Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter medizinischer Bereich, der sich auf die Behandlung von Patienten nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Viele Patienten kommen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung wie Multipler Sklerose in die neurologische Reha. Menschen, die an einer neurologischen Erkrankung leiden, sind manchmal kognitiv eingeschränkt und können ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen. Ziel der neurologischen Reha ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden.
Morbus Parkinson ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit und die neurologische Erkrankung, die in der Bevölkerung am stärksten zunimmt. Schätzungsweise leiden etwa 2 % der Menschen über 60 Jahre an Parkinson. Die Ursache der Erkrankung ist in den meisten Fällen unbekannt. Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung des zentralen Nervensystems, die hauptsächlich die motorischen Funktionen beeinträchtigt. Sie ist durch das fortschreitende Absterben von Nervenzellen in einem bestimmten Bereich des Gehirns, insbesondere der Substantia nigra, gekennzeichnet. Die Hauptmerkmale von Parkinson sind Tremor (Zittern), Bradykinesie (verlangsamte Bewegungen), Rigor (Muskelsteifheit) und posturale Instabilität (beeinträchtigtes Gleichgewicht und Haltung). Parkinson ist eine chronische Erkrankung, die oft im Alter auftritt, aber auch jüngere Menschen betreffen kann. Die genaue Ursache der Parkinson-Krankheit ist noch nicht vollständig verstanden, und es gibt keine Heilung. Die Behandlung konzentriert sich in der Regel darauf, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Wann ist eine neurologische Reha sinnvoll?
Eine neurologische Reha ist in verschiedenen Situationen sinnvoll und notwendig, insbesondere für:
- Patienten nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall benötigen viele Patienten intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Betroffene werden in der Regel zuerst in einem Krankenhaus versorgt und kommen anschließend in eine Reha-Klinik, die die entsprechende Versorgung für den Grad der neurologischen Schäden anbietet.
- Personen mit Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Reha helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern. Auch hier kann eine Reha an die Versorgung in einer Akuteinrichtung anschließen.
- Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Reha positiv beeinflusst werden. Patienten lernen zudem, wie sie mit ihrer Erkrankung umgehen und ihren Alltag bewältigen können. Bei chronischen Krankheiten können Betroffene direkt ein medizinisches Heilverfahren beantragen und müssen keine Früh-Reha absolvieren.
- Patienten mit Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
- Patienten nach Operationen: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird den Patienten eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist. Eine ärztliche Empfehlung ist erforderlich.
- Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollte der Patient in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffene andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
Ambulante oder stationäre neurologische Reha?
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat. Wenn der Patient auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen kann und abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt ist, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
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Phasen der neurologischen Reha
Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig der Patient nach einer neurologischen Erkrankung ist, erhält er in jeder Phase einer neurologischen Reha die für seinen Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit kann von einer Phase in die nächste gewechselt werden. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
- Phase A: Akutversorgung: Phase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B: Frührehabilitation: In der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) eingeleitet.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR): In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phase F: Langzeitpflege: Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Antragstellung für eine neurologische Reha
Wenn ein Patient eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigt, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für den Patienten geeignet ist. Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den behandelnden Arzt oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und Sozialarbeitern. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Patienten regelmäßig untersucht und ihre Medikamente ggf. angepasst, um ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Patienten nicht nur ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch ihre allgemeine Gesundheit.
- Ergotherapie: In der Ergotherapie trainieren Patienten ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
- Logopädie: Wenn Patienten nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: In der Reha werden Patienten durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
- Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Patienten bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, den Gesundheitszustand und die neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann eine neurologische Reha helfen, den Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld. Als Patient in einer neurologischen Reha-Klinik wird man von einem interdisziplinären Team behandelt. Die Therapien sind multimodal, d. h. unter ärztlicher Leitung arbeitet ein Team aus den Bereichen Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und physikalische Therapien gemeinsam mit dem Pflegeteam, der Ernährungsberatung und dem Sozialdienst daran, dass sich der Zustand stetig bessert und Fortschritte gemacht werden.
