Pflegegeld bei Absence-Epilepsie: Voraussetzungen und Antragstellung

Epilepsie stellt Betroffene und ihre Angehörigen oft vor große Herausforderungen. Die Beantragung eines Pflegegrads kann eine wichtige Unterstützung bieten, um Zugang zu finanzieller Hilfe und Entlastungsangeboten für die häusliche Pflege zu erhalten. Dieser Artikel erläutert die Voraussetzungen für Pflegegeld bei Absence-Epilepsie, den Antragsprozess und weitere wichtige Aspekte.

Epilepsie und Pflegebedarf: Eine Einführung

Die Frage, ob bei Epilepsie ein Pflegegrad bewilligt wird, hängt vom individuellen Gesundheitszustand und dem damit verbundenen Pflegeaufwand ab. Menschen mit einem guten Allgemeinzustand benötigen trotz Epilepsie möglicherweise nur wenig Unterstützung, während Begleiterkrankungen den Pflegebedarf erhöhen können.

Pflege bei Epilepsie ohne Begleiterkrankungen

Ist der Angehörige grundsätzlich fit, benötigt er womöglich ausschließlich Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme. Mediziner können bei einer Epilepsie sogenannte Antikonvulsiva verschreiben, mit denen Patienten die Anfälle in den Griff bekommen - das gelingt übrigens etwa 70 % der Epileptiker.

Pflege bei Epilepsie in Kombination mit Grunderkrankungen

Im Alter steigt das Risiko für verschiedenste Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz oder Parkinson. Womöglich besitzt Ihr Familienmitglied also gleich mehrere Krankheiten. Wie viel Pflege Ihr Angehöriger dann benötigt, ist sehr unterschiedlich. Behandelnde Ärzte und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste können Aufschluss über nötige Pflegemaßnahmen geben.

Pflege bei Epilepsie mit Folgen

Schwere Anfälle können Folgen nach sich ziehen. Stürzt Ihr Angehöriger während eines Anfalls beispielsweise, kann sich dadurch eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit ergeben. Nämlich dann, wenn es sich um einen komplizierten Bruch handelt, der zu körperlichen Einschränkungen führt.

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Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Epilepsie

Um einen Pflegegrad bei Epilepsie zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Es ist zu beachten, dass die Bewilligung eines Pflegegrads voraussetzt, dass eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) besteht. In den meisten Fällen reicht die erhöhte Anforderung an die tägliche Betreuung bei Epilepsie allein nicht aus, um einen Pflegegrad zu erhalten.

Ermittlung des Pflegebedarfs

Die Ermittlung des Pflegebedarfs bei Epilepsie ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Aspekte berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Selbstständigkeit im Alltag wird untersucht, inwieweit die Person mit Epilepsie in der Lage ist, alltägliche Aufgaben ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Epileptische Anfälle können die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn sie mit Bewusstseinsstörungen oder Stürzen einhergehen.

Auswirkungen auf Kognition, Kommunikation und Verhalten

Epilepsie kann sich auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten auswirken. Häufige Anfälle und ein auffälliges EEG können zu Lernschwierigkeiten und einer gestörten kognitiven Entwicklung führen. Epilepsie hat oft Auswirkungen auf das Verhalten und die psychische Verfassung der Betroffenen. Etwa 20-35% der Kinder mit Epilepsie gelten als verhaltensauffällig.

Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie

Menschen mit Epilepsie können vom Versorgungsamt ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis sowie sog. Merkzeichen beantragen. Die Höhe des GdB richtet sich nach Schwere, Häufigkeit, Art und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt.

Feststellung von GdB und Merkzeichen

Das Versorgungsamt (in manchen Bundesländern heißt es auch anders, z.B. Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung) bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und die sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Die Versorgungsmedizinverordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gilt auch für den sog. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bei der sozialen Entschädigung, z.B. für Gewaltopfer.

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Kriterien für die GdB-Feststellung bei Epilepsie

Der GdB bzw. GdS bei epileptischen Anfällen hängt hauptsächlich von der Schwere, Art und Häufigkeit der Anfälle ab. Weil Anfälle am Tag meistens mehr Probleme machen als Anfälle im Schlaf, kommt es zusätzlich auf die Tageszeit der Anfälle an.

