Die neurologische und psychiatrische Versorgung in Schleswig-Holstein steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Fachgebiete, die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die aktuellen Entwicklungen in der Region, insbesondere im Hinblick auf die ambulante und stationäre Versorgung.
Neurologie und Psychiatrie: Zwei Fachgebiete im Überblick
Neurologie: Erkrankungen des Nervensystems
Unter Neurologie versteht man die Lehre vom Nervensystem. Sie beschäftigt sich mit Erkrankungen der Nerven, des Gehirns, des Rückenmarks und der Muskulatur. Ein Neurologe ist ein Facharzt für Neurologie (Nervenkrankheiten) und wurde früher als Nervenarzt bezeichnet. Er hat nach seinem regulären Medizinstudium noch eine mehrjährige (meist 5 Jahre an einer Universitätsklinik) Facharztausbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Der Neurologe behandelt vor allem körperliche Störungen des Nervensystems. Hierzu zählen alle Arten von Lähmungen, Gefühlsstörungen sowie Beeinträchtigungen im Bereich des Gleichgewichts, des Gedächtnisses und anderer Funktionen des Gehirns.
Eine neurologische Untersuchung wird durchgeführt bei plötzlich auftretenden oder länger anhaltenden Beschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, Lähmungserscheinungen, Gleichgewichtsstörungen, Sprachstörungen, Schmerzen, Vergesslichkeit oder Taubheitsgefühl. Einige häufig auftretende Krankheitsbilder aus den Fachgebieten, wie Multiple Sklerose (MS), Morbus Parkinson, Demenz, Epilepsie, Migräne, das Karpaltunnel-Syndrom, das Ulnarisrinnen-Syndrom oder den Normaldruck-Hydrocephalus.
Die AUGUST-BIER-KLINIK im heilklimatischen Kurort und Kneipp-Heilbad Bad Malente in Schleswig-Holstein zählt zu den schönsten und erholsamsten Fachzentren für neurologische Erkrankungen im Norden: Direkt am See gelegen und mitten im Naturpark »Holsteinische Schweiz« mit seinem milden Reizklima der nahen Ostsee erfüllen unsere medizinisch-therapeutischen Leistungen und komfortable Ausstattung alle Ansprüche einer neurologischen Akut-Klinik und Rehabilitationsklinik von heute. Wir bieten Ihnen bei verschiedenen neurologischen Krankheiten und Diagnosen Unterstützung. Das sind für uns in der AUGUST-BIER-KLINIK die leitenden Grundsätze der medizinisch-therapeutischen und pflegerischen Versorgung unserer Patientinnen. Professionalität und interdisziplinäre Zusammenarbeit gepaart mit empathischer Betreuung und Genesungsunterstützung, das zeichnet das Behandlungsteam in unserer neurologischen Klinik aus. So beginnen unsere Neurologinnen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, Ergotherapeutinnen und Neuropsychologinnen bereits im Akut-Bereich neben einer medikamentösen Therapie mit einer zielgerichteten Behandlung, um neurologische Erkrankungen und ihre Folgen zu stabilisieren. Darüber hinaus ist es unser Ziel Sekundärkomplikationen zu vermeiden und Funktionseinschränkungen und -störungen durch das Einüben von Ersatz- und Anpassungsstrategien und damit das verbliebene Leistungsvermögen zu verbessern. Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen ist eines unserer wichtigsten Ziele. In unserer neurologischen Fachklinik bieten wir Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen eine langfristige, sichere und sinnhafte berufliche Perspektive.
Psychiatrie: Seelische Erkrankungen im Fokus
Psychiatrie steht für die Seelenheilkunde. Ist das seelische Wohlbefinden gestört, so ist der ganze Mensch betroffen und wird in seiner Gesundheit beeinträchtigt. Der Ursprung auch dieser Erkrankungen kann eine Fehlregulation im Gehirn sein. Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie (und Psychotherapie). Er hat nach seinem regulären 6-jährigen Medizinstudium noch eine mehrjährige (meist 5 Jahre) Facharztausbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Er diagnostiziert und behandelt vor allem die seelischen, von außen meist nicht sichtbaren Erkrankungen eines Patienten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Störungen des Denkens und Fühlens. So suchen beispielsweise Menschen mit Depressionen oder Angststörungen häufig einen Psychiater auf.
