Der Ablauf und die Dauer eines neurologischen Gutachtens

Ein neurologisches Gutachten ist eine unabhängige fachärztliche Bewertung des Gesundheitszustands einer Person, die von einem Arzt oder medizinischen Sachverständigen erstellt wird. Es dient dazu, die Ursache, den Verlauf und die Folgen einer Krankheit oder Verletzung objektiv festzustellen. Solche Gutachten werden häufig von Gerichten, Versicherungen und Ämtern in Auftrag gegeben, in Ausnahmefällen auch von Privatpersonen. Sie liefern medizinisch fundierte Fakten, um Ansprüche und Zuständigkeiten zu klären, sei es zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, zur Bewertung von Berufserkrankungen oder bei Behandlungsfehlern.

Der Begutachtungsprozess

Auftragserteilung und Vorbereitung

Der Begutachtungsprozess beginnt in der Regel mit der Auftragserteilung durch ein Sozialgericht. Nach Prüfung des Auftrags erfolgt die Einbestellung zur Begutachtung. Als medizinischer Gutachter für die Sozialgerichtsbarkeit legt man großen Wert auf einen strukturierten und transparenten Begutachtungsprozess.

Im ersten Schritt studiert der Gutachter die Akten und prüft, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Gegebenenfalls bittet er den Probanden bzw. die Probandin um weitere Informationen. Es ist sinnvoll, wenn der Proband/die Probandin im Vorfeld bestimmte Dinge schriftlich festhält und zur Begutachtung mitbringt, zum Beispiel, welche Medikamente er/ sie einnimmt, welche früheren Erkrankungen er/sie hatte und andere Dinge, die ihm/ihr besonders wichtig sind. Dies ist hilfreich für den Fall, dass er/sie diese Dinge im Gespräch vergisst. Eine gute Vorbereitung trägt wesentlich zum reibungslosen Ablauf der Begutachtung bei. Planen Sie ausreichend Zeit für den Termin ein.

Ärztliches Gespräch und Untersuchung

Die umfassende Erfassung der Krankengeschichte ist essenziell. Eine ausführliche körperliche Untersuchung und neurologische Tests sind im Zuge dessen unverzichtbar.

Zu Beginn des Besuchs befragt der Neurologe oder die Neurologin den Patienten ausführlich im Rahmen der neurologischen Anamnese. Hierbei erfolgt eine Klärung der medizinischen Vorgeschichte, wobei auf bestehende Vorerkrankungen und Operationen eingegangen wird. Indem der Arzt gezielte Fragen über Beschwerden und Merkmale stellt, können sich wichtige Schlussfolgerungen für die weitere Vorgehensweise und Klärung der Diagnose ergeben. Bei Verdacht auf neurologische Störungen oder neurologische Erkrankungen betrachtet der Mediziner normalerweise sämtliche Organsysteme, fokussiert sich im Zuge dessen jedoch auf das Nervensystem.

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Eine neurologische Untersuchung umfasst ein ärztliches Gespräch über die Krankengeschichte und derzeitige Beschwerden (Anamnese), einen psychischen Befund über die Bewusstseinslage des Patienten, das Tasten der Pulse und eine Blutdruckmessung, die Untersuchung der zwölf Hirnnerven, die Untersuchung von Kraft, Sensibilität, Reflexen und Koordination des Körpers sowie die Überprüfung des Standes, des Gangs und des Gleichgewichts.

Im Rahmen der Untersuchung erhebt der Gutachter alle relevanten medizinischen Daten und bewertet sie anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Je nach Fall kommen bildgebende Verfahren, Funktionsprüfungen oder Laboranalysen hinzu. In Abhängigkeit von der Fragestellung und vom Befund können dann Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. Selten kann es sein, dass noch radiologische Zusatzuntersuchungen erforderlich werden, z.B. eine Kernspintomografie des Gehirns.

