Der Schutz persönlicher Daten ist ein grundlegendes Recht, das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert ist. Verbraucher haben das Recht, selbst zu bestimmen, wie ihre Daten verwendet werden. Wenn Unternehmen diese Rechte missachten, können Betroffene Beschwerde einlegen und rechtliche Schritte prüfen. Dieser Artikel beleuchtet den Fall von Datenschutzproblemen beim Mobilfunkanbieter O2 Telefónica, zeigt auf, welche Konsequenzen drohen und welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben.
Hintergrund: Datenschutzprobleme bei O2 Telefónica
Ende Juli gab es Berichte über angebliche Datenschutzprobleme beim Mobilfunkanbieter O2. Mehrere Betreiber von O2-Shops berichteten, dass sie ihren Kunden beim Vertragsabschluss mindestens neun verschiedene Datenschutzeinwilligungen untergejubelt hätten. Telefónica, der spanische Konzern hinter dem drittgrößten Mobilfunkanbieter Deutschlands, reagierte darauf mit einem internen Schreiben an die Betreiber der Partnershops. In diesem Schreiben forderte Telefónica-Vizepräsident Rüdiger Baumann die Händler in scharfen Worten auf, sich an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu halten. Konkret ordnete das Unternehmen an, dass die Datenschutzeinwilligungen im O2-Shop künftig nicht mehr nur digital auf dem Signature Pad unterschrieben werden dürfen.
Eine Telefónica-Sprecherin bestätigte die Maßnahme auf Anfrage: „Zur Einholung der Kundeneinwilligungen setzen wir aktuell neben dem digitalen Prozess zusätzlich auch den bewährten Papierprozess in allen O2 Shops wieder ein." Mit den Einwilligungen kann sich O2 weitreichende Rechte zur Nutzung der persönlichen Daten von Kundinnen und Kunden einräumen. Es geht unter anderem um die Erlaubnis, die Menschen auf allen möglichen Kanälen mit Werbung und Marktforschung zu kontaktieren, Online-Targeting zu betreiben und Profile von ihnen zu erstellen.
Der Vorwurf: Unterschieben von Einwilligungen
Mehrere Betreiber von O2-Shops gaben an, dass sie sich von dem Konzern dazu gedrängt fühlen, Kunden diese Einwilligungen ohne ihr Wissen unterzuschieben. O2 macht die Auszahlung eines Bonus davon abhängig, dass möglichst viele Einwilligungen eingeholt werden. Nur wenn das Verkaufspersonal bei 75 Prozent aller Vertragsabschlüsse sogenannte vollständige Permission-Sets erreicht, gibt es einen „Qualitätsbonus“. Eigentlich muss jede Einwilligung einzeln erklärt und zugestimmt werden, damit die Anforderungen der DSGVO an informierte und freiwillige Einwilligungen erfüllt werden.
O2-Manager Baumann betonte in dem Schreiben an die Betreiber der Partnershops, dass die einzelnen Kontaktkanäle und Datenverarbeitungen nur dann im System anzukreuzen sind, wenn der Kunde sie in jedem Einzelfall freiwillig konkret bestätigt hat. Die Shop-Betreiber gaben jedoch an, dass es ihnen nicht möglich sei, die 75-prozentige Erfolgsquote zu erfüllen, wenn sie ihre Kunden aufklären würden.
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Reaktionen und Einschätzungen
Ob die neue Maßnahme das Problem des Unterschiebens von Einwilligungen beendet, ist fraglich, da O2 offenbar nichts an der Quotenvorgabe ändern will. Mehrere Shop-Betreiber bestätigten, dass die Quote von 75 Prozent vollständiger Permission-Sets für den Qualitätsbonus im laufenden Quartal weiter gilt. O2 selbst wollte sich auf Anfrage nicht zur Vorgabe an die Shop-Betreiber äußern, da es sich um streng vertrauliche Betriebsgeheimnisse handele.
Der auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Lachenmann erklärte, dass es auf jeden Fall eine sinnvolle Maßnahme sei, dass die Einwilligungen nicht mehr nur digital, sondern auch schriftlich eingeholt werden. Gleichwohl sei fraglich, ob das Problem damit wirklich gelöst werde. Das Unterschieben von Einwilligungen werde auf dem Papier zwar schwieriger, aber nicht unmöglich.
Die Netzaktivistin Katharina Nocun sieht den Schritt von O2 kritisch: „Solange die finanziellen Anreize für das Erreichen der Quote bei den Einwilligungen bestehen bleiben, ist mit keiner echten Besserung zu rechnen." Sie wies auch auf ein grundsätzliches Problem mit dem Konzept der Datenschutzeinwilligung hin: Wer immer und überall stets das Kleingedruckte vollständig lesen will, müsste seinen Jahresurlaub dafür opfern, denn gerade online kommt schnell viel zusammen.