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Das AMEOS Klinikum Heiligenhafen steht als Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Kiel zur Verfügung. Das Klinikum verfügt über differenzierte Abteilungen für das gesamte Spektrum seelischer Erkrankungen des Erwachsenenalters. Neben einer qualifizierten gemeindenahen Grund- und Regelversorgung werden auch überregional zugängliche spezialisierte Behandlungen angeboten.
Gemeinsamkeiten und Überschneidungen
Früher umfasste der Facharztabschluss „Neurologie“ auch die gesamte Psychiatrie und Psychotherapie. Es gibt also Neurologen, die auch psychiatrisch Kranke behandeln. Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie deckt beide Fachgebiete ab. Das Fachgebiet beschäftigt sich vorrangig mit Psychosomatik.
Weitere Berufsgruppen im Bereich der psychischen Gesundheit
- Ärztliche Psychotherapeuten: Es handelt sich um einen Sammelbegriff für Ärzte, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können. Ärztliche Psychotherapeuten sind oft „ganzheitlich“ tätig, d.h., dass sie nach ausführlicher Diagnostik mit dem Patienten ein Behandlungsziel definieren und dann psychotherapeutisch arbeiten.
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Hat nach seinem regulären 6- jährigen Medizinstudium noch eine mehrjährige (meist 5 Jahre) Facharztausbildung in verschiedenen Fachgebieten absolviert.
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Diese Arztfachrichtung beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Diagnostik und der Behandlung von psychischen, psychosomatischen und neurologischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Sie hat sich aus der allgemeinen Psychiatrie entwickelt, stellt aber inzwischen ein eigenes Berufsbild dar. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kinderärzten, Kinderneurologen und den Pädagogen gefragt.
- Psychologen: Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben, Empfinden und Verhalten des Menschen. Psychologen haben ein Studium absolviert und dieses i.d.R. mit einem Diplom oder einem Master- Titel abgeschlossen.
- Heilpraktiker: Um Heilpraktiker zu werden, ist weder eine definierte Ausbildung noch eine staatliche Prüfung erforderlich. Das erforderliche medizinische Grundwissen kann theoretisch im Selbststudium erfolgen. Auch werden keine klinischen Erfahrungen vorausgesetzt. Mit der Bezeichnung „Heilpraktiker“ darf Heilkunde einschließlich Psychotherapie ausgeübt werden. Der „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ darf nur Psychotherapie anbieten.
- Ergotherapeuten: Ergotherapeuten unterstützen Menschen, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.
- Logopäden: Die Logopädie befasst sich in Theorie und Praxis mit Vorbeugung, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie, des Sprechens, Sprechstörungen und Sprechtherapie, der Sprache, Sprachstörungen und Sprachtherapie, sowie des Schluckens, Schluckstörungen und Schlucktherapie.
Alle Ärzte können - im Gegensatz zu den Angehörigen der anderen Berufsgruppen- Medikamente wie z.B. Antidepressiva, Antipsychotika und angstlösende Medikamente verschreiben.
Die Bedeutung der Geriatrie
Die Klinische Geriatrie beschäftigt sich mit körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter. Durch Vorbeugung, frühzeitige Erkennung, Behandlung und Rehabilitation dieser Erkrankungen sollen dauernde Behinderungen vermieden werden und eine größtmögliche Selbständigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden.
Entwicklungsneurologie und Neuropädiatrie
Die Entwicklungsneurologie beschäftigt sich mit der Entwicklung des Menschen vom Neugeborenen bis zum Erwachsenen. Eltern haben ein gutes Gespür für die Entwicklung ihres Kindes. Ihr Gefühl „Mit meinem Kind stimmt etwas nicht“ sollte daher immer ernst genommen werden. Ob dieses Gefühl eine Entwicklungsauffälligkeit, eine Entwicklungsverzögerung oder gar eine Erkrankung beschreibt, kann oftmals nur durch eine ausführliche entwicklungsneurologische Untersuchung geklärt werden. Neuropädiatrie beschäftigt sich mit allen neurologischen und entwicklungsneurologischen Fragestellungen im Kindesalter. Es werden Kinder von der Geburt bis zum 18. behandelt. Der Neuropädiater ist ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, der durch eine spezialisierte Weiterbildung die zusätzliche Schwerpunktsbezeichnung Neuropädiatrie erworben hat. Eine enge Zusammenarbeit mit der/dem zuweisenden Kinder- und Jugendärztin/-arzt, den Therapeuten (Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie), der Ärztin/Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und den Rehakliniken ist in diesem Fachgebiet besonders wichtig. Die Sozialpädiatrie befasst sich mit den Bedingungen für Gesundheit und Entwicklung, ihren Störungen und Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Außerdem unterstützt sie die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, psychischen, geistigen und sozialen Erkrankungen.
