Die Neurologie ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit Erkrankungen des Nervensystems befasst. Das Nervensystem umfasst das Gehirn, das Rückenmark, die Nerven und die Muskeln. Erkrankungen des Nervensystems können zu einer Vielzahl von Symptomen führen, wie z. B. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Schmerzen, Krampfanfälle, Sprachstörungen und Gedächtnisverlust. Das Medizinische Versorgungsamt Kassel bietet verschiedene Leistungen für Menschen mit neurologischen Erkrankungen an.
Überblick über die Leistungen des Medizinischen Versorgungsamtes
Das Medizinische Versorgungsamt Kassel ist eine Behörde, die für die Feststellung von Behinderungen und die Gewährung von Leistungen an Menschen mit Behinderungen zuständig ist. Zu den Leistungen, die das Medizinische Versorgungsamt Kassel für Menschen mit neurologischen Erkrankungen anbietet, gehören:
- Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- Gewährung von Nachteilsausgleichen
- Beratung und Unterstützung
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung. Er wird in Zehnergraden von 0 bis 100 abgestuft. Ein GdB von 50 oder mehr bedeutet, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Die Feststellung des GdB erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Untersuchung und Begutachtung.
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Schwerbehinderung und ermöglicht die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Gewährung von Nachteilsausgleichen
Nachteilsausgleiche sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Zu den Nachteilsausgleichen, die Menschen mit neurologischen Erkrankungen zustehen können, gehören:
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- Ermäßigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- Steuerliche Vergünstigungen
- Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beratung und Unterstützung
Das Medizinische Versorgungsamt Kassel bietet Menschen mit neurologischen Erkrankungen und ihren Angehörigen Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Behinderung an. Die Beratung umfasst unter anderem Informationen über die verschiedenen Leistungen, die zur Verfügung stehen, sowie Unterstützung bei der Antragstellung.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen
Um die Leistungen des Medizinischen Versorgungsamtes Kassel in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
- Vorliegen einer neurologischen Erkrankung
- Gesundheitliche Beeinträchtigung seit mehr als sechs Monaten
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Antragstellung
Die Leistungen des Medizinischen Versorgungsamtes Kassel müssen schriftlich beantragt werden. Die Antragsformulare sind beim Medizinischen Versorgungsamt Kassel erhältlich oder können im Internet heruntergeladen werden. Dem Antrag sind ärztliche Unterlagen beizufügen, die die neurologische Erkrankung und die damit verbundenen Beeinträchtigungen belegen.
Beispiele für neurologische Erkrankungen, bei denen Leistungen in Anspruch genommen werden können
Es gibt eine Vielzahl von neurologischen Erkrankungen, bei denen Leistungen des Medizinischen Versorgungsamtes Kassel in Anspruch genommen werden können. Zu den häufigsten Erkrankungen gehören:
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Parkinson-Krankheit
- Epilepsie
- Demenz
- Hirnverletzungen
Die Leistungen, die im Einzelfall gewährt werden, hängen von der Art und Schwere der Erkrankung sowie von den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen ab.
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Die Rolle der interdisziplinären Zusammenarbeit
Die Versorgung von Menschen mit neurologischen Erkrankungen erfordert oft eine interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen. Neben Neurologen sind häufig auch andere Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte und Sozialarbeiter an der Behandlung und Betreuung beteiligt. Das Medizinische Versorgungsamt Kassel arbeitet eng mit diesen Fachkräften zusammen, um eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen sicherzustellen.
Bedeutung der Rehabilitation
Die Rehabilitation spielt eine wichtige Rolle bei der Behandlung von neurologischen Erkrankungen. Ziel der Rehabilitation ist es, die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten des Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern und ihm so eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Das Medizinische Versorgungsamt Kassel unterstützt Menschen mit neurologischen Erkrankungen bei der Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen.
Das Antragsverfahren im Detail
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. In Kassel ist dies das Medizinische Versorgungsamt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch, die von den Versorgungsämtern bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Diese sind in der Regel online verfügbar oder können direkt beim Versorgungsamt angefordert werden.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
- Ärztliche Befundberichte: Diese Berichte sollten von behandelnden Ärzten (z.B. Neurologen, Hausärzten) ausgestellt sein und detailliert die Art der Erkrankung, den Verlauf, dieTherapien und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen beschreiben.