Dauer der neurologischen Reha
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen. Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
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Die Rolle der Krankenkasse
Die medizinische Reha ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) - daher hat jeder Mensch jeden Alters in Deutschland den Anspruch auf Rehabilitation. Zu den Krankheitsbildern gehören körperliche oder seelische Krankheiten sowie chronische Krankheiten oder belastende Umweltfaktoren, die zu einer dauerhaften Erkrankung führen. Die medizinische Notwendigkeit einer Reha wird im Einzelfall vom Arzt und der Krankenkasse geprüft. Ist diese gegeben, kann eine Kostenübernahme bewilligt werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung. Allgemein gesagt ist die gesetzliche Krankenkasse also bei Rentnern meist der zuständige Kostenträger, die Rentenversicherung dagegen meist bei Berufstätigen.
Ob eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha von Nöten ist, hängt vom Krankheitsbild ab. Generell genehmigen Krankenkassen eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen. Der Patient hat ein Wunsch- und Wahlrecht für "seine" Reha-Einrichtung, solange sie aus medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist. Falls alle Kriterien mit den Ansprüchen der Krankenkasse übereinstimmen, muss der Kostenträger also die von Ihnen gewählte Reha-Einrichtung genehmigen. Es kann allerdings sein, dass die Krankenkasse aus Kostengründen eine andere Einrichtung vorschlägt. Letztendlich lässt sich keine Norm zu diesem Thema definieren, da die Eignung der Rehaklinik auch stark vom Krankheitsbild und von der Dringlichkeit des Startzeitpunkts der Reha abhängt.
Ein Antrag auf medizinische Rehabilitation kann bei jedem Sozialleistungsträger, so auch bei der gesetzlichen Krankenkasse, gestellt werden. Dieser muss dann die Zuständigkeit prüfen und den Antrag binnen zwei Wochen bei Nichtzuständigkeit an den richtigen Rehabilitationsträger weiterleiten. Eine wiederholte Weiterleitung ist ausgeschlossen, der Antrag muss bearbeitet werden. Über die Schritte der Antragsbearbeitung werden Sie informiert. Es ist sinnvoll und empfehlenswert, den Antrag in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt auszufüllen. Ihr Arzt wird ohnehin einen Befundbericht zusammenstellen und mit Ihnen die therapeutischen Erwartungen besprechen müssen.
Die Materialien für einen Reha-Antrag sind bei den gesetzlichen Krankenkassen erhältlich. Grundsätzlich verfügen alle Versorgungsträger über die Unterlagen. Diese sind auch online zum Download oder beim Hausarzt erhältlich. Die Kostenträger bieten auf ihren Internetseiten Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen.
Häufig kommt es vor, dass der Kostenträger eine Maßnahme ablehnt, obwohl sie vom behandelnden Arzt befürwortet wird. Der Nutzen einer Kostenübernahme zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit liegt nicht bei der Krankenkasse selbst, sondern bei der Pflegeversicherung. Wird der Reha-Antrag abgelehnt, besteht vier Wochen lang Gelegenheit zum Einreichen eines Widerspruchs, der nach Möglichkeit schriftlich zu formulieren ist. Ein Widerspruch führt nach einer erneuten Bearbeitung häufig zu einem positiven Ergebnis. Es ist hilfreich, sich Tipps und Ratschläge zur genauen Formulierung bei den Sozialverbänden oder auch bei der Unabhängigen Patientenberatung einzuholen.