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Versorgungslücken und Lösungsansätze in Schleswig-Holstein
Ambulante Versorgung: Ein komplexes Feld
In dem Artikel wird eine positive Entwicklung der psychiatrischen Versorgung in einer Region in Schleswig-Holstein um Heide vorgestellt. Wegen des hohen „Komplexitätsgrades“ der Koordinierung innerhalb des Systems wurden die niedergelassenen Vertragsärzte nicht eingebunden, obwohl dies „wünschenswert“ gewesen wäre. Tatsache ist, dass die niedergelassenen Psychiater und Nervenärzte etwa „pro Kopf“ 60 Euro in Baden-Württemberg, nur etwa 40 Euro in Hamburg pro Quartal für sämtliche Dienstleistungen, auch für Patienten mit wöchentlichen Kontakten nach dem alten EBM erhalten haben, während die PIA (psychiatrische Institutsambulanz der Klinik mit Gleichstellung zum niedergelassenen Arzt) dagegen 270 Euro in Baden-Württemberg erhält. Auch im EBM 2000plus ist die Notfallbehandlung (Ziffer 21 217: 75 Punkte; Behandlungszeit: 3 Minuten, höchstens dreimal im Behandlungsfall) kein Anreiz, den Patienten in der Akutphase vom Krankenhaus fern zu halten. Viele Psychiater tun dies aber trotzdem, obwohl sie dafür nicht nur annähernd gerecht bezahlt werden. Es ist viel leichter, mit einem angemessenem (vierfach erhöhtem) Budget (270 Euro in Baden-Württemberg) einen Stab von Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialarbeitern bereitzuhalten, um eine Klinikeinweisung zu vermeiden. Mir ist es klar, warum die niedergelassenen Fachkollegen nicht eingebunden wurden: Es soll gezeigt werden, dass die niedergelassenen Fachärzte überflüssig sind. Eine Untersuchung, in der die Kosteneffektivität der niedergelassenen Psychiater mit der PIA verglichen wird, wäre sinnvoll. Dann würde sich wahrscheinlich zeigen, dass die PIA viel teurer ist . . . Dr. med.
Ambulante psychiatrische Komplexbehandlung
Die Komplexversorgung ist ein ambulantes Behandlungsprogramm bei insbesondere schweren psychischen Erkrankungen. Die Patientinnen und Patienten werden von einem multiprofessionellen Team engmaschig und kontinuierlich betreut. Zwei separate Versorgungsangebote für zwei unterschiedliche Patientengruppen stellen sicher, dass spezifisch auf die besonderen Bedürfnisse von Erwachsenen einerseits sowie Kindern und Jugendlichen andererseits eingegangen werden kann. Das sogenannte Zentrale Team besteht aus mindestens einem Arzt, einem Psychotherapeuten und einer koordinierenden Person. Die Mitglieder des Zentralen Teams beziehen im „Erweiterten Team“ Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Sozialarbeiter, Kita-Erzieher, Lehrer und viele weitere Akteure wie Ergotherapeuten bei Bedarf in die Behandlung mit ein. Falls eine stationäre Versorgung unvermeidlich wird, kümmern sie sich um eine gute Übergabe, beispielsweise durch die aktive Überleitung in die verschiedenen Versorgungsangebote eines Krankenhauses. Ein weiteres Ziel des Versorgungsprogramms ist es, die Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu reduzieren und den Zugang zu Behandlungsangeboten zu erleichtern. Ob eine Patientin oder ein Patient für die ambulante psychiatrische Komplexbehandlung geeignet ist, stellt ein Arzt oder ein Psychotherapeut anhand der vorgegebenen Kriterien in der Eingangssprechstunde fest. Im Anschluss erfolgt eine differentialdiagnostische Abklärung unter Berücksichtigung bereits vorliegender Befunde. Auf Basis der differentialdiagnostischen Abklärung erstellt der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten und den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten einen Gesamtbehandlungsplan. Soweit erforderlich, erfolgt hierzu eine interdisziplinäre Abstimmung. Der Gesamtbehandlungsplan ist für alle aus dem Zentralen und Erweiterten Team verbindlich. In regelmäßigen Fallbesprechungen überprüft das Zentrale Team, inwieweit die Therapieziele erreicht sind oder ob eine Anpassung des Gesamtbehandlungsplans notwendig ist. Solche Fallbesprechungen sollten mindestens einmal im Quartal erfolgen, erstmals spätestens einen Monat nach dem Erstkontakt mit der Patientin oder dem