da der Pflegeberuf oft mit körperlicher Belastung, langem Stehen, Schichtarbeit und potenziell gesundheitsschädlichen Einflüssen verbunden ist.
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um festzustellen, welche Tätigkeiten die schwangere Mitarbeiterin gefährden könnten und wie sie geschützt werden kann. Die Gefährdungsanalyse muss vom Betriebsrat geprüft und von der betroffenen Arbeitnehmerin unterschrieben werden.
Mögliche Anpassungen
Die Pflegeeinrichtung kann versuchen, eine Gefährdung zu umgehen, indem die schwangere Mitarbeiterin beispielsweise im Bereich der Pflegedokumentation eingesetzt wird. Weitere Anpassungen können flexible Arbeitszeiten, verkürzte Schichten oder der Verzicht auf Nachtschichten sein.
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Beschäftigungsverbot als letzter Ausweg
Ein Beschäftigungsverbot ist immer nur der letzte Ausweg, wenn keine anderen Maßnahmen möglich sind, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.
Rechte und Pflichten
Informationspflicht
Schwangere sollten ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig, spätestens im dritten Monat, über die Schwangerschaft informieren.
Kündigungsschutz
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz möglich.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres bisherigen Nettolohns. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot springt der Arbeitgeber gemeinsam mit der Krankenkasse ein. Zusätzlich besteht Anspruch auf Elterngeld.
Umgang mit Stress und Infektionsrisiko
Schwangere Pflegekräfte sollten Stress vermeiden und auf ein niedriges Infektionsrisiko achten. Dies kann durch die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die Vermeidung von Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko erreicht werden.
Risikoschwangerschaft
Eine Schwangerschaft gilt als Risikoschwangerschaft, wenn bestimmte Faktoren die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen erhöhen. Dazu gehören das Alter der Mutter (unter 18 oder über 35 Jahre), bestimmte Erkrankungen (z.B. Diabetes, Bluthochdruck, Autoimmunerkrankungen) sowie der persönliche Lebensstil (z.B. Alkohol-, Tabak- oder Drogenkonsum). Frauen mit Multipler Sklerose können unter Umständen ebenfalls als Risikoschwangere eingestuft werden.
Maßnahmen bei Risikoschwangerschaft
Bei einer Risikoschwangerschaft sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen besonders wichtig, um Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. In manchen Fällen kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden könnte.
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