Neurologische Reha-Phasen: Kostenträger, Informationen und umfassender Überblick

Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter medizinischer Bereich, der sich auf die Behandlung von Patienten nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Viele Patienten kommen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung, wie z. B. der Multiplen Sklerose, in die neurologische Reha. Dabei ist der Grad der Einschränkung und der benötigten Pflege bei jedem Patienten individuell. Um den Rehabilitationsverlauf gedanklich zu strukturieren, wurde in den 1960er Jahren das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation entwickelt, das aus den sechs Phasen A bis F besteht.

Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation

Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation basiert auf Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Es wurde zunächst entwickelt, um den typischen rehabilitativen Behandlungsverlauf in den Phasen B und C bei Patienten mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen abzubilden. Im Verlauf wurden die Empfehlungen um weitere Phasen (insgesamt A bis F), um die medizinisch-berufliche Rehabilitation in der Neurologie sowie die ambulante neurologische Rehabilitation erweitert.

Die Phasen unterscheiden sich bezüglich des Hauptzieles des Behandlungsplanes und des Zustandes der Betroffenen. Die Therapieeinheiten sind in allen Phasen ähnlich und umfassen in der Regel Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Sporttherapie sowie die Unterstützung durch Sozialarbeiter, Pflegekräfte und Ärzte. Sie unterscheiden sich aber im Hinblick auf ihre Schwerpunkte, sodass nicht alle Spezialisten in jeder Phase mit der gleichen Intensität zum Einsatz kommen. In jeder Phase werden darüber hinaus andere Anforderungen an das Gebäude der Einrichtung, seine Ausstattung und den Personalschlüssel gestellt.

Nicht alle Betroffenen durchlaufen jede Phase der neurologischen Phasenrehabilitation. Stattdessen sind manchmal einzelne Phasen nicht notwendig und können übersprungen werden. Am Ende jeder Phase wird der Barthel-Index erhoben, der Aufschluss darüber gibt, in welche Phase die Betroffenen als nächstes verlegt werden.

Überblick über die einzelnen Phasen

  • Phase A: Akutbehandlungsphase

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    Die Phase A umfasst die intensivmedizinische und neurologische Akutbehandlung der Erkrankung oder Verletzung im Krankenhaus unmittelbar nach dem Ereignis. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.

  • Phase B: Frührehabilitation

    Die Phase B schließt sich an die Akutbehandlungsphase an und betrifft vor allem die Personen, die noch intensivpflegerische Unterstützung benötigen. In der Regel treten zu diesem Zeitpunkt noch schwere neurologische Funktionseinschränkungen sowie Bewusstseinseinschränkungen auf. In der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Sie erhalten eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen.

  • Phase C: Weiterführende Rehabilitation

    In Phase C sind die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bereits in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken. Sie können zum Beispiel aus eigener Kraft sitzen, sind bewusstseinsklar und können mehrmals am Tag mindestens 30 Minuten lang aktiv einer Therapie folgen. Gleichzeitig benötigen sie aber noch weiterhin medizinische Unterstützung und einen hohen pflegerischen Aufwand. In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden.

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  • Phase D: Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung (AHB/AR)

    Die Phase D beginnt nach Abschluss der Frühmobilisation (Phasen A-C) und hat das Ziel, die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden an ein möglichst selbstständiges Leben heranzuführen. Die Betroffenen kommen mit den Aktivitäten des täglichen Lebens gut zurecht und benötigen nur noch wenig Unterstützung. Sie sind darüber hinaus bereit und motiviert, aktiv an der Rehabilitation mitzuarbeiten. In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.

  • Phase E: Nachgehende Rehabilitation

    Nach dem Abschluss dieser intensiven, medizinisch geprägten Rehabilitation erreichen die Betroffenen die Phase E, in deren Mittelpunkt nachgelagerte Leistungen wie etwa Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stehen. In dieser Phase finden möglichst alle Aktivitäten im Sozialraum statt. Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören. In dieser Phase sollen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden vollends in die Lage versetzt werden, ein eigenständiges Leben zu führen.