Patienten in der Eingangssprechstunde. Fallbesprechungen sind auch per Video oder Telefon möglich. Ärzte und Psychotherapeuten aus dem Zentralen Team können sich mit Vertretern aus Schulsozialarbeit, Eingliederungshilfe, Jugendamt, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen für die Behandlung relevanten SGB V-externen Akteuren in Hilfekonferenzen austauschen. Praxen, die an der Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche teilnehmen, müssen sich gemäß QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gezielt mit dem Thema Prävention von oder Intervention bei (sexueller) Gewalt befassen. Falls der Patient oder die Patientin während der ambulanten Komplexbehandlung teilweise oder komplett stationär behandelt werden muss, können bei vorliegender Einwilligung Angaben zum Behandlungsverlauf und den Therapiezielen an das Krankenhaus übermittelt werden. Für einen nahtlosen Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Anschlussversorgung lautet die Empfehlung: Das Krankenhaus übermittelt die Entlass-Diagnostik an einen Arzt oder eine Ärztin beziehungsweise einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin, die an der ambulanten Komplexversorgung teilnimmt und vereinbart einen Eingangssprechstunden-Termin. Zur Überleitung in die Versorgung für Erwachsene soll mindestens eine Fallbesprechung mit dem weiterbehandelnden Arzt oder Psychotherapeuten stattfinden. Alle, die an der gesundheitlichen Versorgung beteiligt sind, sowie der Patient oder die Patientin selbst und die Angehörigen werden in die Entscheidung einbezogen. Die koordinierende Person unterstützt den Prozess kommunikativ und organisatorisch. Vorgesehen ist das Versorgungsangebot insbesondere für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen Behandlungsbedarf bis zum vollendeten 21. mindestens eine psychische Störung gemäß der 1. Achse des MAS aus dem V. mindestens ein psychosozialer Umstand aus der Kategorie „assoziierte aktuelle abnormale psychosoziale Umstände“ gemäß der 5. mindestens eine ernsthafte soziale Beeinträchtigung des psychosozialen Funktionsniveaus gemäß den Stufen 4 bis 8 auf der 6.
Für zusätzliche Aufgaben, die in der Komplexversorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendliche bestehen, wurde der EBM zum 1. April 2025 um elf neue Gebührenordnungspositionen (GOP) erweitert. Für die Anamnese und die Prüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme an der Komplexbehandlung in der Eingangssprechstunde gibt es die GOP 37600. Der Arzt oder Psychotherapeut, der die Leistungen durchführt, kann die GOP bis zu 6-mal im Krankheitsfall (=Jahr) abrechnen, davon bis zu 3-mal auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Patienten. Die Abrechnung der Differentialdiagnostik erfolgt über die GOP 37610 (231 Punkte je 15 Minuten). Der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut rechnet hierfür einmal im Krankheitsfall die GOP 37620 (448 Punkte) ab. Eine höhere Vergütung erhält er, wenn das Zentrale und Erweiterte Team zusammen aus mindestens 5 Teilnehmern besteht: statt 448 Punkte sind es dann 627 Punkte. Der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut kann für zusätzliche Aufgaben 1-mal im Behandlungsfall (= Quartal) die GOP 37625 (450 Punkte) ansetzen. In dieser Zusatzpauschale ist zum Beispiel die Aktualisierung des Behandlungsplans enthalten. Eine höhere Vergütung erhält er, wenn das Zentrale und Erweiterte Team zusammen mindestens 5 Teilnehmer umfasst: statt 450 Punkte sind es dann 630 Punkte. Für Leistungen bei der Überleitung von Jugendlichen in die Erwachsenenversorgung erhalten Bezugsärzte und -psychotherapeuten einen Zuschlag zur GOP 37625. Den Zuschlag (GOP 37626 / 232 Punkte) können sie 2-mal im Krankheitsfall ansetzen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt, ansonsten 1-mal. Der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut kann für die Koordination der Versorgung einmal im Quartal die GOP 37630 (577 Punkte) berechnen. Ärzte und Psychotherapeuten, die an einer Fallbesprechung teilnehmen, können bis zu 8-mal im Behandlungsfall