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Bei fast allen medizinischen Reha-Maßnahmen muss ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10€ pro Tag geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie ganz oder teilweise die Möglichkeit, sich von der Reha-Zuzahlung befreien zu lassen: Um eine unzumutbare finanzielle Belastung des Patienten zu vermeiden, gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine obere Belastungsgrenze. Die Reha-Zuzahlung zu den Leistungen darf 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1% des Bruttoeinkommens. Die Krankenkassen verwenden zur Ermittlung des Bruttoeinkommens ein spezielles Verfahren, Ihre Kasse erteilt Ihnen Auskunft darüber. Die bisher geleistete Krankenkassenzuzahlung wird dabei berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Bewilligung von Reha-Anträgen
Allgemein gesprochen hat jeder Anspruch auf eine Reha, der Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung ist. Somit hat man ein Recht darauf, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die der Regeneration oder Verbesserung der Gesundheit dienen. Obwohl dieses grundsätzliche Recht auf Reha-Leistungen besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Notwendigkeit der Reha: Es muss vorweisbar sein, dass eine Reha medizinisch notwendig ist und Besserung verspricht.
- Gesundheitszustand: Es muss gewährleistet sein, dass der Gesundheitszustand es ermöglicht, an Reha-Maßnahmen teilzunehmen.
Es gibt weitere Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha, die von der Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers abhängig sind. Trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten der Reha, können somit andere Voraussetzungen bestehen als bei einer Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wer gesetzlich rentenversichert ist, muss in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das ist der Fall, wenn man einem versicherungspflichtigen Job nachgegangen ist. Die Alternative ist, dass man seit mindestens 15 Jahren gesetzlich rentenversichert ist. Zu dieser Zeit zählt nicht nur die aktive Teilnahme am Arbeitsleben, sondern auch die Zeit der Kindererziehung, eine Minijob-Tätigkeit oder ein Versorgungsausgleich. Sollte man von einer Erwerbsminderung bedroht sein, reicht auch eine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung seit fünf statt 15 Jahren.
Anders gestaltet sich die Situation, wenn man privat krankenversichert ist. In diesem Fall zahlt man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Somit hat man auch keinen direkten Anspruch auf eine Reha-Leistung. Ist man privat krankenversichert, entscheidet einzig der individuelle Vertrag darüber, ob die Kosten für die Reha übernommen werden.
Wie schnell über die Bewilligung eines Reha-Antrages entschieden werden muss, ist gesetzlich festgelegt (§ 14 SGB IX). Das Gesetz sieht eine Frist von drei Wochen für die Ablehnung oder Bewilligung des Reha-Antrages vor. Sollte der Reha-Antrag an den falschen Träger gegeben worden sein, werden zwei weitere Wochen für die Weiterleitung eingeräumt. Teilweise wird ein Gutachter hinzugezogen, um über die Bewilligung des Reha-Antrages zu entscheiden. Auch dann verlängert sich die Dauer bis zur Bewilligung, allerdings gibt es hier keine feste Vorgabe über die Dauer.
Seit dem 01.07.2022 gibt es eine Regelung, die eine schnellere Bewilligung des Reha-Antrages möglich macht. Das liegt daran, dass die Krankenkassen seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr einzeln prüfen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist. Wenn man über 70 Jahre alt ist und in eine geriatrische Reha geht, reicht es aus, wenn ein Arzt unter vorgegebenen Kriterien bestätigt, dass die medizinische Notwendigkeit besteht. Die ausbleibende Prüfung begründet sich darin, dass es sich in der Regel nicht um die Behandlung einer Erkrankung, sondern die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes handelt. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, prüft die gesetzliche Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen nicht, ob die Reha medizinisch notwendig ist. Beispiele für Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht gesondert prüft, sind Krebserkrankungen, die Transplantation von Organen oder bestimmte Erkrankungen des Herzens.
In der Regel muss man nach der Bewilligung mit einer Reha-Wartezeit von drei bis acht Wochen rechnen. Es gibt bei Reha-Anträgen aber auch ein Eilverfahren. In diesem Fall liegt die Reha-Wartezeit nach der Bewilligung unter der durchschnittlichen Wartezeit auf den Beginn der Rehabilitation.