  • Phase F: Langzeitpflege und Langzeitbehandlung

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    In der Phase F finden sich die Betroffenen wieder, die dauerhafte pflegerische Unterstützung und Betreuung benötigen. In diese Phase werden Menschen verlegt, die in den Phasen B und C keine Rehabilitationsfortschritte mehr erzielen konnten. Hier überwiegen Langzeitpflege und Langzeitbetreuung sowie zustandserhaltende Therapien. Hauptziel in dieser Phase ist die Optimierung der Teilhabemöglichkeiten am sozialen Leben. Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.

Kostenträger der neurologischen Rehabilitation

Die Kostenträger der neurologischen Rehabilitation variieren je nach Phase und Einrichtung.

  • Phasen A und B: Die Phasen A und B sind noch Krankenhausleistungen und werden deswegen von den Krankenkassen finanziert. Frührehabilitation ist Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert.

  • Phasen C, D und E: Ab der Phase C beginnen die Rehabilitationsleistungen im engeren Sinne, sodass in Phase B bei einer positiven Erwerbsprognose die Rentenversicherung der Kostenträger sein kann. Für Reha nach der Frührehabilitation (bei neurologischer Rehabilitation ab Phase C) sind die Rehabilitationsträger zuständig. Die Reha der Phase C und die Anschlussrehabilitation zählen zur medizinischen Rehabilitation.

    Kostenträger, mit denen die MEDIAN Klinik NRZ Wiesbaden im stationären Bereich der Phasen B, C und D zusammenarbeiten, sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassen (inkl. Beihilfefähigkeit), Berufsgenossenschaften, Knappschaft-Bahn-Seekasse und Unfallversicherungen. Im teilstationären Bereich in der Tagesklinik gehören zu den Kostenträgern neben den genannten auch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).

  • Phase F: Im demografischen Sozialstaat gilt auch für Menschen, die Risiken und Folgen von Behinderung oder schwerer Krankheit (er)tragen, ein allgemein gültiger Konsens über die unantastbare Menschenwürde, die jedem Individuum voraussetzungslos zukommt und die vom Gemeinwesen unbedingt zu schützen ist. Dieser Konsens ist niedergelegt in der zentralen deutschen Rechtsnorm - im Artikel 1 des Grundgesetzes.

Voraussetzungen für eine neurologische Reha

Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
  • Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird sie eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollten Sie in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffenen andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
  • Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
  • Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
  • Rehabilitationsbedarf: Es muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit, Mobilität oder Alltagsbewältigung vorliegen.
  • Ärztliche Verordnung: Eine neurologische Reha wird von Ärztinnen und Ärzten verordnet und erfordert eine medizinische Einschätzung.
  • Kostenübernahme: Die Genehmigung erfolgt durch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Kostenträger.

Ambulante oder stationäre neurologische Reha?

Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen, kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat. Können Sie auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen und sind abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.

Wie beantrage ich eine neurologische Reha?

Wenn Sie eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigen, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für Sie geeignet ist. Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den/die behandelnden Ärztin oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

Behandlungen in der neurologischen Reha

In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:

  • Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Sie regelmäßig untersucht und Ihre Medikamente ggf. angepasst, um Ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
  • Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Sie nicht nur Ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie Ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch Ihre allgemeine Gesundheit.
  • Ergotherapie: In der Ergotherapie trainieren Sie Ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
  • Logopädie: Wenn Sie nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft Ihnen ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
  • Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
  • Psychologische Betreuung: In der Reha werden Sie durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
  • Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
  • Ergotherapie: Im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzepts ist die Ergotherapie ein wichtiger Bestandteil der Behandlung in der neurologischen Rehaklinik. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten durch gezielte Aktivitäten dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag wiederzuerlangen. Das Behandlungskonzept in der Ergotherapie wird individuell auf die bestehenden Fähigkeiten, die zugrunde liegende neurologische Erkrankung oder Verletzung sowie die persönlichen Ziele der Patientinnen und Patienten abgestimmt.
  • Logopädie: Nach einem Schlaganfall, einer Hirnblutung oder anderen neurologischen Erkrankungen und Verletzungen kann die Kommunikationsfähigkeit der Patientinnen und Patienten erheblich beeinträchtigt sein. Um die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen und zu verbessern, ist die Logopädie ein zentraler Bestandteil der neurologischen Reha. Durch gezielte logopädische Therapien wird daran gearbeitet, Sprache, Sprechmotorik und Stimmfunktion zu trainieren sowie das sichere Schlucken zu fördern.

