Neurologie im Philippusstift Essen: Informationen zu Schlaganfallbehandlung, Prävention und Arzneimitteltherapiesicherheit

Das Philippusstift in Essen bietet umfassende neurologische Versorgung, insbesondere im Bereich der Schlaganfallbehandlung und Prävention. Ein besonderer Fokus liegt auf der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zur Vermeidung von Medikationsfehlern und Risiken für Patienten.

Schlaganfallbehandlung im Philippusstift Essen

Die rasche Behandlung eines Schlaganfalls ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Innerhalb der ersten sechs Stunden nach Auftreten der Symptome bestehen gute Chancen, dass sich Symptome wie Lähmungen oder Sprachstörungen zurückbilden. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser ist das Ergebnis.

Was tun bei Verdacht auf Schlaganfall?

  1. Notruf alarmieren: Wählen Sie umgehend den Notruf (112).
  2. Erste Hilfe leisten:
    • Kümmern Sie sich um den Betroffenen.
    • Verabreichen Sie keine Medikamente oder Getränke.
    • Beruhigen Sie den Betroffenen und bleiben Sie bei ihm.
    • Lockern Sie einengende Kleidungsstücke.
    • Wenden Sie bei Bewusstlosigkeit die stabile Seitenlage an.
    • Kontrollieren Sie Puls und Herzschlag.
    • Teilen Sie dem eintreffenden Notarzt die Symptome des Betroffenen mit.
  3. Transport in die Stroke-Unit: In Essen wird der Patient in ein Krankenhaus mit einer Stroke-Unit - einer Schlaganfall-Spezialstation - eingeliefert. Die Stroke-Unit des Philippusstift ist seit 2009 offiziell zertifiziert.

Warnzeichen beachten: Häufig treten schon Tage bis Monate vor einem Schlaganfall flüchtige Warnzeichen auf. Diese sollten ernst genommen und ärztlich abgeklärt werden.

Prävention von Gewalt und Missbrauch

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B. sein.

Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept).

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Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Philippusstift

AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Im Philippusstift Essen wird großer Wert auf die Arzneimitteltherapiesicherheit gelegt. Dies umfasst verschiedene Aspekte des Medikationsprozesses, von der Aufnahme bis zur Entlassung der Patienten.

Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der AMTS

Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar.

Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:

  • Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese: Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation. Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B.
  • Medikationsprozess im Krankenhaus: Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese - Verordnung - Patienteninformation - Arzneimittelabgabe - Arzneimittelanwendung - Dokumentation - Therapieüberwachung - Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden. Vorhandensein eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. Spezielle AMTS-Visiten (z. B.
  • Entlassung: Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw.

Personalstruktur im Bereich AMTS:

  • Anzahl Apotheker/-innen: 2
  • Erläuterungen: Es besteht ein Kooperationsvertrag mit einer Apotheke.

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