Untersuchung der Hirnnerven

Jeder Mensch hat zwölf Hirnnerven. Sie steuern zum Beispiel die Muskeln der Augen, des Kiefers oder der Zunge. Zudem gibt es je einen Riech-, Seh-, Hör- und Gleichgewichtsnerv. Beeinträchtigtes Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Sprechen können auf eine Nervenerkrankung hindeuten. Die Hirnnerven, welche direkt dem Gehirn entspringen, werden voneinander getrennt in der neurologischen Untersuchung überprüft:

  • Nervus olfactorius (Riechen): Überprüfung durch Riechtests. Der Geruchssinn wird mit bestimmten Duftstoffen getestet. Dazu hält die Ärztin oder der Arzt neutral gestaltete Röhrchen mit Proben zum Beispiel von Kaffee, Vanille, Zimt oder Seife einzeln unter jedes Nasenloch. Der Duftstoff ist dann von einer Leerprobe zu unterscheiden. Der Patient erhält in diesem Zusammenhang ein neutral gestaltetes Röhrchen mit Kaffee, Vanille, Zimt oder Seife. Dieses Röhrchen hält der Arzt einzeln unter jedes Nasenloch. Der Patient muss dann den Duftstoff von der Leerprobe unterscheiden.
  • Nervus opticus (Sehen): Gegenstände oder Buchstaben müssen aus einer bestimmten Entfernung erkannt werden. Die Pupillenreaktion wird überprüft, indem der Arzt mit einer Lampe in die Augen leuchtet und die Pupillenreaktion beurteilt. Wie in der Augenarztpraxis kann das Sehvermögen durch Erkennen von Buchstaben oder Zeichen auf Lesetafeln untersucht werden. Zudem kann die Ärztin oder der Arzt mit einem Fingertest prüfen, ob das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Dabei wird ein Auge mit der Hand verdeckt, das andere blickt geradeaus.
  • Nervus oculomotorius (Augenbewegung): Hier sollte der Patient dem Finger des Arztes mit den Augen folgen können.
  • Nervus trochlearis (Augenbewegung): Für die Überprüfung sieht der Patient nach innen und unten. Der Arzt testet beide Augen getrennt voneinander.
  • Nervus trigeminus (Kauen und Sensibilität): Der Arzt streicht dem Patienten über das Gesicht und fragt ob er die Berührung spürt. Dann drückt er oberhalb der Augenbrauen, unterhalb der Augen und am Kinn auf die Austrittspunkte der Nerven. Dies sollte keine Schmerzen verursachen. Testet der Mediziner den Gesichtsnerv (Nervus facialis), muss der Patient Grimassen schneiden oder die Zähne blecken. Auch Naserümpfen oder Zähneblecken gehört zur Untersuchung - so wird der Gesichtsnerv überprüft.
  • Nervus abducens (Augenbewegung): Der Patient sieht zur Überprüfung nach außen. Auch hier wird im Seitenvergleich getestet.
  • Nervus facialis (Mimik und Geschmack): Hier bläst der Patient die Backen auf, runzelt die Stirn und macht einen Kussmund. Außerdem wird das Geschmacksempfinden des Patienten erfragt.
  • Nervus vestibulocochlearis (Hören und Gleichgewicht): Der Arzt reibt die Finger in der Nähe der Ohren, um das Gehör zu überprüfen. Mit einem Gleichgewichtstest wird die Nervenfunktion überprüft.
  • Nervus glossopharyngeus (Schlucken): Der Arzt inspiziert den Rachen und das Schluckvermögen.
  • Nervus vagus (Steuerung von inneren Organen): Der Arzt fragt nach Auffälligkeiten beim Herzschlag, beim Atmen oder der Verdauung.
  • Nervus accessorius (Teil der Kopfmuskulatur): Der Arzt drückt die Schultern nach unten, während der Patient diese hochzieht. Außerdem sollte der Kopf gegen Widerstand gedreht werden können.
  • Nervus hypoglossus (Zunge): Der Patient streckt die Zunge heraus und bewegt sie zu allen Seiten.

Prüfung von Sensibilität, Motorik, Koordination und Reflexen

Ob eine Störung des Schmerz- oder Berührungsempfindens vorliegt, kann man mit der Sensibilitätsprüfung klären. Ferner klärt diese Untersuchung, ob der Patient ein angemessenes Schmerz- und Temperaturempfinden aufweist. Sucht der Neurologe hingegen nach Störungen der Oberflächensensibilität, bestreicht er die Haut des Patienten mit einem Stück Zellstoff oder Watte. Das Schmerzempfinden stellt der Arzt mit einem spitzen Gegenstand fest.