Anfallsarten und ihre Bedeutung für den GdB

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verwenden (veraltete) Bezeichnungen für die Anfallsarten. Es ist wichtig, die verschiedenen Anfallsarten zu kennen, um den GdB richtig einschätzen zu können:

  • Generalisierte (große) Anfälle: Gemeint sind die früher in der Medizin als "Grand mal" (= großes Übel) bezeichneten bilateral tonisch-klonischen Anfälle. "Tonisch" bedeutet "angespannt" und "klonisch" heißt "ruckartig". Bei diesen Anfällen wird der Mensch in der tonischen Phase unter anderem bewusstlos, versteift am ganzen Körper und stürzt.
  • Komplex-fokale Anfälle: Damit sind (ganz oder teilweise) nicht bewusst erlebte fokal (= in einer Gehirnhälfte) beginnende Anfälle gemeint, die sich nicht zu einem bilateral tonisch-klonischen Anfall ausweiten.
  • Kleine Anfälle: Gemeint sind die früher in der Medizin als "Petit mal" (= kleines Übel) bezeichneten generalisiert beginnenden Anfälle mit kurzen Bewusstseinsaussetzern, aber ohne Verkrampfen. Betroffene wirken dabei verträumt oder unkonzentriert und können sich hinterher nicht daran erinnern. Darunter fallen z.B. sog.
  • Einfach-fokale Anfälle: Damit sind bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle gemeint. Betroffene haben dabei z.B. Zuckungen oder seltsame Empfindungen.
  • Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen: Bei einer Anfallsserie haben Betroffene an einem Tag mehrere Anfälle. Mit "generalisierten Krampfanfällen" sind nur Anfälle mit Verkrampfungen gemeint, aber nicht nur generalisiert beginnende Anfälle, sondern auch fokal beginnende Anfälle, die sich später auf die andere Gehirnhälfte ausweiten (fokal zu bilateral tonisch-klonisch). Fokal betonte und multifokale Anfälle betreffen jeweils nur Teile des Gehirns.

Fallbeispiele zur GdB-Einschätzung

Der GdB berücksichtigt alle sog. Funktionseinschränkungen eines Menschen gemeinsam: Hat z.B. Thomas hat eine Absence-Epilepsie (Epilepsie mit generalisiert beginnenden epileptischen Anfällen ohne Krampfen und Zuckungen). Er hat im Durchschnitt 2-3 Mal pro Woche Absencen, also kurze Bewusstseinsaussetzer. Aya hat ebenfalls eine Absence-Epilepsie. Oft hat sie mehrere Absencen an einem Tag, aber das kommt im Schnitt nur 1-2 Mal pro Woche vor. Das Versorgungsamt setzt ihren GdB auf 70 fest, weil Aya zwar Anfallsserien hat, aber die Absencen sind weder generalisierte Krampfanfälle, noch fokal betonte oder multifokale Anfälle. Bei mittelhäufigen Anfällen sind nämlich Unfälle beim zu Fuß gehen im Straßenverkehr und ohne Begleitperson auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wahrscheinlich. Dieses Risiko kann die Mobilität genauso stark einschränken wie z.B. Wer wegen Epilepsie einen GdB von 100 hat, bekommt oft das Merkzeichen H für hilflos. Minderjährige bekommen es oft schon bei einem niedrigeren GdB.

Wichtige Dokumentation für den Antrag

Bei der Beantragung eines Pflegegrads für Epilepsie ist es wichtig, alle Aspekte der Erkrankung und ihre Auswirkungen auf den Alltag detailliert zu dokumentieren.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Epilepsie

Bei der Pflege von Menschen mit Epilepsie gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Betroffenen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen.

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Pflegegeld

Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Epilepsie und ihre pflegenden Angehörigen. Es wird ab Pflegegrad 2 gewährt und steigt mit höheren Pflegegraden an. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die häusliche Pflege zu organisieren und zu finanzieren.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind eine Alternative zum Pflegegeld und ermöglichen die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste. Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Kombinationsleistungen

Eine besonders flexible Option ist die Kombinationsleistung, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden können. Bei der Kombinationsleistung wird der nicht für Sachleistungen genutzte Betrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombination bietet den Vorteil, dass sowohl professionelle Pflege durch einen Pflegedienst als auch die Unterstützung durch Angehörige flexibel genutzt werden können.

Weitere finanzielle Hilfen

Zusätzlich zu diesen Hauptleistungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die bei Epilepsie in Frage kommen können. Leistungen zur sozialen Teilhabe, z.B. Behinderung > Steuervorteile, z.B. Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: Behinderung > Berufsleben, z.B. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: Tabelle Nachteilsausgleiche GdB. Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Die Auswirkungen der Epilepsie können eine Reha erforderlich machen. Bei Epilepsie wird bei Ihnen auf Antrag sogar bei Anfallsfreiheit ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt, wenn eine Behandlung mit Medikamenten nötig ist. Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen. Sozialhilfe können Sie ggf.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Die Pflege von Menschen mit Epilepsie kann für Angehörige eine große Herausforderung darstellen. Um Überforderung vorzubeugen und die Lebensqualität aller Beteiligten zu erhalten, gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege beläuft sich auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine weitere wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige von Menschen mit Epilepsie. Sie ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Selbsthilfegruppen und emotionale Unterstützung

Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen spielen auch der Erfahrungsaustausch und die emotionale Unterstützung eine wichtige Rolle bei der Entlastung pflegender Angehöriger. In Deutschland gibt es rund 250 Epilepsie-Selbsthilfegruppen, die in der Deutschen Epilepsievereinigung zusammengeschlossen sind.

