Auch im Rentenalter besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Rehabilitation (Reha). Der folgende Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Ablauf und wichtige Aspekte rund um die Reha nach einem Schlaganfall für Rentner in Deutschland.
Anspruch auf Reha im Rentenalter
Gemäß § 11 SGB V haben auch Rentner das Recht, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Eine Reha kann dabei eine wichtige Rolle spielen.
Gesetzliche Grundlage
Das Recht auf medizinische Rehabilitation in der Rente wurde 2017 durch eine Überarbeitung von § 40 SGB V noch einmal gestärkt, wodurch aus der Ermessensleistung eine Pflichtleistung für die gesetzlichen Krankenkassen wurde.
Kostenträger
Im Unterschied zur Reha für Berufstätige ist bei Rentnern in der Regel nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) der zuständige Kostenträger. Private Krankenversicherungen sind jedoch nicht immer zur Kostenübernahme verpflichtet, weshalb die vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden sollten.
Voraussetzungen für eine Reha
Ein Anspruch auf Reha besteht, wenn alle anderen Maßnahmen zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft wurden und keine Verbesserung mehr bringen würden.
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Ambulant vor stationär
Grundsätzlich gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Bevor eine stationäre Reha in Anspruch genommen werden kann, müssen ärztliche Behandlungen und ambulante Therapien ausgeschöpft sein oder es muss eindeutig sein, dass solche Maßnahmen nicht möglich oder nicht sinnvoll wären.
Aussicht auf Heilungserfolg
Ebenso wichtig ist, dass die stationäre Rehabilitation Aussicht auf Heilungserfolg haben muss, um genehmigt zu werden. Andernfalls besteht die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit.
Reha-Arten für Rentner nach Schlaganfall
Für ältere Schlaganfall-Patienten kommen grundsätzlich zwei medizinische Fachrichtungen in Frage: die neurologische und die geriatrische Rehabilitation.
Neurologische Rehabilitation
Neurologen empfehlen in der Regel die Rehabilitation in einer neurologischen Fachklinik, da Patienten hier deutlich mehr Therapie-Einheiten erhalten. Studien haben gezeigt, dass auch ältere Patienten davon profitieren.
Geriatrische Rehabilitation
Die geriatrische Rehabilitation richtet sich an ältere Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen Unterstützung benötigen, um ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu verbessern. Sie ist speziell darauf ausgerichtet, den besonderen Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. Auch Angehörige werden miteinbezogen, wenn dies erforderlich ist.Ziel der Geriatrie ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit im Alter zu erhalten oder zu verbessern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
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Zielgruppen der geriatrischen Reha
- Ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt
- Patient*innen mit chronischen Erkrankungen
- Menschen mit Mobilitäts- und Funktionsverlust
- Patient*innen nach einem Schlaganfall oder Sturz
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Patient*innen mit Multimorbidität
Voraussetzungen für eine geriatrische Reha
- Höheres Lebensalter (mindestens 70 Jahre)
- Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität)
- Medizinische Notwendigkeit (ärztliche Empfehlung)
- Rehabilitationsfähigkeit
- Positive Rehabilitationsprognose
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase
Arten der geriatrischen Reha
- Anschlussrehabilitation (AHB/AR): erfolgt direkt nach einem Krankenhausaufenthalt
- Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren): zielt darauf ab, chronische Krankheiten zu lindern und die allgemeine Gesundheit zu fördern
Antragstellung für die Reha
Um eine Reha bewilligt zu bekommen, muss ein Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung gestellt werden.
Unterstützung bei der Antragstellung
Es empfiehlt sich, sich bei der Antragsstellung vom behandelnden Arzt unterstützen zu lassen. Ein Gutachten des Arztes ist erforderlich, das bescheinigt, dass nur ein Reha-Aufenthalt das Leiden lindern oder beseitigen kann. Bei einer Anschlussheilbehandlung unterstützt das Krankenhaus bei der Antragsstellung.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach Eingang des Reha-Antrags muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung der Leistung entscheiden. Diese Frist kann sich auf bis zu fünf Wochen verlängern, falls ein weiteres Gutachten erforderlich ist. Es empfiehlt sich, telefonisch nach dem Stand des Antrags zu erkundigen.
Ablehnung des Antrags
Es ist möglich, dass der Antrag zunächst abgelehnt wird. Gründe dafür können sein:
- Es gibt ambulante Therapien, die noch nicht genutzt wurden.
- Innerhalb der letzten vier Jahre wurde bereits eine Reha durchgeführt.
- Es ist zweifelhaft, ob die Reha-Maßnahmen die Heilung tatsächlich fördern.
- Ein Krankenhausaufenthalt wird als sinnvoller als eine Reha erachtet.