Ziele der neurologischen Reha

Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, Ihren Gesundheitszustand und Ihre neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann Ihnen eine neurologische Reha helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.

Die neurologische Reha verfolgt dabei klare Ziele:

  • Die Wiederherstellung der Mobilität
  • Der Selbstversorgung
  • Und damit einer verbesserten Lebensqualität
  • Förderung der Selbstständigkeit: Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag durch gezielte Maßnahmen zur Wiederherstellung grundlegender Fähigkeiten.
  • Verbesserung motorischer und kognitiver Funktionen: Therapie zur Wiederherstellung von Beweglichkeit, Koordination und Denkprozessen.
  • Wiedererlangung der Kommunikationsfähigkeit: Behandlung von Sprachstörungen, die z. B. nach einem Schlaganfall auftreten können.
  • Schmerzreduktion und Symptomlinderung: Maßnahmen zur Behandlung von Folgebeschwerden neurologischer Erkrankungen.
  • Individuelle Therapieplanung: Anpassung der Reha-Maßnahmen an die persönlichen Bedürfnisse und Fortschritte der Patientinnen und Patienten.
  • Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung: Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben oder soziale Aktivitäten.

Dauer der neurologischen Reha

Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen. Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.

Die Bedeutung der Phase F und die Rolle der Therapiepflege

Besonders wurde betont, dass die Leistungen angemessen und immer individuell sein müssen. Es wurde der Patientenkreis grob in 2 Gruppen eingeteilt.

  1. Bei der Gruppe 1 steht, insbesondere aufgrund von anhaltenden schweren Bewusstseinsstörungen, die umfassende Pflegebedürftigkeit im Vordergrund
  2. Gruppe 2 dagegen hat trotz des Fortbestehens schwerer Mehrfachbehinderung eine Teilmobilität (ggf. Rollstuhlmobilität) behalten oder wieder erreicht und hat, trotz aller aktueller bzw. bleibender Hirnleistungsdefizite, keine umfassende Bewusstseinsstörungen erlitten bzw.

Auch heute haben diese Erklärungen nach wie vor ihre volle Bedeutung behalten. In der Phase F, geht es um unterstützende, betreuende und/oder zustandserhaltende Maßnahmen. Dabei beziehen sich die Empfehlungen auf erwachsene Patienten. Für Kinder und Jugendliche sind die Empfehlungen nicht übertragbar, da die Versorgung in vielen Bereichen anders verläuft. Wir müssen wissen, dass die Phase F ausdrücklich hervorhebt, dass die Phase F von zusätzlichen langfristigen medizinischen-therapeutischen Leistungen geprägt ist. Es wird auch beschrieben, das eine Verbesserung des Zustandes die Schädelhirnverletzten auch noch nach längeren Zeiträumen eintreten kann. Als Ziel für alle Phase F - Patienten ist die Verbesserung der Teilhabe am sozialen Leben durch die Verminderung der Beeinträchtigungen zu erreichen. Hierzu zählt auch, Pflegebedürftigkeit zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten, ggf.

Die Patienten der Phase F sind bedingt durch schwere und schwerste Schädigungen des ZNS stark beeinträchtigt in ihrer Unabhängigkeit sowie in ihrer Integration. Aus diesem Grunde ist es auch unabwendbar, dass sie einer speziellen Betreuung, Pflege oder auch Intensivbetreuung bedürfen. Sie sind nicht in der Lage sich selbst zu versorgen. Ihnen fehlt es an ausreichender bis fehlenden Mobilisation. Die Fähigkeit zu Kommunizieren ist stark eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Es gibt ausgeprägte Verhaltungsstörungen bei diesen Patienten, bei vielen werden lebenserhaltende Hilfsmittel eingesetzt (Ernährungssonden, Beatmungsgeräte). Für diese Patienten gibt es eine ganze Anzahl von Fähigkeitsstörungen, die einzeln aber auch Kombinationen auftreten können.

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