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Hier sind die Schritte, um einen Pflegegrad für Angehörige zu beantragen:

  1. Formular besorgen: Der Pflegegrad-Antrag klappt mit nur einem Formular, und zwar mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Sind Sie lieber virtuell unterwegs, können Sie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse nach dem Antrag Ausschau halten. Die Pflegekasse ist nämlich an die Krankenkasse angegliedert.

  2. Angaben machen: Ihr Antrag kann nur mit den richtigen Informationen reibungslos bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß und ausreichend machen. Neben persönlichen Angaben erfragt die Pflegekasse im Antrag auch, ob Sie zeitgleich Leistungen wie Pflegesachleistungen beantragen möchten. Außerdem müssen Sie Angaben zu der Person machen, die die Pflege übernimmt. Checken Sie zum Schluss unbedingt noch einmal, ob Sie alles ausgefüllt haben und vergessen Sie die Unterschrift nicht.

  3. Anruf vom MD erwarten: Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kommen Sie automatisch in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dieser ist nämlich für die sogenannte Pflegebegutachtung zuständig. In Ihrer Wohnumgebung stellt ein Gutachter dabei fest, wie selbstständig Sie im Alltag agieren können. Die Pflegebegutachtung findet aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt - nehmen Sie also unbedingt den Anruf des Mitarbeiters an.

  4. Bescheid abwarten: Spätestens nach 25 Arbeitstagen haben Sie ein Schreiben von der Pflegekasse im Briefkasten. Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch dieser ist. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen nun zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.

  5. Prüfung und Einspruch: Bevor Sie das Schreiben abheften, raten wir Ihnen dazu, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Haben Sie den Eindruck, dass der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet? Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse.

Formeller Antrag

Der Antrag auf Pflegeleistungen und Einstufung in einen Pflegegrad sollte formell verfasst werden. Beispiel: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie die Einstufung in einen Pflegegrad. Sie haben sich dazu entschlossen, einen Pflegegrad zu beantragen? Prima, dann können Ihnen künftig vielleicht Leistungen der Pflegekasse den Alltag erleichtern. Wir geben Ihnen jetzt Tipps, wie Sie einen Pflegegrad reibungslos bei der Pflegekasse beantragen.

Unterstützung bei Antragstellungen

Unterstützung bei Antragstellungen, z.B. Die Beantragung eines Pflegegrads bei Epilepsie hat eine große Bedeutung für die häusliche Versorgung. Sie ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen, die den Alltag der Betroffenen und ihrer Angehörigen erleichtern können.

Häusliche Pflege bei Epilepsie: Besonderheiten

Die Pflege von Menschen mit Epilepsie zu Hause erfordert besondere Aufmerksamkeit und Vorkehrungen. Es ist wichtig, ein sicheres Umfeld zu schaffen und auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen.

Anfallsmanagement

Bei der häuslichen Pflege von Epilepsie-Patienten ist das Anfallsmanagement von zentraler Bedeutung. Angehörige sollten wissen, wie sie bei einem epileptischen Anfall richtig reagieren. Dazu gehört, ruhig zu bleiben und die Umgebung zu sichern, um Verletzungen zu vermeiden. Ein wichtiger Punkt ist die Zeiterfassung. Pflegende sollten die Dauer des Anfalls messen, da dies für die medizinische Beurteilung relevant ist. Bei Anfällen, die länger als fünf Minuten dauern, sollte der Notruf verständigt werden. In manchen Fällen kann die Gabe eines Notfallmedikaments wie Diazepam oder Midazolam erforderlich sein.

Anpassung des Wohnumfelds

Um das Verletzungsrisiko bei Anfällen zu minimieren, sollte das Wohnumfeld angepasst werden. Besondere Vorsicht ist beim Baden geboten.

Schulung der Familie

Für eine effektive häusliche Pflege ist es unerlässlich, dass alle Familienmitglieder über Epilepsie informiert und in der richtigen Handhabung von Anfällen geschult sind. Die häusliche Pflege bei Epilepsie erfordert Geduld, Verständnis und eine gute Vorbereitung.

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