Die Reaktion von Telefónica
Telefónica teilte mit, dass das Unternehmen sich stets an alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben halte. Beschwerden von Kunden über unzulässiges Verhalten der Vertriebspartner hinsichtlich der Einwilligung in die Datenverarbeitung gehe das Unternehmen in jedem Fall nach. Momentan lägen dem Unternehmen aber keinerlei solche Beschwerden vor.
Ein Telefónica-Sprecher sagte zu der Zahlung von Qualitätsboni, dass es in der Telekommunikationsbranche allgemein üblich sei, mit Vertriebspartnern Qualitätsziele bei der Vermittlung der Produkte zu vereinbaren. Die Beträge machten nur einen sehr geringen Anteil bei der Ermittlung der monatlichen Zahlungen an die Partnershops aus.
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Wie O2-Kunden ihre Datenfreigaben prüfen können
O2-Kunden können auf dem Onlineportal des Unternehmens prüfen, welche Erlaubnis sie dem Unternehmen erteilt haben. Dort können sie unter dem Punkt »Meine Daten« und »Einstellungen« die Details der Einwilligungen einsehen, wenn sie etwas nach unten scrollen. Die Einwilligungen können dort auch widerrufen werden.
Beschwerde bei O2 Telefónica: So gehen Sie vor
Wenn Sie mit einem Produkt oder Service von O2 Telefónica unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. O2 bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten, um Ihr Anliegen vorzubringen:
- Hotlines: Für Anliegen zu Mobilfunk-, Internet- und Festnetzverträgen sowie O2 My Handy steht die Kunden-Hotline zur Verfügung. Für Prepaid-Karten gibt es eine separate Prepaid-Hotline.
- Live-Chat: O2 bietet einen Live-Chat für Mobilfunk-, Internet- und Festnetzverträge sowie O2 My Handy an. Einen separaten Chat gibt es für O2 Prepaid-Karten.
- Schriftlich: Sie können Ihr Anliegen auch schriftlich an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG senden.
Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Wenn Sie den Verdacht haben, dass O2 Telefónica gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. In Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Die Datenschutzaufsichtsbehörde prüft Ihren Fall und kann gegebenenfalls Maßnahmen gegen O2 Telefónica ergreifen.
Weitere rechtliche Schritte
Neben der Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde haben Sie auch die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu gehören:
- Unterlassungsklage: Wenn Sie durch die Datenschutzverstöße von O2 Telefónica beeinträchtigt werden, können Sie eine Unterlassungsklage einreichen, um das Unternehmen zu verpflichten, die Verstöße zu unterlassen.
- Schadensersatzklage: Wenn Ihnen durch die Datenschutzverstöße von O2 Telefónica ein Schaden entstanden ist, können Sie eine Schadensersatzklage einreichen, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
Es ist ratsam, sich vor der Einleitung rechtlicher Schritte von einem Anwalt beraten zu lassen.
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Einzelfall: Probleme mit Mahnungen und Kundenservice
Ein konkreter Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, Datenschutzprobleme mit O2 Telefónica zu klären. Ein Bürgergeldempfänger schildert, dass er seit einem Jahr mit unnötigen Mahnungen und ungenügendem Kundenservice zu kämpfen hat. Trotz zahlreicher Kontaktversuche, auch an den Datenschutzbeauftragten von O2 Telefónica, konnte das Problem nicht gelöst werden.
Im September wurde ein Handy-Kauf auf den Namen des Betroffenen abgeschlossen. Nach der Trennung von seiner Partnerin wurde vereinbart, dass sie das Handy behält. Trotzdem erhielt der Betroffene weiterhin Mahnungen und Abbuchungsaufforderungen. Die angeforderten Daten wurden nur unvollständig zugestellt, was die Klärung des Sachverhalts erschwerte.
Der Betroffene zog den Verbraucherschutz hinzu und erwägt weitere rechtliche Schritte, einschließlich einer Klage und der Einschaltung der Presse.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Wenn Sie ähnliche Probleme mit O2 Telefónica haben, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu unternehmen:
- Prüfen Sie Ihre Datenfreigaben: Überprüfen Sie im Onlineportal von O2 Telefónica, welche Einwilligungen Sie dem Unternehmen erteilt haben, und widerrufen Sie gegebenenfalls Einwilligungen, die Sie nicht erteilen wollten.
- Dokumentieren Sie alle Vorfälle: Führen Sie ein genaues Protokoll über alle Telefonate, E-Mails und Briefe mit O2 Telefónica. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Inhalt der Gespräche.
- Setzen Sie O2 Telefónica eine Frist: Fordern Sie O2 Telefónica schriftlich auf, die Datenschutzverstöße zu beheben und Ihnen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten zu geben. Setzen Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Erledigung.
- Wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde: Wenn O2 Telefónica die Datenschutzverstöße nicht behebt, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und dort Beschwerde einlegen.
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten: Wenn Ihnen durch die Datenschutzverstöße von O2 Telefónica ein Schaden entstanden ist, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen und prüfen, ob Sie eine Schadensersatzklage einreichen können.
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