Neurologisches Gutachten für den Führerschein: Ablauf, Gründe und Konsequenzen

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert sowohl körperliche als auch geistige Fitness. Wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) ein medizinisches Gutachten anordnen. Dieses Gutachten dient dazu, festzustellen, ob die Person in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

Gründe für die Anordnung eines neurologischen Gutachtens

Ein neurologisches Gutachten kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden, insbesondere wenn Erkrankungen vorliegen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten. Dazu gehören:

  • Schlaganfall
  • Hirnverletzungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Gedächtnisstörungen bis hin zur Demenz
  • Epilepsie
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch

Auch körperliche Einschränkungen, die einen Umbau des Kraftfahrzeuges erforderlich machen, können ein Gutachten notwendig machen.

Die Straßenverkehrsordnung weist auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in „geeigneter Weise Vorsorge zu treffen“ ist. Eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht zwar nicht, aber die Straßenverkehrsordnung weist auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in „geeigneter Weise Vorsorge zu treffen“ ist.

Ablauf eines neurologischen Gutachtens

Wenn die Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung hat, fordert sie ein ärztliches Gutachten an. Der Betroffene hat dann die Möglichkeit, einen Gutachter seiner Wahl zu benennen, wobei der untersuchende Arzt nicht der behandelnde Arzt sein darf. Die Fahrerlaubnisbehörde nimmt dann Kontakt zum Arzt auf, der das ärztliche Gutachten durchführt.

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Vor dem Untersuchungstermin sollten alle relevanten Unterlagen, wie z. B. Schreiben der Führerscheinstelle, Fremdunterlagen vom Fach- oder Hausarzt inkl. Laborparameter, in der Praxis eingereicht werden, damit die Begutachtung exakt geplant werden kann. Zur Begutachtung ist der Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung mitzubringen.

Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab. In einigen Fällen kann auch ein zusätzliches neuropsychologisches Gutachten erforderlich sein, um z. B. Aufmerksamkeit oder Konzentrationsfähigkeit zu untersuchen.

Im Fokus der Untersuchung stehen, ggf. Bezweifelt die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung aufgrund von Alkohol oder Drogen, geht es in dem Gutachten darum, Fragen zu Ihren Konsumgewohnheiten und deren Auswirkung auf Ihre Fahrtauglichkeit abzuklären. Anhand der Laborergebnisse und des Gesprächs soll der Arzt herausfinden, ob ein regelmäßiger Konsum von Alkohol oder Drogen vorliegt. Häufig werden dazu Drogenscreenings durchgeführt bzw. bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit entsprechende Blutuntersuchungen. Der Facharzt kann Ihnen dabei helfen, einen unbegründeten Verdacht auszuräumen.

Kosten eines neurologischen Gutachtens

Die Kosten für ein neurologisches Gutachten können variieren und hängen vom Umfang der Untersuchung und dem jeweiligen Gutachter ab. Im Allgemeinen belaufen sich die Kosten auf einen Betrag zwischen 250,00 € und 500,00 €. Die Gebühren erfragen Sie am besten im Vorfeld bei der entsprechenden Stelle. Dort können Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten lassen und ggf. einen Termin vereinbaren. In vielen Fällen übernimmt der Auftraggeber (z. B. Behörde, Versicherung) die Kosten.

Die Vergütung stellt eine privatärztliche Leistung dar. Die Kosten umfassen die ärztliche Untersuchung, ggf. die Entnahme von Blut- oder Haaren, die Analyse der Probe(n) durch mein Partnerlabor sowie schlussendlich die schriftliche Gutachtenerstellung.

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Rechtliche Konsequenzen bei Verweigerung oder negativem Gutachten

Wer sich weigert, das ärztliche Gutachten erstellen zu lassen, dem kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Schließlich kann sich die zuständige Behörde dann nicht von Ihrer Fahreignung überzeugen und zweifelt sie entsprechend weiterhin an.

Ein negatives Gutachten kann ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Die Behörde kann dann Auflagen erteilen oder die Fahrerlaubnis verweigern.

Fahreignung und neurologische Erkrankungen im Detail

Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall können verschiedene Symptome auftreten, die die Fahreignung beeinträchtigen können, wie z.B.:

  • Halbseitenlähmung und Gesichtsfeldausfälle
  • Gefühlsstörungen in Armen und Beinen
  • Spastik
  • Epilepsie
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Augenbewegungsstörungen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen

Auch die Einnahme von Medikamenten können dem Autofahren im Wege stehen. Die eigene Mobilität kann dann - je nach Art und Einnahmedauer - stark an gesetzliche Sperrfristen gebunden sein. Nach der Einnahme von Medikamenten zur Behandlung von Epilepsie kann diese Frist von drei Monaten bis zu einem Jahr andauern.

Bei anhaltenden körperlichen Behinderungen kann es sein, dass unter Umständen bestimmte Umbauten am Auto notwendig sind, um die eigene Mobilität zu erhalten.

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Psychische Erkrankungen

Verschiedene psychische Erkrankungen, wie organische psychische Störungen, Demenzen, schwere Depressionen und Manien, schizophrene Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen sowie ihre Behandlung durch notwendige Medikamente können zu einer Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen. Im Falle einer akuten Psychose ist keine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gestattet. Ob und wann die Teilnahme wieder erlaubt ist, bestimmt nach Abklingen der Symptome der behandelnde Arzt - es kommt hier wieder stark auf den Einzelfall an.

Anders als man vielleicht auf den ersten Blick vermuten würde, ist die Einnahme bestimmter Medikamente möglicherweise kein Hinderungsgrund, sondern eher eine Voraussetzung, um wieder selbstbestimmt unterwegs zu sein.

Geistige Behinderung

Eine geistige Behinderung ist für den Führerschein nicht zwingend ein Hindernis. Da es jedoch im Verkehr auf ständige Achtsamkeit und Konzentration ankommt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Bei der Antragstellung der Fahrerlaubnis fordert die zuständige Behörde daher ein Gutachten an. Dies kann entweder die MPU oder ein ärztliches Gutachten sein. So wird entschieden, ob eine Person mit geistiger Behinderung dazu befähigt ist, ein Fahrzeug zu führen. Tests zum Konzentrations- und Reaktionsvermögen sowie zu Orientierungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten sind besonders wichtig. Es kann sein, dass bestimmte Einschränkungen im Führerschein vermerkt werden.

Tipps zur Vorbereitung auf ein neurologisches Gutachten

  • Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und bringen Sie diese zum Termin mit.
  • Seien Sie ehrlich und offen bei der Beantwortung der Fragen des Gutachters.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über den Ablauf der Untersuchung und die zu erwartenden Kosten.
  • Nehmen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson zum Termin mit.

Die Rolle des Arztes

Betroffene sollten den Empfehlungen des behandelnden Arztes folgen. Sonst könnte in Folge eines Unfalls die Fahrerlaubnis sowie der Versicherungsschutz verloren gehen. Umgekehrt müssen sich aber auch alle Ärzte ihrer Verantwortung bewusst sein und ihre Patienten ausreichend über vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen der Fahrsicherheit bzw. Fahreignung aufklären. Wenn eine Erkrankung oder die damit einhergehende Behandlung zur Einschränkung der Fahrsicherheit führt, sollte das vom Arzt angesprochen werden.

Wer eigenständig Medikamente kauft und zu sich nimmt, sollte sich neben seinem Arzt auch mit dem Apotheker seines Vertrauens dazu austauschen.

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