Widerspruch gegen die Ablehnung
Wird der Reha-Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch beim zuständigen Kostenträger einzulegen. Im Widerspruch sollte begründet werden, dass alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit gescheitert sind bzw. keine weiteren Maßnahmen zielführend sind und nur eine Rehabilitation den gewünschten Behandlungserfolg bringen wird. Auch hierbei sollte man sich an den behandelnden Arzt wenden.
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Ablauf einer stationären neurologischen Rehabilitation
Der Ablauf einer solchen Rehabilitation ist in allen Kliniken vergleichbar. Nach einer Eingangsuntersuchung und einem Aufnahmegespräch werden Therapieziele formuliert und ein Therapieplan erstellt. Das Ziel der Rehabilitation ist, verlorengegangene Funktionen so weit wie möglich wiederherzustellen oder - wo das nicht möglich erscheint - mit dem Patienten Kompensationsstrategien einzuüben, z.B. die linke Hand als „Ersatzhand“ zu trainieren. Die Ziele sollten sich jedoch immer am Lebensalltag des Patienten orientieren, d.h. Ein weiteres Ziel der Reha ist es, Patienten bei einer notwendigen Umstellung des Lebensstils zu unterstützen, um einen wiederholten Schlaganfall zu vermeiden. Zum Ende der Rehabilitation wird das Behandlungsteam mit Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen die weitere, ambulante Versorgung besprechen und ggfs. erste Schritte in die Wege leiten.
Ablauf in der geriatrischen Reha
- Ankunft und Aufnahme: Einweisung in Abläufe, Aufnahmegespräch und Untersuchung
- Ganzheitliche und interdisziplinäre Behandlung: Erstellung eines individuellen Therapiekonzepts
- Tagesablauf: Strukturierter Tag mit verschiedenen Therapieangeboten
Ein typischer Tag in der geriatrischen Reha könnte folgendermaßen aussehen:
- Der Morgen: Unterstützung bei der Körperpflege, Frühstück
- Der Vormittag: Physiotherapie, Ergotherapie
- Mittagessen:
- Der Nachmittag: Kognitives Training, Logopädie
- Abendessen:
- Der Abend: Freizeit
Behandlungen in der geriatrischen Reha
In der geriatrischen Rehabilitation erhalten Sie verschiedene Behandlungen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und gesundheitlichen Herausforderungen abgestimmt sind.
- Medizinische Betreuung: Regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Anpassung der Medikation
- Physiotherapie: Übungen zur Verbesserung der Mobilität, Balance, Kraft und Ausdauer
- Ergotherapie: Unterstützung bei der Wiederherstellung oder Verbesserung der Fähigkeiten zur Bewältigung alltäglicher Aktivitäten
- Logopädie: Therapie zur Verbesserung von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen
- Kognitives Training: Übungen und Aktivitäten, um Ihre geistigen Fähigkeiten wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösung zu verbessern
- Medikamentöse Therapie: um bestehende Krankheiten zu behandeln und Symptome zu lindern
- Pflegeberatung und -schulung: Unterstützung und Schulung von Pflegekräften und Angehörigen
- Sozialdienst: Beratung und Unterstützung bei sozialen und finanziellen Fragen
- Psychologische Betreuung: Unterstützung bei der Bewältigung von emotionalen und psychischen Herausforderungen
- Ernährungsberatung: Beratung zur gesunden Ernährung und Unterstützung bei speziellen Ernährungsbedürfnissen
- Freizeit- und Aktivitätstherapie: Teilnahme an Aktivitäten und Hobbys
Ziele einer geriatrischen Reha
- Verbesserung der Mobilität
- Linderung von Schmerzen
- Wiederherstellung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen
- Kognitive Förderung
- Soziale Integration
- Anpassung des Wohnumfelds
- Psychische Stabilität
- Beeinflussung von Risikofaktoren und Motivation zu gesundheitsförderndem Verhalten
Kostenübernahme und Zuzahlungen
Die Kosten für eine geriatrische Rehabilitation werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Rentenversicherung oder Unfallversicherung zuständig sein. Es können jedoch Eigenbeteiligungen anfallen, wie eine tägliche Zuzahlung.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und über 18 Jahre sind, müssen Sie bei ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung 10 Euro pro Tag zuzahlen.
Wunsch- und Wahlrecht der Reha-Klinik
Patienten haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Reha-Klinik, solange diese für ihre spezifische Behandlung qualifiziert ist und einen Vertrag mit dem zuständigen Kostenträger hat.
Besonderheiten für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind häufig besonders belastet und haben daher ebenfalls Anspruch auf Reha oder Kur. Pflegende Angehörige können eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Reha ausreichen würde. Die pflegebedürftige Person kann in der Reha-Einrichtung betreut werden.
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