Die allgemeine Beweglichkeit, Feinmotorik und Koordination sind ein weiterer Untersuchungsabschnitt. Wie gut kann man Arme und Beine bewegen, Knopfverschlüsse öffnen oder schreiben? Wie viele Schritte sind nötig, um sich einmal um die eigene Achse zu drehen? Wie sicher führt man mit geschlossenen Augen und im weiten Bogen einen Finger zur Nase oder berührt im Liegen mit der Ferse das andere Knie? Die neurologische Untersuchung der Koordination kann durch den sogenannten Finger-Nase-Versuch erfolgen. Dabei muss der Patient mit geschlossenen Augen und zunächst ausgestreckten Armen zuerst den rechten und dann den linken Zeigefinger zur Nase führen. Mithilfe dieses Tests kann der Neurologe sich vergegenwärtigen, wie mehrere Muskeln zusammenspielen. Demzufolge bittet der Arzt zum Beispiel den Patienten, zuerst mit dem Zeigefinger den Finger des Mediziners anzusteuern. Danach soll der Patient im großen Bogen den Zeigefinger zur Nase führen (Finger-Nase-Versuch).

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Außerdem untersucht der Arzt oder die Ärztin die Motorik und teilt die Muskelkraft des Patienten in verschiedene Kraftgrade ein. So lassen sich eventuell bestehende Lähmungen oder Verkrampfungen (Spastiken) erkennen.

Ein Reflex definiert sich als eine automatische Reaktion auf einen Reiz. Eine Untersuchung der Reflexe ist wichtig für die Feststellung, ob alle Teile dieser Bahn richtig arbeiten. Die neurologische Untersuchung beinhaltet auch die Prüfung der Reflexe. Mit Hilfe eines Reflexhammers testet der Arzt die sogenannten Muskeleigenreflexe wie zum Beispiel den Bizepssehnenreflex. Der Arzt legt einen Daumen auf die Bizepssehne und schlägt mit dem Hammer darauf. Beugt sich der Unterarm, sind Verletzungen der beteiligten Nerven nahezu ausgeschlossen. Bei den sogenannten Fremdreflexen erfolgt die Reflexantwort nicht im reizwahrnehmenden Organ. Bestreicht der Arzt also zum Beispiel den Oberschenkel, sollte es beim Mann zu einer Hebung des Hodens kommen. Außerdem werden die Primitivreflexe getestet, welche beim Gesunden nicht mehr auslösbar sein sollten und nur bei Neugeborenen und Kleinkindern vorhanden sind. So wird beim Babinski-Reflex der Fußaußenrand kräftig bestrichen. Ein Beispiel ist der Plantarreflex, auch Babinski-Reflex oder Fußsohlenreflex genannt. Die Durchführung erfolgt mit einem Schlüssel oder anderem Gegenstand, der Unwohlsein verursacht. Dieser wird darauffolgend fest am äußeren Rand der Fußsohle entlang gestrichen. Üblicherweise krümmen sich bei allen Menschen, außer bei Säuglingen unter sechs Monaten, die Zehen nach unten. Eine Hirn- oder Rückenmarksstörung kann dann vorliegen, wenn der große Zeh sich nach oben bewegt und sich die anderen Zehen seitwärts recken. Ein bekannter Reflex Test ist zudem das Klopfen auf die Kniesehne mit einem Reflexhammer.

Prüfung von Stand, Gang und Gleichgewicht

Stand und Gleichgewicht lassen sich etwa mit dem Romberg-Stehversuch testen. Dabei muss der Patient ein bis zwei Minuten lang mit geschlossenen Augen stehen - mit ausgestreckten Armen und eng nebeneinander stehenden Füßen. Den Romberg-Test führt man zur Prüfung des Lagesinns durch. Im Zuge dessen muss der Patient still mit geschlossenen Füßen dastehen, ohne das Gleichgewicht zu verlieren. Im nächsten Schritt soll er die Augen schließen. Verliert er dabei das Gleichgewicht, erreicht die Information über die Lage der Beine das Gehirn nicht. Mit dem Unterberger-Tretversuch testet man Stand, Gang und Gleichgewicht: Hier muss der Patient mit geschlossenen Augen und vorgestreckten Armen 50 bis 60 Schritte aif der Stelle machen. Die Knie sollen dabei immer auf Hüfthöhe angehoben werden.