- Weitere medizinische Unterlagen: Dazu gehören beispielsweise Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen, Laborbefunde oder Gutachten.
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation des Antragstellers.
- Ggf. Schwerbehindertenausweis: Falls bereits ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.
Begutachtungsprozess
Nach Eingang des Antrags prüft das Versorgungsamt die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls werden weitere ärztliche Gutachten eingeholt, um den Grad der Behinderung объектив zu beurteilen. Der Gutachter berücksichtigt dabei die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedVO) festgelegt sind. Diese Grundsätze enthalten Tabellen und Richtlinien, die die Bewertung einzelner Funktionsbeeinträchtigungen standardisieren.
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Feststellungsbescheid
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens erlässt das Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid. Dieser Bescheid enthält folgende Informationen:
- Feststellung, ob eine Behinderung vorliegt
- Grad der Behinderung (GdB)
- Feststellung von Merkzeichen (z.B. G, aG, B, H, RF)
- Gültigkeitsdauer des Bescheides (in der Regel unbefristet, in einigen Fällen befristet)
Widerspruchsverfahren
Wenn der Antragsteller mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Das Versorgungsamt prüft den Widerspruch und kann den Bescheid aufheben, ändern oder den Widerspruch zurückweisen.
Klageverfahren
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann der Antragsteller Klage beim Sozialgericht erheben. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides beim Sozialgericht eingegangen sein. Das Sozialgericht prüft den Fall und kann das Versorgungsamt zur Aufhebung oder Änderung des Bescheides verpflichten.
Weitere Anlaufstellen und Beratungsangebote
Neben dem Medizinischen Versorgungsamt Kassel gibt es weitere Anlaufstellen und Beratungsangebote für Menschen mit neurologischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Zu den wichtigsten gehören:
- Selbsthilfegruppen
- Patientenorganisationen
- Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Initiativbewerbung bei Gesundheit Nordhessen (GNH)
Die Gesundheit Nordhessen (GNH) versorgt jährlich zahlreiche stationäre und ambulante Patienten. Um Spitzenleistungen bieten zu können, benötigt die GNH erfahrenes und engagiertes Personal. Wenn Sie Teil des GNH-Teams werden möchten, können Sie sich initiativ bewerben, falls kein passendes Stellenangebot ausgeschrieben ist. Die GNH sucht sowohl ärztliche, pflegerische und therapeutische als auch kaufmännische und medizinisch-technische Mitarbeiter.
Bewerbungstipps der GNH
Die GNH gibt Bewerbungstipps, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten sollten und wie es nach der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen weitergeht. Die GNH möchte ihre Bewerber schon im ersten Schritt kennenlernen. Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüft die GNH diese auf Grundlage der Stellenanforderung oder bei Initiativbewerbungen hinsichtlich entsprechender Einsatzmöglichkeiten. Die GNH bemüht sich, Ihnen zeitnah eine Antwort bzw. eine Rückmeldung zu geben. Im nächsten Schritt des Auswahlverfahrens erhalten Sie eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und im Anschluss daran eine Rückmeldung.
Endokrine Chirurgie am Marienkrankenhaus Kassel
Die Klinik für Endokrine Chirurgie am Marienkrankenhaus Kassel ist von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) sowie der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Endokrinologie (CAEK) zum Kompetenzzentrum für Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie zertifiziert worden. Das Zertifikat steht für die hohe Qualität der chirurgischen Versorgung von Patientinnen und Patienten an diesem Zentrum. Ein besonderer Schwerpunkt der Klinik liegt in der Operation der Schilddrüse sämtlicher Schweregrade. Zur Überwachung kommt ein Gerät zum Aufzeichnen und Erkennen der Stimmbandnerven (Nervus rekurrens) zur Anwendung, wodurch den Patienten auch nach der Operation ihre Stimme erhalten bleiben soll. Die Klinik ist spezialisiert auf Schilddrüsenchirurgie, Chirurgie der Nebenschilddrüsen, minimal-invasive Nebennierenchirurgie und Thermoablation.