die GOP 37650 (128 Punkte je 10 Minuten) berechnen. Die GOP kann auch abgerechnet werden, wenn die Fallbesprechung telefonisch oder per Video stattfindet. Nimmt mindestens eine nichtärztliche oder nichtpsychotherapeutische Person an der Besprechung teil, zum Beispiel ein Physiotherapeut, rechnet der Bezugsarzt oder -psychotherapeut zusätzlich die GOP 37651 (128 Punkte je zehn Minuten) ab. Eine weitere Pauschale wird für die Teilnahme an Hilfekonferenzen gezahlt; GOP 37655 (128 Punkte je 10 Minuten). Nimmt mindestens eine nichtärztliche oder nichtpsychotherapeutische Person an der Besprechung teil, rechnet der Bezugsarzt oder -psychotherapeut zusätzlich die GOP 37656 (128 Punkte je zehn Minuten) ab.
Bei der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen gibt es Einiges zu beachten. Die GOP 37650 und 37655 können auch berechnet werden, wenn die Fall- bzw. Hilfekonferenz telefonisch oder per Video stattfindet. Teilnehmende Praxen in den KV-Regionen können über die 116117-Arztsuche gefunden werden. Für jeden Patienten wird ein Gesamtbehandlungsplan erstellt, in dem die Ziele und Maßnahmen aufgeführt sind. Betroffene, die sich an einen Netzverbund wenden, sollen möglichst innerhalb von 7 Werktagen einen Termin erhalten. Schwere der Erkrankung: Für die Komplexbehandlung kommen Patienten infrage, deren GAF-Wert höchstens ≤ 50 beträgt. GAF steht für „Global Assessment of Functioning“. Die Organisation der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexbehandlung erfolgt über Netzverbünde. Mindestens sechs Mitglieder, davon müssen mindestens zwei Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie / Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie sowie mindestens zwei Psychotherapeuten sein. Mindestens ein Facharzt und ein Psychotherapeut müssen über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen. Jeder Netzverbund schließt Kooperationsverträge mit mindestens einem Krankenhaus, das eine psychiatrische oder psychosomatische Einrichtung für Erwachsene hat, und einem Dienst für psychiatrische häusliche Krankenpflege sowie mit mindestens einer Person aus den Gesundheitsbereichen Ergotherapie und Soziotherapie. Bei Bedarf ziehen sie weitere Fachleute oder Dienste hinzu. Mindestens ein kooperierendes Krankenhaus muss in der Region des Netzverbundes für die regionale psychiatrische Pflichtversorgung zuständig sein. Als zentrale Ansprechperson trägt sie Verantwortung für die Erstellung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplans. Sie muss einer der folgenden Fachgruppen angehören: Psychiatrie und Psychotherapie / Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychotherapie angehören. Die Koordination des Versorgungsangebots übernimmt eine qualifizierte Fachkraft, die beispielsweise in Soziotherapie, Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet oder als Medizinische Fachangestellte tätig ist. Diese Person unterstützt die Patientin oder den Patienten unter anderem dabei, die Behandlungstermine wahrzunehmen. Die Netzverbünde benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um die Leistungen der Komplexversorgung (Abschnitt 37.5 EBM) abrechnen zu können. Dazu reichen sie den Netzverbundvertrag oder schriftliche Erklärungen eines jeden teilnehmenden Arztes, Psychotherapeuten und der Kooperationspartner ein. Für die Versorgung in der psychiatrischen Komplexbehandlung ist eine Überweisung oder Empfehlung erforderlich, sofern der direkte Zugang nicht bei einem Netzverbundmitglied erfolgt ist. Innerhalb von 7 Werktagen nach Überweisung oder Empfehlung. Beginn innerhalb weiterer 7 Werktage, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Wird zu Beginn erstellt, interdisziplinär abgestimmt und mindestens halbjährlich überprüft. Der Bezugsarzt prüft im Laufe der Versorgung mögliche Anpassungen am Gesamtbehandlungsplan und passt diesen, falls erforderlich, an. Mindestens einmal pro Quartal, erstmals spätestens einen Monat nach dem Erstkontakt mit der Patientin oder dem Patienten in der Eingangssprechstunde, auch per Video oder Telefon möglich. Mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) sind zum 1. Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher / nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten: Der Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut, der die zentrale Ansprechperson für den Patienten ist, kann für zusätzliche Aufgaben einmal im Quartal die GOP 37525 (450 Punkte) ansetzen. Die Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person: Für die Koordination der Versorgung durch eine Medizinische Fachangestellte oder eine Person, die beispielsweise in psychiatrischer häuslicher Krankenpflege ausgebildet ist, kann der Bezugsarzt oder -psychotherapeut einmal im Quartal die GOP 37530 (577 Punkte) abrechnen. Fallbesprechungen: Ärzte und Psychotherapeuten, die an einer Fallbesprechung teilnehmen, können bis zu viermal im Behandlungsfall die GOP 37550 (128 Punkte je 10 Minuten) berechnen. Die GOP kann auch abgerechnet werden, wenn die Fallbesprechung telefonisch oder per Video stattfindet. In diesem Fall kann der Vertragsarzt bzw.
Weitere Versorgungsangebote
- Selbsthilfegruppen: Selbsthilfe ist das Prinzip, eigene Probleme aus eigener Kraft beziehungsweise gemeinsame Probleme mit gemeinsamer Anstrengung zu bearbeiten. Es gibt zahlreiche Selbsthilfegruppen.
- Ambulante Betreuung: Die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum wird u.a. für Menschen angeboten, die aufgrund der Schwere ihrer psychischen Erkrankung/Beeinträchtigungen Hilfe für die Aufrechterhaltung einer selbständigen Lebensführung und Verbesserung ihrer Lebenssituation benötigen.
- Tagespflege: Die Tagespflege ist ein (teilstationäres) Betreuungsangebot für ältere Menschen, die in ihrem Alltag Hilfe und Pflege benötigen und zu Hause wohnen bleiben möchten. Tagespflege ergänzt also die Versorgung durch Angehörige und ambulante Dienste.
- Ambulante Pflege: Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch ambulante Pflegedienste erbracht wird.
- Vollstationäre Pflegeeinrichtung: Personen, die nicht mehr in der Lage sind alleine Zuhause zu wohnen oder keine ausreichende ambulante Versorgung möglich ist, können in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ziehen.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: Die Aufgaben bewegen sich im Rahmen der vor allem aufsuchenden Begleitung und Beratung von psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen. Neben der aufsuchenden Beratung und bedarfsweisen Kriseninterventionen ist es auch die Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes, bei Bedarf zu überprüfen, inwieweit eine akute Behandlungsbedürftigkeit bei einem Betroffenen vorliegt. Dann kann ggf.
Stationäre Versorgung
Die Abteilung für Allgemein- und Sozialpsychiatrie verfügt über fünf Stationen mit zusammen 96 Behandlungsplätzen. Sie versorgt seelisch erkrankte Personen zwischen dem 18. und 65. Das AMEOS Klinikum Heiligenhafen steht als Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Kiel zur Verfügung. Das Klinikum verfügt über differenzierte Abteilungen für das gesamte Spektrum seelischer Erkrankungen des Erwachsenenalters. Neben einer qualifizierten gemeindenahen Grund- und Regelversorgung werden auch überregional zugängliche spezialisierte Behandlungen angeboten. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente) bieten wir die Möglichkeit zur niederschwelligen und qualifizierten Entgiftung. Die Behandlung wird auf unseren offen geführten Schwerpunktstationen mit einem in der Regel medikamentenunterstützten Entzug begleitet.
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Fahrtauglichkeit
Bei bestimmten Erkrankungen oder in speziellen Situationen kann es notwendig sein zu prüfen, ob die Fahrtauglichkeit durch die Erkrankung oder durch verordnete Medikamente beeinträchtigt ist. Durch eine körperliche Untersuchung, verschiedene Tests und ggfs. eine apparative Diagnostik kann dies überprüft werden.
Aktuelle Projekte und Entwicklungen
Die Projekte rund um das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden aus EU-Mitteln gefördert.
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