Psychische und kognitive Funktionen

Nicht nur körperliche Befindlichkeiten können Aufschluss über neurologische Erkrankungen oder neurologische Störungen geben. Gleichermaßen kann der psychische Zustand des Patienten beeinträchtigt sein. Dies kann sich durch eine eingeschränkte Merkfähigkeit, geschwächte Konzentration oder eine veränderte Grundstimmung bemerkbar machen. Ist dies gegeben, sollten geistige und seelische Funktionen überprüft werden. In diesem Zusammenhang können Sprach- und Rechentests zum Tragen kommen. Allerdings sind ebenso Tests zur Merkfähigkeit und Orientierung möglich. In diesen Bereich gehören Sprach- und Rechentests sowie Fragen und Tests zur Merkfähigkeit und zur Orientierung, etwa nach der Jahreszeit, nach dem Datum, dem Beruf oder dem aktuellen Ort. Zu Beginn beurteilt der Arzt oder die Ärztin die Wachheit (Vigilanz) des Patienten, und zwar mit verschiedenen Fragen - etwa nach dem Geburtsdatum, dem Vornamen oder dem Aufenthaltsort. Kann der Patient alle Fragen korrekt beantworten, wird sein Zustand als „wach und orientiert“ eingestuft.

Ausschluss von Hirnhautentzündung

Um eine Hirnhautentzündung und andere Erkrankungen auszuschließen legt der Patient das Kinn auf die Brust. Kommt es hierbei zu Schmerzen, spricht man von einem Meningismus (Nackensteifigkeit), der genauer untersucht werden muss.

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Erstellung des Gutachtens

Nach Abschluss der Untersuchung erfolgt die Erstellung des schriftlichen Gutachtens, das alle erhobenen Befunde, die medizinische Beurteilung und die Beantwortung der vom Gericht gestellten Fragen umfasst. Die Ergebnisse werden an den Auftraggeber - z. B. Gericht, Versicherung oder Rentenversicherung - übermittelt.

Dauer des Gutachtens

Die Dauer eines medizinischen Gutachtens variiert je nach Komplexität des Falls und den erforderlichen Untersuchungen. Je nach Fall, kann die Anamnese und Untersuchung einige Stunden in Anspruch nehmen. Einfache Gutachten können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, komplexe Fälle mit umfangreicher Begutachtung benötigen mehrere Monate.

Rechtliche Aspekte

Allerdings gibt es bei bestimmten Untersuchungen Einschränkungen, z.B. bei gutachterlichen Untersuchungen im Auftrag eines Zivilgerichts. Die Schweigepflicht gilt im Falle eines Gutachtens nicht gegenüber dem Gutachtenauftraggeber, also z.B. Für den Probanden/die Probandin relevant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Ergebnis des Gutachtens, also die Beurteilung, nur dem Gericht mitgeteilt werden darf, nicht aber dem Probanden/der Probandin direkt. Selbst wenn der Gutachter das Ergebnis am Ende der Untersuchung schon abschließend überblicken könnte, darf er dieses Ergebnis nicht dem Probanden/der Probandin mitteilen - denn die letzte Entscheidung obliegt nach wie vor dem Gericht.

Kosten

Liegt eine Begründung für eine neurologische Untersuchung vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Die Kosten hängen von Umfang, Fachgebiet und Fragestellung ab. In der Regel liegen sie zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro. Wenn das Gutachten im Auftrag einer Krankenversicherung (z. B. der gesetzlichen Krankenkasse), eines Gerichts oder der Deutschen Rentenversicherung erfolgt, werden die Kosten meist von der jeweiligen Institution übernommen.