Operation der Schilddrüse
Der häufigste Grund für eine Operation der Schilddrüse ist deren Vergrößerung, seltenere Indikationen stellen die Schilddrüsenüberfunktion oder Tumore dar. Eine Reihe von Ursachen sind für die Schilddrüsenvergrößerung (Struma) bekannt, wobei in Deutschland der Jodmangel die wichtigste Ursache ist. Symptome, die Gründe für eine Operation der Schilddrüse darstellen, sind: Vergrößerung der Schilddrüse mit Beeinträchtigung benachbarter Organe, knotige Schilddrüsenvergrößerung mit mechanischer Beeinträchtigung, Entstehung von Arealen in der Schilddrüse, die übermäßige Mengen von Schilddrüsenhormon produzieren und somit zur Überfunktion führen (Adenome=heiße Knoten), kosmetische Beeinträchtigung, Verdacht auf einen bösartigen Schilddrüsentumor (oft als kalte Knoten) und autoimmune Schilddrüsenerkrankungen (Morbus Basedow).
Vor einer Operation an der Schilddrüse sollte grundsätzlich eine Ultraschalluntersuchung zur Größenbestimmung, eine Schilddrüsenszintigrafie zur Funktionsüberprüfung und eine Bestimmung der Schilddrüsenhormone durchgeführt werden. Hierdurch kann eine möglicherweise vorliegende Über- oder Unterfunktion festgestellt und gegebenenfalls vorher entsprechend therapiert werden. Ziel der Operation ist die Entfernung aller krankhaften Veränderungen unter sicherer Schonung des Stimmbandnervs. Komplikationen, die sich nach einer Schilddrüsenoperation entwickeln können, bestehen im Wesentlichen aus der Nachblutung, der Verletzung der Stimmbandnerven oder der Verletzung benachbarter Strukturen, hier vor allem der Nebenschilddrüsen.
Operation der Nebenschilddrüse
Die Notwendigkeit einer Operation der Nebenschilddrüse ergibt sich hauptsächlich aufgrund einer krankhaft veränderten Funktion. Die Nebenschilddrüsenüberfunktion, auch Hyperparathyreoidismus genannt, führt neben Störungen des Knochenwachstums unter anderem zu Nierenerkrankungen, Magengeschwüren und Gallenblasensteinen. Prinzipiell gibt es drei mögliche Ursachen für eine Nebenschilddrüsenüberfunktion: primäre Form, sekundäre Form und bösartiger Nebenschilddrüsentumor. Da die Nebenschilddrüsenkörperchen sehr klein sind und in ihrer Lage sehr variieren können, sollte vor jeder Operation eine Lokalisationsdiagnostik durchgeführt werden.
Generell ist das Ziel einer Operation eine Reduktion des Nebenschilddrüsengewebes zu erzielen, die in einer Normalisierung des Hormonspiegels mündet, ohne dass eine Nebenschilddrüsenunterfunktion entsteht. Im Falle der primären Überfunktion gilt es, die der Regulation entzogenen Nebenschilddrüsen während der Operation sicher zu identifizieren und zu entfernen. Bei der sekundären Erkrankungsform sind alle vier Drüsen in gleichem Maße an der Entstehung der Überfunktion beteiligt, sodass die operative Strategie hier eine andere sein muss. Hier werden alle Nebenschilddrüsenkörperchen entfernt und ein gewisser Anteil des Gewebes, der zur Aufrechterhaltung der Funktion ausreichend ist, wieder eingepflanzt.
Minimal-invasive Nebennierenchirurgie
Viele Erkrankungen der Nebenniere sind durch gutartige hormonbildende Tumore verursacht. Durch deren Entfernung können Patientinnen und Patienten in der Regel vollständig geheilt werden. Ein weniger als sieben Zentimeter großer gutartiger Nebennierentumor kann heute mit einem minimal-invasiven Verfahren entfernt werden. Hierzu werden vier kleine Schnitte an der Bauchhaut oder direkt über der Nebenniere am Rücken gesetzt und der Eingriff laparaskopisch durchgeführt.
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