Es kann passieren, dass der Reha-Antrag nach der Prüfung abgelehnt wird. Sollte der Reha-Antrag nicht bewilligt werden, empfiehlt es sich, dass man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Rehabilitationsträger nennt den Grund für die Ablehnung des Reha-Antrages. Auf diese Begründung sollte man, gemeinsam mit seinem Arzt, in seinem Widerspruch eingehen. Sollte der Reha-Antrag bewilligt werden, aber man kann die Reha nicht in seiner gewünschten Reha-Klinik durchführen (Wunsch- und Wahlrecht), kann man ebenso Widerspruch einlegen. Sollte man auch nach seinem Widerspruch keine Bewilligung des Reha-Antrages erzielen, hat man im letzten Schritt die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Nichtmedikamentöse Therapien bei Parkinson
Nichtmedikamentöse Therapien gewinnen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung bei Morbus Parkinson. In den letzten Jahren wurde anerkannt, dass nicht medikamentöse Therapien frühzeitig beginnen müssen, damit Betroffene optimal von diesen Therapien profitieren und der Krankheitsverlauf damit positiv beeinflusst wird. Die intensive Behandlung sollte für drei bis sechs Wochen erfolgen.
In einer Rehabilitation (Reha) für Parkinson-Patienten stehen verschiedene therapeutische Maßnahmen im Vordergrund, die darauf abzielen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, ihre motorischen Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern und mögliche funktionelle Einschränkungen zu minimieren. Die genauen Therapieansätze können je nach individuellen Bedürfnissen und dem Krankheitsverlauf variieren.
- Ergotherapie: Die Therapie zielt darauf ab, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.
Abseits der konventionellen Methodik zur Parkinson-Rehabilitation, gibt es heutzutage auch innovativere Ansätze, um Patient:innen zu mobilisieren. Viele Rehakliniken setzen beispielsweise auf robotergestützte Therapien.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rehabilitation bei Parkinson individuell auf die Bedürfnisse und den Krankheitsverlauf jedes Patienten abgestimmt sein sollte. Die Therapieziele können je nach Phase der Krankheit variieren, von der Verbesserung der Symptome bis zur Anpassung an die fortschreitende Natur der Erkrankung.
Eine neurologische Rehabilitation im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung ist insbesondere sinnvoll nach der Versorgung mit einer Tiefenhirnstimulation, einer Medikamentenpumpe oder aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt zur medikamentösen Optimierung. Für Patient:innen die keinen operativen Eingriff oder Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, eignet sich die Reha als Heilverfahren, um eine intensive Rehabilitation zu gewährleisten.
Hauptaufgabe einer Rehabilitation ist es, die Erwerbsfähigkeitsminderung abzuwenden, den Arbeitsplatz durch die Rehabilitationsmaßnahmen zu erhalten und die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen zu vermeiden. Dazu muss die Selbstständigkeit gewahrt werden und klinische Symptome, die den Alltag beeinträchtigen, behandelt werden. Das heißt, die Rehabilitation muss aus medizinischer Sicht erforderlich sein.
Es gibt eine Vielzahl an Hilfsmitteln wie beispielsweise Gehhilfen, spezielles Besteck oder Trinkbecher, die den Alltag erleichtern können. Das medizinische oder therapeutische Personal kann feststellen, welche Hilfsmittel individuell hilfreich sein können.
Auch für Angehörige kann die Erkrankung eines nahestehenden Menschen eine große Veränderung bedeuten. Um besser zu verstehen, was die Diagnose Parkinson bedeutet und wie die Krankheit sich entwickeln kann, ist es hilfreich, sich zu informieren. Auch bezüglich der Möglichkeit auf Unterstützung sollten Angehörige frühzeitig aktiv werden und beispielsweise eine Pflegestufe beantragen, um beim Fortschreiten der Krankheit nicht überlastet zu werden.
Allgemein sollte bei allen Beteiligten das Bewusstsein geschaffen werden, dass die Angehörigen zwar im Alltag unterstützen können, aber nicht die Rolle von pflegerischem oder therapeutischem Personal einnehmen sollten.