Die Rolle des Gutachters

Gutachter sind in der Regel Fachärzte mit spezieller Erfahrung in der gutachterlichen Tätigkeit. Der Titel „Dr. med.“ allein genügt nicht - entscheidend sind Fachkenntnis, Erfahrung und Weiterbildung des medizinischen Sachverständigen. Viele Gutachter sind in der Sozialmedizin, Unfallchirurgie oder Orthopädie tätig. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen der Versicherungsmedizin, der Verwaltung und der gerichtlichen Verfahren. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass ausschließlich Funktionsausfälle und die dadurch bedingten Einschränkungen im Alltag entschädigungspflichtig sind. Die Schwere der z. B. im Computertomogramm sichtbaren Verletzung wie Hämatom, Blutung usw. bildet hierfür nicht den Maßstab, sondern allein die Leistungseinschränkungen.

Hierbei ist zu beachten, dass der Gutachter dabei nicht „Ihr Freund“ und auch nicht Ihr Fürsprecher ist. Er ist unparteiisch und muss die vorliegenden Fakten in Bezug auf die Unfallfolgen prüfen und abwägen. Er muss Sie nicht unbedingt mögen und umgekehrt gilt dasselbe für den Begutachteten. Auch wenn Sie vielleicht nicht unbedingt „warm geworden“ sind miteinander, so hat das keinen Einfluss auf die Gutachtenaussage.

Arten von Gutachten

Es gibt zwei wesentliche Arten von Gutachten zu unterscheiden: Zum einen ist dies der Nachweis über den Zusammenhang von Unfallereignis und Beeinträchtigungen (Kausalität) und zum anderen die Bewertung des Ausmaßes der Unfallfolgen (Finalität). Ob ein Unfallereignis auch tatsächlich die Ursache für das Vorliegen einer Hirnschädigung ist, wird in der Fachsprache als „Vollbeweis“ bezeichnet. Der Gutachter beschreibt dann den Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und gesundheitlichen Folgen als gesichert oder als „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. Dabei muss diese Wahrscheinlichkeit so hoch sein, dass sie praktisch einer Gewissheit gleichkommt.

Ein Rentengutachten wird von der Deutschen Rentenversicherung beauftragt, um die Erwerbsfähigkeit einer Person zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt anhand medizinischer Befunde, Diagnosen und funktioneller Einschränkungen. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Rentenversicherung über Leistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Anfechtung eines Gutachtens

Wenn Zweifel an einem bestehenden Gutachten bestehen, kann dieses angefochten werden. Betroffene können ein Zweitgutachten oder eine Überprüfung durch das Gericht beantragen. Häufig wird dazu ein weiterer unabhängiger Gutachter beauftragt. So lässt sich die Bewertung korrigieren und eine objektive Entscheidung sicherstellen.

Bedeutung der Dokumentation

Wichtig ist, dass die Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Auffälligkeiten des Verhaltens im Alltag durch Angehörige notiert werden. Ohne diese Dokumentation wird es schwierig sein, alle Details und Abstufungen im Gespräch mit dem Gutachter angemessen zu behandeln. Es würde wahrscheinlich vieles vergessen werden. Machen Sie sich ruhig Notizen vorab. Dies würde der Gutachter als sorgfältige Vorbereitung sicher gutheißen. Auch er macht sich während der Untersuchung und des Gesprächs Notizen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass alle wesentlichen Informationen auf den Tisch kommen.

Ehrlichkeit und Transparenz

Natürlich geht der Gutachter davon aus, dass Sie ihm Ihre Beschwerden besonders deutlich vortragen. Schließlich geht es um eine ernste Situation, teilweise sogar um Existenzen und da kann jedes Detail bei der Schilderung wichtig werden. Dabei ist es für Sie auch wichtig, dem Gutachter die Symptomatik bzw. die Schwere Ihrer Erkrankung so zu zeigen, dass er dies versteht und nachvollziehen kann, wie es Ihnen tatsächlich geht, was Sie können und was eben nicht mehr. Man ist aber gut beraten, bei seinen Angaben ehrlich zu bleiben. Schildern Sie die Dinge am besten wie sie sind und wie Sie sich dabei fühlen. Ein erfahrener Gutachter würde Unstimmigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit entdecken. Er würde aber genauso gut in allen Feinheiten wahrnehmen, wenn Sie ihm die Schwierigkeiten und besonderen Einzelheiten im Alltag zuhause oder bei der Arbeit gut nachvollziehbar beschreiben.

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